M
Margie_G
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 06.01.21
- Registriert
- 06.09.07
- Beiträge
- 31
- Kekse
- 0
Hallo zusammen!
Ich weiß nicht so recht, wo meine Frage reinpasst. Ihr dürft also gern verschieben, wenn es vonnöten ist.
Ich schildere hier einen fiktiven Fall:
Bei einer Bandprobe passiert jemandem ein kleines Malheur. Die Band baut ab und dabei stößt jemand versehentlich an den Kontrabass seines Mitmusikers. Obwohl er auf dem Kontrabass-Ständer abgelegt ist, fällt er um und wird leicht beschädigt. Außer ein paar Kratzen ist zwar nichts zu sehen, aber die Saiten wurden so in Mitleidenschaft gezogen, dass ein neuer Satz drauf muss. Kostenpunkt 250€.
Der Unfallverursacher ist hauptberuflich Musiker, der Kontrabassist nicht
Was sagt ihr zu dem Fall? Denkt ihr die Privathaftpflicht würde in so einem Fall greifen?
Ich bedank mich schonmal vorab
Ich weiß nicht so recht, wo meine Frage reinpasst. Ihr dürft also gern verschieben, wenn es vonnöten ist.
Ich schildere hier einen fiktiven Fall:
Bei einer Bandprobe passiert jemandem ein kleines Malheur. Die Band baut ab und dabei stößt jemand versehentlich an den Kontrabass seines Mitmusikers. Obwohl er auf dem Kontrabass-Ständer abgelegt ist, fällt er um und wird leicht beschädigt. Außer ein paar Kratzen ist zwar nichts zu sehen, aber die Saiten wurden so in Mitleidenschaft gezogen, dass ein neuer Satz drauf muss. Kostenpunkt 250€.
Der Unfallverursacher ist hauptberuflich Musiker, der Kontrabassist nicht
Was sagt ihr zu dem Fall? Denkt ihr die Privathaftpflicht würde in so einem Fall greifen?
Ich bedank mich schonmal vorab
- Eigenschaft
Grund: Formulierung hat gegen die Forumsregeln verstoßen.
Zuletzt bearbeitet: