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PupPup
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Hallo Zusammen,
angenommen ein Musiker oder eine Band hat sein Video/Song als Rechteinhaber oder mit erworbenen Rechten in Youtube veröffentlicht und möchte dieses Video bzw. den Song in eine andere Plattform für seinen Zweck zu Darstellung spiegeln!
- Wer muss dann die Gebühren an die Gema dafür abführen (Inhaber der Plattform oder der Musiker als Rechteinhaber seines Videos/Songs)?
- Wird bei den Videos, die in einer anderen Plattform angezeigt werden auch die Werbung vor den Videos mit abgespielt (falls diese schon in Youtube angezeigt wurde)?
- Wenn Ja, dann stellt sich die Frage, wer profitiert in diesem Fall von der eingeblendeten Werbung?
Grüße,
PupPup
angenommen ein Musiker oder eine Band hat sein Video/Song als Rechteinhaber oder mit erworbenen Rechten in Youtube veröffentlicht und möchte dieses Video bzw. den Song in eine andere Plattform für seinen Zweck zu Darstellung spiegeln!
- Wer muss dann die Gebühren an die Gema dafür abführen (Inhaber der Plattform oder der Musiker als Rechteinhaber seines Videos/Songs)?
- Wird bei den Videos, die in einer anderen Plattform angezeigt werden auch die Werbung vor den Videos mit abgespielt (falls diese schon in Youtube angezeigt wurde)?
- Wenn Ja, dann stellt sich die Frage, wer profitiert in diesem Fall von der eingeblendeten Werbung?
Grüße,
PupPup
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