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AKM austro mechana

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mrsK
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Hallo! Ich habe folgendes Anliegen, schon einiges recherchiert im Netz, allerdings keine wirkliche Antwort gefunden. Und zwar:
Ich bin vollkommen neu auf diesem Gebiet...
Ich habe folgende Anfrage bekommen. Jemand möchte gern möchte gern Ausschnitte von einem Lied von mir verwenden, für Videos/Interviews.

Ich habe alle Rechte an diesem Song, da ich ihn geschrieben, aufgenommen und selbst gespielt habe, bin Mitglied bei der AKM und die CD und dieser gewünschte Song ist bei der AKM und Austro mechana gemeldet.
Nachdem die Rechte ja alle bei mir liegen, ist nun meine Frage, ob es ausreicht, wenn sie und ich uns auf einen Betrag einigen?
Muss sie oder ich das mit der AKM/austromechana abklären oder melden oder können wir das nur zwischen ihr und mir klären?
Ich freu mich sehr, wenn mir da wer weiterhelfen kann! Danke!
 
Eigenschaft
 
Ich würde das direkt mit AKM klären. Die Thematik ist nicht so einfach.
Meines Wissens sind die Rechte an die AKM abgetreten und diese regeln die entsprechenden Geldflüsse.
Wenn eine Vereinbarung ausserhalb AKM passiert könnte das zu Problemen führen.

Aber, wie gesagt: Mit AKM abklären!
 
Wenn das so ist wie in Deutschland mit der GEMA, muss er das direkt über die AKM lizenzieren.

Wie genau ist die Verwendung? Als Hintergrundmusik? Etwas anderes wäre eine künstlerische Verbindung von Musik und Video, das sync Recht. Das handeln Urheber in der Regel immer noch selbst aus, auch wenn sie Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind.
 
Frag bei der AKM nach, ob sie die Rechte dazu vergeben müssen oder du - ist einfacher, als hier zu fragen.
Leider ist die Website der AKM in vielen Belangen mehr verwirrend als erklärend. Ist aber auch ein komplexes Thema.
 
Das Recht zur Nutzung (Aufführung/Vervielfältigung) der Komposition im Video muss bei der Verwertungsgesellschaft eingeholt werden.
Die Rechte zur Verwendung der Aufnahme müssen beim Interpreten bzw. seinem Label eingeholt werden.
Da die Nutzung von Musik in Videos eine Werkverbindung darstellt, sind zusätzlich noch Synchronisationsrechte beim Urheber bzw. seinem Verlag einzuholen.
 
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