zulassung von veranstaltungsorten

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moin, ich weiß nicht so recht, wohin mit der frage:
wenn ich den titel in google eingebe, kriege immer nur was mit der zulassung von autos zurück :)
jetzt aber: ich nehme mal an, daß ein ort, an dem öffentlich irgendetwas dargeboten wird (also auch musik und gigs), in irgendeiner weise einem reglement unterliegt.
könnt ihr mir einen groben überblick verschaffen oder sagen, wo ich den kriegen kann?
horst
 
Eigenschaft
 
Das Hauptkriterium bei solchen Lokalitäten dürfte die feuerpolizeiliche Zulassung (Brandschutz, Notausgänge etc.) sein. Vllt. wirst du unter diesen Stichworten fündig.
Zuständig dürften da die Ordnungsämter sein.
 

... mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit :D

Ich weiß ja nicht, wo du herkommst... da gibts natürlich bestimmt noch regionale Besonderheiten.

In HH sieht es so aus (mehr als 200 Gäste indoor, 1000 draußen und für Sportstätten... und Ausnahmen):

http://www.verordnungen-berlin.de/bundeslaender/downloads/HAMBURG/vstaettvo_hamburg_2007.pdf

und wenn da schon eine Quelle ist, gleich weiter:

http://www.verordnungen-berlin.de/

und wie immer:

Das Internet ist keine sichere Vorlage für rechtswirksames oder mit Anspruch auf aktuellen Stand!
Such das Gespräch mit denen, die den Stempel dafür haben und benutzen dürfen.

Micha

Edit meint: und noch mehr. Vom Frittenschein über Parkplatzauflagen und Jugendschutzgesetzen gibt es bestimmt noch viel Phantasievolles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi siebass,
ich fürchte, so allgemein macht das keinen Sinn.
Kannst Du nicht beschreiben, was Du vorhast und wo?

Vieles wird beispielsweise örtlich (Stadt, Gemeinde) geregelt, für anderes ist das Land zuständig etc.

Auflagen und Bestimmungen und deren Ausnahmen bezüglich Ruheschutz, Lärmverordnung, Feiern etc. werden grötenteils örtlich geregelt ... Außerdem kommt es auf die Art der Veranstaltung an.

Konkret könntest Du auch einen anderen Weg gehen: Wende Dich an das örtliche Ordnungsamt, sag, Du willst die und die Veranstaltung machen und die werden Dir Auskunft geben, was Du zu beachten, zu beantragen und zu erfüllen hast und was die gesetzlichen Grundlagen dafür sind.
Ein anderer Weg ist, dass Du Leute vor Ort fragst, die sowas oder sowas Ähnliches schon machen oder sich auskennen.

x-Riff
 
moin ihr,
gerade aufgestanden, ersten kaffee vor mir, sehe ich, was hier los ist :) :great:

Kannst Du nicht beschreiben, was Du vorhast und wo?
als, im weitesten sinne, veranstalter habe ich gar nichts vor, daß ist nicht mein metier.
aber als bandmitglied möchte ich so oft wie möglich 'irgendwo' spielen.
frei erfunden:
da drängeln sich fünfzig menschen in einem raum mit einer tür, irgendwo in der ecke spielt 'ne truppe auf 'ner briefmarke', es gibt ein wenig buntes licht aus alten paar kannen (weil LED ist zu teuer in der anschaffung) die per kaskadierten verlängerunsleitungen in einer steckdose hängen, die, abgedeckt durch einen 'schönen' vorhang langsam anfängt zu schmurgeln ... .
ich stelle mir vor, daß solch ein scenario hoffentlich nicht die regel, aber durchaus vorkommen kann.
habe ich dann als bandmitglied auch ohne spezifischen sachverstand nicht die verpflichtung: halt stop, so geht das nicht? hier spiel' ich nicht?

daher die frage, ob es nicht außerhalb des nibulösen gesunden menschenverstandes ein paar kriterein gibt, an denen ich mich festhalten kann.
so zum beispiel: ab wieviel personen einer öffentlichen veranstaltung muß eine genehmigung vorliegen. liegt dies genehmigung vor? für wieviele personen ist dieser raum zugelassen?

mehr als 200 Gäste indoor
echt? soll heißen: sperre ich 150 peoples in eine butze ist alles gut?

mmhhh, der kaffee tut gut ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

auf keinen Fall!!! Hier greifen andere Vorschriften und evtl. ist lediglich die Toilettenberechnung etwas anders gestaltet.

Das obige war nur das Ergebnis nach drei Minuten Google von einem Laien (mir), weil Du so völlig ratlos reingefragt hast. Hamburg ist nur mal als Beispiel so einer Verordnung gewählt.... und von der "Technik" ist da noch gar nicht groß die Rede, sondern NUR von den Bauten. Da existieren noch Vorschriften zum Strom, Traversen, Licht, Laser, Lautstärke, Statik und Lasten.

Als Besucher: Zum glück. Für mein gesundes rauskommen. Schnack doch mal mit Deinem Lieblingsclubbetreiber und lass Dir die Regalwand mit Genehmigungen zeigen...

So, ich bin inhaltlich aber raus. Wollte Dir nur einen Faden zum Aufnehmen hinhalten und das es selbst nur Eckkneipenbetreiber schon in den Ruin treiben kann.

Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
aber als bandmitglied möchte ich so oft wie möglich 'irgendwo' spielen.
frei erfunden:

Als Band wäre ich froh, überhaupt irgendwo auftreten zu dürfen, und solange es den Leuten gefällt, ist doch alles gut.
Sicherlich müssen Bestimmungen für die allgemeine Sicherheit eingehalten werden, aber das wäre eigentlich nicht Dein Problem.
Also da haben wir schon Situationen gehabt, die draußen wie drinnen eine Katastrophe zu werden schienen,
Das wurden nachher die geilsten Mukken.
Trotzdem kann ich Dein Anliegen gut verstehen, aber wie gesagt, alles Gute ist nie beisammen.

Franzilein
 
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ich will wirklich kein sachverständiger werden, genau wie du sagst
das wäre eigentlich nicht Dein Problem.
wenn ich mitten drinn stecke eben doch.
von daher würde es ja reichen zu wissen: für diesen ort liegt eine genehmigung vor.
aber wenn ich mir vorstelle einen veranstalter vorab zu fragen ob er eine hat (sofern man soetwas überhaupt braucht - und das ist ja der inhalt meiner frage hier), dann guckt der mich wahrscheinlich ziemlich mißmutig an ... warum eigentlich?
 

frag doch eher, für wieviele er eine hat. Klingt netter und impliziert, das eine da ist. Geht ja nur darum, wieviel Fanbase Du mitbringen kannst :D

Ansonsten nutz das Wetter heute und schau Dich mal im MB um! Dann frag Dich, ob Dein eigener Kram im Schadensfall vor Versicherungen und Staatsanwaltschaft besteht. Das sind auch nur wieder hingehaltene Fäden, aber hier gibt es schon viel Expertise im Board:

https://www.musiker-board.de/thread...nd-maximale-belastung-einer-steckdose.316499/

https://www.musiker-board.de/thread...nderlicher-elektrischer-arbeitsmittel.583147/

und besonders der hier:

https://www.musiker-board.de/threads/wie-mans-nicht-macht-e-plauderecke.433462/

Micha
 
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wenn ich mitten drinn stecke eben doch.
Ja, stimmt. Da geht es Dir aber nicht anders als dem Publikum. Außer dass Du vielleicht Instrumente dabei hast, die Du auch nicht schrotten lassen willst.
aber wenn ich mir vorstelle einen veranstalter vorab zu fragen ob er eine hat ...
... bist Du aus der Nummer leider nicht raus.
Alles, was in Deinem Beispiel ein paar posts weiter oben beschrieben ist (Kerzenlicht, ungesicherte Stromleitungen, Überfüllung, Fluchtwege) wird - wenn es nicht sehr große Veranstaltungen sind oder Orte, an denen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden - nur abgefragt bzw. es werden Auflagen erteilt (sorgen Sie dafür, dass ...) aber nicht kontrolliert.

Das heißt, dass jemand sehr wohl eine Genehmigung für die Veranstaltung haben kann oder auch hat, aber wenn er die Auflagen nicht erfüllt oder keinen Plan hat, hilft Dir das real nicht weiter.

dann guckt der mich wahrscheinlich ziemlich mißmutig an ... warum eigentlich?
Aus dem gleichen Grund, wie wenn Du einen Kneipenwirt fragst, ob er eine Konzession hat und sie Dir auch zeigt, weil Du schließlich Kunde und Gast bist ... Im realen Leben setzt man es voraus bzw. da, wo man es nicht voraussetzen kann, bringt in der Regel so eine Frage und so ein Verlangen auch nix ...

siebass - für mich hat franzilein das ganz gut zusammengefaßt und dargestellt: man kann sich zuweilen wirklich fragen, ob das so hinhaut mit Technik und Sicherheit - in der Regel landest Du aber bei Deinem eigenen Verstand und zur Not musst Du halt die Nummer ziehen: Sorry, hier spielen wir nicht.
Verordnungen, Sicherheitsauflagen etc. sind gut und wichtig, aber was real passiert, ist etwas anderes.
Du erinnerst Dich an die love-Parade in Duisburg (war es, glaube ich - jedenfalls eine Stadt im Ruhrgebiet) - ein Event, der Lichtjahre von dem entfernt ist, an das wir bei Gigs denken (vermute ich zumindest), mit allen möglichen Auflagen und technisch hoch organisiert etc. - und trotzdem passiert es.

Je hochwertiger und -preisiger Veranstaltungen sind, desto eher steht sowas in Verträgen (Bühnengröße, Licht, Strom, Sicherung der Instrumente etc.) - alles was für die Band wichtig ist. Je kleiner, desto mehr auf Handschlag - und wie gesagt: das Vorzeigen einer Genehmigung nutzt Dir da (leider) nix. Der hat die Veranstaltung angemeldet und gut ist. (Ich nehme mal nicht an, dass Du in dem Bereich unterwegs bist, wo es tatsächlich auch um unangemeldete 24-Stunden-events geht ... das war mal so ne Phase ... da war aber wenig mit live-Bands, wenn ich das so richtig auf dem Schirm habe ...).

x-Riff
 
Zuletzt bearbeitet:
dann guckt der mich wahrscheinlich ziemlich mißmutig an ... warum eigentlich?
Also Dir jetzt darauf eine für Dich zufriedene Antwort zu geben, scheint mir fast unmöglich.
Kleines Beispiel, wir spielten draußen, und hatten so eine Art Zeltbedachung.
Kurz nach 24:00 Uhr kam verhaltener und später starker Regen auf. Da bemerkten wir, das unser Wetterschutz stark beschädigt war , und das Wasser in dem Falle Regen stark durch kam.
AM Ende war unsere ganze Anlage in Gefahr, und wir versuchten alles so gut wie möglich abzudecken mit Planen.
Da waren wir aber schon total durchnässt, und die Kabel Licht Boxen, das triefte alles.
Ich hatte Angst, das jeden Augenblick ein kurzer entstehen könnte.
Die Besucher hatten sich alle schon lange in das große Festzelt verzogen, und saßen im Trockenen.
Wir beschlossen auf Grund der Lage um 1:00 Uhr Schluss zu machen, aber hatten wir die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Die Party sollte bis um dreie gehen.
Wir bekamen uns ganz schön in die Haare, am Ende bauten wir zusammen, bekamen 100 €- weniger, und wurden dort nie wieder gebucht, obwohl wir da schon einige Jahre Stammgast waren.
Neulich habe ich mal erfahren, das diese Party auch nicht mehr statttfindet.
Wollte damit nur sagen: man muss das sorgsam abwägen, wie weit man gehen kann mit seinen Fragen und Konsequenzen.
Ich möchte Dir da auch nicht weiter raten, weil ich die Antwort auch nicht weiß.
Die wollen so billig und möglich ihr Ding durchziehen, und da sind ihnen dann auch solche Verfehlungen recht.

Franzilein
 
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DAS ist ein super Beispiel aus dem RL, wo es Dir absolut nix nutzt, zu wissen, ob der Veranstalter eine Genehmigung hat oder nicht ... bzw. die versicherung, dass er eine hat und die Sichtung derselben schützt vor so etwas eben ungefähr nullkommanull - das sind aber die Sachen, die vor Ort die Sicherheit ausmachen ...
 
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Also Dir jetzt darauf eine für Dich zufriedene Antwort zu geben, scheint mir fast unmöglich.
jo, die muß ich im allgemeinen und im konkreten selber finden, das ist völlig richtig.
aber hier passiert gerade genau das, was ich mir gewünscht habe: anregungen zu bekommen um meinen eigenen standpunkt zu entwickeln :great: .

frag doch eher, ... wieviel Fanbase Du mitbringen kannst :D
das klingt gut.
 
Ich denke die wesentlichsten Punkte sind ja schon in der ersten Antwort genannt: die feuerpolizeilichen Vorschriften. So ist es zB in Österreich (und ich nehme an in Deutschland ähnlich) vorgeschrieben, dass Stoffe die du auf der Bühne verwendest eine bestimmte Brandschutzklasse haben müssen. Also auch der Backdrop einer Band kann nicht so einfach auf ein altes Leintuch gemalt werden, wenn man es streng nimmt. Dazu eben Notausgänge etc. Die natürlich nicht verstellt sein dürfen, was ja auch oft genug vorkommt.
Aber ich hab auch schon Gigs an den unmöglichsten Orten erlebt, wo wahrscheinlich keiner eine offizielle Genehmigung eingeholt hatte. zB in Uni-Hörsälen, die für Vorlesungen kommissioniert sind aber nicht für Studentenfeste mit Alkoholausschank. Da gab's nur die Genehmigung der Uni, das Fest zu veranstalten, ob sich da irgendjemand mit dem Veranstaltungsrecht auseinandergesetzt hat - keine Ahnung.
Andererseits hab ich auch Konzerte in Clubs erlebt, die dafür sicher eine Zulassung haben. Wo aber dann weitaus mehr Leute im Veranstaltungskeller waren als zugelassen - und nur eine schmale Treppe als Notausgang vorhanden war. Im Ernstfall hätte man die 200+ Leute da nie sicher evakuieren können...
 
Ich finde es sehr schön, das hier auch mal aus dem realen Leben während der Mukken, berichtet wird. Man eilt von einem Gig zum Anderen, und macht sich da eigentlich nicht so viele Gedanken drum, wie es mit den vorschriftsmäßigen Gegebenheiten beschaffen ist.
Wie oft habe ich schon an den Lippen einen leichten Stromschlag von einem Mikrofon bekommen, so daß mir die Tränen in den Augen standen.
Profi sein, nichts anmerken lassen und lächeln.
Geh mal hin und erzähle das dem Veranstalter.
Der sagt glatt: Na das liegt an Eurer Anlage, denn wir haben kürzlich erst überprüfen lassen, und da war alles in Ordnung.
Ein besoffener Agenturchef hat mal um 24:00 Uhr den Hebel umgelegt, während unsere Anlage auf vollen Touren lief.
Endeffekt, eine Box gecrasht.
Jetzt konnten wir natürlich nicht beweisen, dass es daran gelegen hat, also blanke Neese.
Da gibt es 1000 Sachen mit denen man konfrontiert werden kann, und die man vor allem nicht voraussehen kann.

Franz
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich sind Veranstaltungsorte entsprechnd anzumelden und dann von den entsprechenden Ämtern abzunehmen.

Je nach Region greifen dann die Versammlungsstättenverordnungen oder MVStättVO z.B.

Es geht um Brandschutz, Rettungswege, Bestuhlungspläne, Toiletten, Strom, Rigging, Lärmschutz und vieles mehr.

Für so etwas gibt es deswegen die Fachkraft für Veranstaltungstechnik bzw. den Meister für Veranstaltungstechnik.

So etwas darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden und man sollte bei Verandtaltungsorten, die derartige Mängel aufweisen, auch sofort die Polizei/Ordnungsamt kontaktieren.
 

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