Euer Käufer-/Verkäufer-Verhalten bzgl. erfolgter Zusage vs. Zugriff bei fixerem Abholen?

Ach ... gelegentlich verkaufe ich auch "Metal"-Gitarren ... siehe Avatar ... :D

Aber stimmt auch bei mir ... im Grunde reden wir von Ausnahmen ... "Schwarze Schafe" waren die absolute Ausnahme.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich handhabe das wie scheinbar fast alle hier. Wer zuerst kommt malt zuerst.
Das bedeutet das derjenige der als erster Anfragt auch vorrangig behandelt wird. Anderen teile ich dann (je nach Art der Anfrage) mit das es einen anderen Interessenten gibt und ich mich melde falls dieser den Artikel doch nicht nehmen sollte.
Wird großartig Zeit geschunden ala, ewig nicht melden, zu jeder einzelnen Schraube eine Frage dann sage ich auch das es noch andere Interessenten gibt. Das verkürzt den Ablauf dann meist enorm.
Das geht sogar soweit das wenn ich mich mit jemandem auf einen Preis geeinigt habe der Artikel auch an ihn geht selbst wenn jemand anders mehr bieten würde.

Das andere das aber nicht immer so handhaben und eine mündliche Vereinbahrung nur solange gilt bis ein anderer mit ein paar Scheinen in der Tasche vor der Tür steht hab ich selber schon erlebt.
Da kam dann NACHDEM wir uns auf den Preis geeinigt hatten ich nur noch die Bankdaten brauchte eine Mail in der sinngemäß stand das ein anderer gerade mehr geboten hat, wenn ich den gleichen Preis bezahlen würde wie der andere kann ich den Artikel bekommen. Hab dann dankend abgelehnt.

Gruß Marcus
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Verkauf: Zugesagt gilt

Kauf:
Zugesagt gilt auch - wenn sich derjenige, dem ich zugesagt habe seinen Artikel zu kaufen aber 2 Tage oder länger nicht meldet und ich einen anderen Verkäufer finde der schneller reagiert, kann es durchaus sein dass ich die Zusage absage. Hängt auch vom Artikel ab.

Wenn jemand etwas verkauft, erwarte ich auch eine angemessen schnelle Reaktion. Wenn ich jemand den Kauf meinerseits zusage und ihm schreibe, dass ich es nehme, aber noch die Bank- oder Paypaldaten benötige, sollte das Interesse des Verkäufers auch so hoch sein, dass er mir diese schnell zukommen lässt. Im Gegenzug dafür bezahle ich dann aber immer auch sehr schnell, eigentlich immer direkt nach dem Erhalt der Bak/Paypaldaten
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Bei mir gilt auch wer zuerst sich meldet und die Ware haben will hat vorrang.Es sei denn man werd tage lang hingehalten oder vertröstet.Ich sag dann anderen intressten das das teil so gut wie verkauft ist .Sollte der verkauf doch nicht zustande kommen würde ich mich bei ihnen nochmal melden.

Anzeige bleibt bei mir immer solange noch online bis das geld vom käufer auf meinem konto angekommen ist.Erst danach werd die anzeige gelöscht.


Verkäufer die einem dann im regen steh lassen weil ein anderes paar kröten geboten haben in der zwischenzeit sind asozial.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Das ist dann schon ein Vertrag, mündlich oder per email, der wohl einzuhalten ist. Bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Konsequenzen/Klagemöglichkeiten, das können/sollen aber besser die Juristen außerhalb des Boards bewerten.

Diesem Prozess würde ich sehr entspannt entgegensehen.
Mangels beweisbarkeit, denke ich würde soetwas bereits im Vorfeld aufgrund "Mangelden öffentlichen Interesses" abgelehnt werden.
 
da wär ich mir nicht so sicher. Denn erstens gelten auch mündliche Verträge und wenn es einen entsprechenden E-Mail Verkehr gibt ist die Beweislage schon recht gut.
Aber letztlich wird sich ein Prozess wegen der Streitsumme eher nicht auszahlen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben