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Kollidiert Weitergabe selbst erstellter Transkriptionen mit (Urheber-)Recht ?

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Hallo, ich habe mich gefragt, wie sich das mit den Rechten von/an Transkriptionen verhält. Szenario: Ich setze mich hin und höre ein beliebiges Musikstück raus und schreibe es auf. Kann ich die Transkription dann weitergeben, oder ist sie Urheberrechtlich geschützt durch den Komponisten des Werkes?
 
Eigenschaft
 
Was meinst du mit "weitergeben"?
An wen weitergeben?
 
Hier vertritt ein Rechtsanwalt die Meinung, dass Transkriptionen in Deutschland nicht als eigenschöpferische Leistung gelten, das UrhG also genauso gilt als hätte man die originalen Noten benutzt.
 
streng genommen darfst Du Deine Aufzeichnungen nicht mal kopieren!
Das Urheberrecht gilt vollständig.

Dazu gibts Urteile, sogar der Ausdruck eines im PC erstellten Notensatz gilt schon als Kopie!
 
Das ist doich völlig an der Praxis vorbei. Jeder Musiker, den ich kennen macht sich Notizen und kopiert Leadsheets. Wenn das nicht allgemeine Praxis wäre, dann gäbe es das Realbook z.B. nicht. Außerdem sind ja nicht die Noten das Werk, sondern die Musik, die ja vergütet wird, wenn sie aufgeführt wird. Es ist also im Interesse des Urhebers, dass seine Noten verbreitet werden. Die Noten an sich machen ja erstmal gar nichts, sie sind ja nicht die Musik, Im Gegensatz zum Roman, wo das geschriebene Wort das Werk ist. Es bedarf ja immer der Interpretation, damit aus den Noten wieder Musik wird.
 
Aha. Wie verdient man denn Geld mit Noten, die es nicht gibt? Ich transkribiere ja nichts, was es überall gibt, sondern nur, was ich nicht finden kann.
 
Dein Problem!
Außerdem schmeißt Du zwei verschiedene Dinge in einen Topf.

Einmal gibts die Urheberschaft und zum zweiten gibts die Verwertungsrechte.

Der Urheber hat immer Recht, Du hast gar nix! Ohne die Zustimmung vom Urheber kannst Du auch kein Arrangement schreiben schon gar keine wesentlichen Änderungen vornehmen - die Zustimmungen sind im Profibereich in der Regel kostenpflichtig.

Wenn Du was aufführen möchtest, dann ist eine Gebühr fällig für die Verwertung - sammelt bei uns die GEMA ein, soweit der Autor der GEMA verbunden ist.


Außerdem gibts hier hier im Board schon jede Menge Threads, die Schlauberger losgetreten haben und meinten, das Recht neu erfinden zu müssen.
 
Danke für die Belehrung Wie macht das dann der Herr Aurelius Prochazka, den ich verlinkt habe?

Ich werd den einfach direkt fragen, vielleicht kriege ich da eine brauchbare Antwort. Schönen Tag noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie macht das dann der Herr Aurelius Prochazka, den ich verlinkt habe?

Der gute Mann ist US-Amerikaner und somit an die dortigen Gesetze gebunden, das sagt aber nichts über die Gesetze in der EU / in Deutschland. Ich vermute mal, dass dies dort unter "Fair Use" (mit der Motivation " ist für die Bildung der Bevölkerung") fällt. Eine vergleichbar für Privatpersonen lieberale Regelung gibt es hier allerdings nicht.
 
Der Urheber hat immer Recht, Du hast gar nix! Ohne die Zustimmung vom Urheber kannst Du auch kein Arrangement schreiben schon gar keine wesentlichen Änderungen vornehmen - die Zustimmungen sind im Profibereich in der Regel kostenpflichtig.
Uh das habe ich aber deutlich anders in Erinnerung (ohne wirklich recherchiert zu haben). Ich war immer der Meinung, dass grade Arrangements = künstlerische Bearbeitungen sind und somit der Arrangeur Urheber seines Arrangements eines Songs von xyz ist und problemlos verbreiten/verkaufen darf. (???)
 
Das sind zwei verschiedene Dinge, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitung_(Urheberrecht)#Abgrenzung_und_Beispiele

Eine Bearbeitung kann als "neues", eigenständiges Werk selbst urheberrechtlich geschützt sein (unabhängig vom Werk, welches die Quelle war), das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist aber, dass man trotzdem urheberrechtlich geschützte Werke nicht einfach ohne Erlaubnis bearbeiten darf:

"
Heute trägt demgegenüber § 23 UrhG dem Schutz des Urhebers vor Bearbeitungen Rechnung. Die Vorschrift lautet wörtlich:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."
 
Wenn das nicht allgemeine Praxis wäre, dann gäbe es das Realbook z.B. nicht.
...das es übrigens auch jahrzehntelang lange nicht legal gab, sondern nur als Fotokopien der xten Generation.

The transcriptions in The Real Book are unlicensed; no royalties are paid to the musicians whose songs appear in the book. Consequently, the book violates copyright and is therefore illegal. In the past, it was usually sold surreptitiously in local music stores, often hidden behind the counter for customers who asked. PDF editions of the book are often available illegally on P2P networks.

Erst seit Mitte der 2000er Jahre gibt es eine "legale" Version mit entsprechend gesicherten Rechten.

Hier im Forum aufzuschlagen und nach gut gemeintem Rat und Hilfe so rumzupampen ist halt irgendwie auch nicht nett. Es gibt - wurde ja hier aufgezeigt - durchaus einen legalen Weg, sowas anzufertigen und auch sogar zu kommerzionalisieren. Gibt ja auch Websites, wo man legal alle Arten von Noten und Transkriptionen kaufen kann (die dann oft besser gemacht sind und besser aussehen als viele alte textbasierte Tabs, die so rumfliegen). Braucht halt vielleicht etwas mehr Eigeninitiative und Recherche, ein Forum kann nur eine Infoquelle von vielen sein...
 
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Nur gerade mal ein aktuelles Beispiel, wie problematisch das sein kann:

Ich wollte heute nach Bass-Tabs zu einem gerade für Bassisten bekannten und beliebten Song suchen und ging dafür auf die von mir dafür favorisierte Webseite*, auf der es sowohl Einzel-Tabs von registrierten Usern gibt als auch komplette, von den Webseiten-"Machern" eingestellte Scores zum Mitjammen gibt. Und hier tauchte nun ein Problem auf: die Band / ihr Management / wer auch immer untersagte der Webseite die Veröffentlichung. Begründung: wenn jemand z.B. zum Youtube-Video jammt, gibt's für die Band Kohle (über Youtube). Wenn dagegen jemand zu dem auf der Webseite zur Verfügung gestellten Score jammt (hey, das sind künstliche Instrumente, das klingt zum Teil echt sch....auderhaft), gibt es für die Band keine Kohle. Folge: SÄMTLICHE Tabs dieser Band sind gesperrt. Auch, wenn die Tabs grottenschlecht transkribiert sind ... nee, alles derzeit nicht zugänglich.

Ach ja: meine Motivation war nur für mich zum Lernen und Üben, keine Weitergabe oder was auch immer ...

Bässte Grüße

MrC

*Ich nenne hier bewusst keinerlei Namen, der Vorgang soll nur exemplarisch sein, ist aber tatsächlich so passiert!
 
Uh das habe ich aber deutlich anders in Erinnerung (ohne wirklich recherchiert zu haben). Ich war immer der Meinung, dass grade Arrangements = künstlerische Bearbeitungen sind und somit der Arrangeur Urheber seines Arrangements eines Songs von xyz ist und problemlos verbreiten/verkaufen darf. (???)
Im Post nach Deinem schon erklärt.

Wenn Du vom Urheber die Erlaubnis hast, sein Werk zu bearbeiten, dann bist Du Mit-Urheber der Bearbeitung und kannst darüber natürlich frei verfügen. Dann fallen auch Teile der Verwertung (GEMA) an Dich für Dein Arrangement.

Der Urheber muß Dir eine Bearbeitung aber nicht erlauben, z.B. weil er sein Werk schon für genial hält, das keiner Bearbeitung bedarf, oder er Deine Nase nicht leiden kann, oder Ihr Euch finanziell nicht einigen konntet, oder...
 
Ah... ich hätte schwören können, dass es anders ist, habe mich aber wie gesagt nie über das Forum hinaus damit beschäftigt.

Das heißt also, dass ich ohne das Einverständnis eines Songwriters seinen Song NICHT Covern und dieses veröffentlichen darf?
Oder des Rechteinhabers? - Plattenfirma?

Hat das Rammstein-Management (oder die Band) Heino die Erlaubnis gegeben?


Irgendwie hatte ich jahrelang das so im Kopf, dass man sich gegen die Bearbeitung seines Werkes nicht wehren kann. Dass es nur bei Textzeilen starke Einschränkungen gibt. Und, dass der Bearbeiter relativ selbstständig über seine Bearbeitung des Werkes eines anderen verfügt.


Ich denke grade an die Youtube-Coverboys die per Crowdfunding oder Patreon Geld sammeln für das Covern von UhR-geschütztzten Titeln. Aber das ist dann ja nicht selten ausserhalb Deutschlands.


edit: wobei es zwischen Cover und Bearbeitung ja auch unterschiede gibt, die wahrscheinlich mehr als schwammig formuliert sind
 
Hat das Rammstein-Management (oder die Band) Heino die Erlaubnis gegeben?

Das ist nochmal ein anderes Thema, man beachte die Hervorhebungen von mir in Fettdruck, hier geht es um die Aufführung eines Werkes, du möchtest aber Transkriptionen veröffentlichen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mit_freundlichen_Grüßen_(Album)#Kontroversen

"Heino hatte vor Veröffentlichung keine Einwilligung der gecoverten Künstler eingeholt, was Bild als „rechtliches Schlupfloch“ bezeichnete.[20][7] Tatsächlich ist die Rechtslage so, dass für die Verwendung des unveränderten Liedgutes die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt, was vom Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung übernommen wurde.[21][22] Alle betroffenen Künstler sind zudem bei der Verwertungsgesellschaft GEMA registriert, die verpflichtet ist, jedem, der einen Song covern möchte, die Genehmigung dazu zu erteilen, wobei die betroffenen Künstler kein Mitspracherecht haben.[21] Um mit einem Titel für das Album werben zu dürfen, ist die Zustimmung des Originalinterpreten jedoch erforderlich. Das Album enthält laut Heino nur Songs, deren Originalinterpreten (bzw. deren Plattenfirmen oder Managements) zuvor die Werbung für das Album mit ihren Titeln untersagt hatten.[23] Dies korrespondiere mit dem Albumtitel Mit freundlichen Grüßen – Das verbotene Album."
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nochmal ein anderes Thema, man beachte die Hervorhebungen von mir in Fettdruck, hier geht es um die Aufführung eines Werkes, du möchtest aber Transkriptionen veröffentlichen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mit_freundlichen_Grüßen_(Album)#Kontroversen

... für die Verwendung des unveränderten Liedgutes die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt...
Okay also Anmeldung bei der Gema als einzige Vorraussetzung für 'unverändert'.
Erlaubnis Erforderlich bei ... äh Werbung
Okay Okay

Was aber jetzt mit Veränderungen/Bearbeitungen? Also das ist ein bisschen weg vom ersten Posting, wo es um das Veröffentlichen von Noten ging, die man rausgehört hatte.

Beispiel wieder Rammstein:
 

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