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Darf ich dieses Cover so veröffentlichen?

Ich finde das Lied im übrigen Hammer und höre es nach wie vor gern. Obwohl es mich an keine schöne Zeit erinnert, weil meine Mutter mit mir und meiner Schwester im Frauenhaus war und dort das Lied lief.

Also, das Lied liebe ich.
Aber wenn volksdümmliche Sänger zeigen, dass sie bei der Performance 2023 nachgedacht haben und das zu einer Klage führt, frage ich nach der Verhältnismäßigkeit.

Ich danke Dieter Dehm auch für das Lied "Birds in Cages" und "When she started to dance," welche in Zusammenarbeit mit Tony Carey (der mütterlicherseits wohl Algonkin-Vorfahren hat) entstanden sind.

Bin gespannt, ob die Klage zugelassen wird.

Eben weil das geänderte Wort nicht Teil des Refrains ist, wird die Hauptaussage nicht verändert.
Ich meine jetzt keine interpretierte Aussage, sondern die Aussage wie sie da steht im Refrain im Wortlaut und Wortsinn. Die naheliegenste Aussage quasi.

Stimmt, Verunsicherung des lyrischen Ichs wird ausgedrückt. Aber nicht minder, wenn es heißt "zusammen gespielt".

Bei der Aufnahme wurde übrigens geschlampt. Ein deutlicher Schnitt und Soundveränderung im Gesang ist zu hören bei "silberne Spange". Ob da auch der Text geändert wurde? Das nur am Rande, ist ja Spekulation.

Zeigt aber, dass bei Textentstehung natürlich auch immer gefeilt wird.

Ich finde es im übrigen schön, wenn Künstler lernfähig sind. Die Ärzte distanzieren sich zB von "Die fette Elke".

Das Grundrecht des Urhebers sieht Dehm hier verletzt. Schön für ihn, dass er im Rechtsstaat drauf pochen kann. (und manche im Forum das "cool" finden).

Steht aber in keinem Verhältnis zu viel elementareren Grundrechten der amerikanischen Ureinwohner, die verletzt wurden.

Mein Vorwurf ist, dass durch die Klage genau diese Sensibilität fehlt, die man als Künstler haben sollte. Der Papst ist ja auch katholisch.

Sensibilität fehlt also. Bei einem, der sich als Künstler sieht?

Wozu dann Kunst? Um mit Rechtsmitteln durchzusetzen, zu sagen, was man eh sagen darf?

Dehm müsste nachweisen, dass sein Lied durch das eine Wort im Wert, in der Urheber-Huld oder was man sonst konstruieren mag, geschmälert würde. (An fehlenden Begründungen scheitern ja Klagen gern mal.)

Und wenn dem so wäre, dass das Urheberrecht verletzt wurde, trotzdem mal reflektieren, ob das im Verhältnis steht zu dem, was die ursprüngliche Unterdrückervokabel mittelbar den Ureinwohnern angetan hat, die sich nicht mehr wehren können.

Angenommen, eine Geldstrafe wird erhoben. Nimmt Dieter Dehm dann das Geld oder hat er sich schon einen Spendenzweck überlegt?
 
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Echt?
Ich hab das anders erlebt - ich hab für DREAM A LITTLE DREAM OF ME einen Text im Wiener Dialekt geschrieben - und das wurde ohne Probleme genehmigt.
Und es hat auch nix gekostet.
Natürlich bleiben die Rechte beim Verlag, aber das ist mir ja egal. Ich darf es veröffentlichen.

Ich hab übrigens vom Verlag vor ein paar Tagen erfahren (weil ich was nachgefragt hatte), dass die Genehmigung mit '22 ausgelaufen ist - würd ich also heute noch einmal anfragen, würd ich sie nicht mehr bekommen...

Und ich bin grad an einem anderen Song dran, da wart ich noch...

Bezahlen würd ich für einen Text nie - ich mach das nämlich sehr gern. Und ich bilde mir auch ein, dass ich es gut kann.
Beitrag automatisch zusammengefügt:
Genehmigung heißt im konkreten Fall, dass der Übersetzer das Lied bei der Verwertungsgesellschaft melden kann und der Urheber dafür Tantiemen abgibt. Da ein Verlag in der Regel nur Teile der Verwertungsrechte erwirbt, kann er das eigentlich nicht entscheiden und muss den Urheber fragen, er ist also nur der Übermittler der Nachricht.
 
Ich finde das Lied im übrigen Hammer und höre es nach wie vor gern. Obwohl es mich an keine schöne Zeit erinnert, weil meine Mutter mit mir und meiner Schwester im Frauenhaus war und dort das Lied lief.

Also, das Lied liebe ich.
Aber wenn volksdümmliche Sänger zeigen, dass sie bei der Performance 2023 nachgedacht haben und das zu einer Klage führt, frage ich nach der Verhältnismäßigkeit.

Ich danke Dieter Dehm auch für das Lied "Birds in Cages" und "When she started to dance," welche in Zusammenarbeit mit Tony Carey (der mütterlicherseits wohl Algonkin-Vorfahren hat) entstanden sind.

Bin gespannt, ob die Klage zugelassen wird.

Eben weil das geänderte Wort nicht Teil des Refrains ist, wird die Hauptaussage nicht verändert.
Ich meine jetzt keine interpretierte Aussage, sondern die Aussage wie sie da steht im Refrain im Wortlaut und Wortsinn. Die naheliegenste Aussage quasi.

Stimmt, Verunsicherung des lyrischen Ichs wird ausgedrückt. Aber nicht minder, wenn es heißt "zusammen gespielt".

Bei der Aufnahme wurde übrigens geschlampt. Ein deutlicher Schnitt und Soundveränderung im Gesang ist zu hören bei "silberne Spange". Ob da auch der Text geändert wurde? Das nur am Rande, ist ja Spekulation.

Zeigt aber, dass bei Textentstehung natürlich auch immer gefeilt wird.

Ich finde es im übrigen schön, wenn Künstler lernfähig sind. Die Ärzte distanzieren sich zB von "Die fette Elke".

Das Grundrecht des Urhebers sieht Dehm hier verletzt. Schön für ihn, dass er im Rechtsstaat drauf pochen kann. (und manche im Forum das "cool" finden).

Steht aber in keinem Verhältnis zu viel elementareren Grundrechten der amerikanischen Ureinwohner, die verletzt wurden.

Mein Vorwurf ist, dass durch die Klage genau diese Sensibilität fehlt, die man als Künstler haben sollte. Der Papst ist ja auch katholisch.

Sensibilität fehlt also. Bei einem, der sich als Künstler sieht?

Wozu dann Kunst? Um mit Rechtsmitteln durchzusetzen, zu sagen, was man eh sagen darf?

Dehm müsste nachweisen, dass sein Lied durch das eine Wort im Wert, in der Urheber-Huld oder was man sonst konstruieren mag, geschmälert würde. (An fehlenden Begründungen scheitern ja Klagen gern mal.)

Und wenn dem so wäre, dass das Urheberrecht verletzt wurde, trotzdem mal reflektieren, ob das im Verhältnis steht zu dem, was die ursprüngliche Unterdrückervokabel mittelbar den Ureinwohnern angetan hat, die sich nicht mehr wehren können.

Angenommen, eine Geldstrafe wird erhoben. Nimmt Dieter Dehm dann das Geld oder hat er sich schon einen Spendenzweck überlegt?
Ich kenne den Song der FETTEN ELKE nicht - aber ich bin mir sicher, dass das auch schon zur Zeit, als der Song herauskam, nicht besonders nett war.
Deshalb müssen jetzt aber nicht alle, die irgendwann einmal Formulierungen gebraucht haben, die halt jetzt nicht mehr aktuell sind, in Sack und Asche gehen. Das halte ich tatsächlich für absurd.
Und - um wieder auf "Tausendmal berührt" zurückzukommen - Kinder werden IMMER Cowboy und Indianer spielen. Alles andere ist - zumindest für meine Begriffe - absurd. Oder wir fangen schon bei den Kleinsten mit dieser unseligen Cancel-Kultur an.
 
Abgesehen von dem, oft nur obskur anmutenden, Trend dass alles politisch korrekt, gender-neutral und nur ja nicht kulturell aneignend sein darf (Was wird wohl in Zukunft aus dem Zigeunerbaron?), sehe ich es aber schon so, dass bei jeglicher Abänderung von Originaltexten, die nicht nur für für private Gelegenheiten (Geburtstagsparty, Hochzeiten und dergleichen) passiert, die Genehmigung des ursprünglichen Autors eingeholt werden muss. Das ist wohl so auch im Urheberrecht verankert (wobei ich mir da nicht zu 100% sicher bin). Aber für mich gebietet es schon der Anstand und der Respekt vor dem Werk, da mal nachzufragen, ob es auch so in Ordnung geht. Da brauche ich kein Gesetzbuch.
Es kommt leider immer öfter vor, dass jemand bekannte Werke von anderen für die eigenen Zwecke nicht nur verwendet sondern sogar in einer vollkommenen Sinnumkehr schon missbraucht. Da haben sich viele Populisten sehr hervor getan, aber auch diverse Marketing-Aktionen und Werbe-"Kreative" sind da zum Teil schamlos, wie die mit fremden Werken umgehen. Da sehe ich es ein, wenn die Leute recht schnell mal Stopp sagen und die Verwendung auch gleich ganz verbieten.
 
Es ist wohl kaum überraschend, dass Menschen, die von negativ wahrnehmbaren Texten nicht betroffen sind, damit keine Probleme haben und gerne alles so lassen würden, wie es für sie war. Die gehören aber einfach nicht gefragt. Wenn die überwältigende Mehrheit der Sinti und Roma kein Problem mit dem "Zigeunerschnitzel" hat können wir reden.

Aber... Solange unser Urheberrecht so gestrickt ist, hat ein Autor eben auch die Möglichkeit, seine Rechte wahrzunehmen, auch wenn er das benutzen will um öffentlich seine Ansichten zu demonstrieren. Das kann dann von Nutzern ausgetestet werden und in Grenzbereichen gibt es dann vielleicht auch mal unerwartete Gerichtsurteile. Aber grundsätzlich liegen die Regeln auf dem Tisch und jeder kann überlegen, das er damit macht.
 
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Die GEMA ist übrigens sehr nett, wenn man sie kontaktiert. Ich habe das jetzt schon ein paarmal gemacht, weil ich auch sehr gern alte Songs umtexte, um sie aufzunehmen. Sie sagen dir, wer die Rechte an den betreffenden Song hat, wenn du das nicht weißt. Und dann musst du dich an diesen Verlag/Rechteinhaber wenden, meistens wollen die dann auch eine Probe von deiner Version haben. Und dann kriegst du die Genehmigung - oder auch nicht, ist vermutlich verschieden.

Wenn du den Musikverlag oder sonstigen Rechteinhaber eh weißt, brauchst du auch die GEMA nicht - die erteilen keine Genehmigungen, das kann nur derjenige, der die Rechte hat. Sie sagen dir nur im Fall des Falles, WER das ist.
Und wenn es ein Musikverlag ist, dann findest du die Kontaktdaten ganz leicht im Internet.

Du darfst keinen fremden Song VERÄNDERN und dann veröffentlichen. Und wenn du das auf Youtube machst, ist es ja öffentlich - und du kriegst womöglich Ärger wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Hallo nochmal!

Das hört sich bei dir jedenfalls ok an.
Deswegen werde ich bei der GEMA mal nachfragen.

Denn mein deutsches Cover (mit eigenem Text) ist von einem englischen Song von Künstler "B" - der seine Version aber auch schon von Künstler "A" gecovert hat. Deswegen werde ich mich wohl besser direkt an Künstler "A" wenden.

Übrigens: Die Buchstaben "A" & "B" sind nur Platzhalter.
Danke für deine ausführliche Antwort.
 
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Es ist wohl kaum überraschend, dass Menschen, die von negativ wahrnehmbaren Texten nicht betroffen sind, damit keine Probleme haben und gerne alles so lassen würden, wie es für sie war. Die gehören aber einfach nicht gefragt. Wenn die überwältigende Mehrheit der Sinti und Roma kein Problem mit dem "Zigeunerschnitzel" hat können wir reden.
Und die Minderheit der Zigeuner, die keine Sinti und Roma sind, gehört auch nicht gefragt?

Und Eskimos müssen "Inuit" genannt werden, obwohl die Hälfte von ihnen gar keine Inuit sind und "Eskimo" auch nicht "Fischesser" heißt sondern "Menschen, die eine andere Sprache sprechen" und aus der Algonkin-Sprache stammt?
 
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Natürlich war das eine Vereinfachung und keine paragraphenfertige Formulierung, schlicht weil es zur Diskussion des Kerns der Debatte unnötig ist. Dafür muss ich keine exakten Definitionen abliefern, welche Minderheit wie exakt definiert wird. Das sind alles keine Argumente dagegen, dass Betroffene entscheiden, ob etwas für sie herabsetzend ist, und nicht Unbeteiligte.
 
Genehmigung heißt im konkreten Fall, dass der Übersetzer das Lied bei der Verwertungsgesellschaft melden kann und der Urheber dafür Tantiemen abgibt. Da ein Verlag in der Regel nur Teile der Verwertungsrechte erwirbt, kann er das eigentlich nicht entscheiden und muss den Urheber fragen, er ist also nur der Übermittler der Nachricht.
Sorry, das ist so nicht ganz richtig. Derjenige, der einen Song VERÄNDERT, muss dafür beim Rechteinhaber eine ERLAUBNIS dafür einholen, eine Genehmigung. Sonst darf er es schlicht und ergreifend nicht. Damit hat die GEMA gar nichts zu tun. Die GEMA sagt dir nur, WER die Rechte vom betreffenden Song hat, wenn du das nicht weißt. Die Genehmigung musst du dann selbst dort erfragen.
Dafür gibt es übrigens ein eigenes Formular zum Ausfüllen - und meistens musst du dann auch noch eine Aufnahme deiner Version mitschicken - und die entscheiden dann, ob du ihren Song verändern darfst oder nicht.
 
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Aber nicht minder, wenn es heißt "zusammen gespielt".
Das ist 1 Meinung. Aber - um zur Ausgangsfrage zurückzukehren - auch wenn jemand der Meinung sein sollte, seine Übersetzung sei gar keine Bearbeitung, weil ja die "Hauptaussage" in Original und Übersetzung 100% identisch sei, können Urheber die Ampel auf Rot stellen - notfalls, indem sie die Justiz bemühen.
 
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Das ist ganz einfach - du musst IMMER bei dem, bei dem die Rechte liegen, anfragen. Wenn du deine eigenen Rechte verkauft hast, Pech gehabt.
Es geht hier um das Urheberrecht, und das ist unveräußerlich. Möglicherweise darf ein Musikverlag Übersetzung und Änderungen genehmigen, weil das zu seinem Service zählt, aber das letzte Wort hat immer der Urheber, nicht der Eigentümer der Nutzungsrechte.

Und natürlich macht es einen großen Unterschied, ob man nur ein paar Zeilen ändert oder eine Übersetzung schreibt. Eine solche möchte man ja gerne bei der GEMA melden, um an den Tantiemen beteiligt zu werden. Und dafür braucht man eine weiterreichende Genehmigung als nur "mach mal, mir egal".
 
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Einerseits verständlich, andererseits war es Diether Dehm, der ja Gott und die Welt wegen Nichtigkeiten verklagt.
... und da weiss man nicht, ob die alternative zur angeblichen cancel-diskussion dieses männliche Karen-gehabe sein muss.
 
Natürlich war das eine Vereinfachung und keine paragraphenfertige Formulierung, schlicht weil es zur Diskussion des Kerns der Debatte unnötig ist. Dafür muss ich keine exakten Definitionen abliefern, welche Minderheit wie exakt definiert wird. Das sind alles keine Argumente dagegen, dass Betroffene entscheiden, ob etwas für sie herabsetzend ist, und nicht Unbeteiligte.
Wobei das im Fall "Indianer" ja nicht Betroffene entschieden haben.
Und es gibt sehr wohl Argumente dagegen, dass Betroffene einfach Wörter verbieten wollen.
 
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Wobei das im Fall "Indianer" ja nicht Betroffene entschieden haben.
Und es gibt sehr wohl Argumente dagegen, dass Betroffene einfach Wörter verbieten wollen.
Du versuchst die Debatte wieder wohin zu verschieben, wo sie gar nicht war. Niemand fordert dass Betroffene "einfach Wörter" beliebig verbieten können. Aber ich verabschiede mich jetzt aus dieser Diskussion, sie ist zum einen offtopic und hat zum anderen so keinen Nährwert.
 
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Es geht hier um das Urheberrecht, und das ist unveräußerlich. Möglicherweise darf ein Musikverlag Übersetzung und Änderungen genehmigen, weil das zu seinem Service zählt, aber das letzte Wort hat immer der Urheber, nicht der Eigentümer der Nutzungsrechte.

Und natürlich macht es einen großen Unterschied, ob man nur ein paar Zeilen ändert oder eine Übersetzung schreibt. Eine solche möchte man ja gerne bei der GEMA melden, um an den Tantiemen beteiligt zu werden. Und dafür braucht man eine weiterreichende Genehmigung als nur "mach mal, mir egal".
Genau das hab ich ja gemeint - um einen Song zu verändern, braucht man die Genehmigung dessen, bei dem die Rechte dafür liegen. Und soviel ich weiß, wird das zwar schon genehmigt, aber du verdienst an dem veränderten Song nix, weil du dadurch ja die Rechte an dem Song nicht kriegst. Du wirst bloß nicht belangt, weil du dir quasi widerrechtlich die Melodie angeeignet hast, sondern mit Einverständnis des Rechte-Inhabers.
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Wobei das im Fall "Indianer" ja nicht Betroffene entschieden haben.
Und es gibt sehr wohl Argumente dagegen, dass Betroffene einfach Wörter verbieten wollen.
Ich glaub, es gibt dafür auch ein Beispiel - die Zigeunergeiger, die mögen es angeblich gar nicht, wenn man sie nicht mehr so nennt, sondern Roma oder Sinti.

Ich muss gestehen, ich finde diese ganze Debatte um irgendwelche Bezeichnungen sowieso ziemlich, hm, seltsam.
Wer sagt denn, dass zB die Bezeichnung Zigeuner abwertend sein muss - und die Roma oder Sinti nicht? Nur weil ich etwas anders benenne, heißt das noch lange nicht, dass ich meine Einstellung dazu ändere - egal, ob sie jetzt positiv oder negativ ist.
Für mich ist ein Roma oder Sinti genau das selbe wie ein Zigeuner. Und?
Jetzt einmal abgesehen davon, dass ich den Ausdruck ZIGEUNER sehr schön finde, und eigentlich tuts mir leid, dass er so gänzlich aus unserem Sprachgebrauch verschwinden wird.
 
Genau das hab ich ja gemeint - um einen Song zu verändern, braucht man die Genehmigung dessen, bei dem die Rechte dafür liegen. Und soviel ich weiß, wird das zwar schon genehmigt, aber du verdienst an dem veränderten Song nix, weil du dadurch ja die Rechte an dem Song nicht kriegst.
Doch, natürlich kann man die Rechte kriegen und erhält dann 2/12 der Tantiemen. Aber nicht immer und von jedem Song. Schau doch in die GEMA-Datenbank, da findet man oft einen Subtext oder Spezialsubtext (Spezialsubtext ist meist der, wenn es schon einen Subtext gibt – der ist dann häufig eine Parodie wie etwa "Die Wanne ist voll" von Frank Dostal, dem Sänger von Wonderland).
 
Darf ich das jetzt auch veröffentlichen, oder benötige ich trotzdem eine Genehmigung des Künstlers, der das Original auf Englich veröffentlicht hat???



Wie ja schon gesagt wurde: Wenn du eine eigenen Text zu einem fremdsprachigen Song verfasst und veröffentlichen möchtest und diese einer "Bearbeitung" gleicht, benötigst du die Erlaubnis des Verlags, der den Schöpfer des Originals hier in DE vertritt.

Ich habe es in meinem Dunstkreis bereits zweimal erlebt, dass die Veröffentlichung einer deutschsprachigen Bearbeitung vom Verlag untersagt wurde.

Die GEMA oder ähnliche Verwertungsgesellschaften kommen erst ins Spiel, wenn du die Erlaubnis zur Veröffentlichung bekommen hast. Bei einer Bearbeitung mit einer gewissen Schöpfungshöhe bist du nämlich selbst Autor, also Urheber und dürftest dein Werk schützen lassen.

--
 
Die GEMA oder ähnliche Verwertungsgesellschaften kommen erst ins Spiel, wenn du die Erlaubnis zur Veröffentlichung bekommen hast. Bei einer Bearbeitung mit einer gewissen Schöpfungshöhe bist du nämlich selbst Autor, also Urheber und dürftest dein Werk schützen lassen.

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Und wie ist es, wenn in der Genehmigung drinnen steht, dass die Rechte sehr wohl beim ursprünglichen Autor bleiben? Dann kannst du dich brausen gehen....
 
Und wie ist es, wenn in der Genehmigung drinnen steht, dass die Rechte sehr wohl beim ursprünglichen Autor bleiben?
Die bleiben auf jedem Fall beim ursprünglichen Autor (außer, er hat einen sehr großzügigen Tat). Die Frage ist nur, ob der Übersetzer oder Bearbeiter auch was vom Kuchen abkriegt.

Und man muss erstmal grundsätzlich zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht unterscheiden (wobei zweiteres ein Teilbereich des ersteren ist). Ich glaube, dir ist der Unterschied nicht ganz klar. Das Urheberecht ist unveräußerlich, das Nutzungsrecht kann abgetreten werden (sinnvollerweise gegen ein Entgelt).

Bei einer (genehmigten aber auch einer ungenehmigten) Übersetzung entsteht ein neues Recht, das sich Urheber und Übersetzer teilen. Das dabei entstandene Werk kann nur mit Einwilligung beider Beteiligter aufgeführt werden (auch der Autor des Originalwerks kann es nicht ohne Genehmigung des anderen aufführen bzw. aufführen lassen). Diese Einwilligung wird am sinnvollsten durch einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM, SUISA) erteilt, dann kann jeder, der Tantiemen abführt, das Werk aufführen. Dazu muss das neue Werk gemeinsam von den Urhebern eingereicht werden (in der Praxis von einem der beiden mit einer beiliegenden Zustimmung des anderen).

Bei einer ungenehmigten Übersetzung ist der Weg über eine VG nur bedingt möglich. Wenn alle Beteiligten darauf verzichten, die Übersetzung zu erwähnen, wird bei Aufführungen nur das Original gemeldet und abgerechnet. Das ist zwar bei Livemusik auch einfach und praktikabel, schließt aber nicht aus, dass die Übersetzung durch den Urheber des Liedes doch noch untersagt wird. Und bei der Wiedergabe auf Tonträgern oder Streamingdiensten muss die rechtliche Klärung vorliegen.
 
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