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2 Tage vor Auftritt Gig abgesagt

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Hallo !

nehmen wir mal an man hat einen Auftritt . Ohne Gage einfach so auf einem fest , aber alles ist schon sicher ausgemacht und geplant.
Die band hat sich eine riesen arbeit gemacht und ewig lange geprobt . außerdem wurden ca 150 leute eingeladen .
Der Veranstalter meldet sich nun 2 Tage vorher und sagt den Gig ab .

was hat man für rechte , wenn überhaupt ?

lg flo
 
Eigenschaft
 
War die Band so klug und hat einen Gastspielvertrag (wenn auch nur mit der Symbolischen Gage von einem Euro) ausgehandelt? Oder hat sie mit dem Veranstalter in irgendeiner Form besprochen, was bei Ausfall der VA passiert?

Welche Kosten hatte die Band? Wie steht die Band zu dem Veranstalter?

Besten Grusz,
 
bin ein mitglied der band .

die band hat sich nur lange darauf vorbereitet und wirklich viel zeit investiert . dass wir dort spielen können ist der band schriftlich vorhanden . mit dem veranstalter wurde nur email geschrieben und telefoniert .


wie gesagt schriftlich ist eine bestätigung vorhanden , dass der auftritt klar geht .


lg stefan
 
Da es keine Gage gibt und ihr keinen Gastspielvertrag aufgesetzt habt wird euch eine Hohle Hand bleiben.
Veranstalter merken, entweder nochmal bewerben oder ihn meiden.
 
"Vergeudete" Zeit ist grundsätzlich nicht als Schadensposten liquidationsfähig. Es gibt hier und da Ausnahmen, diese setzen aber durchgehend voraus, dass man das, wofür man die Zeit aufgewandt hat, professionell tut. Eine weitere Ausnahme sind entgangene Urlaubsfreuden im Reiserecht.

Eine Hobbyband wird daher reinen Zeitaufwand nicht abrechnen können. Auch ein Gastspielvertrag ändert daran nichts, es sei denn, dass der Zeitaufwand im Vorfeld explizit vergütet werden soll.
 
na gut, aber WENN man einen ausformulierten Gastspielvertrag gemacht hätte, dann hätte man dort 0 EUR Gage und beispielsweise 100 EUR Konventionalstrafe bei Absage durch Veranstalter oder Band reinschreiben können.
 
dann hätte man dort 0 EUR Gage und beispielsweise 100 EUR Konventionalstrafe bei Absage durch Veranstalter oder Band reinschreiben können.

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Man hätte auch zwei Ochsen vereinbaren können - Vertragsfreiheit halt... ;)
 

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