2016 ist drahtlos, nicht ratlos!

  • Ersteller hack_meck
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Ich denke, dass wir hier aneinander vorbei reden. Übliche Funkmikrofone schöpfen die erlaubte Sendeleistung voll aus.

Es gibt allerdings für Spezialanwender (bspw. Rundfunk) noch stärkere Sendestrecken.

Allerdings hat die Sendeleistung nichts mit der Reichweite und beides nichts mit der Einschätzung zwischen Profi und Amateur zu tun. Fakt ist, dass alle Funksysteme innerhalb der entsprechenden Frequenzbereiche angemeldet werden müssen, egal, wie klein die Sendeleistung auch sein mag. Man bekommt in der Mittenlücke ab 823 MHz oder im neu zugeteilten VHF-Bereich problemlos anmeldefreie Strecken, die eine deutlich größere Reichweite haben, als manch anmeldepflichtige Strecke. So etwas taugt also nicht als Unterscheidungskriterium.
 
Deine Links reden nur vom Funk für bestimmte Berufsgruppen. Von Bands ist da keine Rede. Du vergleichst da offensichtlich Äpfel mit Birnen.

Ich empfehle Dir das ganze nochmal in Ruhe durchzulesen statt nur zu Überfliegen... Funkmikros, IEM etc. fallen alle unter den Begriff PMSE, im Behördendeutsch "drahtlose Produktionsmittel". Für die BNetzA ist nach deren Begriffsdefinition übrigens auch ein Gitarrensender oder IEM-System ein "Funkmikrofon"! Ausschlaggeben ob Du antragsberechtigt bist ist allein die Definition "gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel". Das danach ist eine nicht abschließende Auflistung wer so alles z.B. darunter fällt.

Relevant ist "gewerblich" und "fachmännisch", völlig egal ob Duo auf Kneipenbühne oder U2 im Stadion, und egal mit wieviel Lestung Dein Sender gerade funkt (sofern im Limit). Dein Sender macht übrigens 10mW (LO) bzw. "typ." 50mW (HI), also das, was in dem Frequenzbereich maximal erlaubt ist.

Ich vermute mal die BNetzA wird bei einem Zuteilungsantrag von einer Firma keinen Gewerbeschein anfordern, aber wenn der Zuteilungsantrag von einer Privatperson ohne Firmenname (siehe Antragsformular) kommt, dann könnte ich mir vorstellen das sie nachfragen. Bislang habe ich aber noch von keine(m/r) gehört, der/die es versucht hätte. Würde mich aus Eigeninteresse interessieren was dann passiert.

Gewerbliche Anmelder haben wir hier doch en masse - habt Ihr Gewerbeschein einreichen müssen?
 
Kaum kommt man aus dem Urlaub, gibt es schlechte Nachrichten. So lese ich diesen Thread also erst heute.

Gibt es bei der Gebühr ebenfalls eine Unterscheidung zwischen semiprofessionell/Amateur und professioneller Nutzung? Ich bin zwar keine Profimusikerin, mein Funkmikro und der zugehörige Empfänger stehen in der Übersicht aber unter dem professionellen Equipment, für das Sennheiser die Nutzung anmeldefreier Frequenzen nicht empfiehlt. Ich habe allerdings auch noch zwei kabelgebundene Mikrophone (Neumann und Shure), die ich auf der Bühne aber etwas unpraktisch finde, wenn ich mich dort bewegen will.


Wieviel zahlst du denn dann pro Jahr? Und was hat die Registrierung gekostet?

Einmalig ca. 140 Euro
Alle 2 Jahre ca. 60 Euro glaube ich
 
Oh - da habe ich ja wieder ne Diskussion angeregt. Sorry war nicht meine Absicht.

Laut Gesetztestext kann man lediglich als gewerblicher Nutzer Frequenzen anmeldenden. Was ist nun ein gewerblicher Musiker? Da ist die Grenze sehr schwimmend. Klar ist, dass ne Band die im Sommer mal auf nem Dorffest spielt kein gewerblicher Nutzer ist. Auf der anderen Seite ne Top 40 Band, die jedes Wochenende 1 - 2 Konzerte spielen sind sicherlich gewerbliche Nutzer.

Interessant wäre an dieser Stelle durchaus mal Erfahrungen von "Musikern" wie sie mit dem Thema Anmeldung umgehen und welche Erfahrungen sie mit der BNetzA haben.

Grüße
 
Das heißt dann wohl: umfrequentieren. Sennheiser bietet das explizit an, auch für die beiden Produkte. Das wird deutlich günstiger als ein Neukauf von Mikro und Empfänger, sind aber trotzdem zusammen gut 2000 Euro.

Es sei denn, mein Freund schafft es, die Band als "gewerblich" anzumelden. Hauptberuflich Musiker ist von uns niemand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewerblich ist eindeutig als "mit Gewinnabsicht" definiert. Es ist vollkommen unerheblich, in welchem Umfang man das betreibt.
Dann könnte es vielleicht klappen, wenn nicht ich, sondern mein Freund das anmeldet. Er und der Keyboarder sind ja letztlich auch die "musikalischen Köpfe" der Band. Mein Arbeitsvertrag lässt leider keine zusätzliche Anmeldung eines Gewerbes zu.

Mikro und Empfänger habe ich ursprünglich ja auch für eine inzwischen aufgelöste Band beschafft. Die war durchaus gewerblich angemeldet. Wir hatten mit jener Band allerdings auch mehr regelmäßige Auftritte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewerblich ist eindeutig als "mit Gewinnabsicht" definiert.

Nicht zwingend, der BGH hat das vor einigen Jahren im Kontext Verbraucherschutz z.B. verneint:

http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRARVR/akt_rspr/BGH_29-03-07.pdf

BGH schrieb:
Mindestvoraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit ist ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 14 Rn. 2 m.w.N.).

und

BGH schrieb:
Hingegen ist für den Verbrauchsgüterkauf nicht erforderlich, dass ein Gewerbe i.S.d. kauf-männischen Definition des HGB vorliegt. Vielmehr liege dem Verbrauchsgüterkauf nach Ansicht des BGH der europäisch-autonome Unternehmerbegriff zugrunde, der auf das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht verzichtet.

Das Finanzamt sieht das bei einer Gewerbeanmeldung natürlich anders, die wollen Gewinnerzielungsabsicht sehen. :) Wie es die BNetzA in Ihrem Kontext sieht, weiß ich nicht.
 
Ok, aus juristischer Sicht hätte meine Bemerkung evtl. noch eine Fußnote benötigt. :rolleyes:

Kern der Sache ist doch, dass es schnurzpiepegal ist, wie viel Umsatz bzw. Gewinn man erzielt, solang man mit seinem Gewerbeschein wedelt. Und das ist selbst bei einem Kleinstunternehmer gegeben, der jedes Jahr für 100 Euro Vergütung (mit Rechnung) gerade mal ein Weihnachtskonzert schmeißt.
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass die BNetzA da noch irgendwelche Nachforschungen anstellt, ob der Gewerbescheininhaber wirklich so "professionell" Tätig ist, dass eine Zuteilung gerechtfertigt wäre. Problematischer sieht es eher mit Privatpersonen oder einer GbR aus.

Aber solche Diskussionen führen jetzt zu weit.
 
Seit wann brauchen "Kleinenternehmer" einen Gewerbeschein?
Aber darum gehts hier auch nicht. Sehr interessant aber fand ich den Hinweis auf das Umfrequentieren, das habe ich noch nie gehört. Gibt es da weitere Informationen hierzu?
 
Nennen wir es Gewerbeanmeldung.
 
Auch die braucht man als Kleinunternehmer oder Freiberufler nicht. Aber die BNetzA wird womöglich einen Nachweis der gewerblichen Tätigkeit fordern, und da ist ein Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug am einfachsten.
 
Sehr interessant aber fand ich den Hinweis auf das Umfrequentieren, das habe ich noch nie gehört. Gibt es da weitere Informationen hierzu?
Ich habe nur die Info von der Sennheiser-Seite, die auch im Eingangsbeitrag genannt wird.

Also: http://de-de.sennheiser.com/ddready

Bildschirmfoto 2016-01-15 um 20.25.37.png


Auf Pfeil klicken zum Aufklappen:

Bildschirmfoto 2016-01-15 um 20.35.57.png


Du erhältst folgendes Fester, dem du auch die Umrüstungskosten prüfen kannst:

Bildschirmfoto 2016-01-15 um 20.42.22.png



Voraussetzung ist aber natürlich, dass deine Sender und Empfänger überhaupt umrüstbar sind.
 
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Ich habe noch Sennheiserfunken, mit denen ich den bereich 791-821 MHz nutzen könnte. Dieser ist anmeldepflichtig, was ich in Kauf nehmen würde (weil billiger als Neuanschaffung), wird aber in der hier verlinkten DD-Ready Broschüre als optional ausgewiesen. Hinweis: 'Sofern die Anwendung es erfordert...' (was auch immer das heißt) bzw. '...und kein LTE Betrieb auf diese Frequenzen ist.' Wie soll ich das denn verstehen? Woher soll ich wissen, dass an dem Ort, wo ich sie einsetze, auf diesen Frequenzen LTE funkt? Kann man das irgendwo auf einer Webseite einsehen? Oder merke ich es sowieso, wenn ich die Funken auf den Frequenzen nutzen will, weil es quasi unbrauchbar ist?
 
Hallo. Ich habe noch eine alte Funke: 864.850 MHz. Nach vielen Lesen meine ich, dass dies im anmeldefreien und nutzbaren Bereich (auch ab 1.1.16) liegt. Allerdings steht da auch noch ISM 3 - bedeutet das etwas? Ich konnte nichts darüber finden. Habe aber auch geshen, dass AKG auch im "freien" Bereich mit den gleichen Angaben eine Funke anbietet. Über einen kleinen Hinweis würde ich mich freuen.
 
Hallo BluesJoe,

ja, Deine Funke arbeitet im anmelde- und gebührenfreien Bereich. ISM3 ist die Bezeichnung der festen Trägerfrequenz - AKG bietet in diesem Bereich bei den Festfrequenz-Systemen 3 unterschiedliche Modelle an, die störungsfrei parallel betrieben werden können (mehr bekommt man in diesem schmalen Band leider nicht unter).
 
Vielen Dank, dann sind auf alle Fälle die MHZ Angaben zu beachten. Ich habe zur Abnahme einer Geige in der Band ein the t.bone TWS 16 PT 863 MHz, da sollte sich dann nichts stören.
 
Hallo nochmal,

the t.bone TWS 16 PT 863 MHz, da sollte sich dann nichts stören.

Vorsicht - so einfach ist das nicht! Die Frequenzen können nicht beliebig gewählt werden, sondern müssen zueinander kompatibel sein. Auf Nummer sicher könnte man gehen, wenn man die t.bone-Funke auf eine der beiden anderen AKG-Festfrequenzen einstellen könnte - aber leider zählen diese beiden Frequenzen nicht zu den Einstellmöglichkeiten des TSW 16 (diese Problematik war hier im Bekanntenkreis schon relevant).
 
Hi, das verstehe ich jetzt nicht ganz. Die alte Funke ist doch auf 864.850 MHz und die t-bone auf 863.125 MHz - 864.875MHz (einstellbar). Da dürfte sich doch nichts tun.
Die AKG habe ich garnicht, ich hatte nur gesehen, dass die Bezeichnung genauso ist, wie bei meiner alten Funke und habe daraus gefolgert, dass diese ja dann auch im freien Bereich liegt.
 
Hallo,

dann habe ich Dich missverstanden - ich dachte es ginge um den gemeinsamen Betrieb einer Festfrequenz-Funke von AKG und der t.bone-Funkstrecke.
 

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