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§90a StGB

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Moin,

ich bin nicht sicher, ob das die richtige Rubrik ist, aber eine bessere habe ich m.E. nicht gesehen.

Zur Sache:

Wie steht es eigentlich mit §90a StGB in Sachen Vertonung unserer Nationalhymne in der Art von Star spangeled Banner?
 
Eigenschaft
 
du hättest ruhig auch den Auszug, den du meinst, mitposten können ;)

Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

Also eine Vertonung ( auch im Stile von Star Sprangled Banner ) ist keine Verunglimpfung würde ich jetzt sagen, von daher müsste es ohne Probleme möglich sein.
 
du hättest ruhig auch den Auszug, den du meinst, mitposten können ;)



Also eine Vertonung ( auch im Stile von Star Sprangled Banner ) ist keine Verunglimpfung würde ich jetzt sagen, von daher müsste es ohne Probleme möglich sein.

Zumal da ja noch der Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Rolle spielt:

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ich würde, mit meinem rudimentären juristischen Wissen, behaupten, dass der wenn du sie nur musikalisch interpretierst auf jeden Fall höher wiegen würde!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt halt auch drauf an, ob du kommerziell was damit machen willst oder ob es einfach nur zum Spaß sein soll.
Wenn du das irgendwie weiter verkaufen willst, könnts Probleme geben... :)
 
Sodom haben die Melodie z. B. in Bombenhagel eingebaut, ist also meines Erachtens durchaus möglich.
 
Außerdem ist eure Hymne auch nur eine Bearbeitung (Cover) der Kaiserhymne von Joseph Haydn. Nur um das klarzustellen.
 
Außerdem ist eure Hymne auch nur eine Bearbeitung (Cover) der Kaiserhymne von Joseph Haydn. Nur um das klarzustellen.

Er hat doch nicht nach der Herkunft der Hymne gefragt ;)
Fest steht, dass es zur deutschen Hymne gemacht wurde und deren Verunglimpfung strafbar ist.
 
Ha!

Hat es doch eine bessere Rubrik gegeben!

Merci, Mod!

Und danke, für die bisherigen Meinungen.
 

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