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Ab wann gilt eine Melodie als geklaut?

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romeo1
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Nehmen wir mal an, ich habe eine Hookline komponiert. Es handelt sich dabei um eine kurze Melodie, die aus 4 Noten besteht.

Nun merke ich, das es ein anderer Song eine ähnliche Hookline enthält:

- Die Intervalle und Notenlängen sind identisch

jedoch:
- steht die Hook in einer tieferen Tonart
- beginnt die Hook auf einem anderen Takt
- werden bei der Hook andere Noten im Gesang betont
- die begleitenden Akkorde sind anders
- Arrangement, Stil und Charakter des Songs sind anders

Dürfte ich dann diese Hook ohne Befürchtungen benutzen??

Über jede Antwort würde ich mich freuen!!

romeo1
 
Eigenschaft
 
das kann man nicht eindeutig sagen, in solchen grenzfällen ist es oft auslegungssache. stichwort freie benutzung (§24 UrhG).

wichtige faktoren sind:
- ist es ein eigenes, vom original unterscheidbares werk?
- liegt eine eigene persönliche schöpfung vor? (daher kommt der schöne begriff "schöpfungshöhe")
- wird das neu geschaffene werk lediglich vom original inspiriert und ist nicht nur stumpf abgeschrieben?
- bleibt der charakter des originals erhalten und bleibt eindeutig erkennbar?
- ist das neue werk selbständig und besitzt genug eigenart?
- treten die merkmale des originals in der hintergrund und "verblassen" ?

leider sehr sehr schwammig, irgendwie alles dasselbe und wie gesagt auslegungssache.
musik lässt sich leider oder gottseidank nicht in feste formen quetschen oder berechnen.
 
Plagiatsvorwürfe hat es immer gegeben, einer der bekanntesten ist der Vorwurf des Schlagerkomponisten Peter Kreuder an den Komponisten der damaligen DDR-Hymne Eisler, wobei er diesem vorwarf, die ersten 10 Töne aus seinem Schlagertitel "Goodbye Johnny" geklaut zu haben.
In der Popmusik gab es das häufig:


http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat#Musik
 
zum thema plagiat gibt es übrigens auch eine großartige seite: http://www.stud.uni-karlsruhe.de/~udgk/plagi.php

macht unheimlich viel spaß die liste durchzustöbern und (teilweise zufällige) ähnlichkeiten zu entdecken, die einem vorher nie aufgefallen sind.
besonders häufig natürlich die üblichen verdächtigen wie die ganzen bohlen-produktionen, aber auch viele große renommierte namen
 
Guten Abend nochmal...
Danke für die Links.. allerdings hilft mir das leider nicht so weiter!

Ich weiß es ist ne schwammige Angelegenheit aber bin mir leider noch net sicher..

hoffe noch auf ein paar Antworten..
 
definitiv kann dir das keiner sagen, erst recht nicht ohne hörprobe.
wenns um viel geld geht, geh zu einem musikgutachter. im zweifelsfall entscheidet der richter.
 
Sowie du das Problem beschrieben hast, müsste das ohne Probleme gehen.
Was natürlich optimal wäre, wenn du mal beides posten könntest irgendwie.

Ein Melodiezitat zu bringen ist normalerweise nicht schlimm und wenn das nur an der Stelle vorkommt.
Aber besser wäre wie gesagt eine Hörprobe von beiden.
 
also bei 4! tönen muss man sich, glaube ich-nein so hoffe ich- keine gedanken machen.
es gäbe sonst wohl keine möglichkeit mehr ein lied zu schreiben OHNE geklaut zu haben.

ich denke es ist einfach nur wichtig, dass die eigenständigkeit der komposition deutlich zu erkennen ist.
und was das angeht müssten sich in der popwelt ständig alle gegenseitig verklagen.
nimm mal das eine sarah conner (connor?) lied "from sarah with love" glaube ich
ich höre da bspw immer tony braxton unbreak my heart heraus.
 
Wenn du sie selbst komponiert hast und erst im Nachhinein hörst, daß die Melodie in einem anderen Lied auch vorkommt, dann hast du ja nicht geklaut.
Jede Band die mind. 30 Lieder hat, hat Melodien, Takte und Linien die schon mal eine andere Band gespielt hat.

Hört euch mal die ganze Rockabillyartigen Lieder an. Da spielen alle die selben Noten und trotzdem sind es immer verschiedene Lieder.
Ist "Rock around the clock" und "Johnny B. Goode" nicht irgendwie dasselbe und doch unterschiedlich? Oder hört sich "Teenager in Love" nicht auch ähnlich an wie "Teenager Liebe" von den Ärzten? Trotzdem kann man da nicht von klauen sprechen.
Deswegen würde ich mir da keinen Kopf drum machen.

Rechtlich kenn ich mich leider auch nicht aus.
 
Hört euch mal die ganze Rockabillyartigen Lieder an. Da spielen alle die selben Noten und trotzdem sind es immer verschiedene Lieder.
Ist "Rock around the clock" und "Johnny B. Goode" nicht irgendwie dasselbe und doch unterschiedlich?

Creole Lovesong von Duke Ellington hat auch Ähnlichkeiten damit usw. und sofort. Das liegt unter anderem daran, dass sie auf einem typischen Bluesschema aufgebaut sind.
Wobei das in Pop und Rockmusik eben noch ne andere Sache ist.
Da ist das Spektrum nicht so groß und leider blickt man da auch selten über den Tellerrand, weswegen sich alles irgendwie wiederholt.
 
nimm mal das eine sarah conner (connor?) lied "from sarah with love" glaube ich
ich höre da bspw immer tony braxton unbreak my heart heraus.

DAS KLASSISCHE PLAGIAT!!! Da sind nicht nur "einige" Töne des Refrains, sondern eigentlich der komplette Song geklaut worden. Wundert mich stark, daß der Komponist des Originals da anscheinend noch nicht geklagt hat.
 
Danke für eure Antworten!

Irgendwo hab ich schonmal gehört, das man eine gewisse Anzahl von Tönen einer Melodie nicht schützen kann, also die halt jeder benutzen darf... Aber könnte auch nur ein Gerücht gewesen sein.

Hier stellt sich natürlich auch die Frage, ab wann oder wieviele Töne eine Melodie ausmachen??

Ich nenn mal ein übertriebenes Beispiel: Eine Hookline eines bekannten Stücks besteht aus drei aufeinanderfolgenden C Viertelnoten, die auf den ersten Takt im Refrain beginnen. Dürfte man jetzt diese Phrase bei sich in der Hook benutzen, wenn alles, was dahinter käme (also der Rest des Refrains) anders wäre. Und auch sonst das Arrangement, Stil, Text usw...?

Was meint ihr dazu?
 
Für dieses konkrete Beispiel müsst es schon mit dem Teufel zugehn, wenn nicht jeder in seiner Musik soviele Viertel-C's einbauen kann wie er will, auch beginnend aufm ersten Takt des Refrains.

Man darf sich da echt nicht ins Hemd machen, irgendwo hat's alles schon gegeben und unterbewusst verarbeitet man sowieso immer bekannte Musik. Es muss halt eigenen Charakter haben.
 
Danke für eure Antworten!
Irgendwo hab ich schonmal gehört, das man eine gewisse Anzahl von Tönen einer Melodie nicht schützen kann, also die halt jeder benutzen darf... Aber könnte auch nur ein Gerücht gewesen sein.
Das mit dem Schützen ist ja immer so eine Sache. die DT wollt zum Beispiel einmal die Farbe Magenta schützen lassen (weiß nicht ob sie die Rechte bekommen haben) und Multitouchscreens darf ja auch nur noch der große Apfel bauen...

Meine Meinung: Wenn im harmonischen Aufbau schon Änderungen vorhanden sind, würde ich persönlich es als eigenes Werk durchgehen lassen.
Falls du deshalb jemals vor Gericht gezogen werden solltest, was ich nicht glaube, hängt das dank der schwammigen Formulierungen im Urheberrechtsgesetz vom Richter ab.

Ansonsten kann ich nur bobcät zustimmen: nur nicht scheißen, den wo kein Kläger da kein Richter und die Chance ist doch eher gering, dass dein Titel so bekannt wird, dass es sich lohnt dich zu klagen.
 
Irgendwo hab ich schonmal gehört, das man eine gewisse Anzahl von Tönen einer Melodie nicht schützen kann,
Hallo Romeo,

ja, Musiker lieben solche Gerüchte mit Zahlen ... :)

Besonders, wenn die Zahl "3" darin auftaucht :D

also die halt jeder benutzen darf...

Das würde bedeuten, dass ich beispielsweise eine kurze Melodie von Eminem
lizenzfrei verwenden und veröffentlichen dürfte.

Ist aber nicht so.

Hier stellt sich natürlich auch die Frage, ab wann oder wieviele Töne eine Melodie ausmachen??

Eine Melodie wird vor Gericht meines Wissens nach nicht nach der Anzahl der
Töne gewertet, sondern immer nach dem Wiedererkennungswert, den die
Musik für den ungeschulten (normalen) Konsumenten hat.
Diesen Sachverhalt versuchen die Richter hauptsächlich festzustellen.
... Töne zählen spielt dabei eine untergeordnete Rolle und wird höchstens zur
genauen Beweismittelführung mit eingesetzt.

Es gibt übrigens Musiker, die für die Justiz Plagiate prüfen. Habe mal einen
spannenden Bericht darüber gesehen, in dem ... sehr Eindrucksvoll ... "gewisse
Ähnlichkeiten" mit Melodien von Dimmu Borgir und Dark Sanctuary,
auf einem Bushido-Album aufgezeigt werden.

Hier der besagte Bericht von Spiegel TV:
http://www.youtube.com/watch?v=2OcEPMjSJKU

Viel Spaß beim Ansehen! :)

Gutachter war in diesem Fall Max Doehlemann:
http://www.musik-gutachter.de/

Ich nenn mal ein übertriebenes Beispiel: Eine Hookline eines bekannten Stücks besteht aus drei aufeinanderfolgenden C Viertelnoten, die auf den ersten Takt im Refrain beginnen. Dürfte man jetzt diese Phrase bei sich in der Hook benutzen, wenn alles, was dahinter käme (also der Rest des Refrains) anders wäre. Und auch sonst das Arrangement, Stil, Text usw...?

Was meint ihr dazu?

Wie gesagt, was ich darüber in meiner Ausbildung und im Job gelernt habe:
Vor Gericht zählt offenbar immer der Hör-Eindruck.

Die Note "C" kann man natürlich genau so wenig schützen, wie die Farbe "Magenta".
Und übrigens konnte die entsprechende Filmproduktionsfirma sich nicht einmal den
Namen "Gute Zeiten, Schlechte Zeiten" sichern lassen(!), weil das ein Wortgebrauch
aus dem Alltag ist. (So ähnlich war die Begründung formuliert.)

Die Wort/Bild-Marke an dem LOGO haben sie natürlich trotzdem ... klar.

Also: So weit ich weiß, entscheidet immer der EINDRUCK, der beim Hörer ankommt.

Faustregel:
Wenn selbst die eigene Mutter sich an "The Final Countdown" erinnert fühlt, sollte man
es eher lassen.

Wenn der betroffene Künstler bei der Lizenzanfrage nachfragt "Was, DA soll mein Stück
irgendwo enthalten sein?" ... geht es wohl als Eigenkomposition durch. ;)


Aber mal ganz ehrlich: Mit einigermaßen guten Musik-Repertoire-Kenntnissen und einem
gesunden Menschenverstand kann man in der Regel sehr gut unterscheiden, ob eine
Melodie 'eigen', oder 'abgekupfert' ist.

Spätestens das Label oder die ersten 100 Hörer werden den Komponisten schon darauf
hinweisen, FALLS jemandem mal der sehr, sehr, sehr, sehr unwahrscheinliche Fall
passiert, dass zufällig eine Melodie sehr ähnlich wird.

Das passiert in der Praxis, wenn, dann nahezu immer nur mit Vorwand.

Sehr interessante Andeutungen zu solchen Vorwänden liefert übrigens das (überraschender
Weise wirklich lehrreiche!) erste Hörbuch von Dieter Bohlen "Nichts als die Wahrheit":
http://www.amazon.de/gp/product/389...mp=1638&creative=6742&creativeASIN=3898304922

Der zweite Teil, "Hinter den Kulissen", taugt für Musiker höchstens zur Unterhaltung.
Aber der erste Teil ist echt gut.


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
also bei 4! tönen muss man sich, glaube ich-nein so hoffe ich- keine gedanken machen.

Selbst das würde ich so pauschal nicht sagen. Denken wir einfach mal an die 5 Telekom Töne, die glaube ich jeder kennt. Wenn ich jetzt für "meinen" Jingle 4 davon in der gleichen Reihenfolge verwende und nur einen ersetze, könnte das unter Umständen problematisch für mich werden. Insbesondere, weil diese Tonfolge einen derartigen Bekanntheitsgrad erreicht hat und unmissverständlich mit einem Produkt in Verbindung steht, auch wenn die Schöpfungshöhe relativ übersichtlich ist ;)

@Nils_k: Man kann's nicht oft genug sagen. Ich ergänze nochmal bzgl. Wiedererkennungswert. Sobald das Werk als "dieses" (geschützte) identifizierbar ist, ist jegliche Verwertung lizenzpflichtig und dem Urheber steht nach §32 UrhG eine angemessene Vergütung zu.

Grüße
Marc
 

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