davon habe ich noch nie gehört, gibts da öffentlich gewordene fälle?
ich bin kein jurist, aber ich denke man muss erstmal zwei fälle unterscheiden:
fotos, die eine große menschenmenge zeigen, in denen der einzelne nicht hervogehoben oder im vordergrund steht, und fotos von einzelnen menschen oder kleinen gruppen.
im erstem fall dürfte
§23 (1) 3. KunstUrhG greifen. bei veranstaltungen wie konzerten, fußballspielen, etc... hat man einfach damit zu rechnen in der masse fotografiert zu werden. auf größeren veranstaltungen gibt man mit dem ticketverkauf automatisch sein einverständnis, dass man auch als einzelperson zB mit einer zuschauerkamera gefilmt werden darf.
im zweiten fall ist zu unterscheiden, ob die leute sehen dass sie fotografiert werden und es geschehen lassen, damit also ihr einverständnis geben (konkludentes verhalten), oder ob sie unbemerkt fotografiert werden oder sich ablehnend verhalten (wegschauen, hand vors gesicht, etc...).
eine wie ich finde sehr gute seite zu diesen themen ist
http://www.rechtambild.de/
besonders diese beiden artikel dürften interessant sein:
Das Recht am eigenen Bild
Der Irrglaube über Gruppenfotos