
Sunny_Hunny
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Hallo,
habe mal eine hypothetische Frage zum Urheberrecht in einem hypothetischen Fall.
Mal angenommen, jemand würde ein Lied schreiben, mit folgendem Text (Ausschnitt) und es auf YouTube öffentlich online stellen:
Will you crumble and crawl
Or will you stand tall
Riskin' it all -
Meet me at skyfall.
Und dann mal angenommen, knapp einen Monat später brächte ein hypothetisch sehr bekannter Musiker eine Single raus, mit folgendem hypothetischen Text:
Let the sky fall
When it crumbles
We will stand tall
Face it all
Together at skyfall
1. Würdet ihr in diesem Fall von Zufall ausgehen oder würde euch das theoretisch seltsam vorkommen?
2. Wären die theoretischen Ähnlichkeiten zwischen den zwei zusammenhängenden Textausschnitten groß genug, um bei einer Urheberrechtsklage Aussicht auf Erfolg zu haben?
3. Mal angenommen, der erste, unbekannte Künstler ist Student und hat nicht viel Geld - wie könnte dieser theoretisch eine Urheberrechtsklage stemmen? Gäbe es möglicherweise eine Art Prozesskostenbeihilfe? Rechtsschutzversicherungen schließen, soweit ich weiß, Urheberrechtsklagen in ihren Verträgen prinzipiell aus.
Danke schonmal.
habe mal eine hypothetische Frage zum Urheberrecht in einem hypothetischen Fall.
Mal angenommen, jemand würde ein Lied schreiben, mit folgendem Text (Ausschnitt) und es auf YouTube öffentlich online stellen:
Will you crumble and crawl
Or will you stand tall
Riskin' it all -
Meet me at skyfall.
Und dann mal angenommen, knapp einen Monat später brächte ein hypothetisch sehr bekannter Musiker eine Single raus, mit folgendem hypothetischen Text:
Let the sky fall
When it crumbles
We will stand tall
Face it all
Together at skyfall
1. Würdet ihr in diesem Fall von Zufall ausgehen oder würde euch das theoretisch seltsam vorkommen?
2. Wären die theoretischen Ähnlichkeiten zwischen den zwei zusammenhängenden Textausschnitten groß genug, um bei einer Urheberrechtsklage Aussicht auf Erfolg zu haben?
3. Mal angenommen, der erste, unbekannte Künstler ist Student und hat nicht viel Geld - wie könnte dieser theoretisch eine Urheberrechtsklage stemmen? Gäbe es möglicherweise eine Art Prozesskostenbeihilfe? Rechtsschutzversicherungen schließen, soweit ich weiß, Urheberrechtsklagen in ihren Verträgen prinzipiell aus.
Danke schonmal.
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