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Ärger nach Reparatur

  • Ersteller Nowhere Man
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Nowhere Man
Nowhere Man
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Hallo Zusammen,

Ich hätte da eine ganz allgemeine Frage anhand eines ganz allgemeinen Beispiels das irgendjemanden sicherlich, aber nicht mir passiert ist :D

Sachverhalt ist folgender: Ein Musiker hat einen defekten Röhrenverstärker und ist der Meinung das es sich bei dem Defekt nur um eine durchgebrannte Endstufenröhre handeln kann. Weil der Musiker von Technik nichts versteht bringt er den Verstärker in eine Werkstatt seines Vertrauens und macht mit dem Angestellten einen Kostenvoranschlag aus und bittet um eine Rückmeldung falls am Gerät mehr defekt ist als eine Röhre.
Nachdem der Kunde eine Woche nichts von der Werkstatt gehört hat ruft er also dort an und erkundigt sich nach seinem Verstärker. Der Angestellte Teilt dem Kunden mit der Verstärker wäre jetzt wieder voll Funktionstüchtig (gute Nachricht), aber die Reparatur war sehr aufwendig da wesentlich mehr gemacht werden musste als vom Kunden angenommen (schlechte Nachricht). Die Rechnung beläuft sich jetzt nicht mehr auf ca. 100€ inc. Material (oder auch den ein oder anderen 10er mehr) wie vom Kunden angenommen, sondern auf ca. 300€. Der Kostenvoranschlag blieb natürlich aus.

Der Kunde ist jetzt natürlich sehr verärgert.
Was würdet ihr in diesem frei erfundenen Beispielfall tun? Die Rechnung anstandslos bezahlen und dafür nie wieder einen Fuß in den Laden setzen? Oder denkt ihr das die Werkstatt ihr Fehlverhalten (war das ein Fehlverhalten?) einsieht und einen Preisnachlass gewährt? Und wie hoch sollte der denn sein das ihr an Stelle unseres Beispielkunden zufrieden wärt?
 
Eigenschaft
 
Das kommt darauf an, was der Beispielkunde im Laden genau gesagt hat.

Wenn der Kunde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat dass er nur einen Kostenvoranschlag möchte, ist kein Vertrag über die Reparatur zustande gekommen.
Ein Vertrag ist dann (höchstens) über den Kostenvoranschlag zustande gekommen.

Ich unterstelle mal, dass dem Laden(mitarbeiter) unmissverständlich klar war, dass eine Reparatur nicht erfolgen sollte und nur ein Kostenvoranschlag gemacht werden sollte.

Wäre ich der Kunde würde ich abwägen: wenn der Laden gut ist und man da später jedenfalls wieder hin muss, würde ich zahlen und versuchen, einen Rabatt rauszuholen.

Wäre es mir nicht wichtig, würde ich mich querstellen und darauf berufen, dass ein Werkvertrag über die Raparatur nicht zustande gekommen ist und entsprechende vertragliche Ansprüche nicht begründet sind. Außerdem würde ich dem Typen klar machen, dass sein Eigentum an den verbauten Teilen mit dem Einbau untergegangen ist und er jetzt nur einen Anspruch auf Wertersatz hat. Heißt: ich würde nur die Teile bezahlen. Und ggf. das, was ein Kostenvoranschlag allein gekostet hätte.

Wenn der Verkäufer den Amp dann nicht rausgibt müsste der fiktive Kunde klagen. Und zwar auf Herausgabe Zug-um-Zug gegen Erstattung der Materialkosten.

Die andere Variante, die manch abgezockter Rechtsanwalt in solchen Fällen empfiehlt (und mit der ich auch schon einmal gute Erfahrungen gemacht habe): man geht in den Laden (bevorzugt zu Stoßzeiten) und bekommt einen cholerischen Anfall. So, dass möglichst viele Kunden mitkriegen, welche Scheisse die Typen gebaut haben. Das kann dazu führen, dass ganz plötzlich nachgegeben wird, was kurz zuvor noch undenkbar erschien....
 
Hi,

Die andere Variante, die manch abgezockter Rechtsanwalt in solchen Fällen empfiehlt (und mit der ich auch schon einmal gute Erfahrungen gemacht habe): man geht in den Laden (bevorzugt zu Stoßzeiten) und bekommt einen cholerischen Anfall. So, dass möglichst viele Kunden mitkriegen, welche Scheisse die Typen gebaut haben. Das kann dazu führen, dass ganz plötzlich nachgegeben wird, was kurz zuvor noch undenkbar erschien....

Auch meiner Einschätzung nach ist diese Vorgehensweise immer einen Versuch wert und führt erstaunlich oft zum Erfolg. :great:

Grüße

convoice
 
@AndreasW
Unser Beispielkunde hat keine Reperaturkosten die wesentlich größer sind als der Kostenvoranschlag. Es gab einfach keinen Kostenvoranschlag.
 
@AndreasW
Unser Beispielkunde hat keine Reperaturkosten die wesentlich größer sind als der Kostenvoranschlag. Es gab einfach keinen Kostenvoranschlag.
Was?:confused:
Hattest du doch so geschrieben.
Siehe rot markierte Teile deines Beitrags (gekürzt):
Weil der Musiker von Technik nichts versteht bringt er den Verstärker in eine Werkstatt seines Vertrauens und macht mit dem Angestellten einen Kostenvoranschlag aus und bittet um eine Rückmeldung falls am Gerät mehr defekt ist als eine Röhre.

Die Rechnung beläuft sich jetzt nicht mehr auf ca. 100€ inc. Material (oder auch den ein oder anderen 10er mehr) wie vom Kunden angenommen, sondern auf ca. 300€.
Der Kostenvoranschlag blieb natürlich aus. <- Diesen Satz habe ich so verstanden, dass der gemachte Kostenvoranschlag (100€ +/- 10€) bei der Reparatur einfach ignoriert/vergessen wurde.:confused:


Andreas
 
Die Rechnung beläuft sich jetzt nicht mehr auf ca. 100€ inc. Material (oder auch den ein oder anderen 10er mehr) wie vom Kunden angenommen,
Was heißt denn hier "wie vom Kunden angenommen" ?
Annehmen kann man ja viel, ist nur die Frage in wie weit das realistisch ist.

Wenn man bedenkt, das heutzutage eine Technikerstunde mit ca. 60 bis 70 Euro
bewertet wird finde ich das der Endpreis vielleicht nicht ganz unrealistisch ist.

Und ein Röhrenwechsel ist ja nicht nur damit gemacht die eine zu ziehen und eine
neue reinzustecken.....
 
Ich vermute bei diesem allgemeinen Beispiel sollten die genannten Preise nur fiktiven Charakter haben und die Relation zwischen Voranschlag und tatsächlichen Kosten verdeutlichen.:nix:
Ich kann mich natürlich auch irren und die fiktive Werkstatt versucht ganz eiskalt ihre Kunden zu verar..... mit dem Hintergedanken der Kunde kennt seine Rechte nicht und zahlt sowieso.;)


Andreas
 
Ja, jetzt wo ihr das sagt... Ich seh ein, das war wirklich ziemlich undeutlich was ich geschrieben habe.

'Kostenvoranschlag ausgemacht' sollte soviel heißen wie 'Machen sie einen Kostenvoranschlag. Wenn sie wissen wie der aussieht, dann rufen Sie mich an'

'100 Euro, wie vom Kunden angenommen' sollte soviel heißen wie 'Beim ersten Nachfragen was es denn kosten würde sagt der Angestellte: *achselzuck* zwischen hundert und hundertfünfzig Euro, aber wir machen einen Kostenvoranschlag'. 100€ waren also ein Erfahrungswert des Kunden :D

Der Kostenvoranschlag blieb dem Kunden dann aus und auf Nachfrage hieß es die Reperatur sei fertig und es würde 300€ kosten.


Was hab ich mir dabei nur gedacht... Ich hab mir den Text fünf mal durchgelesen und war der festen Überzeugung er sei klar verständlich. *kopfschüttel und achelzuck*
 
Grundsätzlich wird im Streitfall die Werkstatt immer behaupten, es hätte eine Einverständnis Erklärung für die Höhe der Reparaturkosten vom Auftraggeber gegeben.
Gibt es weitere Anhaltspunkte oder Zeugen?

Wem soll man glauben?


Topo :cool:
 
Eine "Einverständniserklärung" ist aber nur dann ausreichend, wenn man diesen als Abschluß eines Werkvertrages mit dem Inhalt, den Amp zu reparieren auslegen kann.

Wem soll man glauben? Die Werkstatt beruft sich auf das Vorliegen eines Vertrages aus dem sie ihre Ansprüche herleitet. Also muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen auch beweisen. Der fiktive Kunde wird es bestreiten, weil er erstmal nur wissen wollte, was der Spaß kostet (und dass der Kostenvoranschlag kostenfrei ist wissen wir dank AndreasW).
Zeugen auf der einen oder anderen Seite mögen das ganze vereinfachen. Sind keine vorhanden und beide Seiten tragen schlüssig vor, liegt es am Richter ob er im Rahmen der freien Beweiswürdigung der einen oder anderen Seite mehr glaubt als der anderen. Glaubt er beiden "gleich", liegt ein sogenanntes non-liquet vor und der Anspruchsteller (=Werkstatt auf Werklohn) wird mit der Klage abgewiesen, da er seiner Beweislast nicht ausreichend nachgekommen ist.

Und nur weil eine Seite Zeugen hat, heisst das nicht, dass deswegen diesen Zeugen mehr geglaubt werden würde. Wie gesagt: der Richter kann auch diese ggf. als unglaubwürdig ansehen.
 
Mal 'ne grundsätzliche Frage:

Lohnt es sich wegen einem Streitwert von 200.-€ vor den Kadi zu ziehen und im Falle eines verlorenen Prozesses noch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen zu müssen?

Ich würde versuchen mich mit der Werkstatt gütlich und im direkten Gespräch zu einigen.
Die Gerichte haben schon genug mit solchen Bagatellfällen zu tun.

Man sollte sich die Unterschrift unter den Arbeitsauftrag zeigen lassen, die unbedingt gesetzlich erforderlich ist.
Ist die nicht vorhanden ist das Verhandlungsniveau geklärt und man kann sich einigen.
 
Wenn ich der Musiker wäre, würde ich mir überlegen, ob in den nächsten Monaten eine fette Anschaffung in Frage kommt und dann versuchen, mit dem Laden dafür einen entsprechenden Rabatt auszuhandeln. Reparatur voll bezahlen, dafür 1.000-Euro-Gitarre für 800 Euro, so was in der Richtung.
 
Vanillekönich;3591720 schrieb:
Man sollte sich die Unterschrift unter den Arbeitsauftrag zeigen lassen, die unbedingt gesetzlich erforderlich ist.

Nach meinen (Halb)wissen bedürfen nur die wenigsten Verträge der Schriftform. Dass so eine Bagatelle wie eine Abmachung über eine Reperatur dazugehört wage ich zu bezweifeln.
 
Nach meinen (Halb)wissen bedürfen nur die wenigsten Verträge der Schriftform. Dass so eine Bagatelle wie eine Abmachung über eine Reperatur dazugehört wage ich zu bezweifeln.


Genau so ist es. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass Verträge zur Gültigkeit irgendeiner Unterschrift, schriftl. Bestätigung oder Niederschrift bedürfen.

Hier gilt: Reparatur = Werkvertrag = formlos möglich.

Man stelle sich den Aufwand vor: Der Busfahrer muss mit jedem Fahrgast einen schriftlichen Vertrag schließen...

@ Vanillekönich: ob es lohnt muss jeder selbst entscheiden. Nur stell dir vor, der Händler sagt jetzt auch noch: Zahlung oder ich behalte den Amp (läge ein Werkvertrag vor, dürfte er das). So kann dir der Händler quasi die Folgen eines wirksames Vertrages "aufzwingen". Und du hast dann zwei Möglichkeiten: grummelnd zahlen oder einen Herausgabeprozess.
Ob man sich dann jede Frechheit gefallen lassen will, muss jeder mit sich selbst ausmachen...
 
Nowhere Man
  • Gelöscht von topo
  • Grund: Gegen die Regeln
Edit by Topo: Sinnzusammenhang zum Vorpost fehlt


Ne, aber du musst dich auch Folgendes fragen: Hätten sie einen Voranschlag gemacht und gesagt, es werde 300€ kosten, hättest du den Amp dann reparieren lassen oder nicht? Wahrscheinlich dann im Endeffekt ja doch, denn du kommst ja nicht drum herum. Jetzt hast du die Möglichkeit, diese Reparatur etwas günstiger zu bekommen, da die Werkstatt einen Fehler gemacht hat...
Im Allgemeinen würde ich immer erst mal mit den betreffenden Leuten reden. Das sind auch nur Menschen, da kommt sowas mitunter mal vor und den meisten ist es lieber, so eine Sache möglichst schnell und unkompliziert vom Tisch zu kriegen, als da jetzt stur auf Zahlung zu beharren und womöglich noch einen Kunden zu vergraulen.
Von daher sollten beide Parteien sich wenn möglich irgendwo in der Mitte treffen. Der Amp ist schließlich wieder ganz und die Leute haben Arbeit und Material investiert, das kostet natürlich etwas. Aber da sie klar einen Fehler gemacht haben, sollte ein Rabatt schon drin sein.
Bei sowas merkt man dann auch mitunter, ob man eine gute Werkstatt an der Hand hat oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genau so ist es. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass Verträge zur Gültigkeit irgendeiner Unterschrift, schriftl. Bestätigung oder Niederschrift bedürfen.

Hier gilt: Reparatur = Werkvertrag = formlos möglich.

Man stelle sich den Aufwand vor: Der Busfahrer muss mit jedem Fahrgast einen schriftlichen Vertrag schließen...

@ Vanillekönich: ob es lohnt muss jeder selbst entscheiden. Nur stell dir vor, der Händler sagt jetzt auch noch: Zahlung oder ich behalte den Amp (läge ein Werkvertrag vor, dürfte er das). So kann dir der Händler quasi die Folgen eines wirksames Vertrages "aufzwingen". Und du hast dann zwei Möglichkeiten: grummelnd zahlen oder einen Herausgabeprozess.
Ob man sich dann jede Frechheit gefallen lassen will, muss jeder mit sich selbst ausmachen...

Formlos MÖGLICH - ja.
Ob rechtsgültig und/oder einvernehmlich, darüber hätte dann ein Gericht zu entscheiden.

Wenn er den Amp unter dieser Vorraussetzung behielte -> Klage.
Die Begründung lieferst Du selbst: Liegt ein Werkvertrag zugrunde, bzw. ist er rechtmäßig, ist also die Vorraussetzung für einen Einbehalt überhaupt gegeben?

Im letzten Punkt gebe ich Dir vollkommen Recht.
 

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