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Alle Klassischen Stücke frei von Uhrheberrecht?

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nka
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Hallo,
ich habe eine für manche vllt. banale Frage, aber sie interessiert mich einfach.
Ich würde gerne Wissen ob es stimmt, dass die Stücke von Mozart, Beethoven und Co. frei vom Urheberrecht sind? Sie stehen also praktisch unter einer Art GNU Lizenz? Es ist ja so das die GEMA 70 Jahre nach dem Tod nichts mehr machen kann. Das heißt also man kann daherkommen und die Noten soviel Verbreiten wie man will?
Es geht dabei nur um die Noten, nicht um Aufnahmen die sind ja geschützt.

Mfg Niklas
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin kein Jurist.

Aber Noten, die Du SELBST rausgehört hast, darfst Du - wenn ich alles richtig verstehe - weiter verbreiten. Mein Stand ist auch, dass nach (ich dachte 60 Jahren, nicht 70?!?) dem Tod des Künstlers und Ablauf der Frist das Urheberrecht erlischt.
Trotzdem darfst Du (meiner Meinung nach) NICHT ein Buch mit Noten kaufen und die Noten aus dem Buch rauskopieren (oder Scannen) und verteilen.
Wenn Du aber ein Stück selbst raushörst und aufschreibst - oder die Originalblätter in die Hand bekommst und scannst, sollte das komplett legal sein.
 
Ja klar, der Satz ist ja von einem Verlag geschützt.
Ging aber auch vielmehr um die Sache, weil ich das schon immer mal wissen wollte. Wüsste aber auch nicht wer dann an der Musik verdienen sollte.
 
Sie stehen also praktisch unter einer Art GNU Lizenz? Es ist ja so das die GEMA 70 Jahre nach dem Tod nichts mehr machen kann.
Die Gema hat mit dem Urheberrecht nichts zu schaffen.
Das ist ein Inkassounternehmen für die bei ihr gemeldeten Künstler.

Das heißt also ich kann daherkommen und die Noten soviel Verbreiten wie ich will?
Wie mein Vorredner schon schrieb:
Wenn du damit keinerlei Verlagsrechte verletzt, ja.

Mit anderen Worten...wenn du dir die Pastorale raushörst oder abschreibst, kannst du mit den Notenblättern machen, was immer du willst.
 
aber beachten: selbstrausgehört noten von werken dürfen nur kopiert werden, wenn die urheber mind. 70 jahre tot sind und die urheberrechte somit erloschen sind. noten von aktueller musik sind, egal ob vom verlag oder selbst erstellt, immer urheberrechtlich geschützt.

wann die verlagsrechte an den notenblättern erlöschen kann ich momentan nicht sagen, da müsste ich nochmal nachgucken.
 
Hallo,
Ich habe zum Thema selbst herausgehörte Musik eine Frage:

Wenn ich jemand für seinen Chor einen vierstimmigen Satz eines Gospels heraushören und aufgeschreiben würde, für den es keine Noten zu kaufen gibt, wäre das legal?
Bzw. bei wem müsste derjenige sich dann in diesem Fall um die Rechte bemühen?
 
Wenn der Komponist des Gospels schon länger als 70 Jahre tot ist, ist das heraushören, aufschreiben und selbst das weiterverkaufen/weiterverschenken legal.
Wenn der Originalkomponist noch lebt oder noch keine 70 jahre tot ist, darf man sich für den Privatgebrauch natürlich Noten herausschreiben, sobald die geschriebenen Noten aber irgendwie an die Öffentlichkeit kommen, sie es auf einer Website (z.B. Tab-Sites) oder nur über simples kostenloses weiterkopieren z.B. für einen anderen Chor, ist die Genehmigung des Komponisten erforderlich.
Die Aufführung eines solchen selbst herausgeschriebenen Stückes ist auch legal, solange der Wesensinhalt des Stückes nicht verändert wird (also keine Verarbeitung vorliegt) und der Urheber entweder über die GEMA, falls er den Mitglied ist, oder direkt für die Aufführung vergütet wird.
 
Danke für diese Einschätzung!:)
 

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