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FireMz
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Hallo,
wenn Mann/Frau Alleinunterhalter wäre und einige Auftritte in der 5ten Jahreszeit tätigen könnte, bisher aber keine öffentlichen Auftritte durchgeführt hat, was müsste man da beachten bzw. bräuchte Mann/Frau da einen Gewerbeschein oder würde es reichen solche Einnahmen mit einer Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen? Die Einnahmen würden sich für Mann/Frau auf ca. 4000 Euro im Jahr belaufen, wobei Abzüge durch Anfahrtskosten, Material, Technik, etc. noch nicht abgezogen sind.
Was müsste man Eurer Meinung nach machen ohne das man mit irgendwem Ärger bekommt weil Mann/Frau nicht als Musiker gemeldet ist aber öffentlich auftritt.
Ich bedanke mich schon heute für Eure Meinungen.
Gruß Niko
wenn Mann/Frau Alleinunterhalter wäre und einige Auftritte in der 5ten Jahreszeit tätigen könnte, bisher aber keine öffentlichen Auftritte durchgeführt hat, was müsste man da beachten bzw. bräuchte Mann/Frau da einen Gewerbeschein oder würde es reichen solche Einnahmen mit einer Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen? Die Einnahmen würden sich für Mann/Frau auf ca. 4000 Euro im Jahr belaufen, wobei Abzüge durch Anfahrtskosten, Material, Technik, etc. noch nicht abgezogen sind.
Was müsste man Eurer Meinung nach machen ohne das man mit irgendwem Ärger bekommt weil Mann/Frau nicht als Musiker gemeldet ist aber öffentlich auftritt.
Ich bedanke mich schon heute für Eure Meinungen.
Gruß Niko
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