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Andere Musikstücke "zitieren"

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Hi,
Ich habe mal eine Frage... was passiert, wenn man in einem Song, der auch veröffentlicht werden soll, an einer Stelle kurz ein anderes bekanntes Musikstück bewußt zitiert? Also nicht "klaut", sondern es so anstellt, daß dieses "klauen" als beabsichtigt zu erkennen ist? Hier mal ein konkretes Beispiel: ich schreibe ein 10 Minuten langes Prog-Rock-Stück, nach ein paar Minuten Akkordgeschrammel setzt das Gitarrensolo an, und plötzlich kommen im Gitarrensolo acht Takte mit dem Hauptthema von Chopins "Fantaisie Impromptu", als eingeweihter Hörer denkt man "AAAAHA! Das kenn ich doch!" - und weiter geht's im Song...

Wie siehts da rechtlich aus? Urheberrecht/GEMA/Gebühren/whatever... Gilt so etwas überhaupt als geklaut bzw. gecovert?
 
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in diesem Fall geht es noch viel weiter - da mußt du sogar die (schriftliche!!) Einwilligung des Urhebers bzw. des jetzigen Besitzers einholen. Inwieweit Klassiker von solchen Ideen begeistert sind...??!

Wenn ja, natürlich fallen dann (in der Regel) die Lizenzgebühren an, unabhängig von der GEMA und die GEMA-Gebühren pro Auftritt und entsprechend für die Veröffentlichung auf CD.
 
Lite-MB schrieb:
in diesem Fall geht es noch viel weiter - da mußt du sogar die (schriftliche!!) Einwilligung des Urhebers bzw. des jetzigen Besitzers einholen. Inwieweit Klassiker von solchen Ideen begeistert sind...??!
Na, da bin ich mir in dem Fall gar nicht so sicher. Es geht ja nicht um eine "Bearbeitung" eines anderen Stückes, und auch nicht um Samples (dabei geht es aber um Leistungsschutz- nicht um Urheberrechte). Sondern es geht um ein "Zitat". Und die sind i.A. durch das Urhebberrecht viel schwächer geschützt als ganze Werke, bzw. deren Verwendung ist grundsätzlich erstmal frei und nicht genehmigungspflichtig. Wie das allerdings hier aussieht, kann ich nicht sagen. Schwierig dürfte vor allem die "korrekte Zitierung" werden mit Angabe der Quelle usw. - jedenfalls im Stück selbst ;)

Wenn ja, natürlich fallen dann (in der Regel) die Lizenzgebühren an, unabhängig von der GEMA und die GEMA-Gebühren pro Auftritt und entsprechend für die Veröffentlichung auf CD.
Bei Chopin ja schonmal eher nicht. ;)
Aber auch sonst denke ich, dass es hier auf freie Verwendung, GEMA- und Genehmigungsfreiheit hinausläuft, wenn es wirklich nur ein Lick ist und das deutlich als "Hommage" oder Zitat erkennbar ist.

Jens
 
dadurch, daß er es völlig anders instrumentiert, denke ich schon, daß es auf "Bearbeitung" rausläuft.

..1849 verstorben - ich hatte ihn doch glatt im Geiste 100 Jahre länger leben lassen..., also auf jeden Fall länger als 70 Jahre tot - müßte demnach GEMA-frei sein.
 
In Kürze:
Sicher gehen und GEMA fragen. Vorher die nötigen Informationen zurecht legen: verwendete Quelle, Länge des Zitats, Verwendungszweck (es kann einen Unterschied machen, ob das auf ne CD soll, die verkauft wird oder während eines Auftritts gespielt wird).

Grüße,

x-Riff
 
Lite-MB schrieb:
dadurch, daß er es völlig anders instrumentiert, denke ich schon, daß es auf "Bearbeitung" rausläuft.
...aber IMHO nicht, wenn es nur ein paar Takte in einem ansonsten komplett eigenen Stück sind. DAS ist doch hier der Knackpunkt. Es wird ja nicht "das Werk bearbeitet" (§23 UrhG), sondern "kleine Teile eines Werkes verwendet" (§51 UrhG).

Zitat §51 UrhG:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
[...]
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbstständigen Werk der Musik angeführt werden"

Schwierig wird nur die Interpretation von "durch den Zweck gebotener Umfang" und evtl. die Abgrenzung zu §24 UrhG:
§ 24
Freie Benutzung




(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

Aber ich denke, dass ein paar Takte in einem ansonsten eigenständigen Stück nicht "dem Werk zugrundeliegen", sondern wirklich ein Zitat darstellen.

Jens
 
Es geht wirklich um ein Zitat - ein ansonsten völlig eigenständiges Stück und mittendrin acht Takte Chopin, exakt nachgespielt und sofort als Hommage erkennbar, allerdings halt auf E-Gitarre statt Klavier :D

Weiß jemand, wo genau die Grenzen zwischen Zitat und Neuinterpretation liegen und ob "Zitate" wirklich frei sind? Und ob Chopin vielleicht generell frei ist, da schon 150 Jahre alt?
 
...timur°°° schrieb:
Weiß jemand, wo genau die Grenzen zwischen Zitat und Neuinterpretation liegen und ob "Zitate" wirklich frei sind?
Zitate sind meines Wissens nach wirklich frei, der Knackpunkt ist wenn überhaupt die Grenze (wieviel darf's denn sein?)...

Und ob Chopin vielleicht generell frei ist, da schon 150 Jahre alt?
Wenn Chopin nicht nur ein Beispiel war, dann kannst du davon ausgehen, den guten Mann zitieren zu dürfen...

Jens
 

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