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Aufnahmeantrag für Urheber

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MobyDick
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Moin,

da ich dieses Jahr einige Gigs mit der Band haben werde, möchte ich mich nun bei der Gema anmelden. Wir haben letztes Jahr ein Album veröffentlicht.
Zur Frage:
Was bedeutet die Zeile: Folgende Werke sind im Druck erschienen?

Vlt wird jetzt der ein oder andere die Stirn runzeln, aber ich verstehe nicht ganz, ob eine Albumproduktion und wenn nicht, was sonst, darunter verstanden wird...

Außerdem:
Folgende Werke sind öffentlich aufgeführt worden. Dahinter steht "Veranstaltungstag und -ort"

Natürlich sind die Werke bereits bei einigen Veranstaltungen aufgeführt worden. Wie sehr soll ich hier ins Detail gehen!? (zumal der Platz dann nicht reicht, wenn ich in dem Aufnahmeantrag alle bisherigen Veranstaltungen reinschreibe.

Zum Verständnis noch den Link zum Antrag

Liebe Grüße
Moby
 
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Die Frage nach dem Druck zielt hauptsächlich auf Verleger ab, die GEMA Mitglied werden wollen. Diese müssen nämlich ihre verlegerische Tätigkeit in Form von Notenveröffentlichungen nachweisen. Bei Urhebern ist das, zumindest für die angeschlossene Mitgliedschaft, nicht von Bedeutung. Sind bislang keine Texte oder Noten Deiner Songs veröffentlicht (wie wohl bei den meisten von uns :D ) lässt Du diesen Teil einfach leer.

Bei der öffentlichen Aufführung geht es darum, dass man erfahren möchte inwieweit die Werke genutzt werden und ein Aufkommen zu erwarten ist. Wenn Dir eine Veranstatung einfällt, schreib diese eine beispielhaft dort hinein, wenn nicht lass die betreffenden Spalten ebenfalls offen. Es wird Dir dadurch nicht die Aufnahme verweigert ;) WENN die Songs jedoch bereits öffentlich aufgeführt wurden, solltest Du zumindest die Tatsache, dass das so war bestätigen, sie also zumindest ohne Angaben zur Veranstaltung auflisten.

Wichtig ist auch hier wie immer bei der GEMA: besser wenig Angaben als gar keine...

Grüße
Marc
 
Hi Marc,

Vielen lieben Dank für deine Antworten, Fragen beantwortet!

Es ist mittlerweile noch zwei Aufgetaucht:

In meiner Band komponieren ab und zu 2,3 außer mir. Ob die sich bei der Gema anmelden, bzw, ob es sich für sie lohnt, müssen wir noch besprechen. Ihre Namen soll ich allerdings schon (komplett) in die entsprechenden Kästchen eintragen, wenn ich das richtig verstanden habe - da frag ich mich dann, warum die Kästchen so klein sind, das passt doch gar nich rein... ;-)


Ich singe in einer Acappella-Band und oft ist das bei einem Song dann ja so, dass zwar ein der eine aus der Gruppe Text und Musik geschrieben hat (also Texter und Komponist ist), der andere das Acappella-Arrangement geschrieben hat.

Ist das nicht unfair, dass der Arrangement-Schreiber bei der Gema nicht berücksichtigt wird? Wie regelt man das?

liebe Grüße

Moby
 
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