• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Gema und GVL-Mitgliedschaft - Frage zum Aufnahmeantrag

capoo
capoo
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
26.12.16
Registriert
29.06.09
Beiträge
112
Kekse
347
Ort
Leipzig
Ich sitze grade über den 2 Anträgen und blicke nicht so ganz durch.

Hab einmal Gema "Aufnahmeantrag für Urheber" und GVL "Wahrnehmungsvertrag"

Nun geht es schon los, dass ich nicht weiß, was in die ertsen Zeilen kommt :confused:

Beim Gema-Formular:

Trage ich bei Angaben zum Urheber die Band ein oder muss jedes Bandmitglied nen eigenen Antrag ausfüllen?

Wir sind keine GBR - meine Musiker sind bei mir "Angestellt" mit Freelancer-Verträgen. Die Urheberrechte liegen für die Texte bei mir und für die Musik beim Gittarristen und dass soll auch so bleiben, damit sich dieser absichern kann, wenn er mal die Band verlassen sollte (somit also sein "Arbeitsvertrag" endet - er soll weiterhin die GEMAeinnahmen für sein schaffen erhalten, auch wenn er kein "Gehalt" mehr von der Band bekommen täte.)

Muss ich also als Urheber den Firmeninhaber eintragen oder für jeden nen einzelnen Antrag (also einen für den Klampfer und einen für mich?)

Beim GVL-Formular:


Gleiche Frage im Prinzip -Band reinschreiben und Firma oder jede Person einzeln?


Danke schonmal ;)
 
Eigenschaft
 
Bei der GVL und GEMA können auf der Urheber- und Künstlerseite nur natürliche Personen Mitglied werden, anders gesagt, man kennt dort keine Bands, etc. nur Einzelpersonen. Es muss sich also jeder selbst anmelden.
 
A
  • Gelöscht von UranusEXP
  • Grund: Off Topic, Crosspost, Werbung bitte mit Boardbetreiber abklären.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben