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Roter_Luftballon
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Hi,
wenn es folgende Situation gäbe:
Band A, wir, veranstalten ein Konzert und laden dazu Band B ein, die 2 Songs covern möchte.
Band A würde dies untersagen, damit keine GEMAgebühren anfallen und Band B würde trotzalledem 2 Coversongs spielen, die nicht bei der Gema angemeldet sein würden.
Wie wäre hier die Rechtslage? Bei wem wäre die Schuld? Wer müsste bei einer evtl. Strafe bezahlen?
Ich hoffe ich hab alles richtig formuliert
Danke
wenn es folgende Situation gäbe:
Band A, wir, veranstalten ein Konzert und laden dazu Band B ein, die 2 Songs covern möchte.
Band A würde dies untersagen, damit keine GEMAgebühren anfallen und Band B würde trotzalledem 2 Coversongs spielen, die nicht bei der Gema angemeldet sein würden.
Wie wäre hier die Rechtslage? Bei wem wäre die Schuld? Wer müsste bei einer evtl. Strafe bezahlen?
Ich hoffe ich hab alles richtig formuliert
Danke
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