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Band-Vertragsformen?

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bluemirko
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Hallo,

ersteinmal möchte ich vornweg bemerken, dass ich weiß, dass ich mich mit solchen Fragen wie meiner besser an einen Rechtsanwalt wenden sollte. Trotzdem möchte ich Euch bitten, ein paar Tipps und Meinungen zum Thema zu geben, damit ich nicht so ganz unwissend zum Anwalt gehe ;-)

Folgende Situation: Ich bin Berufsmusiker, mit meinem eigenen Programm bisher solo unterwegs gewesen (was nicht heißt, dass ich keine Banderfahrung habe), zur Zeit mitten in den Verhandlungen mit einer kleinen Plattenfirma für mein erstes Album, auf der Suche nach einem geeignetem Management - und stelle mir gerade aus befreundeten Musikern eine Band zusammen. Sie besteht aus Gesang/ Klavier, Gitarre, Bass, Drums und DJ.

Ich habe mir überlegt, dass ich mit meinen Mitmusikern einen Vertrag schließen sollte, was die Gagenaufteilung, CD-Beteiligung, Urheber- und Verwertungsrecht usw. angeht. Ich weiß, dass es einen GbR-Vertrag gibt und was eine GbR ist, finde ihn aber nicht sonderlich geeignet für mich. Folgendes stelle ich mir vor:

- Wenn es das in dieser oder ähnlicher Form gibt, würde ich gern meine Musiker "anstellen", das heißt dass sie mehr oder minder den "Auftrag" bekommen, meine Musik zu spielen bzw. zu interpretieren und dafür einen Fixbetrag aus meinen (speziell. Gagen-)Einnahmen bekommen.

- Da ich (fast) alleiniger Urheber bin, bleiben jegliche Tantiemen bei mir, sie können aber (wenn ich das richtig sehe) GVL-Tantiemen für meine Aufnahmen beziehen.

- Einziges Problem ist der DJ - er sorgt für die elektronischen Elemente in meiner Musik und hat somit (nach groben Richtlinien meinerseits) auch meines Wissens eine Miturheberschaft. Also sollte er auch eine Beteiligung bekommen - weiß nur nicht wie hoch da üblich ist.

- Jeder Musiker bringt seine eigenen Instrumente und Verstärker mit ein und verlässt die Band auch mit den selbigen (d.h. so gute wie keine Ausgaben)

- Sollte einer der Musiker meinen Vertrag kündigen (die Band verlassen), hat er eine Kündigungsfrist von einem viertel Jahr, um die noch anstehenden Gigs zu gewährleisten. Außerdem sollte es ihm untersagt werden, meine Songs weiterhin aufzuführen, wie immer das auch geht...

- Hier auch wieder das Problem mit dem DJ - wenn er geht könnte er ja als Miturheber seine Samples u.ä. einfach mitnehmen, oder mir verbieten sie weiter zu nutzen (daran ist ihm natürlich nicht gelegen)...

Klingt ziemlich eigenartig, meine Bedingungen, aber schließt von vornherein viele zum "Bandalltag" gehörenden Probleme aus...

Dazu mal meine Fragen:

- Gibt es Band-Verträge in dieser Form überhaupt? Vielleicht sogar eine "Vertragsvorlage" zum Anschauen irgendwo?
- Findet Ihr diese Form überzogen oder realistisch? Was könnte man besser machen?
- Wie könnte man das Problem mit der Miturheberschaft und der Übernahme der Samples beim DJ lösen? Ist er überhaupt Miturheber, wenn ich ihm eine "Grundlage" vorgebe und er sie umsetzt und erweitert?

Ich hoffe, ich habe meine Fragen in meinem doch sehr speziellen Fall allgemein genug gehalten, um nicht selbst oder andere in Schwierigkeiten zu bringen...

Liebe Grüße
Mirko
 
Eigenschaft
 
Klingt ziemlich eigenartig, meine Bedingungen, aber schließt von vornherein viele zum "Bandalltag" gehörenden Probleme aus...

Na ja, eine Band "lebt" ja auch vom bandinternen Verhältnis. Was Du da anschneidest ist aber auch möglich - z.B. in bekannten Orchestern namhafter Orchesterchefs.

- Wenn es das in dieser oder ähnlicher Form gibt, würde ich gern meine Musiker "anstellen", das heißt dass sie mehr oder minder den "Auftrag" bekommen, meine Musik zu spielen bzw. zu interpretieren und dafür einen Fixbetrag aus meinen (speziell. Gagen-)Einnahmen bekommen.

Allgemein würde man eine solche Situation auch mit den Worten beschreiben können, dass da ein Alleinunternehmer Lohnmusiker beschäftigt. Je nachdem, wie umfangreich dieses Lohnmusikerverhältnis ist, könnte es u.U. Probleme mit einer Scheinselbständigkeit geben.

- Da ich (fast) alleiniger Urheber bin, bleiben jegliche Tantiemen bei mir, sie können aber (wenn ich das richtig sehe) GVL-Tantiemen für meine Aufnahmen beziehen.
Ausübende Künstler können jeweils zur Mitte des Jahres ihre Belege bei der GVL einreichen und bekommen dann nochmals ca. 30 Prozent der Honorare aus der GVL ausgeschüttet (die Höhe der Ausschüttung variiert jährlich - je nach Income).

- Einziges Problem ist der DJ - er sorgt für die elektronischen Elemente in meiner Musik und hat somit (nach groben Richtlinien meinerseits) auch meines Wissens eine Miturheberschaft. Also sollte er auch eine Beteiligung bekommen - weiß nur nicht wie hoch da üblich ist.

Eine Miturheberschaft besteht i.d.R. dann, wenn ein anderer Autor entscheidenden Anteil an der Schöpfungshöhe eines Werkes hat. Wenn jemand nach maßgeblichen Vorgaben eines Autors zusätzliche Arrangementelemente beiträgt, ist das noch nicht unbedingt für eine Mitautorenschaft ausreichend.

Vergleichbarer Fall: Ein Autor holt sich einen bestimmten Berufsmusiker mit Instrument X ins Studio, legt ihm Akkordfolge und Melodie vor und sagt dann "biete mir dazu mal eine Begleituang an". Der Berufsmusiker spielt das Stück ein und unterzeichnet anschließend eine so genannte "Künstlerquittung". Mit ihr tritt er sämtliche schöpferischen Leistungen an den Auftraggeber ab.


- Sollte einer der Musiker meinen Vertrag kündigen (die Band verlassen), hat er eine Kündigungsfrist von einem viertel Jahr, um die noch anstehenden Gigs zu gewährleisten.
Na ja, wenn sich da einer drauf einlässt...

Außerdem sollte es ihm untersagt werden, meine Songs weiterhin aufzuführen, wie immer das auch geht...
Es geht nicht...wenn er Deine Werke unverändert und unbearbeitet aufführt! Sonst könnte heute keine Coverband mehr irgend ein Werk von fremden Autoren aufführen! Einmal veröffentlicht (= aufgeführt oder auf Tonträger veröffentlicht), kann jeder auf diesem Globus ein Werk unverändert aufführen. Gegen Lizenzgebühr versteht sich (= Inkasso z.B. durch die GEMA). Aber verhindern lässt sich soetwas nur, wenn der Aufführende ein Werk unzulässig verändert.

- Hier auch wieder das Problem mit dem DJ - wenn er geht könnte er ja als Miturheber seine Samples u.ä. einfach mitnehmen, oder mir verbieten sie weiter zu nutzen (daran ist ihm natürlich nicht gelegen)...
Keine Angst! Das vorher erwähnte gilt umgekehrt auch für Dich! Egel, ob die die Werke eines Mitmusikers - unverändert -aufführtst oder "Satisfaction" von Jagger/Richards. Keiner kann es Dir verbieten. Der Veranstalter muß nur die GEMA-Gebühren dafür bezahlen.

- Findet Ihr diese Form überzogen oder realistisch? Was könnte man besser machen?
Na ja....:confused:

lg.
 

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