Bandauflösung ?

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Was kann man den tun wenn sich, nehmen wir an, ne Band auflösen würde. Weil zum Beispiel einige Mitglieder keine Lust mehr auf Musik haben. Kann eine Einzelne Person diese Band weiter Aufrechterhalten und gleichzeitig die anderen Mtglieder aus dem Proberaum verweisen?
 
Eigenschaft
 
gesellschaftsauflösung, namensrechte, usw... ist alles im GbR-vertrag geregelt (egal ob mündlich oder schriftlich), bei mündlich muss eben eine einvernehmliche lösung gefunden werden.

das andere steht im mietvertrag oder wird mit dem vermieter geklärt.
 
Der Schlaue hat sich über sowas "in guten Zeiten" Gedanken gemacht (https://www.musiker-board.de/band-p...ar-sehr-viele-gedanken-zur-bandgruendung.html), der weniger Schlaue muss dann halt in den "harten" Zeiten durch und sich mit den anderen Chaoten irgendwie einigen.

Praxis-Tipp: Band auflösen, neue Band starten, das Vergangene eben Vergangenheit sein lassen - und das nächste Projekt mit ein paar schriftlich vereinbarten Rahmenbedingungen auf etwas solidere Füße stellen...
 
gesellschaftsauflösung, namensrechte, usw... ist alles im GbR-vertrag geregelt (egal ob mündlich oder schriftlich), bei mündlich muss eben eine einvernehmliche lösung gefunden werden.

das andere steht im mietvertrag oder wird mit dem vermieter geklärt.

Naja, nicht jede Hobbyband braucht einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag - und im Übrigen ist nicht jede Band zwingend auch eine GbR. Es gibt sogar viele gute Gründe, keine GbR zu gründen - allein aus haftungsrechtlichen Gründen. Tatsächlich sollte man es vermeiden, Gesellschafter einer GbR zu werden. Auch bei einer Band ist die Form GbR alles andere als das Gelbe vom Ei.

Wenn man aber als Band im Mietvertrag des PR steht, dann ist man wohl eine GbR - zumindest mit dem Gesellschaftzweck, diesen PR zu unterhalten. Steht nur eine natürliche Preson drin, dann ist diese auch der Hauptmieter - mit allen Rechten und Pflichten.

Nehmen wir an, die Band wäre eine GbR, und es gäbe keinen detallierten Gesellschaftsvertrag, dann gelten die gesetzlichen Regelungen, und die stehen in den §§ 705 - 740 BGB. Da steht auch, unter welchen Voraussetzungen die Gesellschaft aufgelöst wird und was nach deren Auflösung bezüglich des Gesellschaftvermögens passiert.

Aber nochmals: Eine Band muss nicht als GbR geführt werden, und das ist auch nicht zwingend erstebenswert.
 
klar wir sind alle freunde und alles ist easy, aber gerade für solche fälle wie in diesem thread ist ein vertrag eben doch sinnvoll.

was ist eine band denn sonst, wenn man keinen verein oder sonstwas gegründet hat?
 
Kann eine Einzelne Person diese Band weiter Aufrechterhalten und gleichzeitig die anderen Mtglieder aus dem Proberaum verweisen?
Seltsame Frage ...
Wie will man den eine Band "aufrechterhalten", wenn da keiner mehr mitmacht?
Und was haben die, die nicht mehr mitmachen, im Proberaum verloren?
 
was ist eine band denn sonst, wenn man keinen verein oder sonstwas gegründet hat?

Einige Leute, die zusammen Musik machen, was sonst?

Gegenfrage als umgekehrter Fall: Du steigst in eine Band ein, du kennst die Leute aber nicht näher, willst aber für die mithaften, weil Du ja nach Deiner Lesart automatisch GbR - Gesellschafter würdest, obwohl Du nur in irgendeiner Truppe Gitarre spielen willst? Mit allen rechtlichen, auch steuerrechtlichen Konsequenzen??

Mal ernsthaft: Man muss nicht zwingend nach außen als GbR auftreten. Und "automatisch" ist man das schon gar nicht.

Dafür bedarf es zunächst eines Gesellschaftsvertrages:

§ 705 BGB:
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

Meistens hapert es ja schon daran, dass kein "gemeinsamer Zweck" vorhanden ist.

Wer allerdings als GbR nah außen auftritt, der muss sich auch so behandeln lassen...

Und: Mitunter kann es sinnvoll sein, als Band eine GbR zu gründen. Aber eben nur manchmal!:D
 
was ist eine band denn dann, wenn ich öffentlich mit ihr auftrete, umsatz generiere, gastspielverträge schließe usw...?
 
was ist eine band denn dann, wenn ich öffentlich mit ihr auftrete, umsatz generiere, gastspielverträge schließe usw...?
Davon steht in der Eingangsfrage aber nichts ... :confused:
 
Das kommt darauf an, wer Partei des Gastspielvertrages ist. Ich kann genauso gut so ein Ding als Person unterschreiben, mir Musiker suchen und diese bezahlen. Wenn Du natürlich als XY - Band GbR unterschrieben hast, ist das etwas anderes...
 
ich denke die wenigsten bands sind eine one-man-show, bei der eine einzelperson musiker bezahlt und dafür auch noch KSK löhnt.

nach dem, was ich aus den aussagen des threaderstellers rauslesen kann, geht es hier auch um den klassischen fall einer band, in der die mitglieder alle bestandteil der band und gleichberechtigt sind.

theoretisch magst du recht haben, aber hier gehts ja um die praxis, da ist dein fall meiner erfahrung nach die große ausnahme.
 
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft).

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Die gesetzlichen Grundlagen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind im Wesentlichen in den §§ 705ff.Vorlage:§§/Wartung/alt-URL BGB geregelt. Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen, z. B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung.

Quelle: Wikipedia

...durch die gemeinsame Nutzung des Proberaumes? Zumindest im Bezug drauf...?

Ich dachte ja auch...wie ambee...dass IN DER PRAXIS HÖCHSTWAHRSCHEINLICH die ALLERMEISTEN BANDS GbR sind, die durch einen stillschweigenden Gesellschaftsvertrag zu stande gekommen sind...
 
Zuletzt bearbeitet:
...durch die gemeinsame Nutzung des Proberaumes? Zumindest im Bezug drauf...?
Hatte ich oben schon was zu geschrieben. Es kommt (im Außenverhältnis) ncht darauf an, wer den Proberaum nutzt, sondern wer der Mieter ist.

Ich will außerdem gar nicht bezweifeln, dass die meisten Bands eine GbR sind. Ich möchte nur auf das Problem aufmerkasam machen, dass einem alle möglichen "Ratgeber" Glauben machen wollen, dass diese Form für eine Band quasi zwingend sei. Das ist sie nämlich nicht! Und meistens sind die Verhältnisse da auch allesandere als klar. Beispiel: Drei Bandmitglieder haben gemeinsam die PA zu Eigentum. Ein weiteres Bandmitglied stößt dazu. Ist er als neuer Gesellschafter dann nachschusspflichtig? Ist die PA überhaupt in die GbR eingebracht?

Und wie sieht es stuerlich mit der gesonderten Feststellung aus? Wieviele der angeblichen Band - GbRs ermitteln überhaupt den steuerlichen Gewinn?
 
dass einem alle möglichen "Ratgeber" Glauben machen wollen, dass diese Form für eine Band quasi zwingend sei. Das ist sie nämlich nicht! Und meistens sind die Verhältnisse da auch allesandere als klar
Natürlich ist es nicht zwingend. Die ganzen Ratgeber (u.a. etwa von Bob Lyng) weisen aber aus guten Gründen drauf hin, DASS sehr leicht stillschweigend eine GbR - EBEN mit unklaren Verhältnissen - entsteht. Denn in der Praxis ist nämlich DAS das potentielle Problem, wenn's dann kracht. Es geht nicht um theoretisch konstruierte Beispiele, wie Du sie anführst. Die Ratgeber verstehe ich so: "Es entstehen GbR mit unklaren Verhältnissen und genau das ist das Problem."

Beispiele: Der Bandname wird gemeinsam "erbrainstormed" und man tritt jahrelang gemeinsam darunter auf. Equipment kauft man gemeinsam aus der Bandkasse. Den Proberaum renoviert, bezahlt und nutzt man gemeinsam. Also wenn da keine "stillschweigende(n)" GbR im Spiel sind, WANN denn bitte dann?

Wenn dann also solche GbR im Spiel sind, können auf den Einzelnen Probleme und Fragen zukommen, die er so vielleicht nicht erwarten würde. Deshalb ist es aus meiner Sicht schon sehr sinnvoll, dass die Ratgeber darauf hinweisen. Das sind auch solche Fragen auf die Du selbst hinweist. Ja, unter Umstände bringe ich - vielleicht "aus Versehen" - irgendetwas ins Gesellschaftsvermögen ein und steh' dann hinterher schockiert da.

Andere Alltagssituation: Angenommen man sitzt gemeinsam im Büro eines Veranstalters und macht mündlich einen Gig aus. Alle Anwesenden nicken eindeutig die Bedingungen des Veranstalters ab: 1000 EUR Gage, 500 EUR Vertragsstrafe, wenn die Band nicht zum Auftritt kommt. Ein Mitglied hinterlässt seine Kontaktdaten. Das Mitglied erscheint auch zum Auftritt, die anderen nicht. Der VA wird seine 500 EUR haben wollen und sie bei dem einen Mitglied einfordern. Das wird vielleicht die Welt nicht mehr verstehen und hat sich subjektiv "nichts zu schulden kommen lassen", muss aber doch trotzdem für die GbR die vollen 500 EUR zahlen, oder nicht? Ob und wie derjenige sein Geld von den anderen Mitgliedern bekommt ist sein Problem, oder? Der Veranstalter muss doch nicht etwa die restlichen Mitglieder ausfindig machen und von jedem seine 100 EUR einfordern?

Soweit ich weiss haften Gesellschafter einer GbR stets persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und können von Dritten
statt oder neben dieser in Anspruch genommen werden.

Wenn dem so ist - wovon ich ausgehe - sind das durchaus "Gefahren" einer "stillschweigenden" GbR, denen man sich als Unbedarfter sicher nicht bewusst ist.
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Zuletzt bearbeitet:
Hallo UnranusXP,
hallo ambee,



damit wir uns nicht falsch verstehen: Hier geht es doch in erster Linie um die Frage des Threaderstellers. Er will nämlich
  1. den Proberaum behalten und
  2. die Band unter dem selben Namen weiterführen.
Er hat aber nichts davon geschrieben, dass die Band gemeinsam irgendwo nach außen als GbR aufgetreten ist, geschweige denn, dass die Mitglieder eine solche gegründet haben. Meine Reaktion ist einfach so zu verstehen, dass ich klarstellen wollte, dass auch nicht automatisch eine solche vorliegen muss.

Die Antwort zu a ist übrigens einfach: in den Mietvertrag schauen, derjenige, der als Mieter drin steht, ist Chef im Ring und kann die anderen rausschmeißen. Wenn die anderen Bandmitglieder Untermieter sind, muss er deren Untermietverhältnis eben kündigen. Stehen aber alle Mitglieder im Vertrag, dann muss man sich in der Tat über Gesellschaftsrecht Gedanken machen. Dumm ist in diesem Fall, dass auch nur alle Mieter (oder meinetwegen Gesellschafter) auch nur gemeinsam kündigen können...
Und das führt auch zur nächsten Frage. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die ursprüngliche GbR nämlich aufgelöst, sobald ein Gesellschafter ausscheidet. Etwas anderes gilt nur, wenn im Gesellschaftsvertrag einer Fortführungsklausel existiert, was ich hier mal nicht unterstelle. Dementsprechend darf keiner weiter unter dem Namen der ursprünglichen GbR auftreten, es sei denn, die gekündigten Mitglieder stimmen zu.

Wir können das Spielchen noch lange weiter betreiben: wenn mehrere zusammen Equipment anschaffen, sind sie erst einmal (nur) eine Bruchteilsgemeinschaft. Zweifelhaft ist, ob die Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft tatsächlich das Gesamt handseigentum in das Gesellschaftsvermögen irgendeiner GbR überführen wollen oder wollten.

Letztendlich geht es doch darum, wie eine Band rechtlich ausgestaltet werden soll, und da gibt es unzählige Möglichkeiten. Das immer wieder propagierte und unterstellte Modell, alle Mitglieder der Band sind Gesellschafter einer gleichnamigen GbR, ist in seiner Tragweite selten wirklich gewollt und auch sinnvoll. Soll wirklich jeder Geschäftsführungsbefugnis haben? Will man wirklich auf Verbraucherschutzrechte verzichten, indem man Equipment als XY-Band GbR kauft? Will man (wir sind ja steuerehrlich!) beim Finanzamt eine Steuernummer für die GbR beantragen, jährlich eine GuV Rechnung machen und die Gewinne der GbR gesondert feststellen lassen? Was passiert, wenn ein Gläubiger eines Gesellschafters in seinen Gesellschafteranteil pfändet?

Das sind nur einige Themen, die sich im Zweifel viel besser anders gestalten lassen. In der Tat bietet die GbR unzählige Nachteile und Risiken. Ich erinnere mich noch an einem Professor, der uns im zweiten Semester immer wieder gesagt hat: "werden Sie niemals Gesellschafter einer GbR!" Recht hat er!

Der lange Rede kurzer Sinn: eine Band sollte sich natürlich am Anfang darüber Gedanken machen, wie sie die rechtlichen Verhältnisse untereinander gestalten will. Sie sollte sich dabei vor Augen halten, dass die Gründung einer GbR, bestehend aus allen Personen der Band, nur eine Möglichkeit von vielen ist - und meistens nicht die beste. Wer sich kaufmännisch am Markt tätig, muss sich auch als Kaufmann behandeln lassen...

Zur "stillschweigenden" GbR: da ist der Streit schon vorprogrammiert. Im Zweifel würde ich für den Fall, dass mich jemand als Gesellschafter in die Haftung nehmen will, erst einmal darlegen, dass ich gar nicht Gesellschafter bin. Die Beweislast dafür liegt nämlich bei demjenigen, der mich aus meiner vermeintlichen Gesellschafterstellung in Anspruch nehmen will, also ein möglicher Gläubiger der GbR oder meine vermeintlichen Mitgesellschafter.

Wenn schon Band als Gesellschaft sein muss, dann frage ich mich, warum ich bislang noch nie eine Band gesehen habe, die als Limited auftritt.

So, genug davon, wir wollen ja keinen neuen "Ratgeber" für Bandgründungen erstellen, oder?;)
 
du hast hier das fass aufgemacht und über irgendwelche theoretischen möglichkeiten und alternativen zur gesellschaftsform einer band augefangen. da könnten wir auch gleich den fall diskutieren wie sinn voll ne GmbH ist, oder eine Aktiengesellschaft, oder eine limited, und und und...

hat aber alles nichts mit der realität und diesem thema zu tun. vielen dank für deinen lehrreichen exkurs in die theorie, zurück zur praxis!!!
 
... obwohl: so uninteressant ist die Frage nicht, ob bereits konkludentes Unterwerfen in eine Zweckbindung den Gesellschaftsvertrag in einem solchen Fall begründen kann. Aber das sollte i.d.T. einem entsprechenden Thread oder einem Workshop vorbehalten bleiben. ;)
 
"Kann eine Einzelne Person diese Band weiter Aufrechterhalten und gleichzeitig die anderen Mtglieder aus dem Proberaum verweisen?"

Klar, du sagst einfach: ich mach die Band jetzt allein weiter, und ihr probt hier bitteschön nicht mehr!:mad:

Und jetzt kommt's drauf an: wer wann was wie wo warum.

Willst du den (markteingeführten) Namen weiter verwenden? Roger Waters von Pink Floyd hat dies seinen ehem. Bandkollegen gerichtlich verboten. Dabei war er derjeneige, der allein gegen die anderen war. Folgerichtig hat ein anderes Gericht dieses Verbot wieder aufgehoben.

Sofern du der Hauptakteur der Band warst (Songschreiber, künstl. Leiter, Gründer, ...), macht deine Frage schon Sinn. Ist aber etwas abstrakt.....:gruebel:

Vielleicht akzeptieren die anderen ja dein Ansinnen, wenn sie eh keine Lust mehr haben....oder ihr vereinbart eine Abfindung?
 
Nehmen wir an, das die Bandkasse zu gleichen Teilen auf alle drei aufgeteit wird. Könnte man das in diesem Fall mit einem Austrittsvertrag regeln? Nach dem Motto: "Wenn Person XY der Band X seinen Anteil erhält, bestätigt die Person XY den Austritt aus der Band."?

Ich gehe ebenfalls davon aus, das weder ein Mietvertrag, noch eine GbR existiert.
 
Und nochmal - weil die hypothethischen Diskussionen hier wenig bringen - :

Für 99% der Bands in diesem Forum, die sich im Bereich "Hobby" (jaja, ambitioniert und innovativ, aber eben VERDAMMT weit weg von großer Bekanntheit und großem Geld) bewegen, wird oft mehr Aufhebens um solche Sachen gemacht als nötig. Man liegt sich in den Haaren, will das "Aufgebaute", die Songs, den Namen, etc. irgendwie "retten" und überlegt sich, was rechtlich so okay ist und wäre. In der Praxis bringt das NULL. Mal ehrlich: Trennt Euch, sprecht miteinander, streitet, aber findet unter halbwegs erwachsenen Menschen (oder verantwortungsvollen Jugendlichen) eine Lösung. Wenn alle gleich unzufrieden sind, dann ist's gut. OKAY, wenn man jetzt gut bezahlte Gigs und viel Merchandising und viele CDs hat, dann sieht das anders aus - aber bis dahin haben die meisten Bands vernünftige Regelungen für solche Themen getroffen.

Es gibt doch eigentlich immer "nur" ein paar Punkte:

Proberaum: Wenn der gemietet ist, dann ist doch klar, wer letztlich den Mietvertrag kündigen muss bzw. über die Nutzung entscheidet. Ende aus. Wenn einem das nicht passt, dann sollte man miteinander sprechen über Übernahme des Vertrags, etc. - aber beim Raum gibt's oft noch die klarsten Verhältnisse. Und wenn's ein Jugendzentrum etc. ist, dann wollen die doch auch, dass Ihr Euch einigt, ob und wie es weitergeht. Ich würde sagen: ein klarer "Cut", Kündigung der Verträge, dann Aufbau neuer Band auf Eigeninitiative etc.

"Bandvermögen": Vielleicht liegt etwas Kohle in der Bandkasse, vielleicht habt Ihr Euch gemeinsam Equipment gekauft (was eigentlich IMMER ein Fehler ist), aber auch da müsst Ihr irgendwie "raus". Hier gilt's ebenso: Eine faire Lösung sollte sich doch verdammt nochmal finden lassen, die Beträge sind oft nicht so riesig, das geht doch schon irgendwie. Im Zweifel lieber auf komplexe Formeln a la "Vier Mitglieder, alle unterschiedlich lang dabei, also Bandvermögen durch 4 und geteilt durch 12 Monate Bandbestehen, Mitglied A kriegt für die 6,7 Monate, die er dabei war---" verzichten - die aktuelle Besetzung macht das unter sich aus und gut is'.

Songs: Rechteinhaber sind Melodieschreiber und Texter. Da das im Bandkontext oft nicht 100% trennbar ist, kann das schwierig sein. Also: Entweder alle einigen sich drauf, die Songs gemeinsam mit der Band zu begraben, oder alle einigen sich drauf, dass jeder weiterhin alle Songs nutzen darf, oder alle erkennen an, dass die Rechte bei gewissen Bandmitgliedern konzentriert sind. Tipp aus der Praxis: Wenn man ganz tief in sich reinhört dann weiß man schon, wer den Song "eigentlich" geschrieben hat. Zweiter Tipp aus der Praxis: Das Musikerleben ist voller Abschiede - ab und an muss man eben auch liebgewonnene Songs ziehen lassen. Sollen die Andren doch die Songs mitnehmen - dann macht man mit der neuen Band eben noch bessere.

Bandname: Auch hier ist der Bandname für 99% aller "Hobby"bands (so aufstrebend und ambitioniert sie auch sein mögen) total wurscht. Dann spielt der Michael eben nicht mehr mit Tom und Sandra in den "Fallen Archangels", sondern der Michael hat mit Klaus und Sabine eine neue Band namens "Rising Lucifers". So what? Siehe meine Tipps zu Songs: Bandnamen begraben oder den anderen "schenken", der Klügere gibt nach.

Ihr seht schon, worauf ich abziele - so, wie das Zerbrechen der ersten Liebe wie ein Weltuntergang ist, kann es einem auch mit dem Zerbrechen der ersten Band ergehen. Spaßig ist sowas nie - aber letztlich bringt es einen nicht weiter, ewig zu trauern und zu kämpfen und zu streiten. Einfach gut sein lassen, auch selbst mal zurücktreten und die anderen Egomanen ruhig machen lassen, einen Schlussstrich ziehen und sich neuen Themen widmen. Nach vorne schauen, nicht nach hinten.

Und - da bleibe ich hart - in der nächsten Band zu den klassischen "Basics" (siehe dazu auch meinen weiter oben verlinkten Beitrag zur Bandgründung) klare Vereinbarungen treffen und kurz notieren. Damit vermeidet man eklige Streiterein, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

---------- Post hinzugefügt um 16:10:45 ---------- Letzter Beitrag war um 16:06:19 ----------

Ich gehe ebenfalls davon aus, das weder ein Mietvertrag, noch eine GbR existiert.

Und um hier mit den letzten Posts mal etwas "aufzuräumen": Eine GbR existiert IMMER, wenn sich eine Band trifft. Das BGB hat immer Gültigkeit. Und zudem können Verträge auch existieren, wenn sie nicht schriftlich festgehalten sind (dies gilt auch für Mietverträge). Nicht alles, was "Vertrag" ist, ist schriftlich! Schon mal Zigaretten oder eine Zeitung am Kiosk gekauft? KAUFVERTRAG...
 

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