Bandmitglied minderjährig- Auftritte bis nachts

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Hey liebe Musiker,

ich habe da mal eine Frage an euch.

Ich bin 14 und spiele jetzt in einer Band. Da ich ja noch minderjärhig bin, wollte ich fragen was/wie erlaubt ist ? Ich habe schon ein wenig gegooglet, aber habe noch keine eindeutige Antwort gefunden.

Mal ein Beispiel :

Wenn ich jetzt ein Auftritt mit meiner Band in einer Kneipe hätte von 21-23 und eine erziehungsberechtigte Person (Elternteil) dabei ist, dann wäre es doch nach dem Gestz ok, oder ?

Gilt denn musizieren in einer Band als "arbeiten" ? Vermischen da nicht das Jugendschutzgesetz und das Kinderarbeitsgesetz ?

Gibts irgendwie eine Möglichkeit, dass ich dann also auch später am Abend Auftritte haben könnte ?

ICH FREUE MICH ÜBER JEDEN HILFREICHEN TIPP !!!


DANKE IM VORAUS
 
Eigenschaft
 
Alles was jetzt folgt muss nicht unbedingt richtig sein, sind alles meine Erfahrungen!

Grundsätzlich darfst du bis 16 allein nur bis 22 Uhr draußen bleiben. Bis 18 dann bis 24 Uhr. Wenn ein Elternteil dabei ist, ist es kein Problem länger zu bleiben. Wenn Erwachsene in deiner Band sind, dann geht es auch, dass deine Eltern eine Vollmacht für diese Person schreiben (da müssen dann von dir und dieser Person alle Daten wie Anschrift und wie lange sie sorgeberechtigt ist stehen). Diese Person darf dich dann nicht allein raus lassen in der angegebenen Zeit und muss dich auch nach Hause bringen. Ich weiß nicht ob das jede Person machen darf.

Allerdings musst du auch auf die Regelungen der Kneipe achten, kann ja sein, dass die Kneipe ein Verbot für u16 hat. Aber vlt bekommt man dann ne Ausnahme weil man ja Musiker ist.
Nur Alk bekommst du erst mit 16 ;)

Zum Arbeiten:
Wenn du regelmäßig Geld verdienst (auch wenn du einmal im Monat bei Oma im Altenheim bissl Gitarre zupfst und jedes Mal von den Damen einen Fuffi bekommst), zählst das praktisch als Geldverdienen, was du beim Finanzamt angeben musst, evtl musst du dann Steuern zahlen (ab einem besitmmten Einkommenswert). Wenn du regelmäßig Ein- und Ausgaben hast, kannst du dich auch als Freiberuflicher Musiker anmelden, da musst du zwar alles angeben (z.B. wenn du neues Equip gekauft hast und wenn du für nen Gig geld bekommen hast), aber bei nem Kumpel von mir war das so, dass er z.B. Fahrtkosten und Verpflegung bei der Veranstaltung wiederbekommen hat.
Ich weiß nicht wie das als minderjähriger Freiberufler ist, ob man sowas überhaupt darf.

Aber wenn du kein Geld verdienst, zählt das nicht als arbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Informationen wegen Jugendschutzgesetz finde ich jetzt erst mal wichtiger.

Hier das Gesetz als solches:
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Hier ein Ausschnitt der relevanten Passagen:

§ 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 5 Tanzveranstaltungen


(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Interessant könnte die Ausnahme sein, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe stattfinden, was ja manchmal bei Konzerten in Jugendclubs (oder auch in Kirchengemeinden) der Fall ist.

Kennen denn Deine Eltern (die Erziehungsberechtigten) Deine Band? Spielen da andere Erwachsene mit? Dann wäre es wahrscheinlich am einfachsten, das so zu regeln, dass ein erwachsenes Bandmitglied für die in Frage kommende Zeit mithilfe einer Einverständniserkläurung der Erziehungsberechtigten die Begleitung und Verantwortung übernimmt.

Was das Geld angeht: da gibt es Regelungen für, schließlich gibt es Kinder und Jugendliche im Musik- oder Filmbereich, die bereits Großverdiener sind. Sich zu kümmern, kann allerdings nicht schaden.
Hier kann auch auf keinen Fall schaden, dass sich mal die Band oder ein Bandmitglied mit Dir und Deinen Eltern trifft und darüber ein Gespräch geführt wird. Schließlich gibt es ja auch Bandinterne Regelungen, beispielsweise dass die Gage oder ein Teil der Gage in die Bandkasse gehen, die man mal besprechen kann und wo mögliche Vorbehalte frühzeitig ausgeräumt werden können und ein Vertrauensverhältnis hergestellt wird.

Außerdem ist richtig, dass wenn steuerlicherseits Einnahmen berücksichtigt werden, auch die dementsprechenden Ausgaben (Kauf von Instrumenten, Beteiligung an der Proberaummiete und Ausgaben für Musikunterricht etc.) gegengerechnet werden können. Vermutlich wird da nicht so viel übrigbleiben, dass das Finanzamt sich dafür interessiert.
Auch hier kann es sein, dass sich ein Bandmitglied auskennt und dann läßt sich das in einem Gespräch ebenfalls viel einfacher klären als dass man sich da durch Paragrafen durchwühlt.

Jedenfalls: Gut, dass Du es früh ansprichst und schön, dass Du schon so früh einen Einstieg in die Musik- und Bandwelt gefunden hast.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Hallo @x-Riff,

danke für deine Antwort. Gucke dir mal bitte das Dokument an, was ich gerade finden musste :( Das spielen in einer Band fällt dann nämlich auch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und das ist extrem ätzend.

Somit ist doch der Traum eigentlich geplatzt, oder nicht ? :(

Danke und Gruß

Moritz
 

Anhänge

  • Flyer.Kinder.pdf
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Ich würde es nicht als Arbeit titulieren, sondern als künstlerische Betätigung. Dann noch mit idealerweise mit Eltern und bis 23 Uhr und kein Gehalt oder Gage sondern Aufwandsentschädigung.
Aber wenn es dich so sehr interessiert bleibt dir wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt
 
Jugendarbeitsschutzgesetz
Auch ich glaube, dass das spielen in einer Band als Hoby nicht unter das Arbeitsschutzgesetz fällt.
Aber glauben heist nicht wissen. Deswegen ist der einzig richtige Weg die Menschen zu fragen, die es wissen müssen. In dem von dir beigefügtem Dokument steht ja die Adresse bezüglich des Arbeitsschutzes.
Desweiteren solltest du noch beim Ordnungsamt nachfragen. Das sind die Fachleute für den Jugendschutz.
Die Kosten für den
kannst du dir, glaube ich, sparen. ;-)
 
Hi theyoungangus,

nicht gleich die Flinte ins Korn schmeißen, auch wenn das Paragraphendeutsch erst mal erschreckend und einschüchternd wirkt - übrigens auch für Erwachsene, die mit dieser speziellen Amtssprache nicht vertraut sind.

Sich erst mal mit Band (oder einem erwachsenen Mitglied der Band) und den Eltern zusammensetzen. Warum?
Ohne Eltern geht eh nichts - wenn die Dir keine Erlaubnis dafür geben, wird es schwierig bis unmöglich.
In diesem Gespräch an den Grundlagen arbeiten: warum ist das für Dich und Deine Entwicklung sinnvoll, wie entwickelst Du Dich dabei, was bedeutet es für Dich und die Band? Auch "schwierige" Fragen nicht ausklammern: Wie verbindest Du das mit der Schule? Welche Konflikte können entstehen, wie willst Du damit umgehen, wie die Band (wenn es beispielsweise vermehrt um Proben vor Auftritten geht oder um Auftritte in Klausurzeiten etc.?).
Das meine ich übrigens nicht nur im Sinne einer Beruhigung Deiner Eltern: Du selbst solltest eine gewiss reizvolle, aber sehr unsichere "Karriere" (falls man das im jetzigen Stadium überhaupt als eine bezeichnen kann) nicht gegen einen guten Schulabschluss setzen. Das würde ich - und würden andere auch - ebenfalls einem beispielsweise ambitionierten und talentierten jungen Fußballspieler raten.

Für alle nachvollziehbar und als Orientierung wichtig sind beispielsweise Vereinbarungen wie: "Der derzeitige Notenschnitt wird auf jeden Fall gehalten, wenn die Noten absinken, werden die Zeiten für die Musik so lange reduziert, wie der Notenspiegel wieder steht." Gleiches gilt, wenn es um die "Arbeitszeit" geht. Das ist zwar in den Paragraphen so geschrieben, dass es auf ein Beschäftigungsverhältnis gemünzt ist, es ist aber bestimmt kein Fehler, wenn man das auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit zu grunde legt. Da würde ich beispielsweise alle Proben rausnehmen, weil die zum Hobby und zur Freizeit zählen, alleine die Zeiten für Auftritte und Touren inklusive An- und Abreisezeiten sollten hier eine Rolle spielen.

Dann Argumente sammeln und Vereinbarungen formulieren, die den Aufsichtsbeauftragten (Eltern, Jugendamt, Schule) eine Sicherheit geben, dass hier an das Wesentliche gedacht und dass ausreichend vorgesorgt ist. Übliche Vorbehalte sind eben: geht auf Kosten der Gesundheit, der schulischen Entwicklung, generelle Überforderung, erhöhtes Risiko bei Begegnungen mit Alkohol, Drogen, Leuten mit "negativem Einfluss". Um es andersrum zu formulieren: Natürlich ist es wichtig, dass staatlicherseits vorgesorgt wird, dass Kinder und Jugendliche, beispielsweise von verantwortungslosen Managern oder anderen Leuten, ausgenutzt und "verbrannt" werden. Kinder und Jugendliche unterliegen ja deshalb einem besonderen Schutz, weil sie in der Regel gegenüber Erwachsenen, die nicht unbedingt ihr Bestes im Auge haben, benachteiligt sind und über den Tisch gezogen werden.

Darüber hinaus: Generell alles vermeiden, was nach Beschäftigungsverhältnis aussieht (was es ja wohl auch nicht sein wird): Der junge Mensch ist wie die anderen Bandmitglieder zunächst mal interessiert, auf künstlerischem Gebiet weiter zu komen und sich zu entwickeln. Dazu zählen auch Auftritte. Die Einnahmen sind prinzipiell freiberufliche Einnahmen, falls ein Überschuss entsteht, wird das ganz normal dem Finanzamt gemeldet. Hier im Gespräch auch klären, dass hier alles transparent verläuft: Die Band macht monatlich oder quartalsweise eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und eventuelle Überschüsse, die Eltern können / sollten sich bereit erklären, diese Abrechnungen zu prüfen und dem betreffenden jugendlichen Menschen daraus wiederum Geld zu geben für Instrumente, Musikunterricht und vielleicht eine Aufstockung des Taschengeldes.

Das alles sind Dinge, die erheblich zu einer positiven Gesprächsatmosphäre gegenüber beaufsichtigenden Ämtern bzw. den dort sitzenden und entscheidenden Personen beitragen. Alleine, dass man sich um solche Dinge schon Gedanken gemacht haben, sorgt in der Regel dafür, dass man beiderseits konstruktiv zusammenarbeitet, um dem jungen Menschen gefährdungsfrei seine musikalische (und mögliche spätere berufliche) Entwicklung verfolgen kann. Man tut gut daran, das mögliche Konfliktfeld "Entwicklung des jungen Menschen" vs. "Gefährdung des jungen Menschen" ernst zu nehmen - letzteres ist nämlich das Aufgabengebiet der beaufsichtigenden Ämter, wobei sie sich eben ohne treffende Einwände auch nicht einer positiven Entwicklung des jungen Menschen in den Weg stellen dürfen.

So - viel geschrieben - erst mal sacken lassen und einen Plan entwickeln.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Ich hatte dasselbe "Problem", aus Sicht des Elternteils. Mein Sohn hat im Rahmen eines Bandcontests an einem Samstag abend zusammen mit seiner ganzen Schülerband gespielt. Die Location war eine öffentliche Bar, welche auch Konzerte veranstaltet.

Ich hatte daraufhin telefonisch Rücksprache mit den Betreibern der Bar sowie den Veranstaltern des Bandcontests. Mein Sohn benötigte lediglich eine gültige ID (Ausweis) sowie die Begleitung einer erwachsenen Person. That's it.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass man die Veranstalter nicht 'überrascht', sondern im Vorfeld ankündigt, dass minderjährige Musiker an besagtem Datum spielen werden.

Zusammen mit dem "Jöööh"-Effekt (mein Sohn war damals 10 Jahre alt und verschwand fast hinter dem Schlagzeug) wurde das ein ganz lustiger Abend.
 
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