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Benutzung von Firmennamen

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M
MatthiasT
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Hi

Ist nicht direkt eine Frage zum Musik Biz, hat aber damit zu tun.

Mal völlig aus der Luft gegriffen angenommen eine Person, kürzen wir sie mit M ab hätte vor ein Plugin zu programmieren in dem unter anderen eine Funktion integriert wäre mit der man verschiedene Kopfhörer linearisieren könnte. (technischer Sachverhalt ist hier nicht wichtig, ist ja sowieso imaginär...)

Dürfte M dann in dem Fall die Markennamen dieser Kopfhörer in diesem Plugin erwähnen und/oder mit schematischen Zeichnungen dieses Modells versehen?

Oder müsste M die Hersteller- und Markennamen verändern, und wenn ja in welchem Maße? Es sollte im Idealfall noch erkennbar sein was gemeint ist. Wie wäre das mit einer schematischen Zeichnung oder einem Bild (natürlich dann selbst erstellt)

Sprich, müsste da dann beispielsweise KGB K271 anstelle von AKG K271 geschrieben werden?

Vielen Dank schonmal für eine Auskunft die recht nützlich wäre würde es sich um einen realen Fall handeln was natürlich vollständig abwegig ist. ;)
 
Eigenschaft
 
Aus gutem Grund verwenden z.B. Amp-Hersteller auf Ihren Modellern Phantasienamen. Beispielhaft - und stellvertretend für andere Hersteller - sei mal der Bass-Cube von Roland-Boss herangezogen. Schau Dir das mal an:

-> http://www.rolandmusik.de/produkte/CUBE-30_BASS/images/CUBE-30_BASS_3-big.jpg

(B.Man statt Fender Bassman, T.E. statt Trace Elliot usw). Du kannst Dir selbst ausrechnen, weswegen Roland/Boss so vorgegangen ist.

Was die Wiedergabe der äußeren Gestalt eines Produkts angeht, empfehle ich den einschlägigen Wikipedia-Artikel.
 
Hallo Matthias,

zunächst: juristisch mag es sein, dass M (in Deutschland) die entsprechenden Marken benutzen könnte, ohne dass die jeweiligen Markeninhaber ihm dies verbieten könnten. Vielleicht hilft dies weiter:

§ 23 Markengesetz: Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
  1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
  2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
  3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.


ABER: Sollte hier tatsächlich ein (mehr oder weniger eindeutiger Fall) des § 23 vorliegen, dann stellt sich für M die nächste Frage: Ist die Benutzung der fremden Marken sooo wichtig für den Vertrieb des eigenen Produktes, dass man evtl. einen extrem teuren markenrechtlichen Prozess führen wollte? Oder wäre es nicht vielleicht besser, so wie von Sticks bereits angeregt, dem Ärger besser aus dem Weg zu gehen?

Das freilich kann nur M beantworten... ;) Ich jedenfalls kann mir unter "Linearisierung von Kopfhörern" wenig vorstellen und habe entsprechend keine Ahnung, ob § 23 passt oder nicht. :)
 
Köttel;5419982 schrieb:
Das freilich kann nur M beantworten... ;) Ich jedenfalls kann mir unter "Linearisierung von Kopfhörern" wenig vorstellen und habe entsprechend keine Ahnung, ob § 23 passt oder nicht. :)
Naja, es ist ähhh wäre ein Ausgleich der Wiedergabefehler diverser Kopfhörer. Es wäre dann schon wichtig dass man erkennt welche es sind, aber ihr habt natürlich recht dass ein Markenrechtsstreit für M eher so suboptimal wäre, vor allem da auch so viele Marken involviert wären.

Gut, dann müssen es halt Senfscheißer, Dämon und Skull Wendy Kopfhörer werden. ;)
 
Naja, es ist ähhh wäre ein Ausgleich der Wiedergabefehler diverser Kopfhörer. Es wäre dann schon wichtig dass man erkennt welche es sind, (...). ;)
Dann passt § 23 aber ziemlich sicher; markenrechtlich sollten da m. E. keine Schwierigkeiten zu erwarten sein, denn der User MUSS ja schließlich wissen, welchen Menuepunkt er aussuchen muss, wenn er seinen Kopfhörer linearisieren will. Das ist geradezu ein Kernfall dieser Norm. Natürlich schadet es dann nicht, wenn sich an auffälliger Stelle der Hinweis findet, dass AKG etc. fremde Marken sind, keine Geschäftsverbindungen zu den Inhabern besteht etc.:)
 
was mir bei der VRM-box aufgefallen ist:
einige hersteller wie KRK, Adam und Genelec erlauben es offenbar, dass ihre lautsprecher namentlich in der werbung und in der software genannt werden. andere wie yamaha und alesis haben es anscheinend nicht erlaubt
trotzdem steht in der anleitung (seite 7) auf welchen originalen diese simulationen basieren. also ist die nennung zumindest in einer dokumentation offenbar möglich.
 
Ich habe hier gerade das Manual vom (relativ aktuellen) Boss ME-70 liegen und die sprechen dort bei ihren Ampmodellen auch ganz ungeniert von Mesa Boogie Rectifier, Fender Bassman, Vox oder Marshall (verbunden mit dem üblichen Markennamen-Disclaimer). Auf dem Gerät selber stehen aber trotzdem Fantasienamen.
 
einige hersteller wie KRK, Adam und Genelec erlauben es offenbar, dass ihre lautsprecher namentlich in der werbung und in der software genannt werden. andere wie yamaha und alesis haben es anscheinend nicht erlaubt
Ich kann da Yamaha schon verstehen. Jetzt ist mal dokumentiert wie übel die NS 10 wirklich sind. ;)

Da wollte ich meinen Namen auch nicht dran stehen haben.


Wahrscheinlich ist es für M das Beste erstmal Phantasienamen zu nehmen und dann die Hersteller mal anzuschreiben. vllt mit dem Hinweis dass das an sich rechtmäßig sein dürfte, man aber trotzdem mal nachfragen will.
Prinzipiell kann es einem Hersteller ja nur recht sein da mit drin zu sein.
 
Wahrscheinlich ist es für M das Beste erstmal Phantasienamen zu nehmen und dann die Hersteller mal anzuschreiben. vllt mit dem Hinweis dass das an sich rechtmäßig sein dürfte, man aber trotzdem mal nachfragen will. Prinzipiell kann es einem Hersteller ja nur recht sein da mit drin zu sein.
Keine so gute Idee von M. Nach meiner Erfahrung wird kein Hersteller antworten geschweige denn eine Erlaubnis geben. Warum sollten sie das auch tun? Aus purer Menschenfreundlichkeit? Im Business wird nichts verschenkt, schon gar nicht das Recht, eine Marke zu benutzen. Sie werden höchstens argwöhnisch, zumal das Plug-In ja vermeintliche Schwächen ihrer Produkte kompensieren soll.
Ich würde an Stelle von M einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufsuchen und nach vorheriger Kostenabrede den Fall kurz begutachten lassen.
Oder M könnte es mal hier versuchen, zumal dies ein einfacher Fall sein dürfte: http://www.jura.uni-duesseldorf.de/hilfe Das Projekt betreue ich übrigens ehrenamtlich mit... :)
 
Köttel;5421681 schrieb:
Keine so gute Idee von M. Nach meiner Erfahrung wird kein Hersteller antworten geschweige denn eine Erlaubnis geben. Warum sollten sie das auch tun? Aus purer Menschenfreundlichkeit? Im Business wird nichts verschenkt, schon gar nicht das Recht, eine Marke zu benutzen. Sie werden höchstens argwöhnisch, zumal das Plug-In ja vermeintliche Schwächen ihrer Produkte kompensieren soll.
Wäre ich Hersteller hätte ich so ein Plugin selber entwickelt um einen Mehrwert für meine Produkte zu schaffen...
Aber du hast schon recht.

Ich würde an Stelle von M einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufsuchen und nach vorheriger Kostenabrede den Fall kurz begutachten lassen.
Oder M könnte es mal hier versuchen, zumal dies ein einfacher Fall sein dürfte: http://www.jura.uni-duesseldorf.de/hilfe Das Projekt betreue ich übrigens ehrenamtlich mit... :)
Ich denke das wird M in dem Fall auch machen sobald es konkreter um die Veröffentlichung geht. Danke für den Link, ist für meinen imaginären Freund M sicher hilfreich.

(nur nebenbei, ganz unabhängig von den hypothetischen Problemen Ms - wie bescheuert ist eigentlich dieses Verbot von Rechtsauskünften?)

Ginge es um eine Amp-Sim oder so wäre das ja alles kein Problem, im Zweifel ist es ja der Hersteller der mit der unschmeichelhaften Verballhornungen seines Markennames leben muss damit der richtige nicht genannt wird. Bei dem konkreten Problem wäre es aber so dass das spezielle Modell wirklich sicher erkannt werden muss. Wäre denn im Zweifel eine Falschschreibung die aber unzweifelhaft ein bestimmter Markenname ist überhaupt die sichere Seite, oder könnte z.B. Sony wegen den Sony wegen dem Sony MDR DS6500 gegen Zony MDR DS6500 vorgehen?
 
danke für diese ausführliche diskussion....

mir ist viel klar geworden
beda
 

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