Bestandenen Eignungstest übertragbar?

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PhilippRempel
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Hallo liebe Leute,
ich wollte gerne folgendes Wissen:
Ich habe mich an 2 Unis(TU Braunschweig, Uni Hildesheim) für den Eignungstest in Musik beworben(Lehramt Grund/Haupt/Real). So den einen Termin werde ich nicht wahrnehmen können. Und nun komme ich zu meiner Frage: Wenn ich den Test (z.B. an der TU) bestehe, kann ich mich mit diesem Ergebnis an anderen Universitäten bewerben oder gelten diese Eignungsüberprüfungen nur der eigenen Uni?
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken und freue mich sehr über eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp R.
 
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Meines Wissens nach, sind die nicht übertragbar. Eigentlich haben die allermeisten Hochschulen acuh andere Anforderungsprofile. Da können die Eignungsprüfungen recht unterschiedlich aussehen. Deswegen kann ich mir es nur sehr schwer vorstellen, dass sowas übertragbar ist.

Die Hochschulen haben natürlich auch nur eine begrenzte Anzahl und Studienplätze. Deswegen werden die Plätze immer nur an die Besten vergeben. Wenn man diese Prüfungen dann übertragen könnte, würde dieser Relation auch komplett fehlen.
 
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Danke für die schnelle Antwort. Nun dann muss ich mich bemühen die Zugangsberechtigung zu erlangen.
MfG
Philipp R.
 
Frag doch mal individuell. Ich weiß, dass in Norddeutschland die staatlichen Hochschulen sher ähnliche Anforderungen stellen. Wohlmöglich istd as übertragbar. Allerdings müssen die Fachdozenten, bei denen Du vorspielst dann ja auch Einsicht bekommen oder?
Kann ja sein, dass sie, wenn sie unsischer sind gucken wollen wie weit Du in Gehörbildung bist oder im Tonsatz. In der mündlichen prüfung ist dafür nicht immer Zeit.

Bitte direkt bei den Unis fragen.
 
Vergiss es. An keiner Hochschule wird man sich einfach irgendwelche Ergebnisse anderer Hochschulen vorlegen lassen und durchwinken.

Anerkannt werden nur schon abgeschlossene Fächer aus ähnlichen Studiengängen, die per Zeugnis belegt sind und vergleich bar sind. Hat aber nichts mit der Aufnahme/Eignungsprüfung zu tun.
 
Wurde ja eigentlich alles gesagt. Die Eignungsprüfung musst du immer machen. Sogar wenn du bereits an einer Musikhochschule studierst musst du trotzdem eine Aufnahmeprüfung machen wenn du an eine andere Hochschule wechseln willst, lediglich einige bestandene Studienfächer kann man sich dann anrechnen lassen

Viele Grüße,


ginod
 

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