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		einheit13
			Registrierter Benutzer
			
		Moin Leute, 
ich weiss leider nicht wo das Thema besser passen sollte, daher schreib ichs mal hier hin.
Hat jemand von euch eine Ahnung was die Art bzw. den Umfang von Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter unter der Corona Soforthilfe angeht. Ich hab aktuell die Situation, dass ich mehrere davon gleichzeitig anschaffen muss. Etwa vier oder fünf Dinge die wichtig sind und ich würde mich aus Liquiditätsgründen davon gerne bedienen, was ich meiner Meinung nach den Statuten zufolge auch darf. Hat da von euch jemand Ahnung?
Gruß
Björn
	
		
			
		
		
	
				
			ich weiss leider nicht wo das Thema besser passen sollte, daher schreib ichs mal hier hin.
Hat jemand von euch eine Ahnung was die Art bzw. den Umfang von Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter unter der Corona Soforthilfe angeht. Ich hab aktuell die Situation, dass ich mehrere davon gleichzeitig anschaffen muss. Etwa vier oder fünf Dinge die wichtig sind und ich würde mich aus Liquiditätsgründen davon gerne bedienen, was ich meiner Meinung nach den Statuten zufolge auch darf. Hat da von euch jemand Ahnung?
Gruß
Björn
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