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Coverversion - An wen wenden?

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Nina.S.
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Hey zusammen!
Weiß jemand, an wen man sich wenden kann oder muss, wenn man ein Lied covern möchte? Konkret soll ein englischer Song von einem jüngst verstorbenen Musiker einen deutschen Text bekommen. Läuft das über die GEMA oder den Produzenten/das Label?

Danke für eure Hilfe!
Nina
 
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Das interessiert mich auch ...
 
Hallo Nina,

das ist eine gute Frage.
Interessant wäre zu wissen, was du denn mit dem Cover vorhast sobald es fertig ist? willst du es gelegentlich live vor kleinem, mittleren oder grossen Publikum spielen, möchtest du es veröffentlichen, falls ja, wo?
auf youtube? soundcloud, Tiktok? oder vielleicht sogar auf CD oder Schallplatte pressen lassen (hier wird es nämlich interessant da Presswerke eine mechanische Vervielfältigungsgenehmigung benötigen (welche von der Verwertungsgesellschaft, zb Gema, erteilt wird) bevor sie überhaupt erst loslegen)

Es wird ja gecovered was das zeug hält und dann auf zb Youtube hochgeladen, ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das die alle vorher irgendwo angefragt haben.
 
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@exoslime hat das Thema der rechtlichen Situation von Coversongs schon sehr gut beschrieben.

Die Vorgehensweise zum rechtlich sauberen Covern hängt im Wesentlichen davon ab, auf welcher Plattform(en) (Live, Streamingdienste wie Spotify, YouTube, eigene CD, etc.) der Coversong veröffentlicht werden soll.

Ein paar beispielhafte Infos kann ich Dir einmal geben:

1. YouTube-Cover Upload
Ist seit geraumer Zeit bei fast allen Songs unproblematisch. YouTube hat mit den Rechteverwertungsgesellschaften wie z.B. GEMA eine vertragliche Vereinbarung. Du kannst davon ausgehen, dass ein Upload abgespielt werden kann. Sollte YouTube beim Upload allerdings feststellen, dass es zu dem Song einen "Copyright Claim" gibt, dann wirst Du darauf hingewiesen, d.h. dass Du selbst keine Streamingeinnahmen durch etwaige Werbespotseinspielungen erhalten wirst. Diese werden an den Urheber des Songs von YouTube (über eine Rechteverwertegesellschaft) abgeführt.
Es gibt allerdings einige(eher wenige) Songs (mir ist z.B. Hotel California bekannt), bei denen die Urheber es generell NICHT wünschen, dass hiervon Uploads hochgeladen werden. Bei dem besagten Song habe ich es selbst erlebt, dass er einige Zeit auf YouTube war und dann plötzlich gelöscht wurde.

2. Spotify-Cover Upload
Audio-Uploads auf Streamingdienste wie Spotify gehen ohnehin nur indirekt über eine digitale Musikvertriebsgesellschaft. Mit einer solchen musst Du eine vertragliche Vereinbarung eingehen(wie z.B. DistroKid, Spinnup, recordJet). Die Konditionen und Preise sind dabei sehr unterschiedlich.
Am Beispiel DistoKid sieht es so aus: jährliche Gebühr von 19,99 USD. Ungebrenzte Uploadmenge an eigener Songs. Bei Coversongs kostest der Upload JÄHRLICH 12 USD. Du erhälst für sden Coversong KEINE Streamingeinnahmen des jeweiligen Streamingdienstes. Für den Coversong werden diese von der beuaftragten digitalen Musikvertriebsgesellschaft (also in diesem beispiel Distrokid) an den Author des Songs abgeführt.

3. LIVE-Auftritte in Deutschland
Hier zahlt i.d.R. der Veranstalter etwaige Kosten für Coversongs. Diese werden dann vom Veranstalter an die GEMA abgeführt. Allerdings kann vertraglich auch etwas anderes verhandelt sein, so dass die Band teilweise oder ganz die GEMA-Gebühren übernimmt.

4. CD / Vinyl
Das ist meines Wissens deutlich komplizierter bzw. der komplizierteste Fall. Grundsätzlich ist es dabei so, dass Du, um rechtlich sicher zu sein, Dich mit dem Urheber des Songs (über Plattenfirma, Label) in Verbindung setzen und diesen um Erlaubnis und über die dafür ggf. anfallenden Kosten eine vertragliche Vereinbarung eingehen musst.

Hoffe das hilft zunächst einmal, um den nächsten Schritt zu gehen ...
 
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Es geht aber doch um eine Bearbeitung, da der Text übersetzen werden soll? Da ist die Situation doch anders, als bei einem einfachen Cover? Zumindest wenn’s zur Veröffentlichung kommt…

Gruß,
glombi
 
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Es wird ja gecovered was das zeug hält und dann auf zb Youtube hochgeladen, ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das die alle vorher irgendwo angefragt haben.
Genau.
Ich mache das andauernd und bei wenigen Titel erhebt Youtube Einspruch indem es meint das ich den Titel nicht monetarisieren kann(was ich aber weder vorhabe noch tue). Aber so das ich eines meiner "Cover" löschen musste oder gelöscht bekam soweit kam es noch nie.

BTW
Es gibt meines Wissens einige Künstler die jegliche Bearbeitungen ihrer Stücke untersagt haben.
Fast alle meine "Cover" würden nur als "Bearbeitung" durchgehen da ich teilweise gravierende Dinge ändere.
Auf sowas bin ich allerdings bis jetzt auch noch nicht gestossen.
Fazit:
Solange man damit kein Geld verdient kann Covern ziemlich ungestört gemacht werden.
Wenns um Geld geht also z.B. Veranstaltungen mit Eintritt, dann sieht das anders aus
 
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Konkret soll ein englischer Song von einem jüngst verstorbenen Musiker einen deutschen Text bekommen.
Dann handelt es sich nicht mehr um ein gewöhnlich dargebotenes Cover mit geringfügigen Änderungen, sondern ganz klar definiert um eine Bearbeitung (nach UrhG als "erhebliche Veränderung" deklariert) und obliegt der Zustimmung des Musikverlags des Urhebers.
Zudem entsteht ein Vergütungsanspruch des Urhebers/Rechteinhaber.
Wenn du kommerziell(!) verwerten lassen möchtest und richtig über den Äther gehen willst, sind das die Türen (Verlag), an denen es vorher anzuklopfen gilt.

Wenn du etwas (ungenehmigt) auf Youtube hochladen möchtest, wird in den allermeisten Fällen nicht sehr viel mehr passieren, außer der Rückmeldung, dass das Original von Interpret XYZ stammt und Plattenfirma ABC&Sonstige Rechteinhaber sind und daher Werbung in deinem Video geschaltet wird.
Im schlimmsten Fall wird dein Video gelöscht und du erhältst eine Meldung über einen Verstoß und eine Verwarnung.
 
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Im schlimmsten Fall wird dein Video gelöscht und du erhältst eine Meldung über einen Verstoß und eine Verwarnung.
Ich möchte nochmal anmerken das mir das bei 70 Songs noch nie passiert ist.
Da musst du wirklich Pech haben.
 
Ich möchte nochmal anmerken das mir das bei 70 Songs noch nie passiert ist.
Da musst du wirklich Pech haben.
Betreibe seit 12 Jahren mit ForceStudios einen Coverkanal auf Youtube und habe in der Zeit von Löschungen, Blockierungen, Sperrung und bis hin zur Androhung einer Sony-Klage alles selbst durchgemacht.
Das war aber auch noch alles vor der Zeit bezüglich Monetarisierungen... und Werbepartnerschaften noch in den Kinderschuhen stiefelte, bevor man an Google verkaufte.

Es ist allerdings nach wie vor ein Irrtum zu glauben, dass etwaige durch Youtube releaste Cover (so sehr oder wenig sie sich in etwaige diffuse rechtlichen Grenzen bewegen mögen) in irgendeiner Form durch die Labels tatsächlich genehmigt sind... denn sie sind nach wie vor als quasi Promo geduldet (wie man mir erklärte), weil sich das hinsichtlich Google, den Majors und schlussendlich durch Werbung erzielte Einnahmen/Beteiligungen als WinWin-Situation für etwaig Beteiligte herausstellte.

Jüngst, ob man nun will oder nicht, werden auf Youtube praktisch ja alle Videos insofern monetarisiert, dass etwaig o.g. Dramen heute praktisch kaum-gar nicht mehr stattfinden.

Wirklich schlimm war es damals aber während der "GEMA-Desasterrevolte" und Löschungen an der Tagesordnungen waren.
Ich habe heute noch gut ("unmonetarisierte") 15-20 gelöschte Titel (teils auch selbst deaktiviert), die sofort nach dem Upload/Reaktivierung wieder auf der roten Streichliste landen und schwuppdiwupp in einem Atemzug wieder weg sind.
Ärgerlich war das vor allem dann, wenn meine Titel jeweils über 300.000 Aufrufe erzielten- und dann entweder rausgenommen wurden oder der Counter plötzlich nur noch auf 1000 stand und sich scheinbar nichts mehr tat.

Ich kenne Youtube diesbezüglich auch von ganz anderen und teils sehr skurrilen Seiten und die Statuten und Situationen können sich ohnehin zu jeder Zeit wieder ändern- und dann kann man sich potentiell wiederum schneller als einem lieb ist, in sehr unbequemen und nicht gänzlich unproblematischen Situationen wiederfinden ;)
 
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Es gibt meines Wissens einige Künstler die jegliche Bearbeitungen ihrer Stücke untersagt haben.
Auf kommerzieller Basis sind das insbesondere ABBA, The Beatles/Paul McCartney und Lucasfilm (hinsichtlich der Star Wars-SFX) die da mitunter erheblich ihre Hand drauf haben (und auch bei Gelegenheit richtig drauf hauen).

Madonna musste z.B. bei Hung Up um das wohlwollende Okay von Abba flehend bitten, um das prägnante Thema aus "Gimme! Gimme! Gimme!" verwenden zu dürfen.
Gibt noch etliche andere Künstler die eine gewisse "Cover-Allergie" inne haben, bei den o.g. sind es aber die mitunter "härtesten Allergiker" im Biz. :fear:
 
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Du vermischt hier was.
Ich meinte eigentlich das es Stücke gibt die man nur covern darf aber nicht bearbeiten.
Und dann gibt natürllich auch noch Künstler die alles verbieten wollen.
Das ist aber gar nicht so einfach.

The Beatles und MCcartney gehören da aber nicht dazu.
Die Mona Lisa Twins sind da der beste Beweis.
Die haben viele Beatles Cover im Programm und die haben schon im Cavern Club in Liverpool gespielt.
Wenn da legale Probleme bestünden wäre das sicher nicht möglich.
Es gibt auch sehr viele Beatles Tribute Bands.

Beatles dürfen definitiv gecovert werden aber manche Sachen davon dürfen eben nicht bearbeitet werden.
Die dürfte man nur so nachspielen wie das Original in der selben Instrumentierung.
Mir fällt leider gerade nicht ein welcher Song von McCartney das war.
Wenn man bei einer offiziellen Veranstaltung cover spielt muss man bei uns in Österreich eine Songliste an die AKM schicken was gespielt wurde. Ich nehme an das darauf dann Tantiemen fällig werden.
 
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Betreibe seit 12 Jahren mit ForceStudios einen Coverkanal auf Youtube
Gratuliere, du hast hier einen sehr schönen Kanal! (y)
Wobei du ja auch noch sehr mutig bist und auch urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendest, hattest du dahingehend nie Schwierigkeiten?
 
...Cover im Programm....Tribute Bands....
Da planschen wir gerade beide in verschiedenen Pools ☺️
Tribute-Bands und Youtube-Cover meinte nun wiederum ich nicht, was mitunter Gigs von Tribute-Bands usw. anbelangt und dies ja ohnehin über die Playlisten der Veranstalter/Band hinsichtlich Meldung an die Verwertungsgesellschaften erfolgt.

Mir ging es zuvor mehr um die Label-Fragen und kommerzielle Veröffentlichungen auf Alben etc, wenn ein populärer Star wie z.B. wie Madonna oder Michael Jackson etwas covern wollte- und man sich zwar einerseits als gecoverter Künstler/Band geschmeichelt fühlte, andererseits aber auch teils skeptisch bis argwöhnisch reagierte und nicht ohne weiteres seine sofortige Zusage erteilte... u.a. ja auch nach der Geschichte zwischen Michael Jackson und Paul McCartney hinsichtlich von MJ gekauften Beatles-Song Katalog und später dem MJ-Cover von "Come Together" auf HIStory abermals für einige "Aufregung" zwischen beiden sorgte.

Diesbezüglich meinte ich also vielmehr das kommerzielle Release von prominenten Künstlern und Cover auf eigenen Alben... und hier insbesondere erwähnte Bands wie Abba und The Beatles nicht sofort super begeistert und eher schwierig sind.
 
Grund: Vollzitat reduziert
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Bearbeitungen können nur mit Einwilligung der Rechteinhaber der GEMA (SUISA/AKM) gemeldet werden, und das ist die Voraussetzung, um damit (als Urheber) Geld zu verdienen.
Es ist aber durchaus möglich, Übersetzungen live aufzuführen, man muß dann halt auf der Musikfolge die Originaltexter aufführen.
Ob man die Genehmigung bekommt (die kann die GEMA nicht erteilen, nur die Urheber oder die sie vertretenden Verlage), hängt oft auch davon ab, ob es schon eine genehmigte Übersetzung gibt. Und auch wenn der neue Text viel enger am Original ist, wird er oft ablehnt.

Hierzu (das Original ist von Merle Travis)



gibt es eine deutsche Übersetzung, die überhaupt nichts mit dem Original zu tun hat.



Eine bessere Übersetzung wurde abgelehnt. Was rein wirtschaftlich zu verstehen ist: Wenn durch die Übersetzung kein neuer Markt eröffnet wird, verdient der Urheber mehr, wenn er nicht mit dem Übersetzer teilen muß.
 
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Gratuliere, du hast hier einen sehr schönen Kanal! (y)
Wobei du ja auch noch sehr mutig bist und auch urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendest, hattest du dahingehend nie Schwierigkeiten?
Dankeschön.
Ich hatte stets so einige Schwierigkeiten und der "Web-Sheriff" öfter vorbeigeritten kam...allerdings auf Grund anderer Probleme.
Die Musik wurde im ganzen nicht als tatsächlich selbst gemachtes Cover erkannt, sondern oft als "nicht autorisierte instrumentale Version", weil mein Sound oft als "unerlaubt verwendete Inhalte des Originals" deklariert wurden.
Der oftmals andere Grund war, weil ich den Text zu den Playbacks einblendete und hier Warner Chappel oft mit dem Finger rügte.
Tatsächlich gab es allerdings und merkwürdigerweise so gut wie nie Beschwerden hinsichtlich des verwendeten (urheberrechtlich geschützten) Bildmaterials.

Ich hatte allerdings (früher) einige Debatten mit Youtube zu führen, weil ich letztlich mit Hinblick der Coversituation ohne geringfügigste Änderungen unberechtigt gesperrt werden sollte und hier Einspruch erhob... und mir letztlich verklickert wurde, warum gewisse Dinge in ihrer Gesamtheit praktisch nur geduldet werden, allerdings nicht tatsächlich genehmigt... und diese Situation sich jederzeit ändern könnte.

Das war alles noch zu einer Zeit zwischen 2009-2012, zu der ich im Worldwide-Ranking Youtube/Musik mit Platz 14 eine gewisse Popularität inne hatte und sogar noch um einen Platz vor dem von mir am liebsten gecoverten Künstler (MJ) lag.
 
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Servus,

hier werden ein paar Sachen vermischt - Cover vs Bearbeitung, und Synch vs Mechanische Rechte. Man braucht keine Einwilligung des Urhebers, um zB einen Beatles Song zu Covern um ihn Live zu spielen oder auf CD zu brennen (das ist durch die Gema geregelt). Man braucht aber durchaus eine Einwilligung, wenn man zu dem gecoverten Song ein Video drehen und es veröffentlichen will - daher kommen auch die möglichen YT-Sperren. Da geht es nicht um das Recht zu Covern, sondern um das Recht das Stück in Verbindung mit einem bewegten Bild (=Film) veröffentlichen zu dürfen. "Synchronisations-"Recht nennt sich das und kommt daher, dass ein Regisseur einen Urheber um Erlaubnis fragen muss, wenn er dessen Musik in einem Film (oder Computerspiel, usw) verwenden will. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Spielfilm oder ein Musikvideo handelt, der Urheber muss gefragt werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Synchronisationsrecht

Kurz gesagt: Covern und auf CD (o.ä.) veröffentlichen oder live spielen geht immer (solange es keine Bearbeitung ist), für ein Video braucht es eigentlich die Einwilligung des Urhebers/Verlages (auf YT wird da viel geduldet).

HP
 
Grund: YT
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Man braucht keine Einwilligung des Urhebers, um zB einen Beatles Song zu Covern um ihn Live zu spielen oder auf CD zu brennen (das ist durch die Gema geregelt). Man braucht aber durchaus eine Einwilligung, wenn man zu dem gecoverten Song ein Video drehen und es veröffentlichen will - daher kommen auch die möglichen YT-Sperren.
Das Thema ist durchaus komplex und ich bin bei Dir, dass in diesem Thread auch ein paar Sachen teilweise vermischt bzw. Halbwissen platziert wird.

Und das trifft teilweise auch auf Deine eigenen Ausführungen zu: auf YouTube kann man AKTUELL (und nicht vor 2-3 Jahren) grundsätzlich Coversongs in jeder Form Hochladen. Die allermeisten werden auch anstandslos veröffentlicht - auch wenn sie einen sogenannten "Copyright Claim" haben.

Einige wenige werden, weil es der Urheber ausdrücklich nicht möchte, mit der Zeit gelöscht. Das ist jetzt kein Halbwissen von mir, sondern durch regelmäßige Uploads so auch erlebt. Und einer Vorab-Einwilligung des Urhebers für ein Video-Upload bedarf es bei YouTube grundsätzlich nicht.

Darüber hinaus gibt es auf YouTube unzählige YT-Channels, die viele Coversongs, mit teilweise merklicher "Bearbeitung", aufweisen, die schon jahrelang laufen. Ich bin mir sicher, dass die alle keine offizielle Genehmigung des Urhebers haben. Monetäre Einnahmen durch Werbesekunden, die eingespielt werden, führt YouTube ohnehin an den Urheber (und nicht den Uploader) ab.

Inwieweit Cover noch als Cover gelten und wo da die "Bearbeitung" anfängt und damit durch den Urheber genehmigt werden muss (und dann auch kostenpflichtig ist) ist natürlich nicht immer so einfach zu klären. Und ob man jemals als kleiner "Mucker", der ein Cover über einen Streamingdienst veröffentlicht, damit ein paar Tausend Clicks erhält und das Cover doch merklich abgeändert hat, wage ich zu bezweifeln. Das muss erst einmal abgemahnt werden. Und das ist wiederum eine Frage des finanziellen Schadens, den der Urheber dadurch geltend machen könnte. Bei Streamingdiensten wie Spotify sind die dadurch potenziell "entgangenen Streamingeinnahmen" bei dieser Größenordnung lächerlich klein.

Ich selbst habe einige Cover über meinen digitalen Musikvertrieb DistroKid auf Spotify laufen. Diese Cover habe ich teilweise erheblich "bearbeitet". Mir liegt eine schriftliche Erklärung von DistroKid vor, dass hierfür die Zustimmung des Urhebers von DistroKid eingeholt wurde und die anfallenden Streamingeinnahmen regelmässig und vollständig an den Urheber abgeführt werden. Damit bin ich auf diesem Streamingweg ziemlich entspannt hinsichtlich etwaiger Abmahnungen.

Wie gesagt: theoretisch ist natürlich auf Basis der vorherrschenden Rechtslage manches "illegal". Praktisch und solange der daraus entstehende potenzielle fianzielle Schaden für den Urheber "Peanuts" darstellt, wird man in dieser Grauzone auch weiter sein Nischendasein haben.

Es wäre natürlich prima, wenn die TE sich hinsichtlich der Dimension des Songprojektes und der geplanten Vertriebswege noch einmal äußern könnte. Damit ließe sich das Ganze sicher besser eingrenzen.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

EDIT:
Und noch etwas nachträglich : Live covern geht halt kostenlos auch nicht IMMER aus Sicht des Musiker/Band. Da habe ich zu meinen Live-Bandzeiten so einiges mit den Verträgen erlebt. Manche Veranstalter bestehen auf die GEMA-Gebührenübernahme durch die Musiker/Band. Und wer soll bei Live-Covern dann bitte schön Cover von Bearbeitung unterscheiden ???
 
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Das Thema ist durchaus komplex und ich bin bei Dir, dass in diesem Thread auch ein paar Sachen teilweise vermischt bzw. Halbwissen platziert wird.

Und das trifft teilweise auch auf Deine eigenen Ausführungen zu: auf YouTube kann man AKTUELL (und nicht vor 2-3 Jahren) grundsätzlich Coversongs in jeder Form Hochladen. Die allermeisten werden auch anstandslos veröffentlicht - auch wenn sie einen sogenannten "Copyright Claim" haben.

Einige wenige werden, weil es der Urheber ausdrücklich nicht möchte, mit der Zeit gelöscht. Das ist jetzt kein Halbwissen von mir, sondern durch regelmäßige Uploads so auch erlebt. Und einer Vorab-Einwilligung des Urhebers für ein Video-Upload bedarf es bei YouTube grundsätzlich nicht.

Du schreibst jetzt doch selbst, dass die Urheber deine Videos löschen können :)

Die Videos bleiben vor allem deswegen online, weil der Urheber durch den Copyright Claim mitverdient und deswegen das Covervideo geduldet wird. Aufgrund des fehlenden Synch Rechtes könnte aber jedes Cover Video anstelle des einfachen Copyright Claims mit einem Copyright Strike gelöscht werden, in der Praxis passiert das halt nur selten. Das ist jetzt auch kein Halbwissen von mir, ich habe zum einen Coversongs mit paar Millionen Klicks und bin auf der anderen Seite auch selbst 'Copyright Inhaber'.

Und irgendwo beim Upload wirst du aber bestätigen, dass du die erforderlichen Rechte für den Upload hast. Evtl steht es auch irgendwo in den AGBs.

Aber völlig egal was du machst, wenn du ein Musikvideo veröffentlichst, brauchst du theoretisch die Einwilligung des Urhebers der Musik (das ist in den USA genauso und hat erstmal nichts mit YT zu tun). Auf YT wird da nur viel geduldet, weil der Urheber dank Content-ID mitverdient und er sich mit der Löschung eigentlich ins eigene Fleisch schneidet. Ich kann aber jederzeit zu meiner Plattenfirma gehen und sagen - dieses Video verwendet meine Musik, gefällt mir nicht, bitte löschen.


Darüber hinaus gibt es auf YouTube unzählige YT-Channels, die viele Coversongs, mit teilweise merklicher "Bearbeitung", aufweisen, die schon jahrelang laufen. Ich bin mir sicher, dass die alle keine offizielle Genehmigung des Urhebers haben. Monetäre Einnahmen durch Werbesekunden, die eingespielt werden, führt YouTube ohnehin an den Urheber (und nicht den Uploader) ab.

Vereinzelt werden Covers durchaus gelöscht, auch bei den großen Kanälen, erst letztens bei einem guten Freund erlebt bei einem Eagles Cover - die sind da eigen. Aber 99% der Urheber sind happy, dass sie mitverdienen, oder es ist ihnen egal.
 
Du schreibst jetzt doch selbst, dass die Urheber deine Videos löschen können
Ja, in der Praxis findet das jedoch bei YouTube in der überwiegenden Anzahl der Fälle NICHT statt. YouTube selbst hat großes Interesse daran, eine große Anzahl des Cover-Musik-Contents beizubehalten. Wir können uns jetzt stundenlagen über Theoretisches unterhtalten. Fakt ist:
Es gibt viele 100 Tausende Cover-Uploads auf YouTube, die seit 10 Jahren dort zu finden sind und die teilweise sorgar erheblich (!!!) "bearbeitet" wurden.
Die allerwenigsten (ich schätze kleiner 1%) werden davon über ein vorheriges Einverständis des Urhebers verfügen.

Und ja, nochmals: einige Urheber löschen diese nach einer gewissen Zeit. Das sind die Ausnahmen, die die genannte Regel bestätigen.
Alle diese Videos würden dann wohl gegen geltende Urheberrecht-Richtlinien verstoßen. Eine praktische Relevanz, die eine Abmahnung hervorruft, stellt das dennoch nicht dar.

Zu der Einzelfall-Thematik des vereinzelten Löschens: Es ist mir in ca. 10 Jahren nur mit zwei Videos passiert, dass irgendwann gelöscht wurden, von vielleicht insgesamt 80 Uploads. Das war ein Eagles-Song (es ist in einschlägigen Kreise ohnehin bekannt, dass einer der Eagles-Mitglieder das nicht möchte). Der zweite Song war ein Santana-Song, wobei ich einige andere Santana-Songs gecovert habe, die schon seit Jahren dort friedlich schlummern ...
Und selbst dann: es passiert nix, außer dass es eben gelöscht wird.

Jedenfalls werden mich Deine Hinweise nicht davon abhalten, meine seit Jahren praktizierte Vorgehensweise auf YouTube - teilweise massiv "bearbeitete" - Cover hochzuladen.

Dann handelt es sich nicht mehr um ein gewöhnlich dargebotenes Cover mit geringfügigen Änderungen, sondern ganz klar definiert um eine Bearbeitung (nach UrhG als "erhebliche Veränderung" deklariert) und obliegt der Zustimmung des Musikverlags des Urhebers.
Auf den zweiten Blick sehe ich auch, dass eine komplette Textänderung (wie es der TE beschrieben hat) eine "Bearbeitung" im Sinne des Urhebergesetzes darstellt und damit die Zustimmung des Urhebers / Musikverlages bedarf.

Ist das jetzt praktisch damit automatisch relevant? Ich sage: Nein.

Der Umstand der "Bearbeitung" ist meines Erachtens zwar eine notwendige Voraussetzung für eine etwaige Abmahnung / Klage. Eine hinreichende Bedingung ist es meines Erachtens nocht nicht. Denn erst aus der DIMENSION des Vorhabens und dem daraus ableitbaren etwaigen monetären Schaden für den Urheber, wird daraus ggf. eine hinreichende Bedingung. Wenn es sich um typische Hobby-Songprojekte oder kleine Musikacts handelt, die überschaubare Clickraten bzw. Streamingminuten erzeugen, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass die damit einhergehende und vorgeschaltete Nutzen-/Aufwandabschätzung einer Abmahnung sinnvoll erscheinen lässt.

Völlig anders sieht es natürlich aus, wenn man mit dem vom TE beschriebenen Songprojekt merkliche Einnahmen (und damit sehr hohe Clickraten in Richtung 1 Million p.a. auf Streamingdiensten) über professionelle Vertriebswege erzielen und damit z.B. auch Airtime-Einnahmen (Radio, Fernsehwerbung) generieren möchte. So etwas geht eigentlich auch nur über große Labels/Musikverlage. Diese wiederum würden ohnehin die rechtlichen Aspekte eines Coversongs vorab im Detail durchleuchten und ggf. das Songprojekt (weil nicht rentabel) verwerfen.

Da der TE mit Ihrem Anliegen im MB-Forum anstellig geworden ist, gehe ich persönlich ohnehin nicht davon aus, dass es sich um ein Songprojekt in finanziell größeren Spären handelt, sondern eher um ein Hobby- bzw. kleiner Musikact-Fall.

An dieser Stelle bin ich jetzt auch raus aus dem Thema ...

Dem TE wünsche ich ein gutes Gelingen und ich freue mich immer über MB-Forumsbeiträge, wo der TE nicht nur eine Frage einkippt, um sich anschließend einen schlanken Fuß z machen, sondern auch über den weiteren Fortgang bzw. seinen Entscheidungen berichtet. Denn nur so wird das dann für alle Leser hilfreich sein.
 
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Eagles Cover - die sind da eigen.
Das scheintzu stimmen ich hab mal Cover von Hotel California auf Youtube gesucht..... NADA.
Die werden nicht erlaubt.
Es wäre interessant was passiert wenn man einen hochlädt aber statt einem Video nur ein Standbild.
Also ob es beim Verbot um Video oder um ein generelles Verbot geht.
Oder ob die mit Google keinen Vertrag haben was ja alle cover auf Youtube unterbinden würde.

Ich mache keine Videos alle meine Clips (bis auf einen einzigen) sind Standbilder mit Musik.
Vielleicht mit ein Grund warum ich (bis jetzt) von Verboten verschont geblieben bin.
 

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