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Coverversion@Unfähigkeit

wyrus
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Hallo
mich würd mal folgendes interessieren:

Was ist zu beachten, wenn eine 'Metalband' z.B. einen Song von "The Prodigy" o.ä. covern, aufnehmen und vertreiben möchte.
Ich denke mal das Ding wird nicht sehr nahe am Orginal liegen, da alles auf normalen Instrumenten gespielt wird und dieser ganze 'computer Character' einfach fehlen würde. Nichts desto trotz würde man es bestimmt als cover wiedererkennen.Der Text würde wahrscheinlich auch ergänzt werden.

So wie ich es aus anderen beiträgen herausgelesen hab, wäre mit Sicherheit eine Absprache mit den Künstelern selber nötig, oder?
Müsste man sich denn auch mit der Gema auseinander setzen, wo der Song doch ganz anders klingen würde?
Die schwierige Frage ist auch, ob es überhaupt als Coverversion zu sehen ist.
Ist natürlich alles nur sehr hypotetisch zu sehen....:cool:
 
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Coverversion bleibt Coverversion, selbst wenn du nur einen halben Takt verwendest!!!

Inwieweit der Urheber Einfluß hat, was du aus dem Original machst, ist etwas unklar - ich glaube, daß deine Freiheit sehr groß ist, bzw. daß der Urheber nicht viel Einfluß nehmen kann...sofern seine Urheberrechte davon unberührt bleiben!

Was ich ganz sicher weiß (gilt in den USA, ob außerhalb auch, weiß ich nicht), wenn du einen Text (auch Alternativtext) zu einer Komposition (Musik) machen willst, brauchst du eine schriftliche Einwilligung des Urhebers, bzw. seiner Erben. Da gibt es manche Steitereien in der Jazz-Szene, weil sich Komponisten/Erben weigern, ihre Songs für einen Text freizugeben!
 
Weiß nicht genau wie die Regel ist aber wenn du eine Akkordfolge oder Tonfolge benutzt die sich genauso anhöhrt wie das original musst du GEMA Gebühren bezahlen weil du das Lied benutzt.
Ein Freund hatte Probleme weil er Hip Hop Samples vertrieben hat die auch gecovert waren. Man konnte zwar das original nicht mehr erkennen weil die Geschwindigkeit verändert wurde und noch einige andere Sachen mit dem Lied gemacht wurden. Er bekam eine Geldstrafe von 2000€ für einen angeblichen Schaden von 30000€.

Ich denke das eure Band auch GEMA Gebühren bezahlen muss egal wie sehr ihr das Original verändert solange ihr noch etwas aus dem Original verwendet

Zu langsam Lite war schneller
 
Wir haben gerade genau dieses Problem:

Wir (Punkband) hatten ein Lied ( Schlager ) gecovert. Dachten wir zumindest.

Als Rockband einen Rocksong mit orginalem Text nachzuspielen ist Covern. Da muss niemand gefragt werden auch wenn Ihr das Lied mit 10 Gitarren spielt und im Original nur 2 vorhanden sind.
Lediglich bei der Aufführung, Veröffentlichung auf CD muss Gemagebühr hierfür gezahlt werden.

Wenn aber eine Punkband einen Schlager nachspielt, verändert man das Werk.
Dies ist dann eine "Bearbeitung". Hat gaaaaaaaaaarnix mehr mit covern zu tun und hierfür muß man vom Urheber die Erlaubnis einholen.
Den Urheber/dessen Verlag findet man unter www.gema.de und dann unter Repertoirsuche.

In unserem Fall wurde uns vom Verlag, unter androhung rechlicher Schritte verboten, unsere Version dieses Stückes zu spielen.

Sodele....das wars dann für dieses STück in unserer Playlist.
 
ich fänd ja mal geil zu wissen welchen schlager... sowas hatten wir auch mal vor (deutschpunk)
 
tobi-drums schrieb:
ich fänd ja mal geil zu wissen welchen schlager... sowas hatten wir auch mal vor (deutschpunk)

Es war Moviestar von Harpo. Aber leider , leider dürfen wir dieses tolle Stück nicht mehr spielen.....ups...Ich seh gerade, das hat sich irgendwie auf die Playlist für unseren Gig am Freitag geschlichen. Wie konnte denn das passieren.

Lieber Verlag, der uns diese Version verboten hat, wir waren wirklich bemüht dieses Stück original nachzuspielen. Wir sind nur leider so schlechte Musiker, daß bei uns immer alles nach Punk klingt.

Tja...wir müssen halt mehr üben.....
 
MikePortnoy schrieb:
Weiß nicht genau wie die Regel ist aber wenn du eine Akkordfolge oder Tonfolge benutzt die sich genauso anhöhrt wie das original musst du GEMA Gebühren bezahlen weil du das Lied benutzt. [...]

Also eine Akkordfolge ist nicht unbedingt urheberrechtlich geschuetzt ... sonst waeren irgendwann die Akkordfolgen leer, die man benutzen duerfte ...
Tonfolgen sind nicht geschuetzt, wenn sie einfach sind, zB gebrochene akkorde in 8teln gespielt oder eine monoton gehaltene Basslinie von Technostuecken, wo jeden Takt der Ton einmal wechselt usw ...
Es kommt in jedem Fall auf den wiedererkennungswert drauf an.
 
MichaelLJ schrieb:
Also eine Akkordfolge ist nicht unbedingt urheberrechtlich geschuetzt ... sonst waeren irgendwann die Akkordfolgen leer, die man benutzen duerfte ...
Tonfolgen sind nicht geschuetzt, wenn sie einfach sind, zB gebrochene akkorde in 8teln gespielt oder eine monoton gehaltene Basslinie von Technostuecken, wo jeden Takt der Ton einmal wechselt usw ...
Es kommt in jedem Fall auf den wiedererkennungswert drauf an.

Geschützt sind: Text, Melodie und "Charakter" des Original-Werkes.
Wenn man nun ein eigenes Liedchen spielt, mit eigenem Text und dann ein kleines Stück Melodie erscheint, das es irgendwie schon mal gab interresiert das niemanden.
Wenn diese Melodie, die es irgendwie schon mal gab nun allerding von anfang bis Ende durch dein Stück dudelt, dann geht man ja davon aus, daß du bewusst diese Melodie verwendet hast, um dir den Wiedererkennungswert zu Nutze zu machen.
Das wäre dann eine Bearbeitung und muss vom Urheber genehmigt werden.

Was Ich gelernt habe:
Weniger Fragen (an Offizielle Stellen) stellen und einfach machen.
Wenn man das ganze nicht gerade Professionell Betreibt interessiert das keinen Schw***.
 

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