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"Werk" bei der GEMA einreichen - Vorgehensweise? Unterschied - Mitglied oder nicht?

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banjogit
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Hallo zusammen,

ein Freund und ich haben einen Song geschrieben, der jetzt von einem Label veröffentlicht werden soll. Ich möchte den Titel deshalb gerne bei der GEMA anmelden. Mein Freund hat den Text gemacht, ich die Musik. Mein Freund ist leider KEIN Mitglied bei der GEMA, ich hingegen schon.
Trotzdem habe ich noch keinerlei Erfahrungen damit, wie man so ein "Werk" bei der GEMA einreicht. Könnt Ihr mir da für den Anfang ein paar Tipps geben, wie ich da vorgehen muss? Schickt man per Post ein Notensheet samt Text ein? Oder reicht eine Aufnahme des Songs aus?
Und mir ist schon klar, dass wir für den Text keine Tantiemen bekommen, sollten wir meinen Freund als Text-Schreiber angeben. Da wir beide unter dem Titel stehen möchten, wollen wir es aber so machen (also er: Text, ich: Musik).

Danke im voraus für jede Hilfe und jeden Tipp.

Grüße
banjogit-
 
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Danke, und ja - auf diese Online-Werksanmeldung bin ich jetzt auch gestoßen. Was mich wundert - wie kann ein Titel nur anhand von Metadaten identifiziert werden? Wenn keine Aufnahmen und/oder Noten samt Text vorliegen, könnte ich ja irgendeinen erfundenen Titel einreichen, ohne dass er überhaupt existiert. Und v.a. was, wenn es den Namen des "Werks" bereits gibt, und der Unterschied nur anhang der Melodie zu erkennen wäre?
 
Wenn keine Aufnahmen und/oder Noten samt Text vorliegen, könnte ich ja irgendeinen erfundenen Titel einreichen, ohne dass er überhaupt existiert.

Ja, könntest Du, aber was hast Du davon?
Es gibt ja nur Tantiemen, wenn irgendjemand meldet, dass er Dein Werk in irgendeiner Art verwertet hat.

Und v.a. was, wenn es den Namen des "Werks" bereits gibt, und der Unterschied nur anhang der Melodie zu erkennen wäre?

Der Unterschied ist für die GEMA ganz leicht zu erkennen. Die verlassen sich darauf, dass die Musiknutzer bei der GEMA schon einreichen werden, um welches Werk von welchem Komponisten bzw. Interpreten es geht.

Die GEMA interessiert nicht, welcher Song wie klingt. Sie ist verkürzt gesagt nur ein Inkasso-Unternehmen, das Listen abgleicht: Welcher Urheber hat was komponiert und welche Songs sind wo und wie verwertet worden. Hinterher gibt's wird entsprechend des Abgleichs das Geld verteilt.
 
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Ergänzend:
Deinen Freund als Texter mit angeben, er bekommt eine provisorische Mitgliedsnummer, die er bei Bedarf (wenn es sich lohnt) durch seine Mitglieder-Anmeldung "aktivieren" kann.
 
Ergänzend:
Deinen Freund als Texter mit angeben, er bekommt eine provisorische Mitgliedsnummer, die er bei Bedarf (wenn es sich lohnt) durch seine Mitglieder-Anmeldung "aktivieren" kann.

Danke für den Tipp. Machen wir so.

Nochmal zur erwähnten Problematik:
Verstehe ich es richtig: die GEMA interessiert es überhaupt nicht wenn jemand meinen Song (Musik, Text oder beides) klaut? D.h. jemand kann denselben Song unter anderem Namen anmelden, und der GEMA ist es egal?
 
So einfach ist es nun auch wieder nicht. Die GEMA verwaltet nur veröffentlichte Werke. Dass es Titel mit gleichlautendem Namen gibt, lässt sich kaum vermeiden. Dafür gibt es halt den Labelcode welcher die Stücke voneinander unterscheidet, unter anderem - die Autoren natürlich auch ...
 
Verstehe ich es richtig: die GEMA interessiert es überhaupt nicht wenn jemand meinen Song (Musik, Text oder beides) klaut? D.h. jemand kann denselben Song unter anderem Namen anmelden, und der GEMA ist es egal?

Jetzt ist es bei mir schon Halbwissen, aber ich habe das so in Erinnerung: Wenn die GEMA vom Urheberrechtsstreit etwas mitbekommt, sperrt sie die jeweiligen Ausschüttungen und lässt die Leute das erstmal unter sich klären.

Die Rolle der GEMA wird oft missverstanden - ich hab darum früher hier im Thread den Vergleich mit dem Inkasso-Unternehmen aufgemacht, denn das trifft den Kern ihres Auftrags: Sie zieht im Auftrag der Urheber das Geld ein, das die Musiknutzer für die Verwertung zahlen. Dafür ist die GEMA da. Nicht um Streitigkeiten der Urheber zu lösen.
 
...Die GEMA verwaltet nur veröffentlichte Werke. ...

Unser Song ist ja noch nicht veröffentlicht. Das wird erst noch kommen. Trotzdem macht es aber schon Sinn, wenn ich vorher die Werkanmeldung selbständig vornehme. Sehe ich das richtig? Oder müsste diese Aufgabe dann das Label übernehmen?
 
Ich denke, Du BIST bereits GEMA-Mitglied (das kann man ja nur mit bereits veröffentlichten Songs werden?!). Normalerweise werden Songs parallel zu ihrer Veröffentlichung gemeldet (vom Urheber oder seinem Musikverlag). Sonst bei Bedarf (wenn Lizenzeinnahmen erwartet werden) nach ihrer Veröffentlichung.

Das Urheberrecht gilt in allen Ländern automatisch ab der Veröffentlichung. In den USA macht eine Registrierung mitunter Sinn, in den meisten Ländern gibt es gar keine Registrierungsmöglichkeit - wozu auch.

Die GEMA vertritt Urheber hinsichtlich ihrer Lizenzansprüche (wer wollte sonst auch für jeden Song Verträge mit 500 Rundfunkanstalten, ein paar zigtausend Veranstaltern usw. allein in Deutschland abschließen?).
 
Ja, ich bin GEMA-Mitglied, habe mich damals selbst angemeldet und entsprechenden Mitgliedsbeitrag bezahlt. Eine Werkanmeldung allerdings hab ich nie selber vorgenommen. Das hat damals mein Musikerkollege für mich übernommen, seitdem krieg ich ein paar Cent im Jahr für den Text von einem Song. Dass sich das noch nicht gelohnt hat ist mir klar. Jetzt geht's darum, dass ich selbst eine Werkanmeldung für einen selbst geschrieben Titel vornehmen möchte. Ich werd das demnächst einfach mal machen und schauen was passiert, wenn er vom Label veröffentlicht ist.
 
Ok - es hat geklappt.
Ich habe den Song bei der GEMA erfolgreich eingereicht, und zwar VOR der Veröffentlichung.
Inzwischen ist der Song aber veröffentlicht und vom Label habe ich den ISRC-Code erhalten. Muss ich jetzt mit dem Code irgendetwas machen? Im GEMA-Datensatz gibt es ein Feld "ISRC-Code", das ist bei unserem Song natürlich leer - denn ich hab ihn ja vor der Veröffentlichung angemeldet und da wusste ich den Code noch nicht. Wie bring ich jetzt den Code da rein? Ich finde keine Möglichkeit ihn einzutragen oder anzumelden. Muss ich das überhaupt machen? Erledigt das event. das Label für mich? Oder wie geht's jetzt weiter?
 
Du kannst eine Änderungsmeldung machen (mit der Werknummer), um den ISRC nachzutragen. Ist aber nicht wirklich wichtig (ich habe den Eindruck, dass man in der GEMA-Datenbank nur EINEN ISRC eintragen kann, ein und derselbe Song kann aber mehrere haben - das scheint mir noch nicht ausgereift).
 
D.h. ich muss denen z.B. eine E-Mail schreiben, es gibt da keine Möglichkeit das bequem online zu erledigen?
 
Wenn Du einen Zugang zu den Online-Services hast, geht das natürlich online. Den muss man natürlich irgendwann einmal - offline - beantragt haben, es soll ja nicht jeder Troll in die Gema-Datenbank hineinschreiben dürfen.

Dein Nachtrag ist aber nach meiner Einschätzung überhaupt nicht eilig. Wenn Du der Musik treu bleiben willst, solltest Du soundso den Online-Zugang einrichten, anders kommst Du ja z.B. auch gar nicht (oder nur mühsam und teuer) an die Einzelabrechnungen heran.
 
Ich hab einen Online-Zugang, ich komm auch in den Song rein, nur kann ich ihn weder editieren noch den Code eintragen. Das genau ist ja das Problem. Event. bin ich auch bloß zu doof....:(
 
Ok - es hat geklappt.
Ich habe den Song bei der GEMA erfolgreich eingereicht, und zwar VOR der Veröffentlichung.
Sorry, ich habe mich ungenau ausgedrückt. Du kannst deinen Titel/Text selbstredend vorher anmelden, aber Geld gibts erst wenn jemand es nutzt und dann ist es öffentlich gemacht worden ( sei es reine performance/Aufführung oder CD-whatever ) und erst dann gibt die GEMA Sinn als Verwalterin der Zweitverwertungsrechte.
 

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