DGUV V3 Prüfung für jedes Produkt gefordert

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@maccaldres
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In meinen Augen ist eine Prüfung von jemandem, der vlt nicht zu 100% den Anforderungen an einer EFK gerecht wird, besser als gar keine
Volle Zustimmung.

Ich habe auch mit anderen Firmen gesprochen die teilweise seit 25 Jahren existieren und diese haben sowas auch nicht trotz Angestellter und Co.
Wenn dein Nachbar von der Brücke hüpft, hüpfst du dann hinterher?
 
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Wie gesagt ,


Hier muss noch an einer Lösung gearbeitet werden.

Wenn es ein Gerät wird, dann das Fluke 6500 /2
Wie das alles geht weis ich nur wenn ich Aufkleber drauf mache und selbst geprüft habe kommt das im schlimmsten Fall zur Urkundenfälschung ....
Besser als garnichts ist richtig ....

Beim Thema Hüprburgen und Gebläse hat bis jetzt keine Firma die ich kenne diese Prüfungen und ich rede von den 3 größten in Deutschland ...

Wird alles kommen ... Nur es muss finanziell im Rahmen bleiben
Weil 300€ monatlich zahle ich nicht für Aufkleber ...
 
Die letzten Tage habe ich erfahren,dass es ein Gerät von Fluke geben soll,dass so Intuitiv arbeitet das man eine DGUV V3 Prüfung ohne Ausbildung machen kann.

Hier werde ich mal den Kontakt suchen und solch ein Gerät kaufen .
Geräte im Verleih müssen alle 6 Monate zum TÜV und das ist eine Menge Prüfaufwand.
 
Die letzten Tage habe ich erfahren,dass es ein Gerät von Fluke geben soll,dass so Intuitiv arbeitet das man eine DGUV V3 Prüfung ohne Ausbildung machen kann.
Es geht doch bei der Ausbildung nicht darum zu lernen ein Gerät zu bedienen.
Einfach zu bedienen sind alle (finde ich).
Man sollte die Messwerte interpretieren können. Sind z.B. die Messwerte O.K. aber grenzwertig schauen wir genauer hin und sorgen für gute Messwerte.
Für das bestehen der Prüfung gibt es die Sichtprüfung welche das Gerät nicht für einen erledigen kann. Auch das Erkennen von Schutzklassen sollte man erlernen.
 
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Natürlich sollte man mit den Werten umgehen können .
Mir geht es darum , dass man es überhaupt ohne Ausbildung zum Elektriker machen darf ...

Hier würde ich dieses Tagesseminar machen um alles darüber zu erfahren ...
Das Gerät selber ist super einfach.
Ich werde die Tage jetzt klären ob und welches Wundergerät dieses ist .
 
Man sollte die Messwerte interpretieren können.
Dies ist nicht nur essentiell, sondern wesentlich.

Vielleicht ein Beispiel, an dem es etwas klarer wird:
Jeder Hobbymusiker kann sich einen HF-Frequenzanalyser kaufen und damit die Umgebung vermessen, um zu sehen was da so alles auf welchen Frequenzen rumfunkt. Damit kann er dann sagen wir mal in 70% der Fälle seine Funkanlage mit 6 Strecken störungsfrei zum laufen bringen. Bei 30% fällt er aber auf die Nase, eben weil er die Messwerte nicht korrekt interpretieren kann und sobald da mal 18 Strecken am laufen sind, ist so eine Person auch überfürdert. Der Punkt ist, dass es dann eben zu Störungen bei der Übertragung kommt und die Show damit nicht so glatt läuft oder gar Programmpunkte nicht möglich sind. Allerdings war es das dann auch.
Bei einer Fehlinterpretation von Messungen zur hier geführten Diskussion sieht es aber anders aus und selbst wenn nur 5% der Messungen fehlinterpretiert werden hängen da Menschenleben dran.

Daher:
Hier würde ich dieses Tagesseminar machen um alles darüber zu erfahren ...
ist dies ein guter Anfang und evtl. eine vernüftige Grundlage, doch deswegen wird man immer noch nicht in der Lage sein jedes Messergebnis sehr sicher zu interpretieren. Du kannst nicht die Erfahrung von mind. 5 Jahren Berufserfahrung in nur einem Tag erlernen. Das geht nicht. Es hat hier schon seinen Grund, dass ein E-Meister deine Messungen abnimmt.

Dasselbe gilt im übrigen auch für diese unsäglichen one or weekend day Seminare zum Laserschutzbeauftragten. Brrrrrr.
Gibt es denn auch Rigging Seminare für Anfänger, in denen man innerhalb eines Wochenendes zum Riggingexperten mutieren kann?
 
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Naja eine Ausbildung zum Elektriker brauch es doch gar nicht.

Was du brauchst ist die eine Schulung (2-4Wochen) zur Elektrofachkraft im Unterwiesenen Bereich, damit darfst du deine üblicherweise eingesetzten Geräte selber reparieren und die Prüfung selber durchführen oder einen von dir Unterwiesenen überwachen.

Wie kommst du auf 0,5 Jahre Prüfintervall? Allgemein kann man für die Veranstaltungstechnik eigentlich 1Jahr sagen. Es sei denn, du sagst bei mir sind die Gerätschaften solchen Belastungen ausgesetzt, das der Intervall verkürtzt werden sollte.




Aber wer nicht will, der findet immer Argumente...
 
Leider reicht diese Schulung nicht um es alleine zu machen .....

Die Info mit den 0.5er Intervallen habe ich von einem Bühnenmeister der auch viel verleih macht und da wäre das Vorschrift
Und ich mache auch viel verleih
 
Prüfintervall ist nach Bedarf einzuteilen, beim klassisschen Verleih reicht normalerweise 1 Jahr.

Das setzt vorraus, das verhältnismäßig wenig Prüflinge defekte aufweisen. Wenn man eine Häufung feststellt, sollte das Intervall verkürtzt werden. ===> Gefährdungsbeurteilung!


zum Thema Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bzw. Unterwiesenen Bereich:

https://www.dekra-akademie.de/de/elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten/
 
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Wie @maccaldres sagt.
Wobei ich, wenn ich Verleiher währe, bei bestimmten Dry Hire Kunden jedesmal bei Wareneingang testen würde.
Wie manche Kunden mit Material umgehen ist echt abenteuerlich.
 
Hallo,
ich denke das die Prüfung hier komplizierter gesehen wird als sie ist:
(Bitte um Korrektur falls ich komplett danebenliege)
1. Im Gewerblichen Bereich ist die Prüfung der Geräte Pflicht.
(Spätestens wenn es zu einem Personenschaden kommt kann sich mindestens einer warm anziehen)
2. Für die Prüfung von Ortsveränderlichen Geräten muss man kein Elektriker sein sondern nur eine Unterwiesende Elektrokraft.
Bis vor einigen Jahren hat unsere Firma für diverse Firmen im Umkreis diese Prüfungen gemacht. Diese werden dort mittlerweile
überwiegend von deren Hausmeistern nach einer kleinen Schulung und der Beschaffung eines Gerätetesters erledigt.
3. Wichtig ist eine Turnusmäßige Prüfung und deren Dokumentation in jedem Fall, wobei es immer vorkommen kann, das ich heute
ein Gerät als einwandfrei geprüft habe, und mir morgen irgendein Depp ein Gerät oder Kabel demoliert.
4. Eine Sichtprüfung der Verwendeten Geräte oder Kabel sollte häufiger passieren. Wenn ich schon sehe, das an einer Verlängerung
ein Steckergehäuse gebrochen ist handel ich bei der Benutzung schon Fahrlässig. So etwas gehört entweder sofort repariert oder in den Müll.
 
ich denke das die Prüfung hier komplizierter gesehen wird als sie ist:
Es ist nicht die Prüfung selbst, welche kompliziert ist, sondern das dahinterliegende Regelwerk samt juristischem Anhang, vor allem wenn sich jemand verletzt.

Ja, es gibt Tester, welche zwei Lampen haben: eine Rote und eine Grüne. Bei grüner Lampe ist der Prüfling OK, bei roter Lampe ist der Prüfling ausser Betrieb zu nehmen und zu markieren. Da gibt es dann auch in der Regel keine Messwerte zu interpretieren.
Zudem muss die Prüfung pro Prüfling eben dokumentiert sein.

Ja, eine unterwiesene E-Fachkraft (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im unterwiesenen Bereich) kann, wenn sie die entsprechende Schulung (keine Wochenendschulung) und das Scheinchen am Ende bekommt, die Geräte prüfen. Dies gilt in der Regel aber nur für bestimmte Testgeräte oder für die Testgeräte, welche explizit bei der Schulung benutzt wurden. Ebenso müssen die Prüffristen der Testgeräte selbst eingehalten und dokumentiert werden. Diese Prüfung muß von einer anderen Stelle durchgeführt werden, in der Regel vom Hersteller.
Je nach Bezirk muss da dennoch ein E-Meister stichprobenartig mal drüber sehen. Deswegen an dieser Stelle unbedingt die zuständige Behörde oder eben die BG direkt fragen, wie das am Standort gehandhabt wird. Am besten sich dies dann schriftlich bestätigen lassen, damit es im worst case eben zu keinen Diskussionen kommt.

Nochmal an dieser Stelle: Die Prüfung selbst ist nach gesundem Menschenverstand und ein wenig technischem Verständnis keine Raketenwissenschaft und selbst ein dressierter Affe könnte das machen. Es geht hauptsächlich um den ganzen Rattenschwanz, vor allem die rechtliche Seite im Fehlerfalle und wer dann in der Haftung ist und ob man seiner Verantwortung zur korrekten Prüfung nachgekommen ist.

Eine Sichtprüfung der Verwendeten Geräte oder Kabel sollte häufiger passieren.
Korrektur: Eine Sichtprüfung der verwendeten Geräte oder Kabel muss immer vor Inbetriebnahme vorgenommen werden. Ist wie beim Führen eines KFZ. Die StVO schreibt jedem Fahrzeugführer vor sein Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Mängel nach Sicht zu prüfen. Dazu gehört z.B. auch die Prüfung der Lichtanlage und der Fahrtrichtungsanzeiger. Nur mal so nebenbei.
 
Also wenn ich den TÜV Süd richtig verstehe, ist die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten” etwas anderes als die „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP), Infos und Schulungspreise hier: https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/seminare-technik/elektrotechnik

Verschiedenen Quellenzufolge darf aber nur die Elektrofachkraft DGUV V3 prüfen. Die EuP darf es nur unter Überwachung derselben: https://www.e-service-check.de/pruefung-ortsveraenderlicher-geraete-wer-darf-pruefen/ - https://www.piepenbrock.de/blog/wer-darf-nach-dguv-v3-pruefen/

Die EuP ist ja noch erreichbar, und damit meine ich nicht finanziell, denn die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird im deutschen System ein Quereinsteiger einfach nicht mehr, das scheint nicht möglich ohne beträchtlichen Aufwand. (also 3 Jahre Ausbildung oder so, dafür dass man nen Prüfgerät bedienen können darf, weiß was man dabei tut, und nen Bäpper aufklebt, der frei im Handel erhältlich ist? Alles klar.)

Somit muss man die Prüfung als Quereinsteiger extern einkaufen, oder jmd finden, der den Kopf hinhält. Und damit wird halt weiterhin viel mit ungeprüftem Material gearbeitet, weil die Hürden (Kosten, oder Zugang zur Befähigung) zu hoch sind.

Und klar, auf den Bestimmungen und Best-Practices herumgeritten ist immer gleich und viel im Netz, gerne von Leuten, die eben nicht ein kleines Unternehmen innehaben, sondern irgendwo gechillt angestellt sind, wo dann am Ende der Azubi die Geräte alle prüft und der Meister (ungeprüft) unterschreibt. Ist immer schön, wenn man an der Erwirtschaftung des Umsatzes nur halb beteiligt ist, da wird aus jedem Pony doch schnell ein hohes Ross.

Zugleich habe ich dieses Jahr auf (anderer Leute) Bühnen schon defekte Mehrfachdosen kassiert und gegen Wiedergebrauch auch gleich zerstört… so einiges an Grausen, wenn Kabel schon die einfache Sichtprüfung nicht bestehen… es ist ein weites Feld.

Ich habe nun schon einige Venues gesehen in meinem Leben und wage daher folgende provokante Aussage:

Bei konsequenter Forderung nach einer DGUV V3 Prüfung aller relevanten Geräte und Kabel in der Veranstaltungstechnik müssten geschätzt 75% des Kulturbetriebs in Deutschland sofort geschlossen werden. Oder andersherum: Nur durch Ignorieren der eigentlich notwendigen Sicherheit ist Kultur in Deutschland möglich. Aber diese Diskussion geht damit in eine politische Richtung, und das ist hier untersagt.
 
Verschiedenen Quellenzufolge darf aber nur die Elektrofachkraft DGUV V3 prüfen.
Verantwortlich prüfen darf nur der Elektromeister/Techniker/Ingenieur.
Prüfen, also mit dem Messgerät in der Hand darf die Elektrofachkraft, mit Berufserfahrung.

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, darf unter Aufsicht prüfen, aber nur mit einen Messgerät mit klarer Ja/Nein-Aussage.
Je mehr man im Thema ist um so klarer wird einen, das eine EFK für festgelegte Tätigkeiten oft überfordert sein wird, und falsche Entscheidungen treffen wird.

Bei konsequenter Forderung nach einer DGUV V3 Prüfung aller relevanten Geräte und Kabel in der Veranstaltungstechnik müssten geschätzt 75% des Kulturbetriebs in Deutschland sofort geschlossen werden.

Nicht übertreiben, durch gute Vorbereitung kann der Prüfaufwand minimiert werden. Sprich Sichtprüfung durch die eigenen Leute, und ordenliches Bereitlegen der Betriebsmittel.

mfg
 
Nicht übertreiben, durch gute Vorbereitung kann der Prüfaufwand minimiert werden. Sprich Sichtprüfung durch die eigenen Leute, und ordenliches Bereitlegen der Betriebsmittel.

Das ist sicher richtig, dennoch kenne ich viele Venues, ob reine Kulturhäuser oder andere, in denen noch nie irgendwas geprüft wurde und das auch nicht geplant ist. Bereitlegen der Betriebsmittel würde wohl dennoch nicht reichen, für ein gültiges Prüfprotokoll muss auch jedes Gerät inventarisiert sein, theoretisch sogar jedes Stromkabel.

Und klar, wenn Du nen Elektrikermeister fragst, muss immer alles der Meister machen, sonst geht die Welt unter und alle werden electrocuted. In der Praxis machen das die Azubis zum Veranstaltungstechniker und der Meister unterschreibt. Die letzten zwei Elektrikermeister, mit denen ich Kontakt hatte, fuhrwerkten mit den Fingern in Dosen herum, ohne den Strom abzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
für ein gültiges Prüfprotokoll muss auch jedes Gerät inventarisiert sein, theoretisch sogar jedes Stromkabel.
Das ist nicht zutreffend. ich wenn es sehr gewünscht ist, ausreichend ist die Dokumentation durch eine Prüfplakette. Zumindest bei Handgeräten. Bei Maschinen und Anlagen sieht das anders aus.

P.S.: Ordnen und Bereitstellen soll die Zeit verkürzen, die die EFK zur Prüfung braucht.

P.P.S.: Und dann gibt es noch die 3€ pro Gerät Dienstleister...
 
Doch, auf jeden Fall! Steht auf der prüfplakette drauf, welche Messwerte erreicht wurden? Ein prüfprotokoll ist etwas gänzlich anderes als eine prüfplakette.
 
Ähnlich wie beim TÜV. Auf dem Kennzeichen wird zwar der Papper angebracht, welcher einer kontrollierend Instanz sagt: Alles OK erst mal.
Dennoch ist man als Halter verpflichtet den Prüfbereicht, welcher die Zuteilung der Plakette erwirkt hat, mitzuführen, so dass auf diesen jederzeit einsicht genommen werden kann.

Bei der "E-Prüfung" dasselbe analog. Die Plakette sagt nur, dass die Prüfung generell OK war und dient maßgeblich der schnellen Sichtprüfung: Ah, OK - Plakette druf. Der Prüfungbericht selbst ist allerdings auf Anfrage vorzulegen, denn da stehen eben die Werte drinn. Nur dann ist die Prüfung generell gültig. Die Plakette selbst müsste nicht mal drauf sein, sofern eine ein-eindeutige Seriennummer des Gerätes im Prüfbericht festgehalten wird.
 
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