DGUV V3 Prüfung für jedes Produkt gefordert

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Die Prüfungen nach DGUV V3 sind vielfältig, was wie geprüft wird steht in den entsprechenden Vorschriften.
Für das Gros der zu prüfenden Betriebsmittel"ortsveränderliche Geräte" trifft VDE 0702 zu. Da trifft zu das die Prüfung zu Dokumentieren ist, in meinen Verantwortungsbereich heißt das:
Die Geräte bekommen eine Plakette, die die bestandenen eine mit neuen Prüfmonat, die durchgefallenen einen Gesperrt-Aufkleber. Die Anzahl der Bestandenen Geräte und durchgefallen Geräte wird festgehalten um die neuen Prüffristen festzulegen. Es gibt ein paar "Sondergeräte" bei denen die Messwerte festgehalten werden: Geräte mit FI, mobile Stromerzeuger, Schweißgeräte u.A..
Für Maschinen und Anlage muss auch ein Messprotokoll erstellt werden.
Aber für die einfachen Handgeräte ist das zwar von BG durchaus empfohlen, vielleicht auch gewünscht, aber nicht vorgeschrieben.
mfg

Ich würde sagen: kommt darauf an ;)
In den Texten der DGUV steht, soweit ich weiß, dazu nichts explizit.
Das Stichwort ist nicht EFK, sondern vEFK, näheres findet man z.B. in der VDE 1000. vEFKs sind weisungsfrei zu stellen, ansonsten verbleibt die Haftung bei der Geschäftsleitung (grob gesagt).

In meinen Augen ist eine Prüfung von jemandem, der vlt nicht zu 100% den Anforderungen an einer EFK gerecht wird, besser als gar keine

Das heißt man versucht Verantwortung auf jemanden abzuwälzen, von dem man weiß, das er dieser Verantwortung vermutlich nicht gerecht werden kann. Finde ich wenig sympathisch
 
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Die Prüfungen nach DGUV V3 sind vielfältig, was wie geprüft wird steht in den entsprechenden Vorschriften.
Die DGUV V3 IST eine Vorschrift im Gegensatz zu eine DIN
.
die durchgefallenen einen Gesperrt-Aufkleber.
Das ist schon mal gut und richtig.
Die Anzahl der Bestandenen Geräte und durchgefallen Geräte wird festgehalten um die neuen Prüffristen festzulegen.
Das entspricht auch der Verordnung. Hier gibt es noch die DGUV I 203-049, die man hinzuziehen kann/sollte.
Aber für die einfachen Handgeräte ist das zwar von BG durchaus empfohlen, vielleicht auch gewünscht, aber nicht vorgeschrieben.
naja. Also nach DGUV VORSCHRIFT 3 schon. Und Vorschrift ist nun mal Vorschrift. Da kann man mit der DIN VDE 702 argumentieren so viel man will. Denn nach §15 Abs. 1 SGB VII sind die Vorschriften rechtsverbindlich im Gegensatz zur DIN.
 
Die DGUV ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – auch wenn V3 dann „Vorschrift Nummer 3“ heißt, kann eine Versicherung sicherlich keine rechtsverbindlichen Vorschriften erlassen.

Das ganze Ding ist im Bereich Bühnentechnik konzeptionell eh nur halb passend. Die DGUV als Dachverband der Berufsgenossenschaften möchte, dass Angestellten möglichst wenig Unfälle passieren, was ja auch gut so ist. Der Solo-Unternehmer im Bereich Veranstaltungstechnik ist aber nicht angestellt. Ein Interesse der DGUV kann hier nur begründet werden, wenn andere Unfallversicherungen im Zweifel einspringen müssen, sie ist ja auch der Dachverband der Unfallversicherungen.

Letztendlich kann eigentlich nur im Falle eines Unfalls eine entsprechende Versicherung die Leistung versagen, wenn ein ungeprüftes elektrisches Gerät diesen Unfall verursacht hat.

Meine Frage ist nun, wieso oft behauptet wird, ungeprüfte Geräte dürften nicht eingesetzt werden? Klar, wenn der Auftraggeber das vertraglich vorschreibt, ist das so. Aber wenn er das nicht tut?
 
auch wenn V3 dann „Vorschrift Nummer 3“ heißt, kann eine Versicherung sicherlich keine rechtsverbindlichen Vorschriften erlassen.
Doch, das SGB ermächtigt dazu. Stichwort „duales Rechtssystem“
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Meine Frage ist nun, wieso oft behauptet wird, ungeprüfte Geräte dürften nicht eingesetzt werden?
Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach §9 DGUV V3
 
Zuletzt bearbeitet:
Mh okay, danke für die Info.

Bei 3€ pro zu prüfendem Gerät und Kabel kommt einiges zusammen, also ich denke viele kleine Solo-Dienstleister arbeiten dafür 1 bis 2 Monate. Bleibt wohl nur das Risiko, denn die Kulturetats wurden in der Coronazeit ja bereits gekürzt, auch die Inflation lässt sich ja derzeit nicht auf die Kunden umlegen. Wenn Kulturhäuser 300€ netto Tagessatz inkl. Digitalpult gerade so bezahlen können, dann gibt's eben keine geprüften Geräte.

Ich geh jetzt mal weiter feilschen… ein kommunaler Auftraggeber möchte, dass ich Funksysteme auf Verdacht bereitstelle, aber nur die abrechne, die tatsächlich eingeschaltet werden. Muss ich dem ausreden. Das ist die Realität.
 
Ich geh jetzt mal weiter feilschen… ein kommunaler Auftraggeber möchte, dass ich Funksysteme auf Verdacht bereitstelle, aber nur die abrechne, die tatsächlich eingeschaltet werden. Muss ich dem ausreden. Das ist die Realität.
OT
Das ist nicht die sonder eine Realität.
"Wir" lassen das aber auch aus verschiedenen Gründen (Ängsten) mit uns machen.
Der kommunale Auftraggeber hat bestimmt irgendwo stehen, das die Prüfungen gefordert sind, auch wenn der bestellende Mensch im Amt davon und von (Veranstaltungs-) Technik sowieso keine Ahnung hat.
Da muss man viel Bildungsarbeit leisten und man braucht durchaltevermögen.
 
Naja, bei uns in Tübingen ist ja auch eine Lautstärkegrenze von 55dB(A) bei Veranstaltungen draußen (bei Open Airs) gefordert. Ich denke nicht, dass Bildungsarbeit da noch fruchtbar ist. Man macht's halt immer einfach trotzdem irgendwie.
 
...
 
Zuletzt bearbeitet:
naja. Also nach DGUV VORSCHRIFT 3 schon.

Also bitte, die Vorschrift sagt das:

(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimm-
ten Eintragungen zu führen.

Soll ich jetzt wirklich davon ausgehen das Du nicht weißt was "auf Verlangen" bedeutet?

Hier gibt es noch die DGUV I 203-049, die man hinzuziehen kann/sollte.
Sogar dringend soll, würde ich sagen, sehr hochwertige Informationen gut aufbereitet, die ganze I-Reihe(zumindest in meine Bereich), aber I heißt Information.

Die DGUV V3 IST eine Vorschrift im Gegensatz zu eine DIN
Na die DIN VDE hat vor Gericht schon ein anderen Stellenwert als die "normale" DIN, und wenn sowas :

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

DGUV V3 steht, dann gilt die DIN VDE eben faktisch als Vorschrift.

Letztendlich kann eigentlich nur im Falle eines Unfalls eine entsprechende Versicherung die Leistung versagen, wenn ein ungeprüftes elektrisches Gerät diesen Unfall verursacht hat.

Bei Sachschaden, bei Personenschäden verteilt der Strafrichter Tagessätze oder Monate Haft, plus Schadensersatz.
 
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Soll ich jetzt wirklich davon ausgehen das Du nicht weißt was "auf Verlangen" bedeutet?
Ach Quatsch. Den Satz hab ich (und wohl viele andere) völlig falsch gelesen. Kann man mal sehen. Wieder was gelernt. (y)

Die Plakette selbst müsste nicht mal drauf sein, sofern eine ein-eindeutige Seriennummer des Gerätes im Prüfbericht festgehalten wird.
Ich hab noch mal geschaut. In der sqp4 steht unter Punkt 3.2.1:
„ Vorhandensein von Typenschildern, Schaltungsunterlagen, Warnhinweisen und ähnlichen Informationen. Die durchgeführte Wiederholungsprüfung muss auf den Betriebsmitteln kenntlich gemacht sein.“
Ist jetzt keine Vorschrift oder dergleichen aber vielleicht trotzdem einfach gut zu wissen.
 
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Die VDE(0702):
Code:
Das zu prüfende Gerät sollte gekennzeichnet sein.

Wird die Prüfung nicht bestanden, muss das Gerät entsprechend gekennzeichnet und die zuständige Organisation informiert werden.

Alle durchgeführten Prüfungen müssen umfassend dokumentiert werden (z. B. ein Prüfetikett und/oder eine elektronische Aufzeichnung).

Danach kommt ein Absatz über die Empfohlene Dokumentation.

Ich rate ausdrücklich davon ab wirklich jeden Messwert zu dokumentieren.

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ja wir explodieren gerade zu und hier werde ich nicht an einer Prüfung vorbeikommen bzw. werde ich mir so ein Gerät mittelfristig anschaffen und auch selbst diese Zertifikate erwerben um dieses selbst zu machen ….
Geht das so ohne Weiteres? Ich hatte auch als Entwickler mit solchen Themen zu tun und habe sogar mal ein Gerät an unsere Datenbank gebracht, das Ableitströme messen kann. Das waren so SECUTEST-Viecher und sie wurden für Medizingerätesicherheit eingesetzt. Damals war es so, dass nur spezielle fachkundige Personen da machen konnten und die durften NICHT aus derselben Firma kommen. Daher musste für unseren jährlichen Test der PCs und Kabel und alles, was wir für uns in der Entwicklung nutzten, immer ein externer Berater kommen und unser Interner durfte nur die Geräte testen, die als Produkt an unsere Kunden gingen.

Ich rate ausdrücklich davon ab wirklich jeden Messwert zu dokumentieren.
Wir mussten bei uns damals neben dem Ableitstrom allerlei messen und aufschreiben.

Die Elektriker, die das als Dienstleistung für meine heutigen Kunden machen (ich bin da manchmal mitten drin) pappen aber nur einen "OK-Kleber" drauf mit Datum. Der dokumentiert, dass die Norm für das Teil eingehalten wurde. Was das Teil abkönnen muss, steht da wahrscheinlich genau drin.
 

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