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Die GEMA-Mitgliedschaft bei Charity Projekt

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wallabie
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Hallo,

ich möchte keine rechtliche Auskunft, sondern Meinungen.

Mein Beispiel:
Man ist GEMA-Mitglied und hat für ein Charity-Projekt Lieder geschrieben. Der Verleger möchte allerdings nicht, dass die Songs bei der GEMA angemeldet werden, weil er sich für das Charity-Projekt die Lizenzgebühren sparen möchte. Es war von Anfang an klar, dass die Komponisten und Musiker nichts daran verdienen werden, deshalb ist das für den Urheber OK: Das Problem ist, dass im GEMA Vertrag steht, dass man jeden Song zur treuhändischen Verwertung an die GEMA übertragen muss.

Frage:
Ist es wirklich so, wie oben beschrieben, dass selbst Charity-Projekte bei der GEMA gemeldet werden müssen? Kann man in einem solchen Fall nicht auch bei der Befreiung von den GEMA-Gebühren ansuchen (Freistellung oder sowas).? Habt ihr eine Meinung dazu?
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe das auch immer so verstanden, dass man bei einer GEMA-Mitgliedschaft keine Wahl hat und sämtliche neue Werke dort melden MUSS.
 
anstelle des urhebers würde ich in den wahrnehmungsvertrag schauen, der er mit der GEMA geschlossen hat. dort steht exakt drin welche verwertungsrechte er an bestehenden und zukünftigen werken an die GEMA überträgt.

wieso ein verleger GEMA-gebühren sparen möchte, erschließt sich mir nicht. verleger zahlen keine tantiemen, sondern erhalten welche. labels, die CDs herstellen, zahlen GEMA.
 
Hallo,

danke für die Antworten. Bei diesem Fall sind Verleger und Label von der gleichen Organisation. Und dieser möchte eben für die Veröffentlichung keine GEbühren berappen und eben durch den CD-Verkauf Geld sammeln, ohne vorab viel vorfinanzieren zu müssen. Denn Tonstudio wurde gratis zur Verfügung gestellt, die Musiker arbeiten alle gratis, der Produzent auch. Und die GEMA-Gebühren sind da dann doch ein großer Brocken, der ja grundsätzlich erst wieder nur den Komponisten/Textdichtern zur verfügung steht - wir aber auch gratis an dem Projekt arbeiten wollen.

Und Dinge wie "Freistellungen vom WAhrnehmungsvertrag" scheint es irgendwie nicht zu geben :(
 
das prinzip GEMA basiert darauf dass es keine ausnahmen gibt.

wenn die urheber umsonst arbeiten wollen, müssen sie eben eine regelung finden, wie sie ihre tantiemen wieder ins projekt fließen lassen.
 

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