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Jongleur
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Hm…, das wäre die passive, gutwillige Form, zu widersprechenSchon aus diesem Grund kommt für mich eine Mitautorenschaft nicht in Frage.
ICH würde allerdings auf mein Urheberrecht pochen, das zugleich auch ein Urheber—Bearbeitungsrecht beinhaltet. Aus meiner Sicht hat @Poppotov dein Original lediglich öffentlich bearbeitet. In diesem Fall kannst du ihm die Veröffentlichung seiner Bearbeitung deines Textes einfach verbieten.
Was ich verstehen würde, zumal er dir sofort 50% deiner Tantiemen frech abspricht!
Gängiges Recht hingegen ist aktuell, dass die meisten Bearbeitet (leider) gar nicht an den Tantiemen beteiligt werden, sondern höchsten über spezielle Lizenzen des Verkaufes der „Bearbeitung„ profitieren dürfen. Der Rest ist allein von der Gutwilligkeit des Original-Autoren abhängig!
