• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Equipmentversicherung? Musikerversicherung.de? Erfahrungen?

K
kon5t
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
27.08.14
Registriert
29.06.12
Beiträge
66
Kekse
175
Hallo liebe Community, ich bin gerade dabei Versicherunger für Equipment zu vergleichen. Nach einigen Preisvorschlägen von Versicherern und allgemeiner Suche bin ich bei "musikerversicherung.de" hängengeblieben. http://www.bandversicherung.de/proberaumversicherung.html Rein auf dem Papier hört sich das alles sehr gut an (Equipment in Höhe von 5000 Euro für 60 Euro Prämie im Jahr versichert, abgesichert wird unter anderem gegen Diebstahl aus Proberaum/Kfz/bei Auftritten uvm.). Ich wollte hier jetzt einfach mal anfragen ob jmd. im Board schon einmal Erfahrungen mit diesem Versicherer gemacht hat, da dieser im E-Mail Verkehr nicht so professionell wirkt wie ich es erwarten würde (benutzt smilies und schreibt ohne Anrede etc.)? Kennt jmd. eventuell noch andere attraktive Versicherungsangebot für Equipment (Topteil, Verstärker, Bodeneffekte, Gitarren) im Proberaum?
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, man muss vergleichen. Es gibt Klauseln, dass zwar im Auto eingeladene Instrumente versichert sind, aber nicht, wenn das Auto über Nacht auf der Straße abgestellt ist. Beim Proberaum gibt u.U. es Anforderungen an die Türen und Fenster. Und, die Bedinungen ändern sich für Neuverträge immer wieder mal - was vor 5 Jahren galt, gilt heute nihct mehr.

Am besten macht man eine Vergleichsliste mit Gewichtung nach Wichtigkeit für den persönlichen Fall/Bedarf. 60 Euro/Jahr sind letztlich teuer, wenn der eigene Fall nicht abgedeckt ist, weil man dann den Equipmentschaden und die quasi sinnlos ausgegebene Versicherungsprämie hat. Von echtem Vorteil wäre es nach meiner Erfahrung, wenn man wirklich einen persönlichen Ansprechpartner beim Versicherer hätte.

Ich kenne diesen beiden Anbieter (aber nicht die ganz aktuellen Bedingungen, daher bitte selbst nachschauen oder als Angebot schicken lassen):

Tonmeister-Assekuranz-Service
Hauptstraße 11, 79423 Hei tersheim - Tel . 07634-3005 - FAX 07634-3039
E-Mai l : info@tonmeister-assekuranz.de Internet: www.tonmeister-assekuranz.de
Versicherer ist die Mannheimer Versicherung

und

Eberhard, Raith & Partner GmbH @ www.erpam.com

Es gibt verschiedene Beitragsmodelle und auch Erstattungsberechnungen:
BEISPIEL: Equipment im Wert von 5.000.-€ wird aus dem KFZ gestohlen. Insgesamt sind 10.000.-€ Equipment versichert. z.B. müsste man 25% von 5.000.-€ selbst tragen, also 1.250.-€. Gibt es eine Begrenzung z.B. auf 5% der Gesamtversicherungssumme, sind es nur noch: 500.-€.
Da sind eventuell weitere 60.-€ im Jahr für einen entsprechenden Vertrag womöglich gut angelegt.
Auch eine enthaltene Elektronikversicherung ist hinsichtlich welche Schäden wann und wo genauestens zu untersuchen.

Bei allem ist, wie schon geschrieben, ganz wichtig, dass Ihr SEINEN Bedarf an seinem Bandleben feststellt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Danke, ich werde mich auch mal bei diesen beiden Anbietern informieren! Hat jmd. schon mal Erfahrungen mit "musikerversicherung.de" gemacht?
 
. Ich wollte hier jetzt einfach mal anfragen ob jmd. im Board schon einmal Erfahrungen mit diesem Versicherer gemacht hat (...) ?
Das ist entweder eine Versicherungsagentur oder ein Versicherungsmakler, kein Versicherer. Versicherunsgesellschaften dürfen nur in bestimmten Formen der Kapitalgesellschaften (AG/S.A.) oder als Gegenseitigkeitsverein betrieben werden.

Kennt jmd. eventuell noch andere attraktive Versicherungsangebot für Equipment (Topteil, Verstärker, Bodeneffekte, Gitarren) im Proberaum?
Die Meisten sind schon versichert, nämlich über die -> KLICK <- Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass das Equipment nur vorübergehend (und nicht dauerhaft) im Proberaum verbleibt. Gewöhnliche Hausratversicherungen decken aber u.a. kein ungeklärtes Abhandenkommen. Diebstahl und Vandalismus sind nur versichert, wenn der Täter eingebrochen ist und Du den Einbruch nachweisen kannst.
 
Die Meisten sind schon versichert, nämlich über die -> KLICK <- Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass das Equipment nur vorübergehend (und nicht dauerhaft) im Proberaum verbleibt. Gewöhnliche Hausratversicherungen decken aber u.a. kein ungeklärtes Abhandenkommen. Diebstahl und Vandalismus sind nur versichert, wenn der Täter eingebrochen ist und Du den Einbruch nachweisen kannst.

So ein Schlagzeugt z.B. hat man dann aber doch eher dauerhaft im Proberaum, weil in vielen Wohnzimmern kein Platz ist ;)

Ein Hausratversicherungsvertrag, der "ungeklärtes Abhandenkommen" (eine erfolglose Anzeige gegen Unbekannt ist ja ein "ungeklärtes Abhandenkommen") nicht abdeckt, ist aber auch für den Haushalt schlecht - den Vertrag würde ich genauestens prüfen und ggf. schnellsten kündigen. Es ist ohnehin erfahrungsgemäß oft so, dass Haushaltsratversicherungen ihr Geld nicht wert sind. Das ist keine rechtsberatende Aussage, sondern nur eine persönliche Erfahrung, dass man hier im Schadensfall mal leicht im Regen steht, weil genau der aufgetretene Schaden nicht versichert ist/sein soll. :twisted: Von Vorteil ist es gerade auch deshalb, wenn man einen persönlichen Betreuer hat und den auch schon mal zu Gesicht bekommen hat.

Die Hausratversicherung zalt grundsätzlich nicht, wenn es sich um Sachen handelt, die einem Erwerb dienen. Gäbe man das (Ertragserwirtschaftung; auch negativer Ertrag) nicht an, beginge man Versicherungsbetrug (Straftat!). Bis vor 20 Jahren haben Versicherungen meist nichteinmal nachgefragt. Inzwischen wird bei vielen Fällen schon mal ab 100 Euro ein Versicherungsdetektiv eingeschaltet. Diebstahl und Beschädigung im Proberaum oder im Rahmen eines Gigs legen für einen Versicherer die Vermutung nahe, dass Einnahmen erzielt werden sollen (da muss man noch nicht mal Einnahmen gehabt haben)!

Auch eine Elektronikversicherung wirkt i.d.R. nicht außerhalb des Haushalts. Man muss die Bedingungen ganz genau lesen.

Übrigens kann man angebotene Verträge auch ändern und fragen, ob und ggf. für welche Prämie der Versicherer die Änderungen akzeptiert. So kann man persönlichen Erfordernissen Rechnung tragen - oft kosten Änderungen kaum oder nicht mehr. Mit einer Ortsbesichtigung kann man beispielsweise auch Stahltüren und Schlösser nachweisen und eventuell sogar noch eine niedrigere Prämie herausschlagen - man lernt auch gleich einen Ansprechpartner für den Notfall persönlich kennen. Oder, wenn die Band wirklich nur Hobby ist und höchstens z.B. 3 Auftritte im Jahr spielt (egal ob mit oder ohne Gage), kann man damit die Prämie reduzieren - ich würde dann jeden Gig VORHER formlos zum Vertrag mitteilen.

Wenn eine Versicherung sich für den individuellen Fall nicht interessiert, kann man schon rückschließen, wie es im Schadensfall aussieht. Solange etwas nicht sittenwidrig ist, besteht Vertragsfreiheit in Deutschland und die vorhandenen Standards sind einfach nur Angebote. :hat:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer
Wenn Du die Versicherungsformen vergleichst, Hausrat (außenversicherung), Hausrat-außer-Haus (sowas wie eine Jahresreisegepäckversicherung) und die Equipmentpolice, wirst Du feststellen, dass es teilweise Überschneidungen gibt, solange du nicht gewerblich damit unterwegs bist.
Sobald Du jedoch bei den Hausrat- und Reisversicherern nachfragst, wirst Du feststellen, dass die gar nicht Musikgeräte versichern wollen, d. h. heisst sie haben Musikgeräte zwar nicht explizit ausgeschlossen, aber der Versicherungschutz ist nicht hinreichend, so dass man sich des Risikos nicht annehmen möchte. Damit bleibt unabhängig vom Deckungsumfang eigentlich nur noch die Musikgeräteversicherung.
Es ist zu unterscheiden, ob es eine Art erweiterte Proberaumversicherung mit zeiweiligen Gigs ist oder eine Allrsik-Deckung, die für Profis gedacht ist.
Im ersten Fall liegt die Anhaltsquote bei rd. 1% p. a. netto vom Versicherungswert, da tun sich die meisten nicht viel. Maßgeblich für die Auswahl sollte jedoch sein, dass der Assekuradeur dir zusichert, dass das Equipment für den von Dir angegebenen Wiederbeschaffungswert versichert wird und Ihr Euch auf eine für alle Beteiligten nachvollziehbare Deklaration des Equipment (bsp. Liste und Fotos) einigen könnt, diese sollte dann im Rahmen der
Police mitdokumentiert oder gewürdigt sein, weil es sonst schwierig wird, Teile ohne Anschaffungsbeleg oder z. B. alte Fender ersetzt zu bekommen. Versichert ist relativ viel, ausgenommen ist i. d. R alles was mit Blödsinn (unbewachtes Stehenlassen/ wg. Notdurft)
und unverhältnismäßiger Fahrlässigkeit zu tun hat. Es gibt eine Handvoll von Versicherern, die dieses Geschäft betreiben, was die Sache überschaubar macht, es ist jedoch ratssam, dies über Makler/ Assekuradeure abzuschliessen.
Bei alt eingesessenen wie Eberhard wirst Du feststellen, dass der support reibungslos ist und die Prämien i. d. R. besser sind. Sich im Schadensfall mit einer Hotline der Gothaer, Mannheimer oder Axa auseinanderzusetzen, ist sicherlich das letzte, was man braucht,
insbesondere weil dort kein Fachwissen anzutreffen ist. Wenn Ihr Euch mit mehreren absichert, muss der jeweilige Eigentümer genannt werden!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
So ein Schlagzeugt z.B. hat man dann aber doch eher dauerhaft im Proberaum, weil in vielen Wohnzimmern kein Platz ist ;)
Dann kannst Du die Hausratversicherung abhaken. Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung, sprich: in einem Proberaum außerhalb der Wohnung, gibt es nur für vorübergehend ausgelagerte Sachen.

Ein Hausratversicherungsvertrag, der "ungeklärtes Abhandenkommen" (eine erfolglose Anzeige gegen Unbekannt ist ja ein "ungeklärtes Abhandenkommen") nicht abdeckt, ist aber auch für den Haushalt schlecht - den Vertrag würde ich genauestens prüfen und ggf. schnellsten kündigen.
Die Hausratversicherungen sind aber ganz überwiegend so angelegt, dass Du den Einbruchdiebstahl nachweisen musst, d.h. ein Mindestmaß an Tatsachen vortragen, die weitgehend zweifelsfrei auf einen versicherten Einbruch schließen lassen. Sonst gibt es kein Geld.

Die Hausratversicherung zalt grundsätzlich nicht, wenn es sich um Sachen handelt, die einem Erwerb dienen.
Das stimmt nicht. Arbeitsgeräte und Arbeitseinrichtungsgegenstände werden sogar expressis verbis als versicherte Sachen genannt. Richtig ist aber, das Hausrat in Räumen, die nur gewerblich genutzt werden, nicht vesichert sind. Die Abgrenzung zum Gewerbe findet über den räumlichen Anwendungsbereich statt, nicht über die versicherten Sachen.

Auch eine Elektronikversicherung wirkt i.d.R. nicht außerhalb des Haushalts.
Elektronikversicherungen (nach den ABE) können mit weltweitem Geltungsbereich abgeshlossen werden. Alles eine Frage der Vereinbarung.

Man muss die Bedingungen ganz genau lesen. Übrigens kann man angebotene Verträge auch ändern und fragen, ob und ggf. für welche Prämie der Versicherer die Änderungen akzeptiert. So kann man persönlichen Erfordernissen Rechnung tragen - oft kosten Änderungen kaum oder nicht mehr.
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

Sobald Du jedoch bei den Hausrat- und Reisversicherern nachfragst, wirst Du feststellen, dass die gar nicht Musikgeräte versichern wollen, d. h. heisst sie haben Musikgeräte zwar nicht explizit ausgeschlossen, aber der Versicherungschutz ist nicht hinreichend, so dass man sich des Risikos nicht annehmen möchte. Damit bleibt unabhängig vom Deckungsumfang eigentlich nur noch die Musikgeräteversicherung.
Nunja, Musikinstrumente gelten als "Hausrat" versichert, selbst dann, wenn die Instrumente ausschließlich zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden (siehe http://www.gdv.de/downloads/versich...dingungen-vhb-2010-versicherungssummenmodell/, Seite 13/39). Reisegepäckversicherer versichern das, was als Reisebedarfsgegenstand verkehrsüblich ist. Musikinstrumente wie ein Flügel gehören sicher nicht dazu, eine Mundharmonika aber vielleicht schon.

Sich im Schadensfall mit einer Hotline der Gothaer, Mannheimer oder Axa auseinanderzusetzen, ist sicherlich das letzte, was man braucht, insbesondere weil dort kein Fachwissen anzutreffen ist. Wenn Ihr Euch mit mehreren absichert, muss der jeweilige Eigentümer genannt werden!
Sicherlich wird die Hotline eines Versicherungsunternehmens nicht mit den Juristen aus deren Rechtsabteilungen besetzt sein. Aber mal so in die Welt zu setzen, die Hotlinemitarbeiter hätten wenig bis gar keine Ahnung, finde ich schon mutig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Sicherlich wird die Hotline eines Versicherungsunternehmens nicht mit den Juristen aus deren Rechtsabteilungen besetzt sein. Aber mal so in die Welt zu setzen, die Hotlinemitarbeiter hätten wenig bis gar keine Ahnung, finde ich schon mutig.

Ich bin gerne bereit, meine Aussage hinsichtlich einer gewissen Grundkompetenz zu korrigieren, wenn man mir auch nur einen Sammelrufmitarbeiter der vorbezezeichneten Versicherungsunternehmen benennen kann, der auch nur über ein oberflächliches Halbwissen
von den der Equipmentpolice seines Arbeitgebers zugrundeliegenden Bedingungen verfügt. Dasselbe gilt für jegliche die Künstlerrisken betreffenden Versicherungen, unabhängig davon, ob es nun eine non-appeariance- oder Equipmentpolice ist. Das ist nicht abwertend gemeint,
sondern einfach dem Umstand geschuldet, dass erstens diese Versicherungsformen zu selten sind, als dass sie zum Wissensrepertoire gehören, zweitens die Versicherungsbedingungen im Regelfall um Klauseln u./ o. besondere Vereinbarungen erweitert werden.
Es ist aus meiner Sicht daher nicht zielführend, wenn sich zwei Laien, der Musiker und auch der VR-Mitarbeiter, darüber ins Einvernehmen setzen. Unabnhängig davon vertritt der Versicherungsmitarbeiter die Interessen der Gesellschaft, der Makler die seines Auftraggebers.
Solange bleibe ich bei meiner augenscheinlich mutigen Aussage.
 
ich bin just ebenfalls dabei, verschiedene Versicherer abzuklappern. Dabei gibt's recht große Unterschiede.
Der von der Musikerversicherung.de konnte mir gar kein Angebot erstellen, weil mein Equipment sowohl im Proberaum als auch für Auftritte versichert werden soll. Ein Versicherer deckt für knapp 60 EUR auch Nacht + Proberaum ein, sogar auf Neuwertbasis.
Herr Kaiser bietet nur auf Zeitwert an, dafür auch u.a. Unfall, Diebstahl, Umstoßen, Reißen der Gurte usw. für unter 40 EUR incl. Versicherungssteuer.
Eine andere Versicherung widerum bietet die selben Leistungen für sage und Schreibe 150 EUR zzgl. VSt. an!

Auch wenn's im Endeffekt nur um kleine Prämien geht, sind die Unterschiede sehr hoch.
 
Ich bin gerne bereit, meine Aussage hinsichtlich einer gewissen Grundkompetenz zu korrigieren, wenn man mir auch nur einen Sammelrufmitarbeiter der vorbezezeichneten Versicherungsunternehmen benennen kann, der auch nur über ein oberflächliches Halbwissen
von den der Equipmentpolice seines Arbeitgebers zugrundeliegenden Bedingungen verfügt. Dasselbe gilt für jegliche die Künstlerrisken betreffenden Versicherungen, unabhängig davon, ob es nun eine non-appeariance- oder Equipmentpolice ist.
Die Equipmentpolice ist eine klassische Sachversicherung, die Ausfalldeckung oder Keyman-Police ist eine Vermögensschadenversicherung. Diese beiden Versicherungen beruhen auf recht unterschiedlichen Grundlagen und verzweigen in den Rechtsgebieten.

Eine zutreffende Auslegung der meistens auf Messers Schneide der AGB-Gesetzgebung konzipierten Bedingungen erfordert auf jeden Fall excellente versicherungsrechtliche Kenntnisse, die man sicherlich nicht von dem Mitarbeiter eines Call-Centers erwarten kann. Andererseits ist es mir bisher immer gelungen, einen kompetenten Versicherungsmenschen ans Telefon zu bekommen. Wenn auch nicht immer sofort, so doch spätestens durch einem Rückruf.

Es ist aus meiner Sicht daher nicht zielführend, wenn sich zwei Laien, der Musiker und auch der VR-Mitarbeiter, darüber ins Einvernehmen setzen.
Da hast Du sicher recht.

Auch wenn's im Endeffekt nur um kleine Prämien geht, sind die Unterschiede sehr hoch.
Allerdings ist es wie im richtigen Leben, allein der Preis macht es nicht, allein Neuwert vs. Zeitwert auch nicht. Man sollte schon ein wenig auf die Bedingungen achten, zu denen der Versicherer das ihm angetragene Risiko in Deckung nimmt. Allerdings ist kaum ein "Produkt" so intransparent wie "Versicherungsschutz", und es ist daher für Otto Normalverbraucher schlecht untereinander zu vergleichen.
 
Eine zutreffende Auslegung der meistens auf Messers Schneide der AGB-Gesetzgebung konzipierten Bedingungen erfordert auf jeden Fall excellente versicherungsrechtliche Kenntnisse, die man sicherlich nicht von dem Mitarbeiter eines Call-Centers erwarten kann. Andererseits ist es mir bisher immer gelungen, einen kompetenten Versicherungsmenschen ans Telefon zu bekommen. Wenn auch nicht immer sofort, so doch spätestens durch einem Rückruf.

Ja Sticks, Du machst aber auch den Eindruck, dass Dir entweder die Materie nicht fremd ist oder sich Dir die Bedingungen und Wirkungsweise vom Inhalt her erschiessen, dass dürfte wohl vom stinknormaler Verbraucher nicht vorauszusetzen sein.
Natürlich kommt man auch über diesen aus meiner Sicht mit Mehraufwand verbundenen Weg ans Ziel. Ich kenne beide Wege und würde mich immer nur noch an den Makler wenden, weil ich den im Zweifelsfall noch regressieren kann.
 
so, nachdem ich 6 verschiedene Angebote verglichen habe, habe ich mich für die Harmonia entschieden [Anm.: wenn der Name des Maklers hier unerwünscht ist, bitte löschen].

Aus meiner Sicht der Vorteil gegenüber Anderen: Neuwertversicherung, Wertsteigerung (bzw. Anpassung wegen Inflation) möglich, weltweiter Schutz, Proberaum, Auftritte und Fahrten sind versichert.

Interessanterweise konnte ein "Spezialist für Instrumentenversicherungen" gar kein Angebot abgeben, weil er ein Problem mit dem Proberaum hat. Dieser befindet sich in einem Lager, das vom VDS in Sicherheitsgruppe 3 (höchste Stufe) eingeordnet ist....
 
weltklassejungs
  • Gelöscht von peter55

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben