Erfahrung mit Music Store

schmatti
schmatti
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
26.04.24
Registriert
23.03.07
Beiträge
968
Kekse
1.333
Ort
Neustadt bei Cbg.
Hallo Leute,

ich möchte mal meine Erfahrung mit dem Music Store Köln weitergeben und möglichst ein paar Meinungen dazu bekommen. Ich habe vor drei Wochen einen Nord Electro 5 HP bestellt und in der Bestellung den Bandnamen mit angegeben. Ich spiele hobbymäßig in einer Band, so wie fast alle hier im Board. Hat man mal ein paar Einnahmen und versteuert die ehrlich, kann man mal eine Rechnung gebrauchen. Da das Gerät absolut nicht gefiel, machte ich von der hoch gepriesenen Money back Garantie Gebrauch. Allerdings bekam ich keine Rückerstattung, sondern nur eine Gutschrift. Begründung war, ich wäre ein gewerblicher Käufer und Music Store ist nicht verpflichtet das Geld zurück zu erstatten. Auch mein Hinweis, dass mein 10 jahre altes Kundenkonto über das der Kauf abgewickelt wurde auf Privatkäufer steht, nutze nichts. Ich möchte das jetzt juristisch gar nicht weiter ausbreiten, sondern möchte euch fragen, ob ihr ähnliche Erfahrungen mit dem Laden habt. Der große T, Musik Service usw. haben damit kein Problem und T hat die Rückgabe und Erstattung sogar ausdrücklich auf gewerbliche Kunden erweitert. Auf jeden Fall sollte ihr bei Bestellungen höllisch aufpassen oder am besten einen musikerfreundlichen Shop auswählen. Ich fühle mich hintergangen und getäuscht.

Gruß Matthias
 
Eigenschaft
 
Ich habe Weihnachten 2013 'ne Gibson LP Studio, als Privatkunde, gekauft. Gefiel nicht, Rücksendung, Summe war umgehend auf meinem Konto. Von daher kein Problem.
 
Ja das müssen die ja auch, aber wenn du als Musiker für deine Band kaufst und bloß den Namen der Band wegen einer Rechnung angibst, läuft bei denen eben keinerlei Rückerstattung auf dein Konto. Für gewerbliche Wiederverkäufer oder Studios oder Behörden sehe ich das ein, aber nicht für uns kleine Musiker. Man sollte das wissen, wenn man bei Music store bestellt. Ich hatte sowieso ein Retoure Gerät und die hatten nicht mal einen Wertverlust. Ich hatte noch angeboten, dass ich die Transportkosten übernehme. Nichts. Das Gerät war einwandfrei mit Displayfolie und zurückgesetzt und neues Update drauf. Der Hammer war, dass die das dann anfangs sogar 20€ teurer wieder zum Verkauf eingestellt haben.
 
Ich möchte das jetzt juristisch gar nicht weiter ausbreiten
Ich eigentlich auch nicht, zumal das hier das falsche Unterforum dafür wäre und eine Rechtsberatung hier sowieso nicht stattfinden würde. Aber vielleicht findest du ja diesen Artikel ganz interessant, der sich mit der Einstufung in Unternehmer und Verbraucher beschäftigt. Gerade folgender Satz ist relevant:

Besondere Vorsicht ist daher bei einer Nebenerwerbstätigkeit geboten, da hier die Grenze zur Gewerbsmäßigkeit (d.h. zu einer planmäßigen, entgeltlichen und auf Dauer angelegten Tätigkeit) leicht übertreten werden kann, was den Verlust der Verbrauchereigenschaft zur Folge hat.
Wenn deine Band regelmäßige, bezahlte Auftritte hat, was ich bei dem Tourkalender der auf deinem Profil verlinkten Homepage annehme, könnte genau dieser Fall eingetreten sein. Laut Kalender habt ihr in diesem Jahr 23 Termine, auf der Bandinfo eurer Facebook-Seite wird mit einem "sehr guten Preis/Leistungsverhältnis" geworben. Das könnte ein objektiver Dritter durchaus so interpretieren, dass das Spielen in deiner Band als gewerbliche Tätigkeit zählt.

Nach §6 Absatz 1 der Musicstore-AGB gilt das erweiterte Rückgaberecht allerdings nur für Verbraucher, sprich: Personen, die Geschäfte nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abschließen. Wenn der Musicstore-Mitarbeiter den Namen deiner Band auf der Bestellung sieht und (beispielsweise durch eine Internet-Recherche) zu dem Schluss kommt, dass du das Gerät nutzen wirst, um damit in einer regelmäßig spielenden Band als Keyboarder aufzutreten, ist seine Einschätzung durchaus legitim.

Die Einstellung deines Accounts als "Privatperson" würde in dem Fall nicht ausreichen, um dich als Verbraucher einzustufen. Dafür müsstest du beweisen, dass du den Nord Electro 5 nur bestellt hast, um ihn nicht-gewerblich zu benutzen, also beispielsweise zum Spielen zuhause oder in einer Band, die unentgeltlich oder nur ein paar Mal im Jahr spielt. Bei einem großen Klavier oder einem modularen Synthesizer, den man aufgrund der Sperrigkeit nur zuhause benutzt, könnte man das sicherlich noch glaubhaft belegen. Aber bei einem Stage Piano wie dem Electro, der wirklich für den Bühneneinsatz konzipiert ist, wird das schwierig. Zumal du den Bandnamen ja explizit auf der Rechnung haben wolltest, damit der Kauf ihr zugeordnet werden soll…

Ich sage nicht, dass ich das gerecht finde, aber hier befindet man sich in einer Grauzone zwischen Verbraucher und Unternehmer und der Music Store könnte sich auf eben diese Punkte berufen, um seine Interpretation zu rechtfertigen.

Wenn du ohnehin langjähriger Musicstore-Kunde bist, findest du (oder jemand anders in deinem Umfeld) vielleicht ja bald einen anderen Artikel, den er dort kaufen will, so dass sich das wieder ausgleicht. :)

Andere große Musikhäuser bieten das verlängerte Rückgaberecht in ihren AGBs übrigens auch explizit nur Verbrauchern an, insofern hätte dir das theoretisch auch bei anderen Shops passieren können.


Meine Erfahrungen mit dem Music Store sind relativ spärlich. 2011 habe ich mir mal ein exotisches, russisches Effektpedal bestellt, das es nur dort gab. Allerdings wegen Nichtgefallen wieder zurückgeschickt. Geld wurde mir auf mein Bankkonto gutgeschrieben. 2012 dann noch mal das gleiche Pedal, inzwischen hatte ich allerdings einen anderen Verstärker und eine andere Gitarre. Wieder wegen Nichtgefallen (und Hervorrufen starker Resonanzen bei meinem Verstärker) zurückgeschickt. Ich meine, dass sie mir das Geld zunächst als Gutschrift erstattet hatten, aber nach einer Anfrage ging das dann problemlos auf mein Konto über. Insofern bin ich eigentlich recht zufrieden damit gewesen.

Ansonsten habe ich dort nicht mehr bestellt, was allerdings auch daran liegt, dass thomann näher an mir ist und ich vor Ort auch noch in zwei Musikgeschäften stöbern kann, deren Preise teilweise noch unter den Onlinepreisen liegen. Zudem (und das ist zugegeben sehr subjektiv) finde ich, dass die Music Store-Webseite ein bisschen "BILLIG! BILLIG! ALLES MUSS RAUS! SCHNÄPPCHEN AM LAUFENDEN BAND!" schreit, was mich etwas abschreckt. Aber wenn es dort Artikel gibt, die andere deutsche Geschäfte nicht (mehr) führen, würde ich einen Kauf dort durchaus in Erwägung ziehen. Und ab und zu stöbere ich genau deswegen auch noch auf der Seite, auch wenn das eher selten ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ja, kann schon sein, dass ich rechtlich keine Chance habe. Sonst würde ich mich schon enstprechend wehren. Letztlich habe ich das Guthaben noch, mir wurde es ja nicht genommen. Mir geht es um das kundenunfreundliche Geschäftsgebahren und die Täuschung. mal Hand aufs Herz, wer hat schon bei der Bestellung eines langersehnten Wunsches die AGB oder das BGB gelesen? Ich bestelle seit Jahren überall mit Bandnamen, habe gelegentlich zurückgegeben, immer ohne Beanstandung. Vor allem möchte ich andere warnen. Guck mal hier beim T. , der kann das besser.

https://www.thomann.de/de/helpdesk_moneyback.html
 
Ich habe viel bei musicstore gekauft, war immer zufrieden mit der Kommunikation und fand sie bei Preisverhandlungen besser als t.

Die Mitarbeiter sind “nahbarer“ als bei t.

Aber im Garantiefall traue ich t. Auch mehr zu. Kaufe trotdem wegen guten Bauchgefühls weiter viel beim store, und örtlich.

Schmatti, wirst du nun vllt doch das dexibell vivo kaufen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne, da ich doch mit der TP100 nicht so warm werde und das Dexibell S3 sich nur im Internet, aber nicht in den Shops durchsetzt, habe ich das nicht mehr auf dem Schirm. Hab am Samstag das Yamaha CP4 sicher 3h mit dem Rd800 verglichen und habe das CP4 gerade zum guten Preis bestellt. Muss ja mein Guthaben aufbrauchen..;-) . Gründe waren die tolle Tastatur und das Gewicht. Wollte erst auf das Nord Piano 3 warten, für meine Zwecke halte ich das CP4 für brauchbarer. Mein Traum wäre ein CP4 (Tastatur und Gewicht)mit den Sounds und Bedienung des RD800. Gruß Matthias
 

Auch wenn du damit Recht hast... ist das nicht ein bisschen Erbsenzählerei? Ich mein... ein Großteil der Kunden, die in Musikläden einkaufen, nutzen diese Ware in einem gewerblichen Kontext.

@schmatti : Was du machen kannst, um solch einem Stress vorzubeugen: Kaufe als Privatperson. Wenn du dann die Ware an die GbR eurer Band überschreiben möchtest, mach doch einfach einen ordentlichen Kaufvertrag zwischen dir und der Band. Damit sollte das Problem doch gelöst sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ja danke für den Tipp. Aber wie gesagt bei. anderen Shops gab's nie Probleme und da kauf ich dann weiterhin.
 
mal Hand aufs Herz, wer hat schon bei der Bestellung eines langersehnten Wunsches die AGB oder das BGB gelesen?
Dafür braucht man aber die AGB gar nicht lesen. Ein Klick auf "Sicher einkaufen" reicht schon:

Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nur für Verbraucher/ Endkunden gilt.
=> https://www.musicstore.de/de_DE/EUR/secure-shopping

Hab vorher noch nie von jemandem gehört, der den Bandnamen bei der Bestellung angibt.

Sich hintergangen und getäuscht fühlen, weil man zu faul war die AGBs zu lesen klingt etwas naja. Würde ich einen Bandnamen angeben, würde ich mich vorher darüber informieren was das für Konsequenzen hat, schließlich bekommt man dafür ja auch was wieder und ein Nord Electro kostet auch ordentlich was, da sollte man die AGB zumindest überfliegen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Also schmatti bleibt ja wohl mit der Band unter der Summe, die als gewerblich im Umsatz angesehen wird. Daher hätte man noch probieren können, als Privatkunde doch gesehen zu werden. Aber es ging ja gut, er konnte das yamaha Cp 4 zum guten Kurs erwerben.
 
Ich habe die AGB überflogen, ok. Aber ich habe ehrlicherweise dem MS solche kundenunfreundliche AGB nicht zugetraut. Wie gesagt, ist das erste Mal. Den GbR Namen der Band muss ich angeben, damit das Finanzamt die Rechnung akzeptiert. Jedenfalls meines ist so streng. Ich fühle mich trotzdem als Endverbraucher, da ich das Piano größtenteils privat nutze und Musik nur ein sich tragendes Hobby sein soll und ist. Auch zahle ich ja den Endkundenpreis und habe als "gewerblicher" überhaupt keinen finanziellen Vorteil.
 
Auch wenn ich den Store nicht mag: Aber AGBs gibt es nicht umsonst. Und die sollte man sich auch mal anschauen. Interessant ist nicht nur, was einem selbst zusteht, sondern auch, was die andere Seite an Rechte besitzt. Nur, weil man als Geschäft dem Kunden den roten Teppich nicht ausrollt oder ihm alles in den A**** bläst, hat das noch nichts mit Kundenunfreundlichkeit zu tun. Dann sollte man sich mal Gedanken darüber machen, wann man sich berechtigterweise hintergangen oder getäuscht fühlen soll. ;-)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Nur, weil man als Geschäft dem Kunden den roten Teppich nicht ausrollt oder ihm alles in den A**** bläst, hat das noch nichts mit Kundenunfreundlichkeit zu tun.
Wenn man mitkriegt unter welchem Druck die Leute teilweise im Einzelhandel arbeiten kann man dem nur zustimmen. Bin mittlerweile dazu übergegangen- wenn möglich- bei örtlichen Händlern zu kaufen u. ggf reparieren zu lassen. Der Ansprechpartner vor Ort und 'n nettes Gespräch dürfen einem da auch 'n paar €uro mehr wert sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Den GbR Namen der Band muss ich angeben, damit das Finanzamt die Rechnung akzeptiert. Jedenfalls meines ist so streng. Ich fühle mich trotzdem als Endverbraucher ...
Das verstehe ich nun so, als wenn Ihr tats. ein angemeldetes Gewerbe seid!? Dann hätte sich der MS ja korrekt verhalten und nix ist mit juristischen Schritten.

Andernfalls könntet Ihr Einnahmen auch jeder für sich als ´Freiberufler´ versteuern, solange das best. Summen/a nicht überschreitet. Ich glaube nicht, dass man als Mucker zwangsläufig immer ein Gewerbe anmelden muss, wenn man Geld verdient; für bestimmte Tätigkeiten (Ärzte, Anwälte, Künstler, ...) ist das meines Wissens nicht nötig.

Als Freiberufler könnte man dann beim MS wahrsch. auch als Privat kaufen (hab die AGB jetzt aber nicht extra gelesen).

Meine Haltung zu dem Thema hat sich in den letzten Jahren, wo das ganze Online-Billig-Shopping immer heißer läuft, ganz klar gewandelt. Ich bezahle gerne ein paar Euro mehr, wenn ich weiß, dass ich mich auf Dienstleister und Service verlassen kann.

Was nützt mir ne Hand voll Euro Ersparnis, wenn ich dann Stunden oder Tage mit Rücksendungen, Beschwerden, googeln, Telefonieren, Anschreiben aufsetzen, zum Anwalt laufen, etc. pp. verbringen muss. Leider passiert das nur allzu oft. Aber Gott sei Dankt, kenne ich einen großen (und günstigen) Versand, der immer kulant war. Oder ich bezahle eben mehr im kleinen Laden in meiner Heimatstadt.

Viel Glück, dass es noch zu deiner Zufriedenheit ausgeht!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Den GbR Namen der Band muss ich angeben, damit das Finanzamt die Rechnung akzeptiert. Jedenfalls meines ist so streng. Ich fühle mich trotzdem als Endverbraucher, da ich das Piano größtenteils privat nutze und Musik nur ein sich tragendes Hobby sein soll und ist. Auch zahle ich ja den Endkundenpreis und habe als "gewerblicher" überhaupt keinen finanziellen Vorteil.
Wenn Du keinen finanziellen Vorteil hast: Warum gibst Du dann einen GbR Namen an?

Im übrigen hast Du bisher nur von "Bandname" gesprochen, eine GbR ist aber eindeutig eine Firma.
 
Also als einzelner Musiker wäre man tatsächlich wenn dann freiberuflich, kein Gewerbe.
 
Der Bandname ist ja der Name der GbR. Der muss wie beschrieben für das FA mit auf der Rechnung sein. Ich will doch nicht sagen, dass ich im Recht bin. Sonst würde ich mir das Geld schon holen. Das weiß ich auch. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass man in vielen anderen Shops die Money Back Garantie wirklich "ohne wenn und aber" bekommt. Dort steht diese Ausnahme auch nicht in den AGB. Übrigens ist man eine GbR kraft Gesetz und nicht durch Vertrag. Also jede Band ist eine GbR, ob sie gewerblich tätig ist kann sein, muss aber n icht. Wenn eben Einzelpersonen einer Sache/Tätigkeit nachgehen. Aber das gehört nicht hierher.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Also als einzelner Musiker wäre man tatsächlich wenn dann freiberuflich, kein Gewerbe.

Freiberuflich ist ein Cover Musiker nie. Da fehlt meist die künstlerische Ausrichtung. Das wäre eher der Sologeiger oder Pianist
 
Die AGBs sind schon eindeutig, auch in diesem Punkt. Allerdings für Privatpersonen nicht direkt ersichtlich... Und da sollte man schon vieles vereinfachen. Mancher Text, der nicht verständlich erscheint, beinhaltet manchmal schon extrem wichtiges.
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben