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Wenn du das so siehst.... Der springende Punkt ist, dass in jedem Fall Anschreiben kommen und wenn man da nicht darauf reagiert wird das halt geschätzt und in Rechnung gestellt. Es sind also keine "eher Info-Schreiben".Der Part geht ehrlich gesagt relativ easy, solange man das im Kleingewerbe betreibt. In den ersten Wochen nach der Anmeldung kommen zwar einige Briefchen, allerdings sind das eher Info-Schreiben.
Oha, wirklich? Autsch.Ohne Mitarbeitende ist DGUV3 keine Pflicht - aber dennoch ratsam.
VORLAGEN!!!! Keine individuelle Anpassung und damit sicherlich nicht wasserdicht. Daher, vor allem als Laie und unerfahrene Person, sich unbedingt Rechtshilfe einholen und die AGBs prüfen lassen.Auch dafür gibt es gute Vorlagen (AGBs)
oder Mahnbescheid. Allerdings kostet so etwas auch immer erstmal Geld und vor allem ist dann immer noch nicht am Ende der Ausgang sicher. Denn: Wenn der Gläubiger nix hat, ist halt auch nix zu holen. Wenn sich der Gläubiger ins Ausland absetzt und gar die Anlage als Mitbringsel für die Anverwandet mit im Gepäck hat....am Ende bei einem Inkassounternehmen landen....
Deswegen auch bereit sein den einen oder anderen Auftrag direkt abzulehnen. Und letzteres ist halt der oberste Kardinalsfehler, doch so mancher Kunde ignoriert das geschriebene Wort, da eben auch andere Absichten hinter der Anmietung stehen können. Deswegen Bauchgefühl und Menschenkenntnis und auch Tante Google benutzen.Bei Dry-Hire bietet sich das Bestehen auf Zahlung bei Abholung durchaus an.
Zudem sollte man nie Equipment ohne Mietvertrag rausgeben.
Vielleicht nicht so ganz verstanden. Dem Kunde wurde direkt ein Angebot über eine LED Videoleinwand erstellt, doch es wurde explizit wegen des hohen Preises nach Beamerlösung gefragt.Eine realistische Einschätzung, was man selbst kann und was man lieber lassen sollte, benötigt man definitiv. (Beamer)
Nö, es geht einfach um Zuverlässigkeit und anderen Randparametern.Du hast hier ja doch einen sehr hohen Anspruch an das EquipmentViele Kunden sind natürlich auch mit einer Qualitätsklasse darunter zufrieden und auch happy, wenn sie dafür ein etwas preisgünstigeres Angebot erhalten.
Oder als Alternative, gar keine AGBs definieren, somit gilt dann automatisch das BGB bzw HGB, denn was steht zu 99,99% in allen AGBs drin: "Es gelten nur meine AGBs" , die der Gegenseite werden nicht anerkannt.. Daher, vor allem als Laie und unerfahrene Person, sich unbedingt Rechtshilfe einholen und die AGBs prüfen lassen.
Hallo,Macht es eurer Meinung nach heutzutage noch Sinn ein Verleigeschäft zu eröffnen? Meine Vorstellungen wäre PA Technik für Kleine- bis Mittelgroße Veranstaltungen. Sei es die Hochzeit für 150 Personen oder ein kleines open Air Festival für 1000 Besucher. ... Mein Plan ist es ein noch professionellerer Hochzeits DJ zu werden als ich jetzt schon bin![]()
Halte ich für ein gutes Ziel.Vielen Dank für die ganzen Antworten. Mein Plan ist es ein noch professionellerer Hochzeits DJ zu werden als ich jetzt schon bin![]()

. Ich würde an Deiner Stelle eher die Finger davon lassen, denn die paar Euros wiegen den potentiellen Aufwand/Ärger bei weitem nicht auf...Ich sehe so kleine Anlagen ehrlich gesagt eher als "Köder" zum "anfüttern" von Kunden.denn die paar Euros wiegen den potentiellen Aufwand/Ärger bei weitem nicht auf...
Bei einer 4k€ Anlage bringen mich 200€ Kaution auch nicht sonderlich weit.Was würdet ihr sagen bei Vermietung an Privat also B2C Kaution ja oder nein und wenn ja wie hoch?
Ja. Das stellt eine Hürde dar, Equipment anderer zum Verheizen anzumieten. Sicherlich verhindert das auch Vermietungen.Was würdet ihr sagen bei Vermietung an Privat also B2C Kaution ja oder nein und wenn ja wie hoch?
Es wird darauf ankommen, wie groß die Nachfrager ihren Radius ziehen und wohin deren Connections (befreundete Bands oder DJs, bspw.) reichen.5% vom Anschaffungswert pro Tag lassen sich kaum noch durchsetzen auf Grund der Menge der Anlagen, die hier kursieren.