
Marc02
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Hallo Forum, ich habe mich zu meinem Anliegen schon begoogelt aber eine abschließend geklärt ist es für mich noch nicht.
Nehmen wir mal ganz fiktiv an, es gibt eine Band, bestehend aus Gesang, Gitarre, Bass und Schlagzeug. Diese Truppe komponiert eigene Songs, die Texte schreibt sie Sängerin. Diese Songs werden aufgenommen. Nach den Aufnahmen, steigt ein Bandmitglied aus, beispielsweise der Bassist.
Die Band findet aber einen neuen Bassisten und veröffendlicht anschließend die selbstgemachten Lieder per Plattenfirma und spielt die songs auch Live und zwar genau so, wie sie aufgemmen wurden. Sprich : Der Neue Bassist, spielt Basslinien des alten Bassisten einfach nach. Im Wensendlichen sind in das Grundtöne zur Begleitung der Gitarre. Keine Soli oder etwas was einen großen Wiedererkennungswert hat.
Hätte der alte Bassist Ansprüche auf die Einnahmen der Band, sei es durch Tonträgerverkäufe oder Eintrittsgelder von Konzerten ?
Ich habe gelesen, dass Basslinien in der Regel nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlich relevant zu sein. Das heißt, es ist egal wer da wann, was am Bass spielt. Ich habe aber auch gelesen, dass es davon abhängt ob der alte Bassist bei der GEMA ist. Sollte dem so sein, müßte man dort die Lizenz für die Stücke bzw. die Bassspur kaufen. Ist der alte Bassist nicht in der GEMA, kann er hingegen einfach untersagen, dass "seine" Parts weiterhin gespielt werden.
Ich habe außerdem gelesen, dass Basslinien, die zum Beispiel den Song ausmachen (Wiedererkennungswert etc.) durchaus urheberrechtlich relevant sind. Aber andere sagen, dass nur Melodie und Text geschützt sind.
Hm, was stimmt denn nun !?
Zu allem Überfluss habe ich noch gelesen, dass sowas immer eine Einzelfallentscheidung ist aber wie sähe das denn die geneigte Forengemeinde in meinem Beispiel ?
Gruß & Dank
Nehmen wir mal ganz fiktiv an, es gibt eine Band, bestehend aus Gesang, Gitarre, Bass und Schlagzeug. Diese Truppe komponiert eigene Songs, die Texte schreibt sie Sängerin. Diese Songs werden aufgenommen. Nach den Aufnahmen, steigt ein Bandmitglied aus, beispielsweise der Bassist.
Die Band findet aber einen neuen Bassisten und veröffendlicht anschließend die selbstgemachten Lieder per Plattenfirma und spielt die songs auch Live und zwar genau so, wie sie aufgemmen wurden. Sprich : Der Neue Bassist, spielt Basslinien des alten Bassisten einfach nach. Im Wensendlichen sind in das Grundtöne zur Begleitung der Gitarre. Keine Soli oder etwas was einen großen Wiedererkennungswert hat.
Hätte der alte Bassist Ansprüche auf die Einnahmen der Band, sei es durch Tonträgerverkäufe oder Eintrittsgelder von Konzerten ?
Ich habe gelesen, dass Basslinien in der Regel nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlich relevant zu sein. Das heißt, es ist egal wer da wann, was am Bass spielt. Ich habe aber auch gelesen, dass es davon abhängt ob der alte Bassist bei der GEMA ist. Sollte dem so sein, müßte man dort die Lizenz für die Stücke bzw. die Bassspur kaufen. Ist der alte Bassist nicht in der GEMA, kann er hingegen einfach untersagen, dass "seine" Parts weiterhin gespielt werden.
Ich habe außerdem gelesen, dass Basslinien, die zum Beispiel den Song ausmachen (Wiedererkennungswert etc.) durchaus urheberrechtlich relevant sind. Aber andere sagen, dass nur Melodie und Text geschützt sind.
Hm, was stimmt denn nun !?
Gruß & Dank
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