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Frage zur sog. "Schöpfungshöhe"

Marc02
Marc02
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Hallo Forum, ich habe mich zu meinem Anliegen schon begoogelt aber eine abschließend geklärt ist es für mich noch nicht.

Nehmen wir mal ganz fiktiv an, es gibt eine Band, bestehend aus Gesang, Gitarre, Bass und Schlagzeug. Diese Truppe komponiert eigene Songs, die Texte schreibt sie Sängerin. Diese Songs werden aufgenommen. Nach den Aufnahmen, steigt ein Bandmitglied aus, beispielsweise der Bassist.

Die Band findet aber einen neuen Bassisten und veröffendlicht anschließend die selbstgemachten Lieder per Plattenfirma und spielt die songs auch Live und zwar genau so, wie sie aufgemmen wurden. Sprich : Der Neue Bassist, spielt Basslinien des alten Bassisten einfach nach. Im Wensendlichen sind in das Grundtöne zur Begleitung der Gitarre. Keine Soli oder etwas was einen großen Wiedererkennungswert hat.

Hätte der alte Bassist Ansprüche auf die Einnahmen der Band, sei es durch Tonträgerverkäufe oder Eintrittsgelder von Konzerten ?

Ich habe gelesen, dass Basslinien in der Regel nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlich relevant zu sein. Das heißt, es ist egal wer da wann, was am Bass spielt. Ich habe aber auch gelesen, dass es davon abhängt ob der alte Bassist bei der GEMA ist. Sollte dem so sein, müßte man dort die Lizenz für die Stücke bzw. die Bassspur kaufen. Ist der alte Bassist nicht in der GEMA, kann er hingegen einfach untersagen, dass "seine" Parts weiterhin gespielt werden.

Ich habe außerdem gelesen, dass Basslinien, die zum Beispiel den Song ausmachen (Wiedererkennungswert etc.) durchaus urheberrechtlich relevant sind. Aber andere sagen, dass nur Melodie und Text geschützt sind.


Hm, was stimmt denn nun !? :) Zu allem Überfluss habe ich noch gelesen, dass sowas immer eine Einzelfallentscheidung ist aber wie sähe das denn die geneigte Forengemeinde in meinem Beispiel ?


Gruß & Dank
 
Eigenschaft
 
Okay, das sind im Wesentlichen zwei verschiedene Sachen:

das unmittelbare Urheberrecht, also die Komposition: Wenn das nur Grundtöne sind, hat es eher nicht genug Schöpfungshöhe. Da kommt es dann auch nicht drauf an, ob er in der GEMA ist oder nicht. Die GEMA ist eine Art Inkasso-Unternehmen, ändert aber wenig an der Rechtslage: wenn es kein Stück gibt, an dem der Bassist eine Urheberschaft hat, kann der der Bassist auch nix dafür kassieren oder verbieten. Das betrifft dann genauso die Auftritte. Wenn die Basslinien tatsächlich ausgefuchster sind oder Wiedererkennungswert haben, kann man da diskutieren aber meiner Meinung nach nicht bei Grundtönen. (und einfach so verbieten geht in der Regel beim "verbundenen Werk" auch nicht, das wird nochmal extra kompliziert)

das andere sind aber die Aufnahmen. Unabhängig davon, ob der Bassist mitkomponiert hat oder nicht, hat er ja den Bass eingespielt, und diese Leistung schützt das Leistungsschutzrecht. Wenn die Band aus dem fiktiven Beispiel die Songs weitervertreibt, muss er daran in irgendeiner Form beteiligt werden. Das geschieht aber in der Regel pauschal (Stichwort Künstlerquittung). Wenn die Aufnahmen nach dem Vertragsabschluss mit der Plattenfirma gemacht wurden, gibt es da eventuell schon eine Vereinbarung zwischen Label und Band, in der das berücksichtigt wurde?!
 
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Ah, "Künstlerquittung" ja, sagt mir was. Danke, google kriegt Futter !!!

Nehmen wir an, die Aufnahmen wurden VOR dem Vertragsabschlussgemacht...... und dann !? Es existieren übrigens keinerlei schriftliche Vereinbarungen in der Band aus meinem Beispiel.
 
Wenn der fiktive alte Musiker noch auf den verkauften Aufnahmen zu hören wäre, muss er beteiligt werden, Vertrag hin oder her. (Leistungsschutzrecht, s.o.) kannst Du unter §73 folgende UrhG nachlesen. Also auch so bei der Gema anmelden. So viel wird da vermutlich nicht bei rumkommen, wenn überhaupt.
Der fiktive neue Musiker, der die neuen Stücke dann aufführt, bekommt seine Entlohnung für die Aufführungen (Gigs) bzw. beispielsweise dann, wenn ihr eine Live-CD mit den Liedern herstellt und verkauft. Da wäre der alte Bassist draussen weil er an der dieser neuen künstlerischen Darbietung nicht mitgewirkt hat.

Natürlich wäre es schofel, den fiktiven alten Musiker nicht an den fiktiven Einnahmen aus den Plattenverkäufen zu beteiligen, sofern sich ein Überschuß ergäbe, gleiches für die Zweitverwertung durch die Gema. Man sieht sich immer zweimal ...

Ansonsten siehe Beyme.
 
Die Leistungsschutzrechte muß man immer einzeln und speziell ansehen - da ist das Forum nur sehr bedingt tauglich zu...

Aber bei den Urheberrechten, die kann man doch spielend (im wahrsten Sinne des Wortes!) umgehen, es gibt IMMER eine andere, noch so einfache, passende Begleitung - da ist halt etwas Arrangement gefragt, falls das überhaupt kritisch sein sollte.
Anders natürlich, wenn der Bassist auch außerhalb des Einfachst-Bass-Parts was zur Komposition beigetragen hat, dann ist er einfach Miturheber und dies ist bei der GEMA-Abrechnung berücksichtigt.


Wie Beyme empfehle ich auch, versucht, wenn notwendig, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren - das gibt Euch Sicherheit und ist absehbar, alles andere ist immer wieder mit Aufwand verbunden und kann immer wieder zu Auseinandersetzungen führen.


...was lernen wir mal wieder aus der Geschichte: macht einen Vertrag, solange die Band freudig erregt zusammenarbeitet...
 
Ah, "Künstlerquittung" ja, sagt mir was. Danke, google kriegt Futter !!!

Nehmen wir an, die Aufnahmen wurden VOR dem Vertragsabschlussgemacht...... und dann !? Es existieren übrigens keinerlei schriftliche Vereinbarungen in der Band aus meinem Beispiel.

Eine weitere Möglichkeit, die ich im Hinterkopf hatte, nämlich, dass der fiktive neue Bassist, einfach zu den fiktiven songs neue Bass-Spuren einspielt, wurde ja schon genannt :). Nehmen wir an, der Neue spielt das alles noch ml neu ein. Dann wäre das Leistungsschutzrechtlich sauber. Aber wenn die Neuen Bass-spuren, den Alten Spuren sehr stark ähneln würde, wäre das dann nicht wieder Urheberrechtlich relevant oder wäre man dann an dem Punkt mit der Schöpfungshöhe angelangt, so dass es "egal" ist was da gespielt wird, so lange es den Song nicht ausmacht ??
 
Nehmen wir an, der Neue spielt das alles noch ml neu ein. Dann wäre das Leistungsschutzrechtlich sauber. Aber wenn die Neuen Bass-spuren, den Alten Spuren sehr stark ähneln würde, wäre das dann nicht wieder Urheberrechtlich relevant oder wäre man dann an dem Punkt mit der Schöpfungshöhe angelangt, so dass es "egal" ist was da gespielt wird, so lange es den Song nicht ausmacht ??

Hi,

na du hast dir die Frage praktisch selbst beantwortet - wenn der Song neue Bassspuren bekommt, sich aber als solcher nicht ändert (Melodielinien, originelle Passagen, ...), hat die Basslinie vermutl. nicht genug Schöpfungshöhe.

Trotzdem würde ich nun nicht alles 1:1 nachspielen. Gewisse Ähnlichkeiten sind aber ganz normal, da die Tonart und die Vorgabe der Rhythmik des Songs schließlich bleiben. Die Quadratur des Kreises ist da nicht möglich. Aber was solls, eine kleine Grauzone wird immer bleiben. Wie man sich da verhält, kommt dann vermutl. darauf an, wie man zueinander steht...
 
Eben, das Rad neu erfinden ist vermutlich nicht möglich aber so 2,3 "persönliche Noten" :)D) wären fiktiv natürlich möglich.




Firma dankt !!! :)
 
Hmm, das Formale ist das eine. Kommt natürlich irgendwie auch drauf an, was derjenige dabei allgemein überhaupt so geleistet und zum Projekt beigetragen hatte.

Auf jeden Fall ist es besser das einmal offen zu klären, anstatt da schwelenden Unmut zurück zu lassen.
 
Zwischenmenschlich und vor allem MENSCHLICH klären ist IMMER besser. Aber mein Beispiel handelt von einer fiktiven Band wo das Verhältniss zwischen beiden Parteien nicht mehr so rosig ist. Und nun hat man mal angenommen, dass sich eine der beiden Parteien überhaupt erstmal grundsätzlich informieren wollte, was da überhaup alles Phase ist, was passieren kann und wie das allgemein so gesehen würde.
 
Klar sowieso fiktiv :D

Ich würde es auch so machen. Je mehr Beteiligte gut informiert sind, desto schneller und fairer kann eine Lösung erreicht werden. Im Grundsatz läge aber eben zugrunde was Beyme eingangs geschrieben hat.

Gruß und Ciao
 
Nehmen wir an, die Aufnahmen wurden VOR dem Vertragsabschlussgemacht...... und dann !? Es existieren übrigens keinerlei schriftliche Vereinbarungen in der Band aus meinem Beispiel.

Dann ist das für die fiktive Band ein erhebliches rechtliches Risiko, was sie so schnell wie möglich ausräumen muss!!!

Wenn ich das Beispiel richtig verstanden hat, werden die Aufnahmen ja bereits von der Plattenfirma vertrieben - und die hat sich sicherlich bestätigen lassen, dass die Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzen, was aber hier gar nicht zutrifft!

Also mit dem Bassisten treffen, ihm z.B. 200 Euro in die Hand drücken und unterschreiben lassen, dass damit die Leistungsschutzrechte abgegolten sind. Mit weiteren Klauseln zur Beruhigung sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, bsp. 50 Cent von jeder bei Gigs verkauften CD an ihn abführen und und und.
 

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