Fragen zu Zoll & Im-/Export (auch Porto, CE-Kennzeichen, RoHS-Konformität, CITES)

  • Ersteller Bierschinken
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Habe ihn heute erreicht und ihn gefragt.

Der Bescheid vom Zoll enthält überhaupt keine Gründe, warum die Gitarre nicht in die EU darf.

Die Gitarre war immer bei Zoll, welcher Fotos machte und diese an das Landes- Gewerbeaufsichtsamt, welche als Marktüberwachungsbehörde für die EU-Einfuhr zuständig ist , weiterleitete.

Im Bescheid steht, dass die Gitarre nicht EU-konform sei und die Zollanmeldung meines Bekannten

gem. Art 27 Absatz 1 Unionszollkodex zurückgenommen wird.

Fragen bzgl. Gründe könnten nur von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde beantwortet werden.

Mein Bekannter hat aber weder Widerspruch eingelegt und auch die Behörde nicht noch kontaktiert, weil er keine Zeit wegen der Paypal-Rückforderung verlieren wollte, was auch berechtigt war, denn die Rücksendung dauerte mehrere Wochen, kostete ihm und auch dem Verkäufer nichts extra.

Er hat aber mit dem Zoll telefoniert, welchem ein Schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt vorlag und die haben ihm einige Gründe vorgelesen.

Es ging nie um seltene Hölzer, CITES, oder ähnliches, es war eine normale Jackson mit einem Palisandergriffbrett.

Vielmehr ging es um die Elektrik, der Zoll meinte, dass Akustik-Gitarren weiterhin problemlos

durchgehen.

Die EU stuft E-Gitarren als elektrische Geräte ein.

Der CE-Aufkleber war noch auf der Gitarre, aber anscheinend hat jmd. ein bisschen mit dem Filzstift

dort rumgemalt, was als komplettes Fehlen des CE-Kennzeichens gewertet wurde.

(was macht man bei einer Gibson, dort habe ich noch nie CE-Aufkleber gesehen)

Ausserdem wurde ein Hersteller/Importeur in der EU verlangt.

Mein Bekannter hat vorher dem Zoll noch gesagt, dass Jackson von Fender importiert wird, die in Düsseldorf ihren Sitz haben.

Aber ob Fender Behördenanfragen nachkommt, weil ein paar Privatleute alte Gitarren im Ausland kaufen wollen, ist auch fraglich, die haben keinen Vorteil und es kostet denen nur viel Zeit zum Antworten.

Er glaubt, es wurde auch noch ein Verpackungskarton verlangt, auf dem der EU-Importeur steht, ist sich aber nicht mehr sicher.

Es waren noch ein paar Punkte mehr, die er aber nicht mehr weiss.

Da er dadurch ein paar Hundert Euro für die Transportkosten per Flugzeug verloren hatte, hat er seitdem keinen weiteren Versuch mehr unternommen, eine E-Gitarre aus der Nicht-EU zu kaufen …
 
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gem. Art 27 Absatz 1 Unionszollkodex zurückgenommen wird.

Vermutlich war es doch das fehlende CE-Kennzeichen:

Artikel 27
Rücknahme begünstigender Entscheidungen
(1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a)
die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen,

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02013R0952-20200101
 
Das geht nur in Lousiana:

Im amerikanischen Bundesstaat Louisiana erhalten Ausländer gegen Vorlage ihres Reisepasses an einem Schalter am Flughafen die gezahlten Sales Taxes wieder zurück (Mehrwertsteuer Rückerstattung). Dazu muss der Einkauf jedoch in einem Geschäft erfolgt sein, das „tax free shopping“ anbietet.

https://www.mehrwertsteuerrechner.de/umsatzsteuer-usa/

Hat zwar nichts mit dem direktem Thema zu tun, musss aber trotzdem richtiggestellt werden: Tax Refund in Louisina wurde am 1.7.2024 nach 36 Jahren beendet.
 
Die Gitarre war immer bei Zoll, welcher Fotos machte und diese an das Landes- Gewerbeaufsichtsamt, welche als Marktüberwachungsbehörde für die EU-Einfuhr zuständig ist , weiterleitete.
Da liegt doch der Hase im Pfeffer! Für gewerbliche Importe sehe ich den ganzen Zinnober mit CE-Kennzeichnungspflicht ja ein Stück weit ein, aber für den privaten Import eines einzelnen "Elektrogeräts" zur eigenen Nutzung ist das mal wieder überbordende Bürokratie und ein weit übers Ziel hinauswiehernder Amtsschimmel! Die Zollbeamten waren entweder übervorsichtig oder übermotiviert - oder ihnen war schlichtweg langweilig. Oder sie wollten Deinem Bekannten eins auswischen.

Ist die Gitarre vielleicht sogar älter als der Stichtag 01.01.1995, als die CE-Pflicht eingeführt wurde? Wenn ja, gilt sie als "Altmaschine" mit entsprechend anderen Bestimmungen.
 
Die EU stuft E-Gitarren als elektrische Geräte ein.

Ausserdem wurde ein Hersteller/Importeur in der EU verlangt.
Nicht CE dürfte hier das eigentliche Problem hier sein, sondern die Elektro-Altgeräteverodnung. Diese sieht unter Anderem vor, das der 'Inverkehrbringer' die spätere Entsorgung finanziell sicherstellen muß/soll. Das ist für einen privaten 'Inverkehrbringer' nicht ohne Weiteres möglich.

Die EU möchte erreichen, daß weniger E-Schrott in die Union eingeführt wird. Daher müssen sich Händler / Importeure (='Inverkehrbringer' im EU-Sprech) entsprechend registrieren lassen (in D beim EAR), wenn sie elektrische Geräte in der EU in Verkehr bringen wollen. Daher möchte der Zoll in diesem Fall einen Karton vom Händler / Importeur sehen, denn so kann rückverfolgt werden, ob dieser beim EAR registriert ist (WEEE Ident.Nr.) und somit für die Entsorgung einsteht (das kleine Mülltonnen-Logo).

Ist das nicht der Fall, kann es eben Probleme geben, als Privater ein Instrument aus Nicht-EU einzuführen.

BTW ist dies auch der Grund, weshalb einige Boutique-Pedal-Schmieden nicht mehr nach D liefern wollen...


Jenzz
 
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Wow ... ich bin mir nicht ganz sicher ob ich lachen oder weinen soll. :nix:
 
Also die Geschichte ist ein bißchen wild, aber wenn es wirklich an der Elektrik liegt, daß man als Privatmann keine E-Gitarren mehr einführen darf, habe ich vollends den Glauben an den Laden da in Brüssel verloren.
 
Yup. Falls das auch für Umzugsgüter gilt, komme ich auf keinen Fall mehr zurück 😂
 
Jo, die Bestimmungen sind in den letzten Jahren immer schärfer geworden.

Es könnte noch entscheidend sein, ob es sich um eine passive oder aktive Elektrik handelt. Wenn aktiv, ist es aus Sicht des EAR ein 'elektronisches Musikinstrument'.

Aber:
Die Bestimmungen sind derartig komplex, das da so manches Zollamt da nicht durchblickt. Wenn man als Privatperson für den Eigenbedarf importiert entfällt die für 'offizielle' Importeure geltende Pflicht zur EAR / WEEE Registrierung eigentlich. Frage wäre dann wieder, wie man den 'Eigenbedarf' dann nachweist..... ;-)


Jenzz
 
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