B
BruceLi
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 02.01.26
- Registriert
- 02.12.11
- Beiträge
- 73
- Kekse
- 1
Habe ihn heute erreicht und ihn gefragt.
Der Bescheid vom Zoll enthält überhaupt keine Gründe, warum die Gitarre nicht in die EU darf.
Die Gitarre war immer bei Zoll, welcher Fotos machte und diese an das Landes- Gewerbeaufsichtsamt, welche als Marktüberwachungsbehörde für die EU-Einfuhr zuständig ist , weiterleitete.
Im Bescheid steht, dass die Gitarre nicht EU-konform sei und die Zollanmeldung meines Bekannten
gem. Art 27 Absatz 1 Unionszollkodex zurückgenommen wird.
Fragen bzgl. Gründe könnten nur von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde beantwortet werden.
Mein Bekannter hat aber weder Widerspruch eingelegt und auch die Behörde nicht noch kontaktiert, weil er keine Zeit wegen der Paypal-Rückforderung verlieren wollte, was auch berechtigt war, denn die Rücksendung dauerte mehrere Wochen, kostete ihm und auch dem Verkäufer nichts extra.
Er hat aber mit dem Zoll telefoniert, welchem ein Schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt vorlag und die haben ihm einige Gründe vorgelesen.
Es ging nie um seltene Hölzer, CITES, oder ähnliches, es war eine normale Jackson mit einem Palisandergriffbrett.
Vielmehr ging es um die Elektrik, der Zoll meinte, dass Akustik-Gitarren weiterhin problemlos
durchgehen.
Die EU stuft E-Gitarren als elektrische Geräte ein.
Der CE-Aufkleber war noch auf der Gitarre, aber anscheinend hat jmd. ein bisschen mit dem Filzstift
dort rumgemalt, was als komplettes Fehlen des CE-Kennzeichens gewertet wurde.
(was macht man bei einer Gibson, dort habe ich noch nie CE-Aufkleber gesehen)
Ausserdem wurde ein Hersteller/Importeur in der EU verlangt.
Mein Bekannter hat vorher dem Zoll noch gesagt, dass Jackson von Fender importiert wird, die in Düsseldorf ihren Sitz haben.
Aber ob Fender Behördenanfragen nachkommt, weil ein paar Privatleute alte Gitarren im Ausland kaufen wollen, ist auch fraglich, die haben keinen Vorteil und es kostet denen nur viel Zeit zum Antworten.
Er glaubt, es wurde auch noch ein Verpackungskarton verlangt, auf dem der EU-Importeur steht, ist sich aber nicht mehr sicher.
Es waren noch ein paar Punkte mehr, die er aber nicht mehr weiss.
Da er dadurch ein paar Hundert Euro für die Transportkosten per Flugzeug verloren hatte, hat er seitdem keinen weiteren Versuch mehr unternommen, eine E-Gitarre aus der Nicht-EU zu kaufen …
Der Bescheid vom Zoll enthält überhaupt keine Gründe, warum die Gitarre nicht in die EU darf.
Die Gitarre war immer bei Zoll, welcher Fotos machte und diese an das Landes- Gewerbeaufsichtsamt, welche als Marktüberwachungsbehörde für die EU-Einfuhr zuständig ist , weiterleitete.
Im Bescheid steht, dass die Gitarre nicht EU-konform sei und die Zollanmeldung meines Bekannten
gem. Art 27 Absatz 1 Unionszollkodex zurückgenommen wird.
Fragen bzgl. Gründe könnten nur von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde beantwortet werden.
Mein Bekannter hat aber weder Widerspruch eingelegt und auch die Behörde nicht noch kontaktiert, weil er keine Zeit wegen der Paypal-Rückforderung verlieren wollte, was auch berechtigt war, denn die Rücksendung dauerte mehrere Wochen, kostete ihm und auch dem Verkäufer nichts extra.
Er hat aber mit dem Zoll telefoniert, welchem ein Schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt vorlag und die haben ihm einige Gründe vorgelesen.
Es ging nie um seltene Hölzer, CITES, oder ähnliches, es war eine normale Jackson mit einem Palisandergriffbrett.
Vielmehr ging es um die Elektrik, der Zoll meinte, dass Akustik-Gitarren weiterhin problemlos
durchgehen.
Die EU stuft E-Gitarren als elektrische Geräte ein.
Der CE-Aufkleber war noch auf der Gitarre, aber anscheinend hat jmd. ein bisschen mit dem Filzstift
dort rumgemalt, was als komplettes Fehlen des CE-Kennzeichens gewertet wurde.
(was macht man bei einer Gibson, dort habe ich noch nie CE-Aufkleber gesehen)
Ausserdem wurde ein Hersteller/Importeur in der EU verlangt.
Mein Bekannter hat vorher dem Zoll noch gesagt, dass Jackson von Fender importiert wird, die in Düsseldorf ihren Sitz haben.
Aber ob Fender Behördenanfragen nachkommt, weil ein paar Privatleute alte Gitarren im Ausland kaufen wollen, ist auch fraglich, die haben keinen Vorteil und es kostet denen nur viel Zeit zum Antworten.
Er glaubt, es wurde auch noch ein Verpackungskarton verlangt, auf dem der EU-Importeur steht, ist sich aber nicht mehr sicher.
Es waren noch ein paar Punkte mehr, die er aber nicht mehr weiss.
Da er dadurch ein paar Hundert Euro für die Transportkosten per Flugzeug verloren hatte, hat er seitdem keinen weiteren Versuch mehr unternommen, eine E-Gitarre aus der Nicht-EU zu kaufen …
