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[Garantierechte?] Frage bei "kleinem" Problem

  • Ersteller Baltimore
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Baltimore
Baltimore
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Hallo Ihr!

Ich habe mal eine Frage an euch, oder auch zwei und hoffe das ihr mir helfen könnt.
Ich habe die SuFu schon etwas beansprucht konnte aber nichts finden.

Mein Problem ist folgendes, ich spiel eine Johnson Gitarre und gerade eben wollte ich die Gitarre nachstimmen und mit einem mal habe ich den Stimmknopf ( Stimmwirbel ? ) sammt Unterlegscheibe in der Hand, und so wie es aussieht ist der stift mit dem sich die ganze Mechanik dreht in der Mitte durchgebrochen, stimmen ist absolut unmöglich.

Die Gitarre ist nun ca. ein halbes Jahr alt und hat mich 400€ gekostet, mich würde nun einfach mal interessieren, welche Rechte habe ich als Kunde überhaupt?
Kann ich die Gitarre zurückgehen lassen ? [ist schliesslich n halbes jahr alt]
Fällt das noch unter die Garantie?
Oder gibt es gar die möglichkeit das sie sagen können das es ein Verschleißteil ist und ich somit keinerlei Garantieansprüche habe?
Oder können sie mir gar vorsätzliche Beschädigung vorwerfen und sich so aus der Garantie reden?
Worauf kann man sich berufen?


Mich würde es sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet.
Hoffnungsvoll

Bjarton
 
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Wenn du jetzt noch verrätst, wo du die Gitarre gekauft / bestellt hast...
 
Ich habe sie beim Örtlichen Musikstore gekauft. Nicht bei einem der Großen läden bestellt, die führen diese Marke garnicht, vielleicht sogar aus gutem grund...Habe sie Angespielt und mitgenommen quasi...
 
Hi,

also ich würde mal in den Laden gehen und nachfragen. So was sollte eigentlich nicht kaputt gehen.

lg Franz
 
Mechaniken sind definitiv keine Verschleißteile. Gute Mechaniken halten lange... Das sollte meiner Meinung nach unter Garantie fallen. Bitte auf alle Fälle schreiben wenn das Geschäft dies nicht mehr austauscht/ausbessert(kostenlos), denn das sollte definitiv für Andere als Kaufkriterium einfließen(finde ich zumindest) das kann natürlich auch durch rohe Beanspruchung passieren, aber wenn das nicht unter Garantie fällt spricht das(bei einer 400€ Gitarre) gegen den Hersteller bzw. wenn die Garantie auf den Laden zurückzuführen ist gegen den Laden.
Falls es nicht erstattet wird... wenn du die einzelne Mechanik austauschen lässt/dir selbst eine neue einbaust sollte das nicht allzu teuer sein, wobei ich allerdings gleich einen neuen Satz Mechaniken einbauen würde, denn oft gibt es bei den Gitarren unter 600 doch Steigerungspotential(es sei denn, die Gitarre ist es dir auch sonst nicht mehr wert). Gute Mechaniken halten mehr aus als günstigere und können einiges mehr an Stimmfestigkeit haben.
Geh am besten in den Laden und frag sowohl nach der Garantie als auch nach den Kosten für einen Komplett-/Einzelwechsel für die Mechanik/en und wiege ab welche der Varianten dir am ehesten das Geld wert ist.
 
Moin,

also, wie satsam bekannt ist, können individuelle Fälle hier (noch) nicht allzu konkret beantwortet werden. Generell gilt aber nach dem Gesetz (AGB zunächst außen vor gelassen) folgendes:
Wenn die gekaufte Sache nach einer gewissen Zeit einen Mangel zeigt, so kommen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 437 ff. BGB) in Betracht.
Wenn nach ca. 6 Monaten bei einem Drumset die Stimmschräubchen oder bei einem Bass die Stimmwirbel oder bei einer Geige die Stimmwirbel abbrechen, liegt dann sicherlich ein Mangel vor, wenn das Abbrechen nicht auf unsachgemäßem Gebrauch (zB Fallenlassen) beruht.
Dann wäre zunächst zu prüfen, ob man sich noch in der offenen Verjährungsfrist befindet. Für solche Kaufsachen beträgt die Verjährungsfrist nach § 438 I Nr. 3 BGB 2 Jahre.
Dann wäre das meist schwierigste zu prüfen: Lag der Mangel bereits bei Gefahrübergang, also meist bei Übergabe der Sache an den Käufer, vor. Denn wenn die Sache im Moment des Gefahrüberganges völlig ok war (also auch keine versteckten Materialermüdungen oder irgendwie angelegte Fehler hatte) und ein Mangel erst später entstanden ist, dann ist das nicht mehr das Problem des Verkäufers (Haltbarkeitsgarantien könnten dann noch helfen, aber das hat nichts mit dem Gesetz zu tun, die sind freiwillig).
Also, es geht jetzt um den Zeitpunkt des Vorliegens eines Mangels, zB einer Materialschwäche im Stimmwirbel. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft von Unternehmer) gibt es eine Erleichterung: Zeigt sich der Mangel binnen 6 Monaten nach dem Kauf, so wird sein Vorliegen bei Gefahrübergang vermutet, § 476 BGB. Dem Verkäufer ist der Gegenbeweis erlaubt, aber das ist oft schwer, gerade bei Materialermüdungsproblemen (er hätte es vorher röntgen müssen um den Gegenbeweis zu führen).
Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Das könnte bei einem abgebrochenen Wirbel schwer werden, der Verkäufer könnte unsachgemäßen Gebrauch als Ursache behaupten (der ja auch tatsächlich in Betracht kommt).
Wenn also das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt des Kaufes geklärt ist, gehts weiter:
Wenn der Käufer sich nicht vorwerfen lassen muss, den Mangel von Anfang an gekannt zu haben (§ 442 BGB), dann werden die Gewährleistungsrechte gegeben sein.
Der Käufer geht also zum Verkäufer hin und macht zunächst die Nacherfüllung geltend, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB. Das heißt, dass der Verkäufer die Pflicht (und übrigens auch das Recht) hat, für Abhilfe zu sorgen, also zu reparieren oder auszutauschen usw. In Ausnahmefällen kann die Nachbesserung abgelehnt werden, das soll nicht vertieft werden. Wenn die Nachbesserung nicht das Problem vollständig beseitigt, kann der Käufer danach vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen oder aber den Vertrag bestehen lassen und den Kaufpreis mindern, also Geld teilweise zurückverlangen. Bei einem abgebrochenen Stimmwirbel würde ich persönlich wohl zurücktreten (Gitarre zurück, Geld zurück) und mir eine andere Gitarre kaufen.

Ich hoffe, das hilft etwas weiter.

Grüße
 

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