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Gast91043
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Nehmen wir mal an, eine Band möchte aus einem Gedicht bestimmte Passagen nutzen. Und der Autor dessen ist bereits vor 111 Jahren gestorben, wären dies dann ok? Ich glaube zu wissen das es die 70 Jahre Regel gibt, was mich z.B. darin hindert Hermann Hesse zu nutzen. Aber was wäre wenn der Autor kein Deutscher war sondern ein englischer Schriftsteller. Muss man sich dan auf deutsches oder britisches Recht berufen?
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