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GEMA Gebühren

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Hallo,

wir sind eine Rock-Oldi-Band, die jetzt die ersten Angebote für kleine Auftritte bei
Familien und Betriebsfeiern erhalten hat.
Da wir bisher noch keine Auftritte mit Honorar hatten, ist die Frage, was müssen wir tun, um auf einer rechtlich sicheren Seite zu sein.

Gruss Goeran
 
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Hall Goeran,

also die GEMA Gebühren sind immer Sache des Veranstalters. Das würde ich auch so in den Vertrag reinsetzen (Der Veranstalter verpflichtet sicht die VA bei der Gema anzumelden und zahlt alle anfälligen Gebühren .. oder so ähnlich)

Ihr müßt dann lediglich die Musikfolge (http://www.gema.de/media/de/ad_formulare/gema_musikfolge_einzelveranst.pdf) ausfüllen und dem Veranstalter in die Hand drücken, bzw. der Gema schicken.
Bei Privatfeiern fallen idR keine Gemagebühren an.

Soweit mein Kenntnisstand und so handhaben wir das auch.
Gruß
Luke
 
Hall Goeran,

also die GEMA Gebühren sind immer Sache des Veranstalters. Das würde ich auch so in den Vertrag reinsetzen (Der Veranstalter verpflichtet sicht die VA bei der Gema anzumelden und zahlt alle anfälligen Gebühren .. oder so ähnlich)

...was aber nur für das Innenverhältnis gilt. Denn wurde die Veranstaltung nicht angemeldet und ist der Veranstalter nicht greifbar, kann JEDER, der an der Veranstaltung beteiligt war, gesamtschuldnerisch von der GEMA für die Urheberrechtsverletzung in Ansoruch genommen werden. Dazu gehören auch der Rauminhaber und die Ausübenden (Musiker oder DJ...).

Ihr müßt dann lediglich die Musikfolge (http://www.gema.de/media/de/ad_formulare/gema_musikfolge_einzelveranst.pdf) ausfüllen und dem Veranstalter in die Hand drücken, bzw. der Gema schicken.
Bei Privatfeiern fallen idR keine Gemagebühren an.

Sehr richtig ;) Allerdings ist die Definition von "Privatfeier" also einer nicht öffentlichen Musikwiedergabe laut Urheberrechtsgesetz etwas anders, als sie der "Normalsterbliche" oft verstehen würde. So kann z.B. sogar eine Hochzeitsfeier in einem gastronomischen Betrieb auch als "geschlossene Gesellschaft" eine nach dem Urheberrechtsgesetz öffentliche Veranstaltung sein, für die Vergütungen an die GEMA zu entrichten sind...

Grüße
Marc
 

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