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GEMA für Song im Musical

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Hallo zusammen,

fallen für ein Musical für das man die Aufführungsrechte hat, eventuell noch GEMA Gebühren an, oder ist das mit den Aufführungsrechten bereits bezahlt ??

Vielen Dank für Infos, Gruß Goeran
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das es sich bei Musicals um bühnenmäßige aufführung handelt, ist die GEMA hier gar nicht zuständig. bühnenmäßige aufführungen fallen unter das sog. "große recht", die uheberrechte werden hier von den urhebern bzw. verlagen selbst individuell wahrgenommen. hat man sich die rechte dort eingeholt ist alles in butter, die GEMA hat mit der sache nix zu tun. höchstens man will vor oder nach dem musical pausenmusik spielen, die müsste wieder angemeldet werden, wenn es sich um GEMA-musik handelt.

hier erfährt man genaueres zur unterscheidung:
http://bibliothek.musikhochschule-muenchen.de/images/PDFs/Verschiedenes/info_kleines_recht.pdf
 
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