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Noch einmal die Ausgelutschte GEMA Frage

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Blodkult
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Ich hab mich jetzt heut den ganzen NAchmittag mit der GEMA-Frage beschäftigt, doch bin auf keinen Fall gestoßen, der so ist wie bei uns jetzt.

Hoffe man kann mir da irgendwie ne kongrete Summe nennen.

Was ich bisher weis ;)

1. GEMA zahlt der Veranstalter
2. Gebühr berechnet sich aus Raumgröße und Eintrittspreis


Nun der Ablauf der Veranstaltung:

Es findet ein Konzert statt:

2 Lieder werden gecovert
1 Filmmusik wird als Intro verwendet (OHNE Bild, nur die Audiodatei)
Nach dem Konzert soll noch nebenzu Musik zur Unterhaltung aufgelegt werden.

Der Veranstaltungsort ist eine Kneipe mit kleiner Bühne.
Eintrittspreis: 4 Euro
Raumgröße ca. 100qm

Nun meine Fragen:

1.Was kostet der Spaß im Bezug auf GEMA-Gebühr?
2. Eigentlich ist es doch egal, wieviele Lieder gecovert werden, da sich der Preis aus der Raumgröße und dem Eintrittspreis berechnet, lieg ich da richtig?
3.Fällt für die Filmmusik extra gebühr an?
 
Eigenschaft
 
Hallo Blodkult,

herzlich willkommen im Forum.

Erstmal solltest du die Frage klären, wer der Veranstalter dieses Konzertes ist.

Ist der Kneipenbesitzer Veranstalter? Wenn ja ist es für die Band eh kein Problem,
da er sowieso einen Vertrag mit der GEMA haben wird, im Rahmen dessen er regelmäßig
Geld an die GEMA zahlt. ... Für die Musik, die er in seiner Kneipe spielt.
Kneipen und Discotheken zahlen Pauschalen an die GEMA und rechnen nicht jeden
Titel einzeln ab, wie das Radiostationen und TV-Sender machen.

Das würde bedeuten, diese zwei Cover-Songs ... wären nicht der Rede wert.

SOLLTE die Band selbst ... aus welchem Grund auch immer ... Veranstalter sein,
empfehle ich dir ERST einen Anruf bei der GEMA direkt http://www.gema.de/page/kontakt/

... und FALLS dann noch Fragen offen sind, einen Post in einem Forum, in dem du
ALLGEMEINE Hinweise auf die Vorgehensweise der GEMA erhalten kannst.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Dass der Kneipenbesitzer Veranstalter ist, heisst noch lange nicht, dass er auch einen Vertrag über Veranstaltungen mit der GEMA abgeschlossen hat. In der Regel zahlen die Gastwirte nur für die Hintergrundmusik in ihrer Kneipe, also die Musikuntermalung während ihres "normalen" gastronomischen Geschäftsbetriebs.

Veranstaltungen sind "zeitlich begrenzte Einzelereignisse" bei denen aus verwertungsrechtlicher Sicht die Musikwiedergaben oder -aufführungen einen besonderen Stellenwert haben. Diese Veranstaltungen sind gesondert anzumelden und zu lizenzieren und keinesfalls über die Hintergrundmusiklizenz des Betrweibers der Kneipe abgeholten.

Richtig ist außerdem, dass mit der Aufführung EINES GEMA-pflichtigen Stücks die gesamte Veranstaltung pauschal nach dem Tarif U-VK der GEMA abzurechnen ist. Die Anzahl der wiedergegebenen GEMA-pflichtigen Stücke ist irrelevant für die Höhe der Vergütung. Die Verwendung der Audiospur des Films erzeugt ebenfalls keine Extravergütung.

Die CD-Wiedergaben nch der Veranstaltung würde ich allerdings in jedem Fall als durch den Vertrag für Hintergrundmusik des Gaststättenbetreibers abgegolten sehen (sofern er denn auch einen hat!).

Im Regelfall ist aber tatsächlich der Veranstalter für die Zahlung an die GEMA verantwortlich. Dies ist in Gaststätten meist der Betreiber derselben. Andere Absprachen sind zwar möglich, gelten aber urheberrechtlich einzig für das Innenverhältnis zwischen dem Betreiber und dem möglichen veranstaltenden Dritten. Will heißen, ist die Veranstaltung nicht lizenziert und die GEMA bekommt Wind davon würde sie im Normalfall die Vergütung beim Kneipenbetreiber geltend machen, der sich auf zivilrechtlichem Wege das Geld bei dem Drittveranstalter (der Band) wiederholen könnte. Ich würde all diese Fragen in jedem Fall mit dem Kneipier abklären (WER zahlt die GEMA, meldet somit an, hat er einen Vertrag für VEranstaltung etc.)

Die Vergütung für eine Veranstaltung mit 4 EUR EIntritt und bei 100 qm Raumgröße beträgt nach dem Tarif U-VK der GEMA derzeit 67,09 EUR. Der Gastronom zahlt, sollte er Mitglied im Hotel- und Gaststättenverband sein aufgrund eines sog. Gesamtvertragsnachlasses 53,67 EUR. Dies gilt jeweils bei ordnungsgemäßer und vorzeitiger Anmeldung der Veranstaltung.

Weiterhin wird gerne vergessen, dass die Einreichung einer Musikfolge (Setlist) verpflichtend für den Veranstalter ist. Anhand dieser rechnet die GEMA für das von ihr vertretene Repertoire titelbezogen gegenüber den Autoren ab.

Also: Vergütung/Lizenz nicht titelbezogen, Abrechnung mit den Berechtigten aber schon.

Grüße
Marc
 
Hallo Marc,

besten Dank für die Korrektur!

Sehr guter Beitrag, finde ich. Bei diesen Details in Sachen GEMA-Live-Abrechnung
bin ich 'raus'! Ich dachte als Kneipier zahlt man EINEN Beitrag und fertig.

Also, thx für die Verdeutlichung und sorry für meine versehentliche 'Halbinformation'.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Bei Kneipengigs, bei denen der Wirt auch der veranstalter ist, schreibe ich das auch so mit in den Vertrag - ihm tuts nicht weh, uns kann's im Zweifelsfalle nützen.
Ich lasse den Wirt/Ververanstalter auch grundsätzlich eine Quitung unterschreiben, daß er von uns den Musikfolgebogen erhalten hat. Sollten da mal Unregelmäßigkeiten vorkommen, kann ich gegenüber der GEMA nachweisen, daß ich der Verpflichtung der Band nachgekommen bin.
 

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