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GEMA-Tantiemen über die Band versteuern

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der dührssen
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Moin ihr Lieben!

Kurze steuerliche Frage (sofern erlaubt): Ist es möglich, die GEMA-Tantiemen über die Band zu versteuern, also über die bandeigene Steuernummer? Und eben nicht als Privatperson?
Wenn ja, muss man dabei etwas bestimmtes beachten oder kann man das in der entsprechenden Steuererklärung ganz normal zuweisen?

Der Punkt aktuell ist: Dass Person XY unsicher ist, ob die dadurch entstehenden Mehreinnahmen persönliche steuerliche Belastungen zur Folge hätten.

Danke im Voraus und liebe Grüße
 
Eigenschaft
 
Frag da mal lieber einen Steuerberater... wenn Ihr kein Problem habt zum Höchststz zu versteuern wäre vermutlich was möglich :)
Und was Person XY da in den Windeln hat ... sollte Person XY besser mit ihren eigenen Einkünften und einer möglichen Steuerprogression abklären, das kann doch hier niemand wissen.
 
Das verstehe ich nicht. Tantiemen bekommt doch der einzelne Urheber und nicht die Band? Den stehen die auch nur zu. Wenn mehrere Urheber, bekommen alle Tantiemen und müssten es einzeln als Einnahme abrechnen.
Oder habt ihr etwa, um GEMA Mitgliedsbeitrag zu sparen nur einen Urheber angegeben? Das könnte sich vielleicht mal böse ausgehen.
 
Das verstehe ich nicht. Tantiemen bekommt doch der einzelne Urheber und nicht die Band? Den stehen die auch nur zu. Wenn mehrere Urheber, bekommen alle Tantiemen und müssten es einzeln als Einnahme abrechnen.
Oder habt ihr etwa, um GEMA Mitgliedsbeitrag zu sparen nur einen Urheber angegeben? Das könnte sich vielleicht mal böse ausgehen.

Nein, es geht nicht darum die Mitgliedsbeiträge zu sparen. Wir könnten auch komplett eintreten, das wäre kein Problem.
Es geht darum, dass wir mit der Band (eingetragene GbR) eine separate Steuernummer haben und entsprechend auch eine separate Steuererklärung abgeben. Und in diese würden wir der Einfachheit halber gerne anfallende Tantiemen einfliessen lassen bzw. dort abrechnen, da wir sämtliche Einnahmen sowieso der Bandkasse zuführen würden. Wir rechnen hier mal ganz grob mit einer niedrigen vierstelligen Summe.

Oder andersrum: Wir sind teils Geringverdiener bzw. verdienen als Studenten teilweise nicht mehr als 17.500€ im Jahr, fürchten aber dass wir durch GEMA-Einnahmen (alles rein hypotetisch) umsatzsteuerpflichtig würden. Hoffe du verstehst was ich meine.

Oder ist da irgendwo generell ein Denkfehler drin?
 
Soweit ich das weiß, KANN die GbR kein eigenes Steuersubjekt sein und die Gewinne müssen die einzelnen Gesellschafter halt mit ihrem eigenen Steuersatz versteuern.
Wenn da ein Gewinn übrig bleibt ... hier kann man zu Jahresende noch kreativ werden und sowieso notwendige Anschaffungen tätigen oder Reparaturen machen/absetzen sofern die Geräte im GbR-Vermögen liegen.
Aber besser das einen StB fragen, die meisten haben Freunde die Freunde haben die einen StB kennen...

Edit: Steuerberatungskosten sind absetzbar :D
 
Nein, es geht nicht darum die Mitgliedsbeiträge zu sparen. Wir könnten auch komplett eintreten, das wäre kein Problem.
Es geht darum, dass wir mit der Band (eingetragene GbR) eine separate Steuernummer haben und entsprechend auch eine separate Steuererklärung abgeben.

Jein, Ihr habt zwar eine eigene Steuernummer, aber was dann am Ende herauskommt ist ein Feststellungsbescheid vom Finanzamt, das dann auf die Gesellschafter den Gewinn so verteilt, wie Ihr es angebt (und hoffentlich im Gesellschaftervertrag so geregelt habt). Diese errechnete Gewinnsumme (oder den Verlustbetrag) muss dann jeder Gesellschafter in seiner eigenen Steuerklärung eintragen unter "Einkünfte aus Beteiligungen".

Der Punkt aktuell ist: Dass Person XY unsicher ist, ob die dadurch entstehenden Mehreinnahmen persönliche steuerliche Belastungen zur Folge hätten.

Also irgendwo werden GEMA-Tantiemen so oder so auftauchen. Als persönliche Privatmeinung eines Laien: Wenn's darum geht, eine Umsatzsteuerpflicht für die Band als GbR zu vermeiden, scheint es mir sinniger, wenn die GEMA-Tantiemen aus der GbR rausbleiben und der- oder diejenige das bei sich individuell versteuert, weil es ja auch eine individuelle Einnahme ist. Ich vermute auch, dass man die GEMA-Einnahmen auch nicht einfach vom Einkommen des Komponisten als Bandeinnahme umdeklarieren kann, außer er macht eine Einlage in die GbR daraus, aber das ist jetzt nur Vermutung und Halbwissen.
 
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Jein, Ihr habt zwar eine eigene Steuernummer, aber was dann am Ende herauskommt ist ein Feststellungsbescheid vom Finanzamt, das dann auf die Gesellschafter den Gewinn so verteilt, wie Ihr es angebt (und hoffentlich im Gesellschaftervertrag so geregelt habt).".

Das ganze nennt sich "einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung" und nach Abgabe der entsprechenden Steuererklärung (die genau so heisst) ergehen Steuerbescheide, die dann auch genau so heissen. Einheitlich eben für die Gesellschaft, gesondert für jeden Gesellschafter. Jeder bekommt da seinen Anteil am Ergebnis ausgewiesen und gibt den dann bei seiner persönlichen ESt-Erklärung an. Mit Umsatzsteuer hat dieses Verfahren erst mal gar nix zu tun.

keep on steuerzahlin`
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Euch schon mal aber ich glaube wir missverstehen uns teilweise.

Also irgendwo werden GEMA-Tantiemen so oder so auftauchen.
Das ist ja auch vollkommen in Ordnung. Ich will jetzt nicht den Eindruck vermitteln hier irgendwas verschleiern zu wollen.

Als persönliche Privatmeinung eines Laien: Wenn's darum geht, eine Umsatzsteuerpflicht für die Band als GbR zu vermeiden, scheint es mir sinniger, wenn die GEMA-Tantiemen aus der GbR rausbleiben und der- oder diejenige das bei sich individuell versteuert
Danke, aber ich meine es genau umgekehrt. Also Umsatzsteuerpflicht für uns als Privatpersonen vermeiden und Gema-Tantiemen primär über die Band abzurechnen (wenn halt irgendwie möglich).
Wir werden mit der Band in naher Zukunft auch mit GEMA wohl keine (großen) Gewinne einfahren und auch im Jahresumsatz weit unter 17.500€ bleiben, also auch mit größeren GEMA-Einnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig werden.

Auf der anderen Seite könnte es für uns als Privatpersonen bedeuten dass wir umsatzsteuerpflichtig würden wenn wir die Einnahmen eben nicht über die Band abwälzen könnten, wofür sie ja letztendlich auch verwendet werden (dann eben wieder Neuanschaffungen, Produktionen etc.)

Oder bin ich da irgendwo komplett auf dem Holzweg?
 
Falls Du Dir keinen Steuerberater leisten kannst, es gibt gute Infos bei den IHKs im Web zu finden. Da ich nicht weiß, ob ich das hier direkt verlinken darf: Googel mal nach "IHK Hamburg GbR" - die Anführungszeichen kannst Du weglassen.
 
1. Die Kleinstunternehmerregelung (keine Umsatzsteuerpflicht bis zur Umsatzsumme von 17.500 €) gilt für die GbR und Privatperson gleichermaßen. Würde mich also wundern, wenn Leute aus der Band da drunter fallen, kann aber natürlich sein, sofern diese unternehmerisch in größerem Umfang tätig sind
2. Wenn Ihr das so regelt, dass Einnahmen durch die Band generell erst mal an die Band gehen und dementsprechend mit fortigen Kosten gegengerechnet eerden, verschafft Euch das Spielraum und es ist nachvollziehbar.
3. Wenn es erst mal um GEMA- Einnahmen in überschaubarer Höhe geht, können Rückstellungen odr Ausgaben in diesem Jahr ein probates Mittel sein.
4. Für die nachfolgenden Jahre könnt Ihr Euch dann mal ein paar mehr Gedanken machen.

Wären meine 3,72 cent ...

x-Riff
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, aber ich meine es genau umgekehrt. Also Umsatzsteuerpflicht für uns als Privatpersonen vermeiden und Gema-Tantiemen primär über die Band abzurechnen (wenn halt irgendwie möglich).
Wir werden mit der Band in naher Zukunft auch mit GEMA wohl keine (großen) Gewinne einfahren und auch im Jahresumsatz weit unter 17.500€ bleiben, also auch mit größeren GEMA-Einnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig werden.

Auf der anderen Seite könnte es für uns als Privatpersonen bedeuten dass wir umsatzsteuerpflichtig würden wenn wir die Einnahmen eben nicht über die Band abwälzen könnten, wofür sie ja letztendlich auch verwendet werden (dann eben wieder Neuanschaffungen, Produktionen etc.)

Oder bin ich da irgendwo komplett auf dem Holzweg?

Ja, bist Du !!! Glaube du vermischst da Umsatz mit Einkommen. Was sind denn deine privaten Einnahmen ? Einnahmen aus selbständiger oder Unternehmerischer Tätigkeit oder Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (Arbeitnehmer) ? Zweitere haben mit Umsatz nix zu tun und somit können die auch nicht umsatzsteuerpflichtig sein.
 
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Falls Du Dir keinen Steuerberater leisten kannst, es gibt gute Infos bei den IHKs im Web zu finden. Da ich nicht weiß, ob ich das hier direkt verlinken darf: Googel mal nach "IHK Hamburg GbR" - die Anführungszeichen kannst Du weglassen.
Danke dir. Doch doch, ein Termin beim Steuerbearter steht noch an - allerdings erst in einigen Monaten und ich wollte hier nach Möglichkeit schon ein mal Infos einholen.
Im Grunde steht in dem "Link" nichts Neues. Dass der Gewinn der GbR pro Kopf aufgeteilt und privat versteuert werden muss ist mir ja bewusst. Verhält sich das mit Verlusten denn genauso? Ist ja bei einer Nicht-Cover-Band ja nicht unüblich, dass da erstmal ordentlich Verluste gemacht werden. Glaube, das wäre hier der springende Punkt.

1. Die Kleinstunternehmerregelung (keine Umsatzsteuerpflicht bis zur Umsatzsumme von 17.500 €) gilt für die GbR und Privatperson gleichermaßen. Würde mich also wundern, wenn Leute aus der Band da drunter fallen, kann aber natürlich sein, sofern diese unternehmerisch in größerem Umfang tätig sind
2. Wenn Ihr das so regelt, dass Einnahmen durch die Band generell erst mal an die Band gehen und dementsprechend mit fortigen Kosten gegengerechnet eerden, verschafft Euch das Spielraum und es ist nachvollziehbar.
3. Wenn es erst mal um GEMA- Einnahmen in überschaubarer Höhe geht, können Rückstellungen odr Ausgaben in diesem Jahr ein probates Mittel sein.
4. Für die nachfolgenden Jahre könnt Ihr Euch dann mal ein paar mehr Gedanken machen.

Wären meine 3,72 cent ...

x-Riff
1. Ist mir bewusst. Zwei von uns sind selbstständig, zwei in Ausbildung - insofern trifft das schon zu, denke ich.
2. Richtig. Das sehe ich genauso und meine Frage, explizit in Bezug auf die GEMA, die ja nun personalisiert abrechnet, wäre ob das denn in irgendeinem Sinne "übertragbar" bzw so darstellbar ist, dass ersichtlich wird dass die Einnahmen der Band zu Gute kommen.
3. Aus meiner Erfahrung heraus dürfte das ab 2020 ein Betrag zwischen 1000 und 2500 Euro werden. Für's laufende Jahr planen wir keine Anmeldung mehr.
4. Das tue ich hiermit :)

Ja, bist Du !!! Glaube du vermischst da Umsatz mit Einkommen. Was sind denn deine privaten Einnahmen ? Einnahmen aus selbständiger oder Unternehmerischer Tätigkeit oder Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (Arbeitnehmer) ? Zweitere haben mit Umsatz nix zu tun und somit können die auch nicht umsatzsteuerpflichtig sein.
Ich bin selbstständig. Ich unterrichte aktuell drei Tage die Woche, daher bin z.B. ich gerade an dem Punkt, an dem ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig bin, es durch Einnahmen der GEMA aber werden könnte.
 
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Im Grunde steht in dem "Link" nichts Neues. Dass der Gewinn der GbR pro Kopf aufgeteilt und privat versteuert werden muss ist mir ja bewusst. Verhält sich das mit Verlusten denn genauso? Ist ja bei einer Nicht-Cover-Band ja nicht unüblich, dass da erstmal ordentlich Verluste gemacht werden. Glaube, das wäre hier der springende Punkt.

Ja, auch Verluste werden aufgeteilt. Bei mir ist es so, dass mein Comedy-Rock-Projekt seit Jahren faktisch stillsteht, weil sich Auftrittsplanungen immer zerschlagen (es ist zugegeben etwas komplizierter, tut hier aber nichts zur Sache). Weil mein Gitarrenequipment als Sonderbetriebsvermögen in der Band ist, konnte ich Jahr für Jahr weiter einige hundert Euro abschreiben, bin in der GbR in der Verlustzone und konnte damit meine Steuerlast insgesamt senken. Jetzt allmählich macht das Finanzamt nicht mehr mit und fragt höflich nach, ob wir irgendwann wieder gedenken, Gewinn zu machen. ^^ Verständlich, denn ein reines Steuersparprojekt darf eine GbR natürlich nicht sein.
 
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Ich bin selbstständig. Ich unterrichte aktuell drei Tage die Woche, daher bin z.B. ich gerade an dem Punkt, an dem ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig bin, es durch Einnahmen der GEMA aber werden könnte.
Ah Ok, ja würde ich mich mal mit Umsatzsteuer vertraut machen, kann nämlich auch Vorteile haben (z.B. 7% und 19%) Vorsteuer und so weiter. Und die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ist nun auch nicht so ein riesen Problem, wenn man die zweimal gemacht hat kann man das.
 
GEMA-Tantiemen sind - wie oben schon gesagt - persönliche Einnahmen der jeweiligen Urheber (soweit GEMA-Mitglied). Eine Band hat keine GEMA-Einnahmen.
=> Antwort auf die Kernfrage: NEIN

Angemeldet müssen Einnahmen als Nebeneinkünfte, wenn sie 410 € im Jahr(!) übersteigen. Das betrifft die Einnahmesteuer.

Umsatzsteuerpflicht besteht, sobald der Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 (je Urheber) überstiegen hat.
 
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