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Gema und Pseudonym

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NBG
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Hallo,

weiß jemand genau wie das mit den Pseudonymen bei der GEMA läuft?

Angenommen (fiktiver Fall!) ein Produzent (Komponist + Texter) betreibt mehrere Projekte.

Er möchte aber nirgends mit bürgerlichen Namen erscheinen, weder im Booklet, noch in der GEMA-Suche usw.

Er meldet sich also bei der GEMA als Urheber an und beantragt ein sog. Pseudonym.

Werke meldet er nach wie vor mit seinem bürgerlichen Namen an, aber taucht er in der GEMA-Suche dann automatisch mit dem Pseudonym auf?

Und an die Verwerter meldet er als Komponist/Texter einfach nur sein Pseudonym?

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Mir ist nach wie vor unklar, was nun konkret mit Pseudonym gemeint sein soll.

Die Gema interessiert ja eigentlich nur Titel, Komponist und Texter, also nicht der Projektname.

Von daher müßte das Pseudonym ja nur für Komponist und Texter gelten oder?

Danke,
NBG
 
Eigenschaft
 
Wie du schon richtig gesagt hast, interessiert die GEMA nur Komponist und Texter und eventuell noch Bearbeiter und Verlag. Der Projektname o.ä. ist für die GEMA uninteressant. Am GEMA-Anmeldebogen kann man zusätzlich auch noch ein Pseudonym eintragen, unter dem man dann bei der GEMA geführt wird. Dies ist einerseits sinnvoll, wenn es schon Urheber mit dem gleichen bürgerlichen Namen gibt um Verwechslungen zu vermeiden. Auch wenn Komponisten in mehreren Musikrichtungen unterwegs sind, werden öfter Pseudonyme für die jeweiligen Musikrichtungen verwendet. Künstler, die ihre Titel selber schreiben, benutzen auch oft den Künstlernamen als Komponist/Texter (z.B. Prince).
Genau für solche Fälle ist das Pseudonym bei der GEMA gedacht. Wenn du also nirgends mit bürgerlichem Namen aufscheinen willst, einfach ein Pseudonym am Anmeldebogen eintragen. Beim Schriftverkehr (Werksanmeldungen u.ä.) mit der GEMA würde ich dann immmer die IPI Nummer dazuschreiben, damit ja alles eindeutig zugewiesen werden kann.

Im Booklet kannst du übrigens sowieso reinschreiben was du willst, da gibt es keinerlei Vorschriften o.ä. Natürlich empfiehlt sich auch hier dann das Pseudonym zu verwenden, damit die Titel im Falle einer Vorführung auch richtig an die Gema gemeldet werden können.
 
Wenn du also nirgends mit bürgerlichem Namen aufscheinen willst, einfach ein Pseudonym am Anmeldebogen eintragen.
Man muss aber schon vorher das Pseudonym an sich bei der GEMA "anmelden". Das ist ein Anruf, dann bekommt man einen schriftliche Bestätigung. Das Erste ist kostenlos, für weitere muss man die oben genannten Beträge bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss aber schon vorher das Pseudonym an sich bei der GEMA "anmelden". Das ist ein Anruf, dann bekommt man einen schriftliche Bestätigung. Das Erste ist kostenlos, für weitere muss man die oben genannten bezahlen.

Naja das Pseudonym kann man doch jetzt schon BEI der Anmeldung als Urheber auf dem Formular angeben.
 
Ich hatte ungenau gelesen, sorry. Ich dachte wuiii, hätte die Werkanmeldung gemeint. ;)

Ansonsten: Wenn man ein Pseudonym bei der GEMA hat und ein Werk darauf angemeldet wird, taucht der richtige Name nirgends öffentlich auf. Man kann Werke beliebig auf seinen Namen oder eines seiner registrierten Pseudonyme anmelden.
 
Auf dem Werkanmeldungsformular (PDF) steht leider nur was von Vor- und Nachname, nichts aber von Pseudonym. Irgendwie vertrau ich der Sache nicht ;)
 
würde ich einfach das pseudonym eintragen. wenn du unsicher bist dann frag nochmal nach.

in der GEMA-datenbank habe ich glaub ich noch nie pseudonyme gesehen, höchstens eingetragene künstlernamen. aber sogar die härtesten gangster-rappert stehen mit ihrem bürgerlichen namen drin.

ich würde mir auch nicht so viel mühe mit sowas machen, früher oder später, je nachdem wie bekannt man als künstler wird und sich fans für die personen interessieren, kommt der echte name so oder so raus. man unterschreibt ja ständig irgendwo was mit seinem bürgerlichen namen, und seien es nur gastspielverträge, ne hotelrechnung oder für ein mietauto.
 
ich würde mir auch nicht so viel mühe mit sowas machen, früher oder später, je nachdem wie bekannt man als künstler wird und sich fans für die personen interessieren, kommt der echte name so oder so raus. man unterschreibt ja ständig irgendwo was mit seinem bürgerlichen namen, und seien es nur gastspielverträge, ne hotelrechnung oder für ein mietauto.

Manche MP3-Shops veröffentlichen "leider" die Namen von Komponist/Texter:

http://www.deutsche-dj-playlist.de/gktitel/?gkAnsicht=Detail&GKA=21526

Dann kann jeder Nachbar googeln was ich so rausbringe und das wollte ich eigentlich vermeiden :)
 
Ich habe selbst ein Pseudonym bei der GEMA. In der GEMA-Datenbank taucht da bei den entsprechenden Werken auch nur das auf. Wie das bei der Werkanmeldung läuft weiß ich nicht, aber da man dabei keine Angaben zum Pseudonym machen kann, gehe ich davon aus, dass man als Komponist/Texter eben einfach das Pseudonym und seine Mitgliedsnummer angibt.
 
in der GEMA-datenbank habe ich glaub ich noch nie pseudonyme gesehen, höchstens eingetragene künstlernamen. aber sogar die härtesten gangster-rappert stehen mit ihrem bürgerlichen namen drin.
Früher oder später wird das Pseudonym dann sowieso zum Künstlernamen, selbst wenn die Bands dann weltbekannt sind. Prince habe ich ja schon als Beispiel genannt und von Jack White oder den U2 Membern kennen glaube ich auch die Wenigsten die bürgerlichen Namen, aber falls es wen interessiert, wird sich der bürgerliche Name bei Weltberühmtheit wohl nicht verheimlichen lassen. Wenn es aber mal soweit ist, gibt es eh andere Probleme...
Pseudonyme kommen übrigens öfters vor als man denkt. Vor allem bei nicht so klangvollen Nachnamen "schwindeln" dann doch sehr viele Urheber. Und auch der Fall des multibegabten Songwriters ist nicht so selten. Wir hatten in unserm Musikverlag z.B. einen Arrangeur der Original aus dem Popbereich stammt, für uns aber immer wieder Schlager und Volksmusik für diverse Instrumentierungen arrangiert hat(und schon hätten wir wieder den Wortkrieg zwischen Arrangeur/Bearbeiter). Da er das dann doch nicht unter seinem Namen bei der GEMA gemeldet haben wollte, haben wir kurzerhand ein Synonym angemeldet. Es gibt auch einige Blasmusikkomponisten die unter mehreren Pseudonymen veröffentlichen, je nach Musikrichtung. Als "Laie" bekommt man sowas aber meist nicht mit.

ich würde mir auch nicht so viel mühe mit sowas machen, früher oder später, je nachdem wie bekannt man als künstler wird und sich fans für die personen interessieren, kommt der echte name so oder so raus. man unterschreibt ja ständig irgendwo was mit seinem bürgerlichen namen, und seien es nur gastspielverträge, ne hotelrechnung oder für ein mietauto.
Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es sogar die Möglichkeit, sich den Künstlernamen in den Pass eintragen zu lassen. So kann man dann auch mit dem Künstlernamen amtliche Dokumente unterzeichenn, dies sind dann aber wohl wirklich nur Ausnahmefälle.

Manche MP3-Shops veröffentlichen "leider" die Namen von Komponist/Texter:

http://www.deutsche-dj-playlist.de/g...tail&GKA=21526

Dann kann jeder Nachbar googeln was ich so rausbringe und das wollte ich eigentlich vermeiden
Solche Portale haben ihre Daten meist auch nur aus der GEMA Datenbank. Wenn du da wirklich von vorneherein schaust, dass der bürgerliche Name nirgends auftaucht, sollte die Verheimlichung kein Problem darstellen.

Wir haben auf unseren Pseudonym Werkanmeldungen jedenfalls immer Das Pseudonym, dann in Klammer dahinter (Pseudonym von Hans Schnurz) sowie die IPI-Nnummer angegeben und es hat noch nie Probleme gegeben (Wenn die AKM/AUME die Werkanmeldungen schon so genau liest ist das bei der GEMA sicher auch der Fall). So steht es bei uns übrigens auch auf allen Verlagsverträgen und sonstigen offiziellen Dokumenten. Somit ist selbst dort der Bürgerliche Name nur "versteckt" enthalten.
 
Früher oder später wird das Pseudonym dann sowieso zum Künstlernamen, selbst wenn die Bands dann weltbekannt sind. Prince habe ich ja schon als Beispiel genannt und von Jack White oder den U2 Membern kennen glaube ich auch die Wenigsten die bürgerlichen Namen, aber falls es wen interessiert, wird sich der bürgerliche Name bei Weltberühmtheit wohl nicht verheimlichen lassen.

Kann man nicht stattdessen gleich mit einem Künstlernamen starten? Oder bedarf es dazu erstmal einer Gewissen Zahl an Auftritten, Bekanntheitsgrad oder Umsätzen?

Solche Portale haben ihre Daten meist auch nur aus der GEMA Datenbank. Wenn du da wirklich von vorneherein schaust, dass der bürgerliche Name nirgends auftaucht, sollte die Verheimlichung kein Problem darstellen.

Die bekommen das direkt vom Vertrieb. Ich muss bei Feiyr/Rebeat/Digital auch immer den Texter und Komponist mit angeben (da pro Verkauf ja knapp 5 Cent an die GEMA und dann an den Künstler fließen).

Wir haben auf unseren Pseudonym Werkanmeldungen jedenfalls immer Das Pseudonym, dann in Klammer dahinter (Pseudonym von Hans Schnurz) sowie die IPI-Nnummer angegeben und es hat noch nie Probleme gegeben (Wenn die AKM/AUME die Werkanmeldungen schon so genau liest ist das bei der GEMA sicher auch der Fall). So steht es bei uns übrigens auch auf allen Verlagsverträgen und sonstigen offiziellen Dokumenten. Somit ist selbst dort der Bürgerliche Name nur "versteckt" enthalten.

Das wird wohl dann die "offizielle" Vorgehensweise sein... denk auch nicht, dass das Onlineformular extra ein Feld für "Pseudonym" haben wird.
 

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