• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Gewerbeanmeldung eines Tontechnikbetriebes

Björn S.
Björn S.
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
15.12.21
Registriert
22.11.14
Beiträge
320
Kekse
528
Ort
Düsseldorf
Hi, was müsste man tun bzw wie sollte man vorgehen, wenn man ein Gewerbe anmelden will?
Was muss man tun bzw welche Verpflichtungen geht man dabei ein?
Hat man ein Probelm wenn man als "Tontechnik Betrieb" den Betrieb "Veranstaltungstechnik S******h" nennt?
Schonmal Danke im Vorraus.
 
Eigenschaft
 
Hallo Björn,
dafür sollte man das örtliche Gewerbeamt aufsuchen. Die Beamten vor Ort helfen meistens unkompliziert weiter. Bezüglich der Gewerbeanmeldung kann man ja einfach als Geschäftszweck "Ton- und Veranstaltungstechnik" und weitere Geschäftsbereiche angeben. Dann sollte es auch kein Problem geben - ansonsten werden einen die netten Beamten sicher darauf hinweisen.
Viel Erfolg
Claudius
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Haha, die netten Beamten, ja auf die freu ich mich eh schon :D
 
was müsste man tun bzw wie sollte man vorgehen, wenn man ein Gewerbe anmelden will?

zum Gewerbeamt gehen und da den Vordruck ausfüllen. Nach Bezahlung der Gebühr ist man vogelfrei. :)



aber im Ernst: man sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Ich bin seit zwölf Jahren selbständig, es gibt einige Fallstricke.

- Krankenkasse. wechsle nicht überstürzt in die PKV, da kommt man nicht so einfach wieder raus
- suche dir einen FÄHIGEN Steuerberater. dieser sollte keinesfalls mit dir verwandt/verschwägert o.ä. sein.
- rechne das ganze VORHER durch: IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Finanzamt usw. wollen alle ihren Teil vom Kuchen den DU erwirtschaftest. auch in schlechten Monaten.
- Kunden. hast du Kunden? falls ja: bezahlen die ihre Rechnungen? falls nein: woher bekommst du Kunden?
- bist du liquide? was nutzt ein Auftrag wenn du nicht in Vorleistung gehen kannst um diesen auszuführen?
Hat man ein Probelm wenn man als "Tontechnik Betrieb" den Betrieb "Veranstaltungstechnik S******h" nennt?


da würde ich mich mal bei der Hanwerkskammer erkundigen, die können einem das genau sagen. Da gibts Listen wo genau drin steht was man mit welcher Bezeichnung machen darf und was nicht. Nicht zu unterschätzen dieser Punkt.


das fällt mir jetzt auf die schnelle ein...

edit sagt: vielleicht der wichtigste Punkt: die Unternehmensform. man sollte nicht vergessen, als Einzelunternehmer ist man voll Haftbar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ok, danke für die Tipps.
Man plant ein Kleingewerbe, nicht als Hauptberuf sondern erstmal weiter als Hobby.
Nur dann kann man sich seinen Einsatz auch mal bezahlen lassen und nicht alles "gratis" machen.
Hat man da ein Problem bei, oder lässt man das einfach parallel zum Hauptberuf/beschäftigung laufen?
 
in dieser Branche habe ich keine Erfahrung aber generell gilt:

Nebentätigkeit: falls man Arbeitnehmer ist, könnte eine Nebentätigkeitsgenehmigung vom Arbeitgeber erforderlich sein - je nach Arbeitsvertrag sogar unabhängig von der Art der Nebentätigkeit

Gewerbeanmeldung: wo ich wohne, füllt man einfach einen Vordruck bei der Gemeindevewaltung seines Wohnortes aus. Anschließend wirst Du aber Post bekommen von der IHK, von der zuständigen Berufsgenossenschaft (hier ist die genaue Tätigkeitsbezeichnung möglicherweise entscheidend für die Höhe des Beitrags- also vorher schlaumachen!), vom Landratsamt (Gewerbemüll!), vom Finanzamt (Einnahmen aus Gewerbebetrieb) usw.

Manche Forderungen kann man abwiegeln, wenn man auf die Nebentätigkeit und zu erwartende geringe Einkünfte hinweist - das muss aber jeweils schriftlich beantragt und begründet werden. Steuerlich kann man die Kleinunternehmerregelung nach $ 19 UStG in Anspruch nehmen, dann darf man aber z.B. beim Schreiben von Rechnungen keine MWSt. ausweisen und natürlich auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen für Einkäufe.

Edit:
Abgesehen davon kann man natürlich auch ohne angemeldetes Gewerbe Rechnungen schreiben (ohne MWSt.), wenn man die Einkünfte in der Steuererklärung angibt als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Wenn das nur sporadisch erfolgt, muss deshalb kein Gewerbe angemeldet werden. Andererseits kann man mit dem Gewerbeschein einkaufen, wo es für "Normalos" tabu ist, z.B. Metro
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
dann sollte man es als Nebengewerbe machen, da kann man zumindest eine Rechnung schreiben.
Da würde ich mich aber mit einem Steuerberater vorher drüber unterhalten, denn es gibt Obergrenzen was den Gewinn betrifft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Blumi_guitar bis zu welcher Grenze kann man den auch Einnahmen nehmen, ohne Gewerbeantrag zu stellen? Muss man dafür dann auch eine Berechtigung vom Arbeitgeber einholen?
 
@ambee ich bin stehts bemüht diese Regeln einzuhalten!
 
Blumi_guitar
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Bitte die besonderen Regeln für den Bereich Musikbusiness & Recht beachten.
@Blumi_guitar Man hat nen "standart" Ausbildungsvertrag zum Elektriker für Energie und Gebäudetechnik.
Steht also meiner Meinung nicht im Konflikt zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, da ich im Hauptberuf noch nichts im Audiobereich gemacht außer ab und zu ne LAutsprecherleitung in die WAnd genagelt hab :D
Soweit man weiß, gibt's da keine sonderregeln.
Zur Info zwischendurch, man ist noch relativ jung (gerade erst 18 geworden) daher noch in der Ausbildung :D
 
mein voriger Beitrag wurde gelöscht, Beratung ist hier leider verboten.
Ich kann nur sagen, _ich_ habe meinen Chef gefragt, bevor ich ein Gewerbe als Nebentätigkeit angemeldet habe. Somit war ich auf der sicheren Seite.
 
ja, das sollte man eh machen, aber trotzdem danke dir für die mühe
 
Edit:
Abgesehen davon kann man natürlich auch ohne angemeldetes Gewerbe Rechnungen schreiben (ohne MWSt.), wenn man die Einkünfte in der Steuererklärung angibt als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Wenn das nur sporadisch erfolgt, muss deshalb kein Gewerbe angemeldet werden. Andererseits kann man mit dem Gewerbeschein einkaufen, wo es für "Normalos" tabu ist, z.B. Metro
Kurze Ergänzung zu ein paar besprochenen Punkten, betr. eines hypot. Falles:

@Blumi_guitar Da hab ich Zweifel. Wenn jmd. außerhalb des sozialvers.pfl. Systems tätig sein will, müsste das zwingend angemeldet werden. Außerhalb einer Gewerbeanmeldung ist das nur mit der Tätigkeitsform der ´Freiberuflichkeit´ möglich. Dieser Bereich umfasst vorwiegend Dienstleistungen, wie Journalist, etc. Musiker wahrsch. auch ?

Ein paar allgemeine Fakten zur Organisationsform der Freiberuflichkeit:

Freiberuflichkeit wird beim zuständigen Finanzbeamten beantragt und bestätigt. Die Einkünfte werden mit der normalen Einkommensteuererklärung angegeben. Ob man da sozialverspfl. und freiberufl. Einnahmen trennen muss hab ich vergessen. Unterm Strich kommt aber sowieso ein Gesamtsaldo für die erklärende Person raus.

Ein Freiberufler braucht keine Gewerbe- und Mehrwertsteuer abzuführen, solange er unter best. Einkommensgrenzen bleibt, so wie der Kleinunternehmer. Ebenso ist weiterhin eine gesetzliche KrV möglich (ggf. auch Künstlersozialkasse).

Finanzämter, Rentenkassen und KrV lieben diese Organisationsform allerdings nicht sonderlich, sodass stets sehr streng geprüft wird...

Bei einer Gewerbeanmeldung sollte ein geneigter Interessent übrigens vorher schon genau überlegen, mit welcher Art von Gewerbe er/sie Einnahmen/Ausgaben haben wird. Denn - wenn man auch Summen in einer Einnahme/Überschussrechnung angibt/geltend macht, die nix mit den angemeldeten Tätigkeiten zu tun haben, könnte das Finazamt meckern.

Es könnte einem auch eine sog. Liebhaberei unterstellt werden, wenn man Tätigkeiten im Gewerbe anmeldet, die man gar nicht betreibt (keine Einnahmen generiert, aber damit ggf. sogar Ausgaben geltend macht...). Das Fin.-Amt könnte einem diese Tätigkeiten dann untersagen.

L. G.
 
Ich selbst bin ebenfalls nebenberuflichf reiberuflich tätig. Ich finde das für einen geringen Nebenverdienst am bequemsten, da sich der administrative Aufwand in sehr überschaubaren Grenzen hält (bzw. nicht vorhanden ist). Die Tätigkeit ist dank Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit, alle Rechnungen und Belege werden gesammelt, zur Steuererklärung wird eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt, und die Sache ist gegessen.

Wie Adola geschrieben hat, wird das aber nicht sehr gerne gesehen, ich musste beim Finanzamt doch etwas Überzeugungsarbeit leisten. Für den Finanzbeamten war wichtig, dass man als Freiberufler keine eigenen Materialien oder Geräte einsetzt oder diese mit seiner Tätigkeit gleich mitvermietet wie z.B. Tontechniker die gleichzeitig die komplette PA mitbringen.


Falls man vorhat ernsthaft ein Gewerbe aufzunehmen und nicht nur hin und wieder ein paar Stunden zu arbeiten, finde ich es sinnvoll einen Termin beim Steuerberater zu vereinbaren.
 
Ich kenne die Organisationsform/den Begriff ´Kleinunternehmer´gar nicht. Meine Erfahrungen mit Selbstständigkeit sind allerdings auch etw. betagt. Vll. ist das ja was neues aus den letzten 15 Jahren?

Deshalb muss ich mal fragen, ob mit Kleinunternehmertum eigentlich die ´Freiberuflichkeit´ gemeint ist. Oder sind das zwei versch. Dinge?

L. G.
 
Also, man hat noch keine "DAueraufträge", sondern nur immer mal wieder einen Einsatz (vllt 5-6 pro Jahr) aber wenn man als Gewerbe tätig ist hat man ja vllt auch Vorteile, die man als Privatman nicht hat.
 
Wenn jmd. außerhalb des sozialvers.pfl. Systems tätig sein will, müsste das zwingend angemeldet werden. Außerhalb einer Gewerbeanmeldung ist das nur mit der Tätigkeitsform der ´Freiberuflichkeit´ möglich.

Ich kann nur nochmal auf Wikipedia verweisen http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Stichworte: "auf Dauer angelegt", "Gewinnerzielungsabsicht"

Sobald ich ein paar Jahre lang Verluste schreibe mit meinem "Nebenerwerbs-Gewerbe" und damit meine Steuerlast insgesamt senke, verliert das Finanzamt sehr schnell das Interesse an der Gewerbeanmeldung, sondern unterstellt im Gegenteil, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, also eines der Merkmale für ein Gewerbe fehlt, im Volksmund nennt man das glaube ich "Liebhaberei".
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben