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Gewerbeschein oder Freiberufler bei Musikproduktion?

Gewerbesteuer erhebt nicht das FA sondern die IHK, und das sind in unserem Fall, die immer so um die Grenze zur Kleinunternehmerregelung herum eiern, gerade mal 30EUR pro Jahr, und nicht wie @Frans13 schreibt 1.500.
Ich habe keine Behauptung aufgestellt wie das heute so wäre mit dem Gewerbe, ich habe die wahre Geschichte erzählt, was einem Freund dereinst damit passiert ist. Ich weiß die Höhe der Summe noch ganz gut - weil ich schmunzelnd eine halbe Stunde im Büro gesessen bin, als er jemand beim IHK angeschrien hat. Ob das Gewerbesteuerer war? Ob es etwas anderes war? Wo steht das in meinem Beitrag? Abgesehen davon war mein Freund auch kein Kleinunternehmer, sondern der Händler, der für Bayern die höchsten Umsätze für ein paar Schlagzeugfirmen machte.
Und weil ich - auch beruflich - immer wieder mitbekomme, wie Personal im Finanzamt lügt und bescheißt (ein anderer meiner Freunde ist Rechtsbeistand für solche Fälle) rate ich weiterhin allen auf Kohlenstoff basierenden Lebensformen davon ab, ohne notariell beglaubigte Schriftform im Finanzamt nach "Rat" zu fragen. Und selbst wenn schriftliches vorliegt, dann bitte der übergeordneten Rechtskraft nach kanonischen Recht. Ein Detail, das bei größeren Summen oder Grundstücksgeschäften im Umgang mit Ämtern relevant werden kann. Was auch nicht jeder Anwalt sagt.

Der Unterschied bei Steuerberatern ist der, daß sie von Kunden abhängig sind, also so arbeiten müssen, daß die Kunden wieder kommen. Und weißgott, das Finanzamt erzählt vielen Leuten einiges nicht, was die hätten wissen sollen. Das Thema geht unnötig in die Tiefe. Laßt mich mit dem Zitat eines Finanzbeamten zum Thema Bundesministerium der Finanzen schließen: "Das sind echt kranke Motherfucker."
 
Erst einmal danke für die ganze Tipps, Hinweise und Diskussionen.
Ich habe eine Steuernummer beantragt und werde diese für die Rechnung verwenden. Ohne MWSt und mit § 19 UStG und werde die Einkünfte alle in der Steuererklärung (die ich sowieso schon lange mache) angeben.
Da ich weit unter dem Freibetrag liege und nicht mit Equipment im weitesten Sinne handeln werde, reicht mir das erst einmal.

Ich denke, dass weitere Diskussionen nichts bringen werden (jedenfalls würden sie mich nicht weiterbringen).
 
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Gewerbesteuer oder Kammerbeiträge?- Gewerbesteuer wird m.W. von den Gemeinden erhoben.
Du hast natürlich recht, die 30 EUR, die wir einmal im Jahr zahlen, ist der Beitrag für die IHK, die wir uns vermutlich sparen können, wenn wir vielleicht irgendwann das kleine Nebengeschäft mit dem Weiterverkauf nicht als Handel deklarieren. Wir hatten tatsächlich vor langer Zeit mal den Handel angemeldet, um bessere Preise bei Großhändlern zu bekommen, wo wir dann auch größere Mengen gekauft und weiterverkauft hatten, was aber nie wirklich gelohnt hatte.
@Frans13, ich war zu schnell, wegen Gewerbesteuer war ich auf dem Holzweg, bin nur darüber gestolpert, dass Dein Kumpel von der IHK ne Rechnung über 1500EUR bekommen hätte, wo wir gerade mal 30EUR pro Jahr zahlen sollen.
Gewerbesteuer haben wir bei unseren Umsätzen noch nie gezahlt.
 
ich habe lediglich geschrieben, daß man 5 Jahre an die Auswahl gebunden ist, ob man mit oder ohne UST optiert. Oder man hat eben mehr Umsatzerlöse als diese 22.500 p. a. und ist aus dem Kleinunternehmerstatus heraus

Der Gewerbesteuerhebesatz wird von der Stadt erhoben. Das kann man nachfragen. Bei uns 480%
 
480%??? Von was? Vom Umsatz oder vom Gewinn? Und wie rechnest du das?
 
Die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer lautet: Gewinn minus Freibetrag mal 3,5 Prozent mal Gewerbesteuer-Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können von ihrem Gewinn einen Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.

Momentan rechne ich das gar nicht, da Verlust aus Gewerbebetrieb. Ergo muß ich keine Gewerbesteuer bezahlen.
 
die letzten 20 Jahre, wo ich mich um unsere Finanzen und Steuersachen kümmere, mussten wir auch nie Gewerbesteuern zahlen, weil wir mit max 20 Gigs im Jahr immer nur knapp über der Kleinunternehmergrenze lagen. Es gab früher Jahre, da lagen wir bei über 100.000 Umsatz, auch durchaus mal GewInn erzielt hatten, und da mussten wir auch schon mal Gewerbesteuern abführen, aber große Beträge waren das nie, weil wir auch immer ne Menge Ausgaben hatten.
 
genau in dieser Sekunde
..was wäre dann der Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit? Doch weder die Dienstleistungserbringung, noch die Gewinnerzielungsabsicht ... soweit ich mich erinnere, geht es eher um die Definition der Tätigkeit im Sinne der Gesetzgebung.
Was hier noch gar nicht erwähnt wurde: gibt es nicht bei gewerblicher Anmeldung noch Berufsgenossenschaftspflichtbeiträge, die zu beachten sind?

https://www.freie-berufe-hamburg.de/freie-berufe/was-sind-freie-berufe/

und dort: https://www.freie-berufe-hamburg.de/freie-berufe/was-sind-freie-berufe/#kulturschaffende_berufe
Bildschirmfoto 2022-02-06 um 14.54.55.png
 
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Berufsgnossenschaftsbeiträge werden dann fällig, wenn du Angestellte hast. Es geht da in erster Linie um die Unfallversicherung in Verbindung mit der Ausübung der Tätigkeiten. Und um Angestellte geht es hier ja noch nicht.
 
Berufsgnossenschaftsbeiträge werden dann fällig, wenn du Angestellte hast.
"Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht." (Quelle: https://www.existenzgruender.de/Sha...en-ohne-Angestellte-Berufsgenossenschaft.html ). Da laufen schon einige verwirrende Gerüchte um ... ich finde durch die Bank nur Hinweise auf "meistens" und "in der Regel", was die Pflichtbeiträge angeht. Und hatte selbst schon mal Rechnungen zu Pflichtbeiträgen auf dem Tisch (Gewerbe Webprogrammierung, IHK Niedersachsen), gegen die ich, trotz Fehlen von Angestellten, umständlich vorgehen musste ... da lohnt sich also ein Blick auf die jeweiligen konkreten Bestimmungen und sei DRINGEND angeraten!
 
IHK Niedersachsen
Von dieser bekommt niemand hier einen Bescheid über eine (Pflicht)Mitgliedschaft oder Beiträge.

Wer ernsthaft Fragen zum Thema IHK-Beiträge oder -Mitgliedschaft hat, gerne PN.
 
wenn Du alleine ohne Angestellte arbeitest, gibt es eine freiwillige Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft. Das ist aber ohne Mitarbeiter keine Pflicht bzw. man kann dagegen vorgehen, wie Punkaddidle sagte. Dann kommt es auf die Unfallträchtigkeit an.

Ich sollte noch Müllgebühren zahlen, dagegen bin ich auch vorgegangen

Als Veranstaltungstechniker u. a. mit 5.5 Punkten belegt mit höherem Risiko als im Büro oder Studio. Im Heft des VPLT (Verband f. Veranstaltungstechnik) gibt es die Verwaltungs-BG. Ich war mal bei der BG für Elektro in Köln als freiwilliges Mitglied.
 
man kann dagegen vorgehen, wie Punkaddidle sagte.
..das sagte Frank ;) , Punkaddidle meinte, die würden keine Pflichtbescheide verschicken ... ich werde mir jetzt nicht die Mühe machen, meine Bescheide hier zu zeigen, und es kann durchaus sein, dass das einer dieser Vorstöße war, in der die IHK irgendein Verfahren ausgecheckt hat, dass sich als nicht tragbar erwies und mehr Ärger als Geld eingebracht hat.
einig waren wir uns nur in Bezug darauf, dass man sich besser Informationen beschafft.

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/ihk/ liest sich für mich auch nicht, als wenn man automatisch Ruhe vor denen hätte, wenn man keine Angestellten beschäftigt ...
 
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Punkaddidle meinte, die würden keine Pflichtbescheide verschicken
höre bitte auf mich falsch zu zitieren. Ich schrieb von der "IHK Niedersachsen". Von denen hast du garantiert keinen Bescheid bekommen. Vielleicht von Hannover, Göttingen oder Braunschweig?
 
Vielleicht von Hannover, Göttingen oder Braunschweig?
... alles klar. Wenn du denn vorziehst, ironische Bemerkungen ohne Emoji abzulassen, deren direkter Informationsgehalt eher schwammig bleibt, wird sich der Fragesteller sicher gut aufgehoben fühlen bei dir ;) . Ich denke ja ganz persönlich, in diesem Stadium der Informationseinholung ist es nicht wirklich sachrelevant, ob so ein Bescheid von der Landesgemeinschaft oder einem ihr untergeordneten Teil ergeht, oder? Wenn du so einen Bescheid unerwartet auf dem Tisch hast, kommen da erst mal andere Probleme auf dich zu ... sachliche Gegenfrage: unterscheiden sich die Regelungen zu Pflichtbeiträgen innerhalb einer Landesgemeinschaft?

PS: "zitiert" habe ich dich nur indirekt, das "die" bleibt da ein sinnvoller Bezug zu deiner Äußerung.
Ich schrieb von der "IHK Niedersachsen".
..damit hast du dich dann vor allem selbst falsch zitiert :D .. das Glashaus, seine Bewohner und ihr Umgang mit Steinen ... ;)
 
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Von der IHK Niedersachsen bekommen die Mitglieder-IHKn niedersachsens Bescheide. Da du das nicht bist, bekommst du auch keinen Bescheid von dieser. Wenn du hier Dinge behauptest, die unwahr sind, warum auch immer, versuche ich auf Derlei hinzuweisen. Hier geht es um Gewerbe- und Abgaben- und Steuerrecht. Da kommt es gelegentlich auf jedes einzelne Wort an. Da du es damit aber ja offenbar nicht so genau nimmst, kann man von deinen Ausführungen wohl nicht so viel halten.

und nun vielleicht back to topic
 
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Da kommt es gelegentlich auf jedes einzelne Wort an.
..dann solltest du möglicherweise auch eindeutig einen von dir entdeckten Fehler korrigieren, anstatt ihn so wie in #32 zu verpacken, oder?
Bliebe meine Frage unbeantwortet: gibt es da innerhalb einer Landesgemeinschaft Unterschiede in der Auslegung? (auf die Annahme, dies sei nicht so, bezog sich meine Aussage im Kern, von einem Absender war bei mir nicht die Rede, lediglich von einem Geltungsbereich)
 
hat ja keinen Sinn mit dir...

Der deutsche Städtetag versendet auch keine Abwasserbescheide... um mal ein Beispiel zu nennen, wie sich das hier in etwa verhält.
 

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