Gibson Les Paul mit Halsbruch

  • Ersteller RadioHaini
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Soviel ich weiß, macht Gibson keine Reparaturen und selbst wenn, wäre es unrentabel die Gitarre in die USA und retour zu schicken.

Soweit ich weiß führt Gibson Reparaturen durch. Der Verkäufer hat mit keinem Wort erwähnt, dass er die Gitarre in die USA geschickt hat, er kann sie auch schon in den USA mit repariertem Bruch gekauft haben. Vielleicht hat er sie genau so von ebay und ist von dem Teil maßlos enttäuscht.

Ein Einschreiben bringt gar nichts, da der Verkäufer nicht mal in der Pflicht ist , zu reagieren. Er hat in der Auktion darauf hingewiesen und alles richtig gemacht. Wer 1300.- Euro für eine Gitarre mit einem offensichtlichen Defekt überweist ohne vorher einen Blick drauf zu werfen bzw. sich nicht mal Fotos schicken lässt, ist selber schuld.
 
Hi,

tut mir leid für Dich, daß Dein Schnäppchen sich aktuell nicht als solches erweist.

Ich find den Preis zwar zu teuer, aber die vielen "selbst schuld"-Postings helfen auch nicht wirklich. Über die Beschreibung des Halsknacks können sich Juristen trefflich streiten, ich persönlich halte die Formulierung für deutlich beschönigend, denn das ist m.E. letztlich doch eine irreführende Beschreibung.

Ein Aspekt, der untergeht hier in der Diskussion: Der Verkäufer hat als Baujahr 2004 angegeben, tatsächlich ist die Gitarre von 1999, entspricht also nicht der Beschreibung. Zwar gibt es ja bei Gitarren oft für "ältere" Gitarren höhere Preise, aber vielleicht wurde hier gerade auf eine 2004er Gibson LP STD Wert gelegt? m.E. stellt allein das einen Rücktritts-/Minderungsgund dar, so daß man sich um das Halsthema gar nicht mehr viel Sorgen machen müßte.

@ pat-lane:
Schlechte Laune?
C.
 
Ich glaube das bringt doch nicht, solange hier keine fundierte juristische Kenntnisse hat (bis auf Christian :D ) ist das doch alles spekulation. "Ich würde sagen er hats richtig beschrieben", "ich würde sagen nicht".

Such dir nen Anwalt. Wenn du Geringverdiener bist, Student oder Schüler kannste auch son Ticket beim Arbeitsamt beantragen und lass dich da beraten, wie man vorgehen kann und ob das nun Täuschung war, ne falsche Beschreibung oder wasauchimmer.

Bei 1200,- würd ich dass so nicht auf mir sitzen lassen, egal wie gutgläubig man war/ist.
 
Ein Einschreiben bringt gar nichts, da der Verkäufer nicht mal in der Pflicht ist , zu reagieren. Er hat in der Auktion darauf hingewiesen und alles richtig gemacht.

Inwiefern die Auktionsbeschreibung korrekt war, wäre im Zweifelsfall eben durch einen Richter zu klären. Das kann hier von uns niemand abschließend entscheiden.
Für die Durchsetzung eventueller Ansprüche ist es entscheidend, das man seine Ansprüche mit einer Fristsetzung beim Gegenüber geltend gemacht hat.

Richtig ist, das der Verkäufer auf ein Einschreiben nicht reagieren muss. Bedenken muss man aber auch, dass falls es zum Verfahren kommen sollte, vor Gericht die Taktik des "Toten Mann" spielens nicht besonders gut ankommt. Beim Einschreiben hat man wenigstens was in der Hand, um zu belegen das man selber den Kontakt aufgenommen hat.

Eine Reaktion erzwingen kann man wie gesagt dann mit den gerichtlichen Mahnverfahren. Auch da kann der Verkäufer selbstredend untätig bleiben, dann hätte man aber nach Ablauf der Fristen einen rechtsgültigen Anspruch gegen ihn. Das ganz ohne Gerichtsverfahren oder große Diskussionen.

Im Endeffekt geht es doch vorrangig erst einmal darum, überhaupt an den Verkäufer ranzukommen. Auf ein Einschreiben und erst Recht auf ein gerichtliches Mahnverfahren reagieren doch die meißten weitaus wahrscheinlicher, als auf ein par Emails und Anrufe.

Wenn der Verkäufer dann reagiert und deutlich macht, das er der Meinung ist das alles richtig beschrieben war, müsste man halt überlegen ob eine Gerichtsverhandlung Erfolgsaussichten hätte. Aber soweit sind wir noch garnicht. Wünschenswert für den Käufer wäre natürlich das der Verkäufer zur Vermeidung von weiterem Stress den Kauf wieder rückabwickelt. Wobei ich mir vorstellen kann das der Verkäufer dies auf Grund des hohen Verkaufspreises nur sehr ungern machen würde.

Wer 1300.- Euro für eine Gitarre mit einem offensichtlichen Defekt überweist ohne vorher einen Blick drauf zu werfen bzw. sich nicht mal Fotos schicken lässt, ist selber schuld.

Wirklich nachvollziehen kann ich das auch nicht, da war wohl in dem Moment das GAS weitaus stärker als der gesunde Menschenverstand. Aber wie gesagt ohne die genaue Artikelbeschreibung und alle Fakten können wir sicher nicht abschließend klären was hier Sache ist.

Wobei ich nach dem beschriebenen hier auch wenig Angriffsfläche sehe. Idealerwartungen die man auf Grund von Blauäugigkeit an eine Ware hat, sind nicht Bestandteil eines Kaufvertrages.

Deswegen (und aus ein par anderen Gründen) können wir hier auch nicht konkret beraten, juristisch schon gar nicht. Das ist einfach ganz abstrakt der Weg Ansprüche geltend zu machen.
 
Hi,

tut mir leid für Dich, daß Dein Schnäppchen sich aktuell nicht als solches erweist.

Ich find den Preis zwar zu teuer, aber die vielen "selbst schuld"-Postings helfen auch nicht wirklich. Über die Beschreibung des Halsknacks können sich Juristen trefflich streiten, ich persönlich halte die Formulierung für deutlich beschönigend, denn das ist m.E. letztlich doch eine irreführende Beschreibung.

Ein Aspekt, der untergeht hier in der Diskussion: Der Verkäufer hat als Baujahr 2004 angegeben, tatsächlich ist die Gitarre von 1999, entspricht also nicht der Beschreibung. Zwar gibt es ja bei Gitarren oft für "ältere" Gitarren höhere Preise, aber vielleicht wurde hier gerade auf eine 2004er Gibson LP STD Wert gelegt? m.E. stellt allein das einen Rücktritts-/Minderungsgund dar, so daß man sich um das Halsthema gar nicht mehr viel Sorgen machen müßte.

@ pat-lane:
Schlechte Laune?
C.


Baujahr ist nicht gleich Kaufjahr. wenn er sagt 4 Jahre alt, muss es nicht heißen, "vor 4 jahren gebaut", sondern kann heißen "hab ich vor 4 Jahren neu gekauft". und dafür ist er nicht verantwortlich. es sei denn auf der rechnung würde stehen.
"1 Gibson LesPaul Cherry Faded, Baujahr 1999, Seriennummer...... Preis.......etc.."
ein Laie kann die Gibson-Seriennummern nicht so ohne weiteres identifizieren oder gar deuten. wenn ich als kunde in den laden gehe, will mir meinen traum von der gibson erfüllen, gehe zum verkäufer und der sagt dann "hier, frisch ausm werk in kalamazoo" oder am besten noch "so, hier ist die gute, hab ich nach unserem telefonat extra für dich bestellt" ja, komm wie fühlst dich denn dann?
wenn er im gegenzug aber sagt, "du das ist unser vorführteil. die hängt schon seit 1999 hier im laden und keiner wollte sie haben...."
der verkäufer wäre schön blöd, wenn er seinem kunden so begegnet. dazu kommt, dass viele verkäufer selbst nicht in der lage oder unwissend sind, und dir als kunden irgendwas versuchen zu erzählen. ich habe persönlich schon etliche male das vergnügen gehabt. da ich selbst verkäufer bin, weiß ich auch auf anhieb wer sich auskennt und wer versucht sich unwissend da durchzustottern.


ich habe mich in der vergangenheit zweimal mit so einem schxxßdreck rumplagen dürfen, und nur weil der käufer das galeriebild gesehen hat, den preis und auf sofortkaufen geklickt hat, ohne sich den text durchzulesen.

ich unterstelle dem threadsteller jetzt einfach mal (so wie er dem verkäufer unterstellt, dass er ihn betrogen hat.) dass er ganz genau gewusst hat worum es sich handelt. er auch sehr wohl in der lage war die tragweite des schadens einzuschätzen. es gibt eine gewisse range von stört mich nicht, bis stört mich ungemein. letztere wurde wohl bei ihm erreicht und jetzt sucht er mittel und wege da wieder rauszukommen. klar im MB tummeln sich auch die ein oder anderen user die sich im Rechtsbereich gut auskennen. die werden mir dann schon tips geben, wie ich mein geld zurückbekommen kann.

wie bereits gesagt wurde: wer mehr als 1.200euro (oder ich sags mal anders ein durchschnittliches deutsches monatsgehalt) für eine gitarre ausgibt, und obendrein auch noch für eine beschädigte, der weiß ganz genau was er tut. sooo naiv und unschuldig wie er jetzt tut ist er nicht. falls doch, schließe ich mich milessmiles an: dann gehörts ihm nicht anders.

@wishbone:
nein ich bin nicht schlecht drauf, aber es kxtzt mich an, wie dieses thema hier behandelt wird. es ist immer dasselbe. egal ob nun der böse ebay-verkäufer der mich über den tisch gezogen hat, oder der böse mod der meinen beitrag gelöscht/geschlossen hat......
sofort finden sich die ganz tollen, ganz klugen und man prügelt gemeinsam auf einen anderen ein. ganz cool und einfach weil der betreffende hier wahrscheinlich nicht mal angemeldet ist. wir können also die sache das licht rücken, in dem der threadsteller auch noch am besten dasteht. warum hat er denn bislang keinen link zur auktion geschickt?
ganz einfach: weil wahrscheinlich der Riss mehr als deutlich zu sehen ist (sind wir mal ehrlich, bei 1300 euro bieten auch andere mit und die wollen mit sicherheit fotos haben).

und wenn es jetzt den anschein hat, dass ich auf dem threadsteller rumhacke und ihm einfach gaaaanz schlimme dinge unterstelle.......
da weisst du dann mal wie man sich fühlt! und im übrigen vermute ich mal, dass ich mit meiner annahme recht habe, denn er geht ja mit keinster silbe auf meinen post ein.



und nun an alle andren:
kennt ihr den grundsatz : "in dubio, pro reo"
(für die nichtlateiner unter uns: im zweifel für den angeklagten)

JEDER ist unschuldig, solange seine Schuld nicht einwandfrei von einem Gericht erwiesen wurde. es wäre also nett, wenn sich alle daran halten und gewisse vorwürfe lieber bei sich behalten würden.
 
@ pat-lane:

Hier prügelte bisher keiner auf einen anderen ein, lediglich bei Dir ist mir "Übermut" aufgefallen, aber ich will mich gar nicht streiten mit Dir, ich fand nur Deine "Tirade" in Verbindung mit "geifernd", "die Holde in die Abhängigkeit kn***en", "weibliche Hormone" recht amüsant. Wenn einen solche Anfragen ratloser User nerven, dann kann man sie ignorieren.
Mich wundert allerdings auch die Schweigsamkeit des OP, aber vielleicht ist er (wie der Verkäufer) auch gerade beschäftigt. (@ RadioHaini: Schick doch mal den Link zur Auktion, bitte)


Das mit dem Alter der Gitarre kann man auch diskutieren, aber ich meine, die Erklärung wäre vor dem - maßgeblichen - "objektiven Empfängerhorizont" so auszulegen, daß die Gitarre 4 Jahre alt ist, tatsächlich ist sie aber 9 Jahre alt und entspricht somit nicht der Beschreibung. sog. Behauptungen ins Blaue hinein entlasten den Verkäufer nicht.

und nun an alle andren:
kennt ihr den grundsatz : "in dubio, pro reo"
(für die nichtlateiner unter uns: im zweifel für den angeklagten)

JEDER ist unschuldig, solange seine Schuld nicht einwandfrei von einem Gericht erwiesen wurde. es wäre also nett, wenn sich alle daran halten und gewisse vorwürfe lieber bei sich behalten würden.

Die Übersetzung stimmt, Deine beiden Absätze haben aber nichts miteinander zu tun, denn der Rechtssatz "in dubio" hat zunächst einmal gar nichts mit Deiner "Auslegung" zu tun. Die beiden Schlagwörter werden gern (falsch) durcheinandergeworfen bzw. verknüpft.

Außerdem reden wir ja eigentlich gerade über zivilrechtliche Möglichkeiten, RadioHaini zu seinem Geld zurückzuverhelfen und nicht über strafrechtliche Aspekte.

C.
 
@ pat-lane:

Hier prügelte bisher keiner auf einen anderen ein, lediglich bei Dir ist mir "Übermut" aufgefallen, aber ich will mich gar nicht streiten mit Dir, ich fand nur Deine "Tirade" in Verbindung mit "geifernd", "die Holde in die Abhängigkeit kn***en", "weibliche Hormone" recht amüsant. Wenn einen solche Anfragen ratloser User nerven, dann kann man sie ignorieren.
Mich wundert allerdings auch die Schweigsamkeit des OP, aber vielleicht ist er (wie der Verkäufer) auch gerade beschäftigt. (@ RadioHaini: Schick doch mal den Link zur Auktion, bitte)


Das mit dem Alter der Gitarre kann man auch diskutieren, aber ich meine, die Erklärung wäre vor dem - maßgeblichen - "objektiven Empfängerhorizont" so auszulegen, daß die Gitarre 4 Jahre alt ist, tatsächlich ist sie aber 9 Jahre alt und entspricht somit nicht der Beschreibung. sog. Behauptungen ins Blaue hinein entlasten den Verkäufer nicht.



Die Übersetzung stimmt, Deine beiden Absätze haben aber nichts miteinander zu tun, denn der Rechtssatz "in dubio" hat zunächst einmal gar nichts mit Deiner "Auslegung" zu tun. Die beiden Schlagwörter werden gern (falsch) durcheinandergeworfen bzw. verknüpft.

Außerdem reden wir ja eigentlich gerade über zivilrechtliche Möglichkeiten, RadioHaini zu seinem Geld zurückzuverhelfen und nicht über strafrechtliche Aspekte.

C.

sind wir doch mal ehrlich: der threadsteller schreibt er wäre schon seit längerem auf der suche, so eine gibts bei ebay nicht oft ....etc.

ich hab mir den von blinky geposteten link angesehen. da ist gleich die 2. frage "wie schlimm ist der halsbruch". dass diese frage gestellt wird, muss ich jemandem der 1300 steine für was auf den tisch legt doch zugestehen können. im ersten post spricht er von angeknackstem hals (laut verkäufer), weiter unten sagt er: ich habe mir nur einen riss im lack darunter vorgestellt. schon ziemlich sehr naiv.
ich habe eine gewisse zeit im beschwerdemanagement einer firma gearbeitet und genau diese argumente kamen immer. im großteil aller fälle war da nie was dran. man halt einen weg gesucht aus der geschichte rauszukommen.

im BGB ist doch ein grundsatz verankert der (bitte korrigiert mich, ich bin nunmal kein jurist) ein gewisses Rest-Verwertungsrisiko des Käufers beeinhaltet.

pro tag wird hier mindestens 1 (und wir wissen, das ist sehr freundlich gerechnet) thema in jedem subforum über gebrauchtkauf via internet eröffnet. jedes mal heisst es "chance aber auch risiko". dieses risiko ist dem threadsteller zum verhängnis geworden. er hat gezockt und verloren. im casino sagst du doch auch nicht: ok ich hau mal 1300 steine beim pokern aufn kopp. wenn ich am ende des abends nix mehr davon habe, kann ich doch auch nicht hingehen und sagen: "hey ich hab mir vorgestellt dass ich gewinne, ich hab aber alles verloren, ich will mein geld zurück". oder machst du das?

wenn der threadsteller nach einer möglichkeit sucht, um auf dem zivilrechtlichen weg sein geld zurückzubekommen, soll er gefälligst zum anwalt seiner wahl gehen und das aus dem board fernhalten. WIR sind nicht sein Kindermädchen, und die Jura-Studenten, Anwälte, Rechtsexperten unter uns sind auch nicht seine Hausanwälte. und wie schon gesagt: wer 1300 steine mal auf gut glück und ungesehen auf den tisch legt und dann ins klo gegriffen hat..... sorry dem gehörts nicht anders, und da braucht auch keiner von uns händchenhalten und trösten

Das ist mitunter die botschaft aus meinen beiträgen.

und zum thema strafrecht:
hier fielen desöfteren die worte betrug und lüge (oder anders gesagt. wissentliche falschaussage), welche für mich in den bereich strafrecht gehören. deswegen die beiden grundsätze.


EDIT: im übrigen hab ich grad gesehen, dass der threadsteller nicht 18, 19 oder so ist, sondern ein jungspund mit etwas über 40 Jahren. und sorry, so jemand muß man eigenverantwortliches handeln doch zugestehen. da hilft auch keine GAS-ausrede etc.
 
Für die Durchsetzung eventueller Ansprüche ist es entscheidend, das man seine Ansprüche mit einer Fristsetzung beim Gegenüber geltend gemacht hat.

Natürlich, nur wird es kaum welche geben. Bisher haben wir den Eindruck, der Artikel entspricht der Beschreibung nur eben nicht den Vorstellungen des Käufers. Bei einem privaten Verkauf ist da nichts zu machen.

Deswegen (und aus ein par anderen Gründen) können wir hier auch nicht konkret beraten, juristisch schon gar nicht. Das ist einfach ganz abstrakt der Weg Ansprüche geltend zu machen.

Völlig richtig, und mit viel Informationen wurden wir auch nicht versorgt. Ich denke auch nicht, dass dies hier das Forum dafür ist.


wishboneX schrieb:
Außerdem reden wir ja eigentlich gerade über zivilrechtliche Möglichkeiten, RadioHaini zu seinem Geld zurückzuverhelfen und nicht über strafrechtliche Aspekte.

Ich möchte dem Käufer eigentlich nicht zu seinem Geld zurück verhelfen. Ich sehe die einzige Chance darin, die Gitarre wieder zu verkaufen und schauen, wie viel man dafür noch bekommt oder die Gitarre beim Profi richten lassen und dem eben bezahlen, was er dafür verlangt. Diese Mehrkosten sind dann unter "was gelernt" abzubuchen.
Der Threadsteller schreibt, es ging ihm um ein seltenes Modell und nicht um ein möglichst billiges, das glaube ich ihm nicht. Und das hat man dann eben von der Spar-Mentalität.
Ich habe selber eine Bruch-Gibson für wenig Geld gekauft, die spiele ich heute noch. Aber nicht zu dem Preis und den Weg.


Habe ich inzwischen auch gesehen, aber erst seit kurzem: 1994 stand da irgendwo. ;)

das sind 14 Jahre - aber gut, bei dem Alter des Unternehmens....;)
 
@ pat-lane
Danke für die Erläuterungen! Ich bin ja auch der Meinung, daß der OP RadioHaini da keinen cleveren Kauf getätigt hat, aber ebenso finde ich, daß der Verkauf ein "Gschmäckle" hat, wie der Schwabe sagt. Und daß er sich deswegen ärgert oder hier um Rat fragt, kann ich nachvollziehen. Stell Dir vor, Du wärst in seiner Situation (warst Du ja schon, wenn ich mich recht erinnere), hättest Deine Traum-Paula ersteigert und dann stimmt das Paket hinten und vorn nicht und Du bekommst hier wortreich "selbst schuld" zu lesen. Das meinte ich.
Der Rat, einen Anwalt zu konsultieren ist aber sicherlich der erfolgversprechendste, zunächst würde ich aber mal abwarten, ob sich der Verkäufer überhaupt rührt.

Mit dem BGB-Grundsatz zum "Restverwertungsrisiko" weiß ich beim besten Willen nicht, was Du meinst. Vielleicht sowas wie daß die Frage, ob eine Sache mangelhaft ist, eine Frage der Auslegung ist (wie fast immer...)? Das stimmt.

Kleiner Exkurs:
Ja, die Begriffe Betrug und Lüge (was Du meinst, ist wahrscheinlich "arglistige Täuschung", nicht Falschaussage) fielen, aber dennoch paßten die 2 Schlagwörter nicht wirklich.
In dubio beschreibt den sog. Zweifelssatz:
http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo
Das andere ist die sog. Unschuldsvermutung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Letztere verbietet es aber gerade nicht, über die strafrechtliche Bewertung eines Sachverhalts zu diskutieren und das tun wir hier.
Auch wenn es als Klugsch***rei angesehen werden mag, aber mir fällt als Praktiker die phrasenhafte (und meist falsche) Nennung dieser Grundsätze in Diskussionen eben auf.

C.
 
doppelpost
 
Stell Dir vor, Du wärst in seiner Situation (warst Du ja schon, wenn ich mich recht erinnere), hättest Deine Traum-Paula ersteigert und dann stimmt das Paket hinten und vorn nicht und Du bekommst hier wortreich "selbst schuld" zu lesen. Das meinte ich.

Im Moment sieht es aber eben deutlich nach "Selber Schuld" aus. Wer 1300 Euro in eine Gitarre investiert, und einfach mal darauf hofft das der beschriebene Halsbruch nur ein Lackschaden sein wird... das ist nunmal gezockt.

Ich will nicht wissen wie oft Neunmalkluge auf Ebay als defekt deklarierte Geräte kaufen, in der Hoffnung der Verkäufer wäre nur zu blöd gewesen der Stecker reinzustecken oder die Sicherungen zu checken. Und sich dann darüber aufregen, dass sie doch Elektronikschrott gekauft haben, und der Verkäufer eben den Eindruck der Unwissenheit geschickt in seiner Auktion hervorgerufen hat.

Ich gehe bei Ebay immer davon aus, das der Verkaufende sich mit seiner Artikelbeschreibung immer ganz genau an den Rand des legitimen herantastet. Das ist nicht schön, und ich selber versuche bei meinen Verkäufen auch lieber das ganze fair zu beschreiben und einen zufriedenen Käufer zu finden. Genauso habe ich auch schon genügend Käufe bei überaus fairen und ehrlichen Menschen getätigt.

Aber das kann man im Vorfeld eben nicht wissen.
Wenn ich von Halsbrüchen bei einer Gitarre lese, und keine vernünftigen Fotos vorliegen, dann brauche ich garnicht weiterzulesen.

Natürlich, nur wird es kaum welche geben. Bisher haben wir den Eindruck, der Artikel entspricht der Beschreibung nur eben nicht den Vorstellungen des Käufers. Bei einem privaten Verkauf ist da nichts zu machen.

Völlig richtig, und mit viel Informationen wurden wir auch nicht versorgt. Ich denke auch nicht, dass dies hier das Forum dafür ist.

Wir sind da letztendlich auch einer Meinung. So wie sich die Sachlage momentan darstellt, sehe ich da auch keine Ansprüche seitens des Käufers. Da wir aber über zu wenig Informationen verfügen, können wir das nicht beurteilen.

Deswegen habe ich -mal ganz abstrakt- beschrieben wie man sinnvollerweise in Fällen wo ein Gegenüber nicht reagiert seine Ansprüche geltend machen sollte.

Sowohl das Einschreiben als auch das gerichtliche Mahnverfahren sind mit sehr geringen Kosten und verhältnismäßig wenig Aufwand verbunden. Wenn man glaubt einen Anspruch zu haben, und der Verkäufer erstmal nicht reagiert, dann ist das eben der sinnvolle Weg.

Schaden kann es nicht, und vielleicht lenkt der Verkäufer ja schon dort ein. Tut er das nicht, muss der Käufer hier selber wissen ob er glaubt das seine Sache Erfolgsaussichten hat. Sinnvoll wäre dann der Gang zum Anwalt.

Ich schreibe hier bewusst nicht darüber ob hier Ansprüche vorliegen, sondern nur darüber wie man solche im Zweifelsfall geltend machen sollte.

Und damit sollte das Thema auch erledigt sein, jedenfalls bis der Ratsuchende hier ein par handfeste Informationen anbietet. Es macht keinen Sinn das wir uns hier die Finger für ihn wundtippen, und dafür noch ihm die Informationen scheibchenweise aus der Nase ziehen müssen.
 
@ pat-lane
Danke für die Erläuterungen! Ich bin ja auch der Meinung, daß der OP RadioHaini da keinen cleveren Kauf getätigt hat, aber ebenso finde ich, daß der Verkauf ein "Gschmäckle" hat, wie der Schwabe sagt. Und daß er sich deswegen ärgert oder hier um Rat fragt, kann ich nachvollziehen. Stell Dir vor, Du wärst in seiner Situation (warst Du ja schon, wenn ich mich recht erinnere), hättest Deine Traum-Paula ersteigert und dann stimmt das Paket hinten und vorn nicht und Du bekommst hier wortreich "selbst schuld" zu lesen. Das meinte ich.
Der Rat, einen Anwalt zu konsultieren ist aber sicherlich der erfolgversprechendste, zunächst würde ich aber mal abwarten, ob sich der Verkäufer überhaupt rührt.

Mit dem BGB-Grundsatz zum "Restverwertungsrisiko" weiß ich beim besten Willen nicht, was Du meinst. Vielleicht sowas wie daß die Frage, ob eine Sache mangelhaft ist, eine Frage der Auslegung ist (wie fast immer...)? Das stimmt.

Kleiner Exkurs:
Ja, die Begriffe Betrug und Lüge (was Du meinst, ist wahrscheinlich "arglistige Täuschung", nicht Falschaussage) fielen, aber dennoch paßten die 2 Schlagwörter nicht wirklich.
In dubio beschreibt den sog. Zweifelssatz:
http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo
Das andere ist die sog. Unschuldsvermutung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Letztere verbietet es aber gerade nicht, über die strafrechtliche Bewertung eines Sachverhalts zu diskutieren und das tun wir hier.
Auch wenn es als Klugsch***rei angesehen werden mag, aber mir fällt als Praktiker die phrasenhafte (und meist falsche) Nennung dieser Grundsätze in Diskussionen eben auf.

C.


ich war in der gleichen situation, aber es war meine eigene doofheit, deswegen "lehrgeld".

das mit dem Restverwertungsrisiko hat damals mein anwalt aufgebracht. kann sein dass ich den begriff nicht korrekt wiedergegeben habe. es besagt, dass ein käufer, der etwas ungesehen kauft, auch einkalkulieren muss, dass die ware nicht ganz der persönlichen erwartungshaltung entspricht und dass er diesen vorwurf gegen sich gelten lassen muss.

vielleicht kannste damit mehr anfangen, aber wary hat selbiges ja auch gesagt.

zu den beiden grundsätzen:
meinem empfinden sind sie bestandteil des täglichen sprachgebrauchs geworden und sollen nur darauf hinweisen, dass man andere nicht vorschnell verurteilen soll. schon gar nicht wenn man eine recht einseitige schilderung der sachlage als grundlage hat.
eben wie bei den mod-diskussionen
einer heult rum und 20 andere stellen sich sofort auf die seite. der böse hat dies, der hat jenes gemacht. aber bevor man die andere seite kennt, ist meines erachtens keine objektive beurteilung möglich. und deswegen sollte jemand solange neutral behandelt werden, bis man die gesamte sachlage kennt und nichts anderes wollte ich damit ausdrücken.

dass die grundsätze dem strafrecht entliehen sind, war mir aber durchaus bewusst.
 
das mit dem Restverwertungsrisiko hat damals mein anwalt aufgebracht. kann sein dass ich den begriff nicht korrekt wiedergegeben habe. es besagt, dass ein käufer, der etwas ungesehen kauft, auch einkalkulieren muss, dass die ware nicht ganz der persönlichen erwartungshaltung entspricht und dass er diesen vorwurf gegen sich gelten lassen muss. vielleicht kannste damit mehr anfangen, aber wary hat selbiges ja auch gesagt.

Hmm, das hört sich mehr nach einem "Motivirrtum" an (ich komm grad nicht auf den terminus technicus), wenn also persönliche Vorstellungen, die nur der Vertragspartner hat, nicht erfüllt sind. Das ist aber etwas anderes als obektive Merkmale wie Alter, Halsbruch/knacks. Der Anwalt, den OP vielleicht beauftragt, wird es dann hoffentlich wissen :)

einer heult rum und 20 andere stellen sich sofort auf die seite. der böse hat dies, der hat jenes gemacht. aber bevor man die andere seite kennt, ist meines erachtens keine objektive beurteilung möglich. und deswegen sollte jemand solange neutral behandelt werden, bis man die gesamte sachlage kennt und nichts anderes wollte ich damit ausdrücken.

Det is wieder was anderes, nämlich "audiatur ad altera pars" :)
Aber ich gebe Dir recht, es hat gewissermaßen denselben rechtsphilosophischen Ursprung wie die Unschuldsvermutung. Ich wollte Dir auch keineswegs widersprechen, nur freundlich drauf hinweisen.

Ich bin ja gespannt, ob RadioHaini sich nochmal meldet, sonst ist das Ganze doch etwas witzlos.

Grüße
Christian
 
Det is wieder was anderes, nämlich "audiatur ad altera pars" :)
Aber ich gebe Dir recht, es hat gewissermaßen denselben rechtsphilosophischen Ursprung wie die Unschuldsvermutung. Ich wollte Dir auch keineswegs widersprechen, nur freundlich drauf hinweisen.

Ich bin ja gespannt, ob RadioHaini sich nochmal meldet, sonst ist das Ganze doch etwas witzlos.

Grüße
Christian


ich habs auch gar nicht so gesehen, als dass du mir widersprechen willst. ich bin bei solchen sachen immer dankbar und froh was gelernt zu haben. so und nicht anders hab ich es auch gewertet. ausserdem ist das ja eine diskussion, sprich jeder hat die möglichkeit seine sichtweisen zu präsentieren. deine sind natürlich aufgrund deiner beruflichen tätigkeit um einiges fundierter, als meine laienhaften rechtskenntnisse / rechtsverständnis.

ich denke mal, der threadsteller wird sich gegen abend frühestens zu wort melden. schließlich müssen wir ja unter umständen auch arbeiten:D
bis dahin sollten wir es mal dabei belassen und der dinge harren, die da noch kommen
 
Ich bin ja gespannt, ob RadioHaini sich nochmal meldet, sonst ist das Ganze doch etwas witzlos.

Ganz genau! Wir drehen uns hier im Kreis und hauen uns Fachlatein um die Ohren, obwohl eigentlich keiner so richtig Ahnung hat, was in diesem Fall konkret vorliegt.

Solange sich der Threadsteller zu dieser Sache weiter ausschweigt, sehe ich hier eigentlich keinen Diskussionsbedarf.

Da wir, bis auf wenige Ausnahmen, wohl alle nicht so richtig Ahnung von der vorliegenden Rechtssituation haben, sollten wir auf die längst überfälligen Informationen des Threadstellers warten, anstatt, wie wary sehr trefflich gesagt hat, in die Glaskugel zu blicken!
 
Also bei den beendeten Angeboten findet man nüscht vergleichbares, was den Angaben entspricht.

Aber interessant, ob man vor Gericht auf Unzurechungsfähigkeit wegen GAS-Anfall plädieren kann? :D
 
Aber interessant, ob man vor Gericht auf Unzurechungsfähigkeit wegen GAS-Anfall plädieren kann? :D

Tja... es gab wohl Entscheidungen in Streitfällen über zu zahlende Telefonsexgebühren, die darauf hinaus liefen das bei dem Anrufenden keine freie Willensbildung mehr vorlag. Die in relativ kurzer Zeit zusammentelefonierte Summe war exorbitant, und auch andere Tatsachen liessen die Annahme einer psychischen Abhängigkeit des Anrufenden von der Dame an der anderes Seite zu.

Ob man aber einen Richter findet der GAS soweit anerkennt, das eine freie Willensbildung beim Kauf nicht vorlag? Da müsste der Richter schon selber Gitarrist sein :)
 
Ich möchte hier einmal etwas grundsätzliches erwähnen!
Wenn mann sich eine Gitarre (vor allem eine teure) bei Ebay kauft sollte man diese Immer aber wirklich IMMER selbst abholen!
Und das aus genau 2 Gründen.
1. Man kann sich vom Sound der Gitarre überzeugn, was man bei einem Versand nicht kann ( so stellt man sicher das man keine Gurke kauft) und . . .
2. Man kann nicht so leicht zu einem Betrugsopfer werden, da man sich selbst vom Zustand etc. der Gitarre überzeugen kann.
MfG Jannis
 
Ich möchte hier einmal etwas grundsätzliches erwähnen!
Wenn mann sich eine Gitarre (vor allem eine teure) bei Ebay kauft sollte man diese Immer aber wirklich IMMER selbst abholen!

1. Man kann sich vom Sound der Gitarre überzeugn, was man bei einem Versand nicht kann ( so stellt man sicher das man keine Gurke kauft) und . . .

Und was hast Du davon, wenn Du beim Abholen merkst das die Gitarre klanglich eine Gurke ist? Kaufen musst Du sie dann trotzdem. Vorher anspielen ist daher Pflicht, oder eben so günstig einkaufen das auch ein Verkauf kein Problem ist ;)
 
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