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Goethe zitieren

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hallowerschnig
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hallo.

habe eine frage bezüglich zitate von großen autoren á la goethe, schiller,...

darf ich z.B.: den Text des Prolog im Himmel von Goethes Faust als hintergrundstimme in einem experimentellen Stück (Noisecore) herunterlesen und dieses Stück dann nicht kommerziell bzw. auch kommerziell vertreiben?

Habe gelesen der Autor muss 70 Jahre tot sein sodass das Urheberrecht erlischt.
Was ja bei Goethe der Fall wäre - doch gibt es hier Sonderregelungen oder ähnliches?

danke im vorraus für die antworten :)

lg
 
Eigenschaft
 
Könnte mir gut vorstellen, dass man das verwenden darf, da es den gesamten Originaltext auch zum runterladen für umme gibt, also zur freien Verfügung. Sicher kann ichs aber nicht sagen. Aber ich glaub schon, ältere Theaterstücke z.B. können ja auch ohne Gebühren zu zahlen aufgeführt werden.
 
es ist nur die frage ob irgend ein verlag der goethe druckt, nicht vielleicht ein patent oder so hat

dann ist wieder die frage in welchen bereichen
wenn sies z.B. nur zum buchdruck haben, musikalisch aber nicht, dann ist da kein problem
 
Patent?? "Hallo ich wuerde mir gerne Goethe patentieren lassen"?!? oO
 
Xytras schrieb:
Patent?? "Hallo ich wuerde mir gerne Goethe patentieren lassen"?!? oO

Tja, einen Versuch beim Patent- und Markenamt wär's ja mal wert. Wer weiß, wenn man nen Bauplan von Goethe mitbringt oder so geht er vielleicht als neue technische Erfindung durch. :D

Der Faust ist kein Patent, kein Gebrauchsmuster, kein Geschmacksmuster, oder sonst irgendwas. Die Aussage von bassist1990 ist da einfach schwachsinnig. Der Faust ist nur durch ein Gesetz geschützt und das ist das Urhebergesetz. Und dieses sieht einen Verfall des Schutzes 70 Jahre nach dem Tod des Autors vor. Goethes Werk ist somit seit über 100 Jahren gemeinfrei. D.h. du darfst es als Kulturschaffender frei verwenden. Was du damit machst ist eigentlich ziemlich egal. Problematisch wird es nur bei einer Verunglimpfung, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht über die Dauer des Urheberrechtes hinaus vor so etwas schützen kann. Wieviel Schutz da fast 2 Jahrhunderte nach dem Tod noch vorhanden ist, ist natürlich wiederum so ne Sache. Aber da du ja nicht vorhast den guten Goethe zu verunglimpfen, spielt's ja sowieso keine Rolle. Du bist richtig informiert, 70 Jahre nach Tod des Autors erlischt in Deutschland der Urheberschutz. Und in der Zwischenzeit hat ihn sich auch sicher niemand patentieren lassen, keine Sorge. ;)
 
ihr muesst ja nicht umbedingt auf mir rumhacken... ich weiss nicht wie lange es verleger schon gibt, aber es haette ja sein koennen dass zu seiner zeit goethe jemandem ein patent drauf verkauft hat weil die das gedruckt haben und immer noch tun...

also vielen dank das meine aussage schwachsinn ist... ich werde mich bemuehen in zukunft einfach nicht mehr nachzudenken, sondern einfach nur noch still rumzududeln
 
bassist1990 schrieb:
also vielen dank das meine aussage schwachsinn ist...

Ich wollte dich in keinster Weise angreifen. Also, wenn das falsch rübergekommen ist, entschuldige ich mich da auch gern dafür. Nur es ist ganz einfach so, dass deine Aussage gänzlich unsinnig war. Das ist wie wenn einer nach einem E-Dur-7 Akkord fragt und einer antwortet, man könne ihn vielleicht auch e-g-c-d# spielen.

Noch mal: Patent betrifft einzig und allein neue technische Erfindungen. Patentieren lassen kann ich klassische Erfindungen, Arzneimittel oder bestimmte technische Verfahren (z.B. Pasteurisieren der Milch). Das ist ganz eine andere Baustelle, die mit Kunst und Literatur nichts zu tun hat. Also, abgesehen davon, dass es damals im Schaffensgebiet Goethes noch keine Patente im heutigen Sinne gab, wäre das einzig Patentfähige evtl. ein spezielles Buchdruckverfahren gewesen - aber rein auf technischer Ebene. Alle Rechte die Goethe hatte sind solche urheberrechtlichen Ursprungs. Drucklizenzen, Abtretung bestimmter Befugnisse des Urhebers, etc. sind alle direkt mit dem Urheberrecht verknüpft. Sie verfallen deshalb gemeinsam mit dem Urheberrecht selbst. Sonstige Leistungsschutzrechte (Patent, Geschmacksmuster, etc.) kommen für Literaturwerke nicht in Betracht.

Dazu kommt auch noch, dass andere Leistungsschutzrechte größtenteils bedeutend kürzere Schutzfristen haben (im Falle des Patents z.B. 20 Jahre). D.h. interessant ist es wenn dann also eher andersherum. Wenn z.B. der Geschmacksmusterschutz verfallen ist (Schutzfrist 25 Jahre), so kann der Gegenstand evtl. noch als Werk der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützt sein.

Aber wie schon gesagt, es ging weniger um die Existenz von Patenten zur Zeit Goethes, noch um die kurze Schutzfrist von Patenten, sondern einfach darum, dass ein Patent nur für Erfindungen angemeldet werden kann. Und alles was Goethe also gemacht haben kann, ist bestimmte Rechte aus seinem Urheberrecht heraus abzutreten, diese sind aber dann mit dem Urheberrecht selber erloschen, so dass das für die Gemeinfreiheit des Faust keine Bedeutung hat.

Deine Aussage mutet eben für Leute, die wissen, was ein Patent ist, etwas merkwürdig an. Nichtsdestotrotz, wollte dich niemand persönlich angreifen. Man konnte nur die Aussage nicht so im Raum stehen lassen.
 
hallowerschnig schrieb:
habe eine frage bezüglich zitate von ...lg

Zu den urheberrechtlich freien WErken hat Bernd C. ja schon hinlänglich geantwortet.

Ein kleiner grundsätzlicher Nachsatz meinerseits betrifft das Zitieren allgemein: zitieren ist erlaubt!

Also z.B. Textzeile:
"und die ol' Stones sangen schon damals: I can't get no - satisfaction....

Dagegen kann keiner was.

Aber nur den Text von "Satisfaction" in Fragmenten in einen eigenen Song einbauen - das ist wiederum verboten bzw. nur nach Rechte-Einholung möglich!

lg
 
Bernd C. schrieb:
Ich wollte dich in keinster Weise angreifen. Also, wenn das falsch rübergekommen ist, entschuldige ich mich da auch gern dafür. Nur es ist ganz einfach so, dass deine Aussage gänzlich unsinnig war. Das ist wie wenn einer nach einem E-Dur-7 Akkord fragt und einer antwortet, man könne ihn vielleicht auch e-g-c-d# spielen.
[...]. Nichtsdestotrotz, wollte dich niemand persönlich angreifen. Man konnte nur die Aussage nicht so im Raum stehen lassen.

he passt schon, die beleidigte leberwurst war eher mit sarkasmus gedacht, so schnell bin ich nicht eingeschnappt gg

sorry das das gerade nix mim topic zzu tun hat, aber das muss doch auch wo geregeklt werden ;) gg
 

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